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Fracking


Begriff und Grundlagen des Fracking

Fracking, auch als Hydraulic Fracturing bezeichnet, ist ein Verfahren zur Erdgas- und Erdölförderung aus tiefen Gesteinsschichten wie Schiefer-, Sandstein- oder Kohleflözformationen. Beim Fracking werden Wasser, Sand und chemische Zusätze unter hohem Druck in das Gestein gepresst, um dieses künstlich aufzubrechen und so eine erhöhte Ausbeute der dort eingeschlossenen fossilen Energieträger zu ermöglichen. Seit den frühen 2000er-Jahren wird die Technologie international intensiv genutzt, sie unterliegt jedoch wegen ihrer ökologischen Auswirkungen und ihrer rechtlichen Herausforderungen einer kontroversen öffentlichen Diskussion und einer umfassenden Regulierung.

Rechtliche Einordnung und Rahmengesetzgebung

Europäische Union: Vorgaben und Harmonisierung

Im Rechtsrahmen der Europäischen Union gibt es keine spezifische EU-weite Regelung, die das Fracking umfassend regelt. Verschiedene umweltbezogene Richtlinien und Verordnungen beeinflussen jedoch die Zulässigkeit und Durchführung von Fracking-Projekten, insbesondere:

  • Wasserrahmenrichtlinie (Richtlinie 2000/60/EG): Zielsetzung ist der Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung der Gewässer. Fracking-Vorhaben unterliegen einer strengen Prüfung, ob eine Verschlechterung des Gewässerzustands zu erwarten ist.
  • Richtlinie über die Bewertung der Umweltauswirkungen (UVP-Richtlinie 2011/92/EU): Diese verpflichtet Mitgliedstaaten, Umweltverträglichkeitsprüfungen für bestimmte Projekte, einschließlich der Förderung von Erdöl und Erdgas, durchzuführen.

Zudem existieren Empfehlungen der EU-Kommission zu minimalen Prinzipien beim Umgang mit Schiefergasprojekten, darunter Transparenzanforderungen und Verpflichtungen zur Überwachung von Luft, Wasser und Boden.

Deutschland: Nationale Gesetzgebung und aktuelle Rechtslage

In Deutschland ist Fracking unter zahlreichen gesetzlichen Auflagen beinahe vollständig geregelt und mit weitreichenden Beschränkungen versehen. Die maßgeblichen Regelungen finden sich insbesondere im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG), Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sowie im Gesetz zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Fracking-Verbot und Ausnahmen

Das sogenannte „Fracking-Gesetzespaket“ von 2016 – bestehend aus mehreren Gesetzesänderungen – regelt Fracking umfassend. Grundsätzlich ist:

  • Das unkonventionelle Fracking in Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgestein zum Zweck der kommerziellen Förderung von Erdgas in Deutschland verboten (§ 13a Abs. 7 WHG).
  • Erlaubt bleibt lediglich das konventionelle Fracking in Sandsteinformationen unter strengen Auflagen und Genehmigungserfordernissen.

Ab 2021 könnte der Bundestag auf Basis von wissenschaftlichen Erkenntnissen entscheiden, ob und inwieweit das Verbot gelockert wird. Bislang wurde keine Lockerung beschlossen; das Verbot gilt weiter.

Ausnahmeregelungen für wissenschaftliche Zwecke

Eine Ausnahme besteht für maximal vier wissenschaftliche Probebohrungen zu Forschungszwecken (§ 13a Abs. 3-5 WHG). Voraussetzung hierfür ist die ausführliche Prüfung der Umweltverträglichkeit und die Zustimmung der jeweils zuständigen Behörden.

Genehmigungsverfahren und Kontrollmechanismen

Für Fracking-Maßnahmen ist ein umfassendes Genehmigungsverfahren erforderlich, das mehrere Stufen umfasst:

  • Bergrechtliche Genehmigung nach Bundesberggesetz (BBergG)
  • Wasserrechtliche Erlaubnis nach WHG
  • Erfordernis einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) nach UVPG

Im Zulassungsverfahren sind zahlreiche Belange zu berücksichtigen, darunter der Schutz von Trinkwasserressourcen, die Vermeidung von Grundwasserbeeinträchtigungen sowie die Immissionskontrolle bezüglich Lärms, Erschütterungen und gasförmigen Emissionen.

Genehmigungsvoraussetzungen im Überblick

Genehmigungen für Fracking setzen voraus:

  1. Nachweis der Notwendigkeit und der Umsetzbarkeit alternativer Fördermethoden.
  2. Ausführliche Darstellung möglicher Umweltauswirkungen und Pläne zur Vermeidung bzw. Kompensation von Beeinträchtigungen.
  3. Pflicht zur Durchführung und Veröffentlichung von Umweltmessungen vor, während und nach der Durchführung des Frackings.
  4. Einbindung der Öffentlichkeit in das Genehmigungsverfahren.

Nicht genehmigungsfähig sind Vorhaben in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten und Einzugsgebieten von Seen, aus denen Wasser zur Trinkwasserversorgung entnommen wird.

Umweltrechtliche Aspekte und Haftungsfragen

Fracking weist zahlreiche Schnittstellen zum Umweltrecht auf. Hierzu zählen:

Grundwasser- und Trinkwasserschutz

Wesentlich für die rechtliche Bewertung von Frackingvorhaben ist der Schutz des Grund- und Trinkwassers. Die Rechtsprechung und die Gesetzgebung verlangen besonders hohe Schutzstandards zum Schutze der Wasserressourcen. Bei Verunreinigungen des Grundwassers durch Fracking-Injektionen greifen strenge Haftungsregelungen nach Wasserhaushaltsgesetz und Umweltschadensgesetz.

Umgang mit Chemikalien

Die Verwendung von Additiven ist gem. § 13a WHG begrenzt. Es dürfen nur Chemikalien verwendet werden, die nachweislich keine Gefahr für die menschliche Gesundheit und die Umwelt darstellen. Die vollständige Listung und Offenlegung der eingesetzten Stoffe ist verpflichtend.

Lagerung und Entsorgung von Flowback

Das beim Fracking entstehende zurückströmende Wasser (Flowback) gilt als Abfall. Seine Entsorgung ist nach Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) genehmigungspflichtig. Der Transport und die Endlagerung unterliegen zudem strikten Kontroll- und Nachweispflichten.

Haftung und Sanktionen bei Umweltschäden

Kommt es im Zuge von Fracking zu Umweltschäden, haften die Betreiber nach den Vorschriften des Umweltschadensgesetzes (USchadG) sowie nach allgemeinen Grundsätzen des Haftungsrechts. Strafrechtliche Konsequenzen sind möglich, sofern gegen wasser- oder immissionsschutzrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.

Transparenz- und Berichtspflichten

Fracking fällt unter strenge Transparenzanforderungen. Betreiber sind verpflichtet, sämtliche relevanten Informationen zu verwendeten Chemikalien, eingesetzten Techniken, und Messdaten öffentlich zugänglich zu machen. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und Kontrolle von Umweltauswirkungen sowie der effektiven Beteiligung der betroffenen Bevölkerung.

Internationale Rechtsvergleiche

Vereinigte Staaten von Amerika

Die USA gelten als Pionierstaat von Fracking. Das Umweltrecht ist dort auf Bundes- und Bundesstaatenebene fragmentiert. Während die Nutzung weit verbreitet ist, existieren unterschiedliche Regelungen, die von völligen Verboten einzelner Bundesstaaten bis hin zu liberalen Zulassungspraxis reichen. Die Anwendung des Safe Drinking Water Act auf Fracking ist zum Teil eingeschränkt (sog. „Halliburton Loophole“).

Vereinigtes Königreich und weitere Länder

Im Vereinigten Königreich sind Fracking-Projekte an eine umfassende Genehmigungspraxis gebunden. Umweltverträglichkeitsprüfungen sind ebenso verpflichtend wie umfassende Dokumentations- und Überwachungsanforderungen.

Viele andere Staaten haben entweder generelle Verbote oder ein zeitlich befristetes Moratorium für Fracking verhängt, solange keine abschließenden Forschungsergebnisse zu Umweltfolgen vorliegen.

Entwicklungsperspektiven und zukünftige Herausforderungen

Die rechtliche Zukunft des Frackings bleibt dynamisch. Insbesondere die technologische Weiterentwicklung, neue Erkenntnisse zur Umweltverträglichkeit und das gesellschaftspolitische Klima im Kontext der Energiewende werden die Gesetzgebung und Praxis weiterhin beeinflussen. Die Balance zwischen Energiesouveränität, wirtschaftlichen Interessen und umfassendem Umwelt- sowie Gesundheitsschutz steht im Mittelpunkt der künftigen rechtlichen Bewertung und Gestaltung.


Zusammenfassung:
Fracking ist eine technisch komplexe Fördermethode für fossile Energieträger, die wegen potenzieller Umweltrisiken in Deutschland und vielen weiteren Staaten sehr engmaschig geregelt ist. Das geltende Recht legt umfassende Schutzstandards fest, verbietet das kommerzielle unkonventionelle Fracking und sieht nur begrenzte Ausnahmen zu wissenschaftlichen Zwecken vor. Die rechtlichen Anforderungen umfassen strenge Genehmigungsverfahren, umfassende Umweltprüfungen, weitgehende Transparenzpflichten und eine klare Haftungsverteilung. Die Entwicklungen im europäischen wie internationalen Kontext werden weiterhin von neuen gesetzlichen Anpassungen geprägt sein, die die ökologische Verträglichkeit und gesellschaftliche Akzeptanz sicherstellen sollen.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Regelungen gelten in Deutschland für Fracking?

In Deutschland unterliegt der Einsatz von Fracking-Technologien einer strengen gesetzlichen Regulierung, die primär im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), im Bundesberggesetz (BBergG) sowie in verschiedenen untergeordneten Rechtsverordnungen verankert ist. Nach dem „Fracking-Gesetzespaket“ von 2016 ist das unkonventionelle Fracking zur Erschließung von Schiefer-, Ton-, Mergel- und Kohleflözgesteinen zu gewerblichen Zwecken grundsätzlich verboten. Ausnahmeregelungen gelten nur für wissenschaftlich begleitete Probebohrungen zu Forschungszwecken und unterliegen einer strikten Genehmigungspflicht durch die zuständigen Behörden. Im Gegensatz dazu ist Fracking in konventionellen Lagerstätten weiterhin erlaubt, aber ebenfalls streng geregelt und unterliegt umfassenden Umweltverträglichkeitsprüfungen und Beteiligungsverfahren. Zudem existieren spezielle Regelungen zum Gewässerschutz, unter anderem absolute Verbote in Wasserschutzgebieten und für Gebiete, aus denen Trinkwasser gewonnen wird.

Welche Rolle spielt die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bei Fracking-Vorhaben?

Bei allen Fracking-Vorhaben, die in Deutschland genehmigungspflichtig sind, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) verpflichtend durchzuführen. Die UVP dient der Identifizierung, Beschreibung und Bewertung möglicher erheblicher Auswirkungen des Projekts auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Kulturgüter. Im Rahmen dieser Prüfung werden insbesondere mögliche Risiken für das Grundwasser und die öffentliche Trinkwasserversorgung überprüft. Die Ergebnisse der UVP sind für die Genehmigungsbehörden bindend – ein Vorhaben darf nur genehmigt werden, wenn keine unvertretbaren Beeinträchtigungen für die Umwelt zu erwarten sind. Zudem ist im UVP-Verfahren eine umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben, wodurch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Entscheidungsfindung erheblich erhöht werden.

Welche Genehmigungen sind für ein Fracking-Vorhaben erforderlich?

Für die Durchführung eines Fracking-Projekts sind in Deutschland mehrere behördliche Genehmigungen notwendig. Grundlegend ist eine bergrechtliche Betriebsplanzulassung nach dem Bundesberggesetz (BBergG). Daneben sind wasserrechtliche Erlaubnisse nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) sowie gegebenenfalls weitere umweltrechtliche Genehmigungen, etwa nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) oder dem Naturschutzrecht, einzuholen. Die jeweiligen Genehmigungsverfahren sind vielfach gekoppelt, sodass eine umfassende Prüfung aller relevanten Belange des Umweltschutzes und der öffentlichen Sicherheit sichergestellt wird. Die Genehmigungsbehörden, darunter vor allem Bergämter und Wasserbehörden der Länder, arbeiten hierbei eng zusammen und binden auch andere betroffene Stellen ein.

Welche Haftungsregelungen gelten bei Umweltschäden durch Fracking?

Kommt es im Zusammenhang mit Fracking zu Umweltschäden, etwa einer Verunreinigung von Grundwasser oder Böden, greifen verschiedene Haftungsregelungen. Nach dem Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG) haftet der Betreiber für Schäden an Gewässern, Böden und geschützten Arten oder natürlichen Lebensräumen. Die Haftung ist grundsätzlich verschuldensunabhängig, also schon bei bloßen Schadenseintritt – unabhängig davon, ob ein Fehlverhalten des Betreibers vorliegt. Darüber hinaus bestehen Pflichten zur Sanierung und Wiederherstellung des geschädigten Zustands. Ergänzt wird dies durch spezifische Haftungsregelungen im Wasserhaushaltsgesetz und Bundesberggesetz. Zur Absicherung der Haftungsrisiken sind Unternehmen zudem verpflichtet, entsprechende finanzielle Vorsorgemechanismen vorzuhalten.

In welchen Regionen Deutschlands ist Fracking grundsätzlich ausgeschlossen?

Die gesetzlichen Restriktionen für Fracking in Deutschland sehen explizite Ausschlussgebiete vor. Nach aktueller Rechtslage ist Fracking generell in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Einzugsbereichen von Talsperren, Seen sowie in unmittelbarer Nähe zu Trinkwasserentnahmestellen untersagt. Auch in Gebieten, die zur wirtschaftlichen Trinkwasserversorgung besonders sensibel sind, dürfen keine Fracking-Maßnahmen durchgeführt werden. Für unkonventionelles Fracking gilt ohnehin ein bundesweites Verbot, mit der Ausnahmemöglichkeit für wissenschaftliche Probebohrungen. Die genaue Gebietsausweisung erfolgt durch die zuständigen Landesbehörden auf der Basis wasserwirtschaftlicher und naturschutzrechtlicher Bewertungen.

Welche Informations- und Beteiligungsrechte haben die betroffene Öffentlichkeit und Gemeinden?

Die rechtlichen Regelungen sehen umfassende Informations- und Beteiligungsrechte für die Öffentlichkeit sowie für betroffene Gemeinden und Behörden vor. Im Rahmen von Umweltverträglichkeitsprüfungen und Genehmigungsverfahren werden Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt, sodass sich Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Gemeinden über das Vorhaben informieren und Einwendungen erheben können. Darüber hinaus sind auch Stellungnahmen von anerkannten Umweltverbänden zulässig. Die Einwände müssen von der Genehmigungsbehörde in der Entscheidung berücksichtigt und begründet abgewogen werden. Darüber hinaus haben Gemeinden bestimmte Mitspracherechte im Rahmen ihrer kommunalen Planungshoheit insbesondere in Bezug auf die Bodennutzung und Infrastruktur.

Wie werden internationale Verpflichtungen in der deutschen Fracking-Gesetzgebung berücksichtigt?

Deutschland ist als EU-Mitglied und Vertragspartei vieler internationaler Umweltabkommen verpflichtet, europäische und internationale Vorgaben in der nationalen Gesetzgebung zu berücksichtigen. Relevanz besitzen hier insbesondere die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), das Übereinkommen über die Umweltverträglichkeitsprüfung im grenzüberschreitenden Rahmen (Espoo-Konvention) und weitere völkerrechtliche Verpflichtungen zum Schutz von Klima und Biodiversität. Diese Vorgaben werden im Rahmen der deutschen Gesetzgebung durch entsprechende Umsetzungsgesetze und Vorschriften umgesetzt und müssen insbesondere bei den Genehmigungsverfahren für Fracking-Projekte beachtet werden. Das betrifft beispielsweise Anforderungen an die Sicherstellung des Gewässerschutzes und die umfassende Öffentlichkeitsbeteiligung, die in deutsches Recht übernommen wurden.