Begriff und Definition: Floating im Recht
Unter dem Begriff „Floating“ versteht man im rechtlichen Kontext verschiedene Sachverhalte, bei denen Rechte, Pflichten oder Sicherheiten nicht statisch, sondern dynamisch an veränderliche Gegebenheiten geknüpft sind. Floating kann in unterschiedlichen Rechtsgebieten auftreten, insbesondere im Wirtschafts-, Finanz- und Vertragsrecht. Zentrale Bedeutung hat der Begriff im Bereich der Kreditsicherheiten, im Steuerrecht sowie im Arbeitsrecht. Die genaue Bedeutung und rechtliche Ausgestaltung ist dabei stets abhängig vom jeweiligen Regelungszusammenhang.
Floating im Kredit- und Sicherheitenrecht
Floating Charge
Allgemeine Beschreibung
Ein „Floating Charge“ stellt eine besondere Form der Kreditsicherheit im angloamerikanischen Recht dar, insbesondere in England und Wales. Diese Sicherheit bezieht sich nicht auf spezifische, einzeln aufgeführte Vermögenswerte, sondern auf einen wechselnden Bestand von Vermögensgegenständen, wie etwa die gesamten Vorräte oder Forderungen eines Unternehmens. Bis zum Eintritt eines sogenannten „Crystallisation Events“, wie beispielsweise einer Insolvenz, bleibt der Bestand für das Unternehmen frei nutzbar.
Abgrenzung zur festen Sicherheit
Im Gegensatz zur festen Sicherheit (Fixed Charge) besteht beim Floating Charge keine unmittelbare Beschränkung der Verfügung über das Sicherungsgut. Rechte aus einem Floating Charge verwandeln sich erst durch bestimmte Ereignisse in ein starres Sicherungsrecht. Damit wird der Floating Charge erst bei Eintritt dieser Ereignisse zu einer fixen Sicherheit („crystallised“).
Rechtliche Relevanz und Schutz
Floating Charges bieten Gläubigern eine Möglichkeit, sich an wechselnden Vermögensmassen zu sichern, ohne den regelmäßigen Handelsverkehr zu behindern. Sie bergen allerdings Risiken in Bezug auf die Insolvenzanfechtung und Rangfragen, da vorgelagerte feste Sicherheiten oder bestimmte Masseschulden im Insolvenzfall vorrangig behandelt werden.
Floating Lien im US-Recht
Im US-amerikanischen Recht beschreibt der Begriff „Floating Lien“ eine ähnliche Flexibilität: Hier sind insbesondere Lagerbestände oder wechselnde Forderungen betroffen, deren Zusammensetzung sich durch laufende Geschäftsvorfälle stetig ändert. Grundlage ist meist Artikel 9 des Uniform Commercial Code (U.C.C.), der Kreditsicherheiten an beweglichen Sachen regelt.
Floating im Steuerrecht
Steuerliche Bemessungsgrundlagen und Floating
Auch im Steuerrecht kann „Floating“ eine Rolle spielen, etwa wenn steuerliche Bemessungsgrundlagen variabel gestaltet sind oder sich nach wirtschaftlichen Vorgängen richten, die sich laufend ändern. Beispielsweise finden sich Floating-Klauseln in leistungsabhängigen Lizenzvereinbarungen oder einkommensteuerrelevanten Entgeltabreden.
Rechtsfolgen und steuerrechtliche Behandlung
Veränderliche Bemessungsgrundlagen können im Steuerrecht zu fortlaufenden Anpassungserfordernissen führen, etwa im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen. Die steuerrechtliche Anerkennung derartiger Floating-Regelungen setzt voraus, dass Klarheit und Nachvollziehbarkeit über die Kriterien der variable Bemessung bestehen.
Floating im Vertrags- und Gesellschaftsrecht
Floating-Klauseln in Verträgen
In zivilrechtlichen Verträgen werden häufig Floating-Klauseln eingesetzt, beispielsweise in Mietverträgen, Werkverträgen oder Lieferverträgen. Hierbei handelt es sich um Bestimmungen, bei denen Leistungs- oder Entgeltbedingungen an externe Indizes, Wechselkurse oder Marktpreise geknüpft werden.
Voraussetzungen und Grenzen
Floating-Klauseln müssen so ausgestaltet sein, dass die aus ihnen resultierenden Rechtsfolgen vorhersehbar und berechenbar bleiben. Unklare oder missbräuchlich offengehaltene Floating-Regelungen können nach § 138 oder § 307 BGB (Missbrauch von Rechtspositionen, AGB-Kontrolle) als unwirksam erachtet werden.
Floating Concepts im Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht kann „Floating“ die flexible Anteilszuteilung oder variable Gewinnbeteiligung bezeichnen, wie etwa bei Investmentfonds oder bestimmten Gesellschaftsformen mit variabler Kapitalausstattung. Rechtlich ist hier stets die Wahrung der Transparenz, Gleichbehandlung der Gesellschafter und eine ordnungsgemäße Dokumentation zwingend erforderlich.
Floating im Arbeitsrecht
Variable Vergütung und Floating
Im Bereich der Arbeitsverhältnisse findet Floating insbesondere bei variablen Vergütungsregelungen Anwendung. Boni, Prämien oder erfolgsabhängige Lohnbestandteile werden an bestimmte Indizes oder betriebliche Kennzahlen gekoppelt.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit
Für Floating-Regelungen im Arbeitsvertrag ist erforderlich, dass die Leistungskriterien transparent, nachvollziehbar und überprüfbar definiert sind. Willkürliche oder intransparente Floating-Klauseln können nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam sein. Regelmäßige Überprüfung und Anpassung der Kriterien sind hier unabdingbar, um arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen.
Floating in der bankaufsichtsrechtlichen Praxis
Floating Rate Notes
Im Bereich der Finanzinstrumente sind Floating Rate Notes (FRN) besonders relevant. Diese Schuldverschreibungen sehen eine variable Verzinsung vor, deren Höhe sich nach einem Referenzzinssatz (zum Beispiel Euribor) richtet und regelmäßig angepasst wird. Die rechtlichen Anforderungen an Prospektangaben und Transparenz richten sich nach den Vorgaben des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) und der Prospektverordnung.
Floating im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG)
Das ZAG regelt Zahlungsdienstleister, deren Geschäftsmodelle häufig auf transaktionsbasierten Entgelten beruhen, die nach Floating-Prinzipien berechnet werden. Es ist sicherzustellen, dass Preisgleitklauseln im Einklang mit den Transparenz- und Informationspflichten gemäß Art. 248 EGBGB stehen.
Risiken und Rechtsschutz beim Floating
Missbrauchsgefahren und Rechtsschutzmechanismen
Floating-Konstruktionen sind stets mit spezifischen Risiken verbunden. Für Gläubiger besteht das Risiko der nachträglichen Verschlechterung oder Entwertung ihres Sicherungswerts. Vertragspartner sind durch schwammig formulierte Floating-Klauseln potenziell benachteiligt. Der rechtliche Schutz erfolgt durch Transparenzanforderungen, das Gebot der Bestimmtheit von Regelungen sowie durch gerichtliche Kontrolle von Sicherungsabreden und Verträgen.
Insolvenzanfechtung und Floating-Sicherheiten
Im Insolvenzfall können Floating Securites einer Anfechtung gemäß § 129 ff. InsO unterliegen, sofern missbräuchliche Übervorteilung anderer Gläubiger oder unsachgemäße Sicherheitenbestellung vorliegt.
Zusammenfassung
Floating bezeichnet im Recht verschiedene dynamische Mechanismen, die insbesondere bei Kreditsicherheiten, Verträgen, Steuerbemessungen und Finanzinstrumenten zum Einsatz kommen. Zentrale rechtliche Anforderungen an derartige Konstrukte sind Transparenz, Bestimmbarkeit und Einhaltung von Schutzinteressen aller Beteiligten. Eine sorgfältige vertragliche Ausgestaltung und die Beachtung insolvenzrechtlicher sowie aufsichtsrechtlicher Vorgaben sind für die rechtliche Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit unerlässlich.
Häufig gestellte Fragen
Besteht beim Floating eine besondere Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden?
Im rechtlichen Kontext ist bei Floating-Anwendungen eine besondere Aufklärungspflicht gegenüber den Kunden zu beachten. Anbieter von Floating-Diensten müssen ihre Kunden im Sinne der zivilrechtlichen Verkehrssicherungspflichten umfassend über alle wesentlichen Aspekte des Floatings informieren. Dazu gehört insbesondere die Aufklärung über mögliche gesundheitliche Risiken (z. B. bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie, Schwangerschaft oder offenen Wunden), potenzielle Nebenwirkungen wie Kreislaufprobleme oder Hautirritationen aufgrund des Salzwassers sowie die Maßnahmen zur Gewährleistung der Hygiene und Sicherheit im Floating-Tank. Die Aufklärung muss rechtzeitig, verständlich und nachweisbar erfolgen, beispielsweise durch eine schriftliche Einverständniserklärung oder einen ausführlich gestalteten Aufklärungsbogen, der vom Kunden vor Beginn der Anwendung unterschrieben wird. Versäumt der Anbieter diese Aufklärung, kann er ggf. haftbar gemacht werden, wenn dem Kunden Schäden aus fehlender Information entstehen. Die genauen Anforderungen an die Aufklärungspflicht können je nach Bundesland und aktueller Rechtsprechung variieren.
Welche gesetzlichen Hygienevorschriften gelten für Floating-Anlagen?
Für den Betrieb von Floating-Anlagen in Deutschland gelten strenge gesetzliche Hygienevorschriften, insbesondere aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie einschlägigen Verordnungen für öffentliche Bäder und ähnlichen Einrichtungen. Betreiber sind verpflichtet, die Wasserqualität im Floating-Tank regelmäßig zu überprüfen, zu dokumentieren und gemäß den Vorgaben zur Desinfektion zu behandeln. Es müssen Nachweise über den Einsatz von Filtern und Desinfektionsmitteln (z. B. Chlor, UV-Filter) geführt werden, um die Verbreitung von Keimen und Krankheitserregern zu verhindern. Darüber hinaus müssen auch bauliche Anforderungen – etwa an Lüftung, Entwässerung und Materialbeschaffenheit – beachtet werden. Kontrolliert wird die Einhaltung dieser Vorschriften in der Regel durch das zuständige Gesundheitsamt, das stichprobenartig oder anlassbezogen Begehungen durchführt. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern oder gar der Untersagung des Betriebs geahndet werden.
Wer haftet bei Unfällen oder gesundheitlichen Schäden während des Floatings?
Rechtlich haften Betreiber von Floating-Einrichtungen grundsätzlich für Schäden, die den Kunden während der Nutzung entstehen, sofern diese auf einer Verletzung der Verkehrssicherungs- oder Aufklärungspflicht beruhen. Zu den typischen Beispielen zählen Ausrutschen auf nassen Böden, nicht hinreichend gereinigte Anlagen oder nicht ordnungsgemäß gewartete Technik. Auch für gesundheitliche Schäden, die aus unsachgemäßer Wasseraufbereitung (z. B. durch Keime oder nicht ausgewiesene Zusätze) oder fehlende Aufklärung über Kontraindikationen entstehen, kann der Betreiber haftbar gemacht werden. Im Rahmen der AGB kann die Haftung teilweise eingeschränkt werden, jedoch nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit (§ 309 Nr. 7 BGB). Es ist dringend zu empfehlen, als Betreiber eine Betriebshaftpflichtversicherung abzuschließen, um etwaige Schadensersatzansprüche abdecken zu können.
Dürfen Floating-Anlagen ohne behördliche Genehmigung betrieben werden?
Ob für den Betrieb einer Floating-Anlage eine behördliche Genehmigung erforderlich ist, hängt in Deutschland vom jeweiligen Bundesland und Charakter der Einrichtung ab. Handelt es sich um eine gewerbliche, öffentlich zugängliche Wellness-Einrichtung, ist in der Regel eine gewerberechtliche Anmeldung notwendig. Darüber hinaus können bau- und wasserrechtliche Genehmigungen erforderlich sein, insbesondere wenn bauliche Veränderungen vorgenommen werden oder größere Wassermengen im Spiel sind. Das zuständige Gesundheitsamt muss häufig im Vorfeld informiert werden, u.a. zur Überprüfung der hygienischen Anforderungen. Fehlt die notwendige Genehmigung, drohen ordnungsrechtliche Konsequenzen bis hin zur Schließung der Anlage.
Müssen Kunden vor der Nutzung des Floatings schriftlich einwilligen?
Aus rechtlicher Sicht empfiehlt es sich für Betreiber, von Kunden vor der Nutzung eine schriftliche Einwilligung einzuholen. Dies dient dem Nachweis, dass der Kunde über etwaige Risiken aufgeklärt und mit der Anwendung einverstanden ist. In Fällen, in denen eine Kontraindikation vorliegt, sichert die schriftliche Bestätigung den Betreiber zusätzlich gegen Haftungsrisiken ab. Eine Einwilligung, die auf unzureichender oder irreführender Aufklärung beruht, ist hingegen unwirksam. Datenschutzrechtliche Aspekte sind zudem zu beachten, falls Gesundheitsdaten erfasst und gespeichert werden. Hier greift die DSGVO, nach der eine ausdrückliche Einwilligung zur Datenverarbeitung erforderlich ist.
Welche Anforderungen gelten für die Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen?
Gesundheitsbezogene Aussagen in der Werbung für Floating-Angebote unterliegen strikten Vorgaben gemäß dem Heilmittelwerbegesetz (HWG) und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Es ist unzulässig, dem Floating pauschal heilende, lindernde oder diagnostische Wirkungen zuzuschreiben, wenn diese nicht wissenschaftlich nachgewiesen und belegt sind. Aussagen wie „Floating heilt Rückenschmerzen“ oder „Floating bekämpft Depressionen“ können abgemahnt werden, sofern deren Wirkung nicht durch fundierte Studien belegt wurde. Erlaubt sind Formulierungen, die sich auf allgemeines Wohlbefinden oder Entspannung beziehen, solange diese nicht als medizinische Heilversprechen erscheinen.
Unterliegen Floating-Anbieter der Meldepflicht bei Infektionserkrankungen?
Dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) zufolge sind Betreiber von Floating-Einrichtungen meldepflichtig, wenn bei Kunden eine meldepflichtige Infektionskrankheit wie z. B. Legionellose im Zusammenhang mit der Nutzung der Anlage festgestellt wird. Darüber hinaus steht der Betreiber in der Pflicht, beim Auftreten von Krankheitsausbrüchen (z. B. gehäufte Haut- oder Augeninfektionen) unverzüglich das Gesundheitsamt zu informieren und mit diesem zusammenzuarbeiten. Auch reguläre Wartungs- und Desinfektionsmaßnahmen sollten dokumentiert werden, um im Bedarfsfall nachweisen zu können, dass die einschlägigen Hygienevorgaben eingehalten wurden.