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Fundraising


Fundraising im rechtlichen Kontext

Begriff und allgemeine Definition

Der Begriff Fundraising bezeichnet die systematische Beschaffung von finanziellen und/oder sachlichen Ressourcen zur Verwirklichung der Ziele von Organisationen, insbesondere im Gemeinnützigkeits-, Sozial-, Kultur- und Bildungsbereich. Rechtlich ist Fundraising die Einwerbung von Geld- und Sachspenden, Mitgliedsbeiträgen oder Sponsoringmitteln, wobei zivil-, steuer- und datenschutzrechtliche Aspekte zu beachten sind. Die rechtlichen Rahmenbedingungen variieren wesentlich je nach Rechtsform der Organisation, Zweck und Art der Mittelverwendung.

Zivilrechtliche Grundlagen des Fundraisings

Vertragsrechtliche Aspekte

Fundraising-Aktivitäten basieren häufig auf zivilrechtlichen Schuldverhältnissen, insbesondere dem Schenkungsrecht nach §§ 516 ff. BGB. Eine Spende stellt zivilrechtlich meist eine Schenkung dar, also eine Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen ohne Gegenleistung bereichert. Wird die Zuwendung an Bedingungen geknüpft (z. B. Mittelverwendung für einen bestimmten Zweck), entsteht ein sogenannter Zweckgebundene Schenkung. Die Rückforderung von Spenden ist in der Regel ausgeschlossen, es sei denn, die widerrufliche Schenkung wurde vereinbart oder der Zweck ist nachweislich nicht erfüllt worden.

Haftungsfragen

Organisationen und deren Verantwortliche unterliegen bei der Verwendung der erhaltenen Mittel den allgemeinen Grundsätzen des Zivilrechts, insbesondere der ordnungsgemäßen Geschäftsführung (§ 27 Abs. 3 BGB für Vereine). Eine zweckwidrige Verwendung von Spendenmitteln kann zu Haftungsansprüchen der Spender führen.

Steuerrechtliche Rahmenbedingungen

Gemeinnützigkeit und Spendenabzugsfähigkeit

Maßgeblich für steuerrechtliche Privilegien ist der Status der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff. der Abgabenordnung (AO). Gemeinnützige Organisationen dürfen Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) ausstellen, damit Spender ihre Werte nach § 10b EStG steuerlich absetzen können. Steuerbegünstigt sind reine Spenden, Mitgliedsbeiträge und teilweise Sponsoring, sofern sie für den satzungsmäßigen Zweck der Organisation eingesetzt werden.

Anforderungen an Zuwendungsbestätigungen

Die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen unterliegt strengen Formvorschriften der Finanzverwaltung (siehe BMF-Schreiben v. 6.2.2012). Fehlerhafte oder missbräuchliche Ausstellung kann erhebliche haftungs- und steuerrechtliche Folgen für die Organisation und ihre vertretungsberechtigten Organe haben.

Körperschaft-, Umsatz- und Gewerbesteuer

Einnahmen aus Fundraising-Aktivitäten werden steuerlich unterschiedlich behandelt:

  • Spenden und Mitgliedsbeiträge sind im ideellen Bereich grundsätzlich steuerfrei.
  • Einnahmen aus wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (z. B. Verkauf von Werbeartikeln, Benefizveranstaltungen) unterliegen je nach Umfang der Körperschaft-, Umsatz- und ggf. Gewerbesteuer, soweit die Freibeträge überschritten werden und keine Zuordnung zum Zweckbetrieb nach § 65 AO vorliegt.

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Verarbeitung von personenbezogenen Daten

Die Gewinnung und Verwaltung von Spenderdaten ist regelmäßig mit der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbunden. Die Verarbeitung bedarf einer rechtlichen Grundlage, im Regelfall einer Einwilligung oder Vertragsanbahnung. Organisationen müssen auf Transparenz, Datensparsamkeit und die Einhaltung der Betroffenenrechte (Auskunft, Löschung etc.) achten.

Umgang mit Adressdaten von Spendern

Der Einsatz von Adressdatenbanken und das Targeting potenzieller Förderer (z. B. via E-Mail, Online-Marketing) sind nach § 7 UWG und DSGVO ausdrücklich geregelt. Die Nutzung von Adressdaten zu Werbezwecken erfordert regelmäßig eine vorherige ausdrückliche Einwilligung.

Wettbewerbsrechtliche Vorschriften

Lauterkeitsrechtliche Anforderungen

Fundraising-Kampagnen unterliegen dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Irreführende oder aggressive Spendenwerbung (z. B. unzutreffende Angaben über Bedürftigkeit oder Mittelverwendung) kann unzulässig sein. So sind beispielsweise Transparenz und Klarheit über den Verwendungszweck und die Funktion der Zuwendung gesetzlich verlangt, andernfalls drohen Unterlassungs- und Schadensersatzforderungen.

Spendensiegel und Gütezeichen

Die Vergabe und Bewerbung von Spendensiegeln (wie das DZI-Siegel) unterliegt besonderen Anforderungen an Sorgfalt, Transparenz und Nachweis der ordnungsgemäßen Mittelverwendung. Die unbefugte Benutzung oder Irreführung über das Bestehen solcher Siegel kann als wettbewerbswidrig eingestuft werden.

Fundraising im Online-Bereich und bei Crowdfunding

Rechtliche Besonderheiten des Online-Fundraisings

Für Online-Fundraising, etwa über eigene Webseiten oder spezielle Plattformen, gelten zusätzliche Pflichten etwa nach dem Telemediengesetz (TMG) und das elektronische Geschäftsverkehr-Gesetz (EGG). Die Informationspflichten nach § 5 TMG umfassen u. a. die Impressumspflicht, Transparenz über die Einnahmeverwendung und Datenschutzangaben.

Crowdfunding und Crowd-Donations

Bei Crowdfunding-Projekten, insbesondere wenn Gegenleistungen oder Beteiligungsmodelle angeboten werden, können darüber hinaus aufsichtsrechtliche Vorgaben greifen, etwa das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG), das Kreditwesengesetz (KWG) oder das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG). Die Abgrenzung zwischen reinen Spendenaktionen, Vorverkaufsaktionen oder (quasi-)kapitalmarktähnlichen Beteiligungen ist rechtlich bedeutsam, da unterschiedliche Zulassungs-, Erlaubnis- und Prospektpflichten entstehen können.

Internationale Aspekte des Fundraisings

Grenzüberschreitendes Fundraising

Fundraising, das sich über die nationalen Grenzen hinaus erstreckt, berührt Fragen des internationalen Steuerrechts, insbesondere die umsatzsteuerlichen Regelungen beim Empfang und bei der Weitergabe von Spenden aus dem Ausland. Hier sind Doppelbesteuerungsabkommen, die Anerkennung der Gemeinnützigkeit im Ausland sowie Regelungen zur Geldwäscheprävention (z. B. das Geldwäschegesetz – GwG) zu berücksichtigen.

Anti-Geldwäsche-Vorschriften

Organisationen, die Spenden aus dem Ausland oder von unbekannten Quellen annehmen, sind zu verstärkten Sorgfaltspflichten nach dem GwG verpflichtet, etwa zur Identifizierung des Zuwendungsgebers und zur Meldung verdächtiger Transaktionen.

Sonderregelungen für bestimmte Organisationen

Kirchliche und öffentlich-rechtliche Träger

Für Kirchen, Religionsgemeinschaften und öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten teilweise besondere Fundraising-Regelungen, etwa bezüglich der Gemeinnützigkeit, Datenschutz (Kirchengesetz DSG-EKD, KDG) und Zuwendungsbestätigungen.

Politische Parteien

Fundraising durch politische Parteien ist in §§ 18 ff. Parteiengesetz (PartG) speziell geregelt. Insbesondere bestehen detaillierte Veröffentlichungspflichten, Transparenzregeln und Spendenlimits.

Zusammenfassung

Fundraising ist ein rechtlich vielschichtiger Begriff, der zahlreiche Vorschriften aus den Bereichen Zivilrecht, Steuerrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und, je nach Ausgestaltung, dem Aufsichtsrecht umfasst. Jede fundierte Fundraising-Aktivität erfordert daher ein umfassendes Rechtsverständnis und die sorgfältige Einhaltung aller einschlägigen Normen, um sowohl zivilrechtliche Haftung, steuerliche Risiken als auch aufsichtsrechtliche Sanktionen zu vermeiden. Besondere Sorgfalt gilt für Transparenz, Mittelverwendung und Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben – insbesondere im digitalen Umfeld und beim internationalen Fundraising.

Häufig gestellte Fragen

Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen für die Durchführung von Fundraising-Aktionen erfüllt sein?

Fundraising-Aktionen unterliegen verschiedenen rechtlichen Rahmenbedingungen, die je nach Rechtsform des Veranstalters (zum Beispiel Verein, Stiftung, gGmbH) sowie Art und Umfang der Aktion variieren können. Grundvoraussetzung ist in der Regel, dass der Empfänger der Gelder als gemeinnützig anerkannt ist, da nur dann steuerrechtliche Vorteile wie die Ausstellung von Spendenquittungen gewährt werden dürfen. Zudem muss die Satzung eindeutig die Sammlung von Spenden als Zweck vorsehen. Fundraising-Maßnahmen dürfen nicht gegen bestehende Gesetze, etwa das Wettbewerbsrecht, Datenschutzrecht (DSGVO), Marken- oder Urheberrecht verstoßen. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum bedarf es unter Umständen einer behördlichen Genehmigung nach dem Versammlungsrecht oder Sondernutzungsrecht. Werden Spendensammler eingesetzt, ist auf das Gesetz über das Sammeln von Geldmitteln oder Sachwerten (SammlG) zu achten, das insbesondere Transparenzpflichten und Anzeigepflichten vorsieht. Nicht zuletzt müssen alle eingesammelten Gelder korrekt verbucht und dem Spendenzweck zugeführt werden, um straf- und steuerrechtliche Konsequenzen wie Betrug oder Untreue auszuschließen.

Welche Pflichten bestehen bezüglich der Dokumentation und Transparenz im Fundraising?

Fundraising-Organisationen sind verpflichtet, sämtliche Einnahmen und Ausgaben korrekt und nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies umfasst eine lückenlose Buchführung über die Herkunft und Verwendung der Spendenmittel, wobei Eingang, Verwendungszweck und Ausgaben durch Belege nachgewiesen werden müssen. Die Transparenzpflicht ergibt sich insbesondere aus dem Gemeinnützigkeitsrecht (§ 59 AO) sowie den Regelungen des Handels-, Steuer- und Zivilrechts. Spendeneingänge über 300 Euro müssen mit einer formellen Zuwendungsbestätigung belegt werden, bei kleineren Beträgen reicht oft der Kontoauszug. Bei größeren Kampagnen sind jährliche Rechenschaftsberichte, teilweise mit Prüfungsbericht durch einen Wirtschaftsprüfer, erforderlich. Missachtet eine Organisation diese Verpflichtungen, drohen der Verlust der Gemeinnützigkeit sowie zivil- und strafrechtliche Sanktionen.

Welche Regelungen müssen im Hinblick auf Datenschutz und die Verarbeitung personenbezogener Spenderdaten beachtet werden?

Spendenaktionen erfassen regelmäßig personenbezogene Daten der Spender (Name, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen). Die Verarbeitung dieser Daten unterliegt den strengen Auflagen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Konkret muss für jede Datenerhebung eine Rechtsgrundlage vorliegen, in der Regel ist dies die Einwilligung des Spenders oder das berechtigte Interesse der Organisation. Es muss transparent über Art, Zweck und Umfang der Datenverarbeitung informiert und dem Spender die Möglichkeit zum Widerruf geboten werden. Die Daten dürfen ausschließlich für den angegebenen Zweck (z. B. Spendennachweis) genutzt und müssen nach Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht werden. Insbesondere bei der Weitergabe von Daten an Dritte, etwa für Werbezwecke oder Kooperationen, ist eine gesonderte Einwilligung erforderlich. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften können zu empfindlichen Bußgeldern führen.

Welche steuerlichen Aspekte sind beim Fundraising zu beachten?

Für gemeinnützige Organisationen gilt das Steuerprivileg der Steuerfreiheit für eingeworbene Spenden (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG, § 3 Nr. 6 GewStG). Spenden müssen jedoch als solche eindeutig ausgewiesen, von Mitgliedsbeiträgen und Sponsoring-Einnahmen abgegrenzt und dem gemeinnützigen Zweck zugeführt werden. Die Mittelverwendung ist prüfungspflichtig; Mittelabflüsse außerhalb des Satzungszwecks können zu Nachversteuerung und zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen. Organisationen sind verpflichtet, ordnungsgemäße Spendenbescheinigungen auszustellen, die insbesondere Name des Spenders, Höhe und Datum der Zuwendung und den Verwendungszweck ausweisen müssen. Fehlerhafte oder missbräuchliche Ausstellung von Spendenquittungen ist strafbar. Darüber hinaus sind Umsatzsteueraspekte beim Verkauf von Waren im Rahmen von Fundraising-Aktionen zu prüfen.

Was ist beim Sammeln von Spenden im öffentlichen Raum rechtlich zu berücksichtigen?

Das Spendensammeln im öffentlichen Raum ist in den meisten Bundesländern genehmigungspflichtig. Die jeweiligen Landesgesetze über das Sammeln von Geld und Sachwerten (z. B. SammlG NRW) regeln die Anzeige-, Genehmigungs- und Nachweispflichten. Meistens muss im Vorfeld eine Sammelerlaubnis bei der zuständigen Behörde beantragt werden, die zum Beispiel prüft, ob der Zweck tatsächlich gemeinnützig ist und der Veranstalter zuverlässig. Zudem können vereinzelt ordnungsrechtliche Vorgaben wie das Tragen von Ausweisen, das Offenlegen der Spendennutzung und Einhaltung von Ruhezeiten bestehen. Verstöße gegen diese Vorschriften können Bußgelder oder sogar das Verbot der Sammlung nach sich ziehen.

Welche rechtlichen Vorschriften gelten für Online-Fundraising-Plattformen?

Wer Online-Spendenaktionen über Fundraising-Plattformen durchführt, muss nicht nur zivilrechtliche Grundsätze (z. B. AGB, Widerrufsrecht) beachten, sondern insbesondere auch datenschutzrechtliche und Jugendschutzbestimmungen. Die Plattformbetreiber sind häufig verpflichtet, bereits im Rahmen der Registrierung zu prüfen, ob der Geldempfänger gemeinnützig, wirtschaftlich oder privat ist, und entsprechend die Zahlungsströme zu dokumentieren. Weitere relevante Regelungen betreffen die Pflicht zur Bereitstellung eines Impressums (gemäß § 5 TMG), die Verbraucherinformation und ggf. die Umsetzung des Geldwäschegesetzes, insbesondere bei hohen Spendensummen. Auch die rechtlichen Anforderungen an die Ausstellung von Spendenquittungen und die ordnungsgemäße Mittelweiterleitung sind zu beachten.

Welche Haftungsrisiken bestehen für Organisatoren von Fundraising-Aktionen?

Verantwortliche Organisatoren von Fundraising-Aktionen können unter Umständen sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden. Hauptrisiken bestehen insbesondere bei Missbrauch oder zweckwidriger Verwendung eingeworbener Gelder (Untreue, Betrug) sowie bei Verstößen gegen steuer-, datenschutz- oder wettbewerbsrechtliche Vorgaben. Ist eine Organisation als juristische Person geführt, kann auch die persönliche Haftung von Organmitgliedern (Vorstand, Geschäftsführung) eintreten, wenn diese ihre Kontroll- oder Aufsichtspflichten verletzen oder bei grober Fahrlässigkeit. Um Haftungsrisiken zu minimieren, empfiehlt es sich, interne Kontrollsysteme, verbindliche Richtlinien und eine umfassende Dokumentation sämtlicher Vorgänge einzuführen. Zudem kann der Abschluss einer D&O-Versicherung (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Organe) sinnvoll sein.