Begriff und Bedeutung der Freistellung
Die Freistellung ist ein Begriff aus dem Arbeitsrecht und beschreibt die vorübergehende oder dauerhafte Entbindung einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers von der Pflicht zur Arbeitsleistung. Während einer Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis grundsätzlich bestehen, jedoch entfällt die Verpflichtung, die vertraglich geschuldete Arbeit zu erbringen. Die Gründe für eine Freistellung können vielfältig sein und reichen von betrieblichen Erfordernissen bis hin zu persönlichen Anliegen des Beschäftigten.
Arten der Freistellung
Einseitige und einvernehmliche Freistellung
Eine Freistellung kann entweder durch den Arbeitgeber angeordnet werden (einseitige Freistellung) oder im gegenseitigen Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer erfolgen (einvernehmliche Freistellung). Bei der einseitigen Anordnung muss in der Regel ein berechtigtes Interesse des Unternehmens vorliegen, beispielsweise bei dringenden betrieblichen Gründen.
Bezahlte und unbezahlte Freistellung
Es wird unterschieden zwischen bezahlter und unbezahlter Freistellung. Bei einer bezahlten Variante erhält die betroffene Person weiterhin ihr Gehalt, obwohl sie nicht arbeitet. Dies ist häufig bei Kündigungen während der Kündigungsfrist oder bei besonderen Anlässen wie Bildungsurlauben oder Fortbildungen der Fall. Bei einer unbezahlten Variante ruht hingegen sowohl die Arbeitspflicht als auch die Vergütungspflicht.
Teilweise und vollständige Freistellungen
Eine vollständige Entbindung bedeutet, dass keine Arbeitsleistung mehr erbracht werden muss. Teilweise Varianten sind ebenfalls möglich; hierbei wird nur für einen bestimmten Zeitraum oder an einzelnen Tagen auf die Tätigkeit verzichtet.
Anlässe für eine arbeitsrechtliche Freistellung
Die Gründe für eine arbeitsrechtliche Entbindung von den Pflichten können unterschiedlich sein:
- Kündigung: Nach Ausspruch einer Kündigung kann es vorkommen, dass Beschäftigte bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses freigestellt werden.
- Betriebsbedingte Gründe: Beispielsweise Umstrukturierungen im Unternehmen.
- Persönliche Gründe: Etwa zur Pflege naher Angehöriger.
- Sonderurlaub: Für bestimmte Ereignisse wie Eheschließung oder Geburt eines Kindes.
- Bildungsmaßnahmen: Teilnahme an Weiterbildungen kann ebenfalls Anlass sein.
Zahlungsanspruch während der Zeit ohne Arbeitspflicht
Ob während dieser Zeit weiterhin Lohn gezahlt wird, hängt davon ab, ob es sich um eine bezahlte oder unbezahlte Form handelt sowie vom Grund für das Ruhenlassen der Tätigkeit. In vielen Fällen besteht Anspruch auf Fortzahlung des Gehalts – insbesondere dann, wenn das Unternehmen selbst entscheidet, auf die Leistung zu verzichten.
Status während einer arbeitsfreien Phase: Rechte & Pflichten
Auch wenn keine aktive Tätigkeit erfolgt, bleiben viele Rechte aus dem bestehenden Vertragsverhältnis erhalten – etwa Ansprüche auf Urlaubstage sowie Sozialversicherungsleistungen wie Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung (bei fortbestehendem Lohnanspruch). Gleichzeitig gilt meist weiterhin Verschwiegenheit über Betriebsinterna; Wettbewerbsverbote können ebenso Bestand haben.
Rückkehrpflicht nach befristeter Auszeit?
Ist diese Maßnahme zeitlich begrenzt vereinbart worden – etwa im Rahmen eines Sonderurlaubs -, lebt mit Ablauf automatisch wieder das Recht zur Beschäftigung auf dem bisherigen Arbeitsplatz auf.
Verhältnis zu anderen Formen arbeitsfreier Zeiten
Zu unterscheiden ist diese Form klar von anderen Modellen wie Elternzeit oder Mutterschutz: Hier greifen jeweils eigene gesetzliche Regelungen mit spezifischen Rechten sowie Pflichten beider Seiten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Freistellung“
Was bedeutet „Freistellen“ im rechtlichen Sinne?
Im rechtlichen Kontext bezeichnet dies das zeitweilige Aussetzen der Pflicht zur Erbringung von Arbeit durch den Arbeitnehmer bei gleichzeitigem Fortbestand des Vertragsverhältnisses mit dem Arbeitgeber.
Besteht während dieser Zeit Anspruch auf Gehalt?
Ob weiter Gehalt gezahlt wird hängt davon ab ob es sich um eine bezahlte Variante handelt beziehungsweise welche Vereinbarungen getroffen wurden beziehungsweise welcher Anlass zugrunde liegt.
Kann man gegen eine angeordnete Maßnahme Widerspruch einlegen?
Einen Widerspruch gegen diese Entscheidung gibt es unter bestimmten Voraussetzungen; maßgeblich sind dabei insbesondere Interessenabwägung sowie bestehende vertragliche Absprachen zwischen beiden Parteien.
Darf man in dieser Phase woanders arbeiten? h3 >
< p >Ob Nebentätigkeiten erlaubt sind richtet sich nach bestehenden Vereinbarungen sowie eventuellen Wettbewerbs- beziehungsweise Verschwiegenheitsklauseln innerhalb des laufenden Vertrags .< / p >
< h3 >Wie lange darf so etwas andauern?< / h3 >< p >Die Dauer richtet sich nach Anlass , getroffenen Absprachen bzw . gesetzlichen Vorgaben ; sie kann wenige Tage aber auch mehrere Monate umfassen.< / p >
< h3>Muss ich währenddessen erreichbar bleiben?< / h3 >< p>Soweit nichts anderes vereinbart wurde , besteht grundsätzlich keine Verpflichtung zur ständigen Erreichbarkeit ; dies kann jedoch individuell geregelt werden.< / p >
<< h3>Bleiben Urlaubsansprüche erhalten?< / h3 >< p>Soweit das Vertragsverhältnis fortbesteht , bleibt auch grundsätzlich Anspruch auf Urlaub bestehen ; Einschränkungen ergeben sich nur in Ausnahmefällen.< / p>