Begriff und Wesen der Forderung
Eine Forderung ist das Recht einer Person, von einer anderen Person eine bestimmte Leistung zu verlangen. Die Leistung kann in Geld, Sachen oder einem bestimmten Verhalten bestehen. Die Person, die die Leistung verlangen kann, wird als Gläubiger bezeichnet. Die Person, die zur Leistung verpflichtet ist, heißt Schuldner.
Entstehung und Inhalt von Forderungen
Forderungen entstehen meist durch Verträge oder gesetzliche Regelungen. Typische Beispiele sind Kaufverträge (Zahlungsforderung), Mietverträge (Mietzinsforderung) oder Werkverträge (Werklohnforderung). Auch Schadensersatzansprüche können eine Forderung begründen.
Vertragliche Entstehung
Bei vertraglichen Beziehungen entsteht eine Forderung regelmäßig dadurch, dass sich mindestens zwei Parteien auf einen Austausch einigen. Der Gläubiger erhält das Recht auf Erfüllung der vereinbarten Gegenleistung.
Gesetzliche Entstehungsgründe
Neben Verträgen können auch gesetzliche Vorschriften dazu führen, dass jemand eine Forderung gegen einen anderen hat – etwa bei unerlaubten Handlungen wie Sachbeschädigung oder Körperverletzung.
Arten von Forderungen
Zahlungsforderungen
Am häufigsten sind Zahlungsforderungen: Der Gläubiger verlangt vom Schuldner die Zahlung eines Geldbetrags. Dies kommt beispielsweise bei Rechnungen im Geschäftsverkehr vor.
Sachleistungsforderungen und sonstige Leistungen
Es gibt auch Ansprüche auf Herausgabe bestimmter Sachen oder auf ein bestimmtes Tun beziehungsweise Unterlassen des Schuldners – etwa bei Rückgabe eines Mietobjekts oder Unterlassungsverpflichtungen.
Übertragung und Sicherheiten von Forderungen
Abtretung (Zession)
Eine bestehende Forderung kann grundsätzlich an Dritte übertragen werden. Dies geschieht durch Abtretungsvertrag zwischen dem bisherigen Gläubiger und dem neuen Gläubiger. Der Schuldner muss dann an den neuen Inhaber leisten.
Sicherheiten für Forderungen
Um das Risiko eines Ausfalls zu verringern, werden häufig Sicherheiten vereinbart – zum Beispiel Bürgschaften oder Pfandrechte zugunsten des Gläubigers.
Erlöschen von Forderungen
- Zahlung: Die häufigste Art des Erlöschens ist die vollständige Erfüllung durch den Schuldner.
- Ablösung durch Aufrechnung: Bestehen gegenseitige Ansprüche zwischen denselben Parteien, können diese miteinander verrechnet werden.
- Erlass: Der Gläubiger verzichtet ausdrücklich auf seine Rechte aus der bestehenden Verpflichtung.
- Anfechtung: In bestimmten Fällen kann ein Vertrag rückwirkend aufgehoben werden; damit entfällt auch die daraus entstandene Verpflichtung.
- Laufzeitende/Verjährung: Nach Ablauf einer bestimmten Frist kann der Anspruch nicht mehr rechtlich durchgesetzt werden.
Bedeutung im Wirtschaftsleben
Im Geschäftsverkehr spielen offene Geldforderungen eine zentrale Rolle: Sie beeinflussen Liquidität sowie Bonität von Unternehmen und Privatpersonen gleichermaßen. Das Management offener Posten gehört daher zum Alltag vieler Betriebe wie auch privater Haushalte.
Auch Banken berücksichtigen bestehende offene Ansprüche bei Kreditentscheidungen sowie Bonitätsprüfungen ihrer Kunden.
Im Insolvenzfall entscheidet oft der Bestand an offenen Verbindlichkeiten über den weiteren Verlauf des Verfahrens für alle Beteiligten.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Forderung“ h2 >
< h3 >Was versteht man unter einer rechtlichen „Forder ung“? h3 >
< p >Eine rechtliche „Forder ung“ bezeichnet das Recht einer Person gegenüber einer anderen Person auf Erbring ung einer bestimmten Leist ung wie Zahlung , Herausgabe ei ner Sache o de r Vornahme /Unterlass ung ei ner Handlung .< / p >
< h3 >Wie entsteht e ine Forde rung ?< / h ³ >
< p >Eine Forde rung entsteht in d er Regel dur ch Vertragsschluss , aber auc h du rch Gesetz , z.B . nach e iner Sch adens zufüg ung od er unberecht igter Bereicherung .< / p >
< h³ >Kann e ine Forde rung weitergegeben werd en ?< / h³ >
< p >Ja , viele Ford er ungen kön nen du rch Abtre tung a n Dritte übe rtragen werd en ; dies nennt man Zess ion . Da nn tritt d er neue G läubig er a n di e Stelle d es bisherigen G läubig ers .< / p >
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