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Franchisevertrag

Begriff und rechtliche Einordnung des Franchisevertrags

Ein Franchisevertrag ist ein langfristiger Vertrag, bei dem ein Franchisegeber einem rechtlich selbstständigen Franchisenehmer die Nutzung eines erprobten Geschäftskonzepts, geschützter Kennzeichen, Betriebsgeheimnisse und standardisierter Abläufe gegen Entgelt einräumt. Ziel ist der einheitliche Marktauftritt und die Verbreitung eines Systems unter einer Marke bei gleichzeitiger unternehmerischer Eigenverantwortung des Franchisenehmers. Der Vertrag ist typengemischt, enthält Elemente des Lizenz-, Dienstleistungs-, Vertriebs- und Mietrechts und wird durch allgemeine zivil- und wettbewerbsrechtliche Grundsätze geprägt.

Struktur und typische Vertragsinhalte

Vertragsparteien und Grundprinzip

Der Franchisegeber stellt Marke, Know-how, Systemhandbuch und laufende Unterstützung bereit. Der Franchisenehmer führt den Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, unterliegt jedoch systemweit einheitlichen Standards. Beide Seiten sichern den Schutz des Systems und die Wahrung der Markenintegrität.

Schutzrechte, Know-how und Lizenzen

Regelungen betreffen die Nutzung von Marken, Geschäftsbezeichnungen, Designs, Software und Betriebsgeheimnissen. Üblich sind Nutzungsrechte für die Vertragsdauer, Geheimhaltungspflichten, Aktualisierungspflichten des Systems sowie Klarstellungen zu Urheber- und Markenrechtsverletzungen.

Gebührenstruktur

Typisch sind eine Eintrittsgebühr (Einmalzahlung), laufende Gebühren (z. B. prozentual vom Umsatz) und Beiträge zu Marketingfonds. Vereinbart werden zudem Zahlungsmodalitäten, Abrechnungszyklen, Prüf- und Kontrollrechte sowie Folgen von Zahlungsverzug.

Gebietsschutz und Standort

Der Vertrag kann Exklusiv- oder Alleinvertriebsgebiete vorsehen. Geregelt werden Gebietszuschnitt, aktive und passive Ansprache von Kunden sowie Standortanforderungen und deren Änderung. Standortverlagerungen, Eröffnungen weiterer Einheiten und Gebietsreduktionen bedürfen klarer Kriterien.

Bezugs- und Lieferbindungen

Vorgaben zu verpflichtenden Bezugsquellen, zertifizierten Lieferanten, Qualitätsstufen und Preislisten sichern die Systemhomogenität. Ausnahmen, Gleichwertigkeitsnachweise und Prüfprozesse sind häufig vorgesehen. Zulässig bleiben nur Bindungen, die die Wettbewerbsfreiheit nicht unzulässig beschränken.

Qualitätsstandards, Handbücher und Markenauftritt

Handbücher konkretisieren Betriebsabläufe, CI/CD-Vorgaben, Produkt- und Servicequalität, Ausstattung, Hygiene und Reklamationsmanagement. Änderungen werden meist durch Aktualisierungsrechte des Franchisegebers eingepflegt, verbunden mit Zumutbarkeitsgrenzen und Umsetzungsfristen.

Schulung, Support und Reporting

Initialschulungen, Fortbildungen, Audits, Mystery Checks und betriebswirtschaftliche Beratung sind verbreitet. Reportingpflichten betreffen Umsätze, Kennzahlen, Personal, Lagerbestände und Werbung. Digitale Schnittstellen regeln Datenformat, Zugriffsrechte und Datenschutz.

Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

Franchiseverträge sind regelmäßig befristet, mit Verlängerungsoptionen an Leistungskriterien und Vertragscompliance geknüpft. Kündigungsgründe, Fristen, Heilungsmöglichkeiten und formelle Anforderungen sind festgelegt. Vertragsstrafen können bei schweren Pflichtverstößen vorgesehen sein.

Wettbewerbsverbote während der Laufzeit

Zur Sicherung des Systems enthalten Verträge häufig Tätigkeits- und Abwerbeverbote, die inhaltlich, räumlich und zeitlich begrenzt sind und der Verhältnismäßigkeit genügen müssen.

Datenschutz und Datenzugriff

Regelungen betreffen die Verarbeitung von Kunden- und Nutzungsdaten, Rollenverteilung (Verantwortliche, Auftragsverarbeiter), Datensicherheit, Datenübermittlung und Auskunftsrechte. Systemstatistiken, Benchmarking und zentrale CRM-Nutzung erfordern transparente Rechtsgrundlagen.

Vorvertragliche Phase und Vertragsschluss

Informations- und Aufklärungspflichten

Vor Abschluss besteht die Pflicht zur wahrheitsgemäßen, vollständigen Information über das System, die wirtschaftliche Tragfähigkeit, Kostenstruktur, Gebühren und erforderliche Investitionen. Unzutreffende oder irreführende Angaben können Haftungsansprüche auslösen und zur Anfechtung führen.

Franchise-Informationsunterlagen und Wirtschaftlichkeitsangaben

Informationsmappen enthalten typischerweise Systembeschreibung, Erfahrungsberichte, beispielhafte Kennzahlen, Standortanforderungen, Lieferantenstruktur sowie Marketing- und Schulungskonzepte. Prognosen sind als solche zu kennzeichnen und mit Annahmen zu versehen.

Verhandlungen, Nebenabreden und Schriftform

Vertrag und Anlagen (Handbuch, Markenrichtlinien, Lieferantennachweise, IT-Anhänge) bilden die verbindliche Grundlage. Schriftformklauseln erfassen Nebenabreden. Rang- und Kollisionsklauseln ordnen widersprüchliche Regelungen.

Kartell- und wettbewerbsrechtliche Rahmenbedingungen

Vertikale Beschränkungen und Preisgestaltungen

Zulässig sind Leitlinienpreise und Empfehlungen. Unzulässig sind in der Regel feste oder Mindestverkaufspreise. Rabatt- und Aktionsvorgaben bedürfen sorgfältiger Ausgestaltung.

Exklusivgebiete, aktive/passive Verkäufe

Gebietsschutz ist binnen bestimmter Grenzen möglich. Verbote aktiver Kundenansprache außerhalb zugewiesener Gebiete sind eher zulässig als Verbote passiver Verkäufe, die regelmäßig kritisch sind.

Online-Vertrieb und Plattformvorgaben

Qualitätsanforderungen an Online-Auftritte und Plattformnutzung sind möglich, sofern sie verhältnismäßig sind und den Marktzutritt nicht unangemessen beschränken.

Haftung und Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen

Innen- und Außenhaftung

Der Franchisenehmer haftet grundsätzlich eigenständig gegenüber Kunden und Behörden. Eine Duldungs- oder Rechtsscheinhaftung kann entstehen, wenn der Außenauftritt die Selbstständigkeit verdeckt. Vertragsstrafen und Schadensersatzansprüche regeln typische Pflichtverletzungen.

Produkt- und Produzentenhaftung im System

Lieferketten, Eigenmarken und zentrale Beschaffung berühren Haftungsfragen für mangelhafte Produkte. Regress- und Freistellungsabreden ordnen Verantwortlichkeiten zwischen Franchisegeber, Lieferanten und Franchisenehmer.

Haftung für Aufklärungsfehler

Fehlerhafte vorvertragliche Informationen können zu Rückabwicklung, Minderung oder Schadensersatz führen. Maßgeblich sind Richtigkeit, Vollständigkeit und Klarheit der Angaben.

Beendigung und Abwicklung des Franchisevertrags

Ordentliche und außerordentliche Beendigung

Neben der ordentlichen Beendigung zum Laufzeitende kann eine fristlose Beendigung bei schweren Pflichtverstößen in Betracht kommen. Kündigungsgründe und Nachfristen sind typischerweise detailliert geregelt.

Rückgabepflichten, Marken- und Know-how-Nutzung

Nach Vertragsende endet regelmäßig die Nutzung von Marken, Geschäftsbezeichnungen und Know-how. Rückgabe, Löschung von Materialien, Abschaltung von IT-Zugängen und Entfernung der Kennzeichen werden vertraglich festgelegt.

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Karenzentschädigung

Nachlaufende Wettbewerbsverbote sind nur in angemessener Dauer, räumlicher Reichweite und inhaltlicher Beschränkung zulässig. Eine Ausgleichs- oder Karenzregel kann vorgesehen sein. Schutzrichtung ist die Wahrung von Betriebsgeheimnissen und System-Know-how.

Abfindung, Goodwill und Inventar

Regelungen können den Umgang mit nicht amortisierten Investitionen, Inventarrücknahme, Herauslösung von IT und den Ausgleich für geschaffenen Goodwill betreffen, soweit dieser systemimmanent geprägt ist.

Steuer- und arbeitsrechtliche Bezüge

Gebühren und Steuern

Laufende Gebühren und Eintrittszahlungen unterliegen regelmäßig der Umsatzbesteuerung. Marketingumlagen, Warenlieferungen und Lizenzanteile erfordern eine saubere Zuordnung. Quersubventionen und Transferpreise sind transparent zu dokumentieren.

Selbstständigkeit, Weisungsrechte und Abgrenzung

Franchisenehmer bleiben selbstständig. Umfassende Weisungsrechte, feste Arbeitszeiten oder organisatorische Eingliederung können Abgrenzungsfragen zum Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht aufwerfen. Entscheidend ist das Gesamtbild der vertraglichen und gelebten Zusammenarbeit.

Internationales Franchising

Rechtswahl, Gerichtsstand und Streitschlichtung

Grenzüberschreitende Verträge enthalten regelmäßig Rechtswahl-, Gerichtsstands- oder Schiedsklauseln. Zwingende nationale Schutzvorschriften am Einsatzort können unberührt bleiben.

Schutzrechte und Vertriebsrecht im Ausland

Marken- und Designschutz, Importbestimmungen, Registrierungs- und Registrierpflichten sowie lokale Vertriebsregeln beeinflussen die Systemumsetzung. Master-Franchising und Sub-Franchising erfordern klare Kettenregelungen.

Besonderheiten in E-Commerce- und Hybrid-Systemen

Omnichannel, Leads und Kundendaten

Zuweisungsregeln für Online-Leads, Click-&-Collect, Last-Mile-Leistungen und Umsatzzuordnung sichern die Balance zwischen Zentrale und Standort. Kundendatenverwaltung und CRM-Nutzung bedürfen eindeutiger Zuständigkeiten.

Bewertungen, Social Media und Reputationsschutz

Vorgaben zu Bewertungsmanagement, Markenkommunikation und Social-Media-Auftritt dienen dem einheitlichen Erscheinungsbild. Verantwortlichkeiten für Inhalte und Moderation werden vertraglich abgegrenzt.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist ein Franchisevertrag im rechtlichen Sinne?

Es handelt sich um einen langfristigen Vertrag, der die Nutzung eines standardisierten Geschäftskonzepts, geschützter Kennzeichen und von Know-how gegen Entgelt erlaubt. Der Franchisenehmer bleibt rechtlich selbstständig, ist aber an Systemvorgaben gebunden.

Wie unterscheidet sich der Franchisevertrag von Lizenz- oder Handelsvertreterverträgen?

Der Franchisevertrag kombiniert Lizenzierung von Schutzrechten mit umfassenden Betriebs-, Qualitäts- und Marketingvorgaben. Der Handelsvertreter vermittelt oder schließt typischerweise Geschäfte für einen anderen, während der Franchisenehmer im eigenen Namen handelt. Reine Lizenzverträge enthalten meist weniger operative Steuerung.

Welche Pflichten treffen den Franchisegeber?

Typisch sind die Bereitstellung und Pflege des Systems, die Einräumung von Nutzungsrechten, Schulung und Unterstützung, Gewährleistung eines konsistenten Markenauftritts sowie die transparente Information über Änderungen und wirtschaftliche Rahmenbedingungen.

Welche Pflichten treffen den Franchisenehmer?

Regelmäßig bestehen die Pflicht zur Einhaltung von Standards, zur Teilnahme an Schulungen, zur Nutzung vorgegebener Bezugsquellen, zur Zahlung vereinbarter Gebühren sowie zur Mitwirkung beim Qualitäts- und Berichtswesen.

Sind Preisvorgaben im Franchisesystem zulässig?

Empfehlungen und Orientierungspreise sind möglich. Feste oder Mindestverkaufspreise sind in der Regel unzulässig. Spielräume bestehen für Aktionskonzepte, sofern die unternehmerische Preisfreiheit nicht aufgehoben wird.

Was geschieht bei Vertragsende mit Marke, Know-how und Ausstattung?

Mit Beendigung endet die Nutzung von Marke und Know-how. Kennzeichen sind zu entfernen, Materialien zurückzugeben oder zu vernichten, IT-Zugänge zu schließen. Regelungen zu Inventar, Restbeständen und möglicher Rücknahme finden sich im Vertrag.

Ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot wirksam?

Ein nachlaufendes Verbot kann wirksam sein, wenn es in zeitlicher Dauer, räumlicher Reichweite und inhaltlicher Tiefe angemessen ist und dem Schutz legitimer Interessen, insbesondere von Betriebsgeheimnissen, dient. Häufig ist eine Ausgleichsregel vorgesehen.