Finanzgericht: Begriff und rechtliche Einordnung
Ein Finanzgericht ist ein besonderes Gericht der Finanzgerichtsbarkeit. Es entscheidet vor allem über Streitigkeiten zwischen Bürgern, Unternehmen oder sonstigen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Im Mittelpunkt stehen regelmäßig Steuern, Abgaben, Kindergeld in steuerrechtlicher Einordnung, Zollfragen und bestimmte öffentlich-rechtliche Finanzstreitigkeiten.
Der Begriff gehört zum Steuerrecht, Verfahrensrecht, Verwaltungsrecht, Abgabenrecht, Zollrecht und Prozessrecht. Finanzgerichte sind keine allgemeinen Zivilgerichte und keine Strafgerichte. Sie prüfen, ob Entscheidungen von Finanzbehörden rechtmäßig sind und ob Steuerpflichtige durch diese Entscheidungen in ihren Rechten betroffen werden.
Für Laien lässt sich ein Finanzgericht so erklären: Wenn jemand mit einem Steuerbescheid, einer Einspruchsentscheidung oder einer anderen Entscheidung der Finanzverwaltung nicht einverstanden ist, kann ein Finanzgericht unter bestimmten Voraussetzungen prüfen, ob die Behörde richtig gehandelt hat.
Funktion des Finanzgerichts
Das Finanzgericht dient dem gerichtlichen Rechtsschutz im Steuer- und Abgabenbereich. Es kontrolliert Entscheidungen der Finanzverwaltung und sorgt dafür, dass Steuerpflichtige nicht allein auf behördliche Entscheidungen angewiesen sind.
Finanzgerichte übernehmen damit eine wichtige Ausgleichsfunktion zwischen Staat und Steuerpflichtigen. Der Staat erhebt Steuern und Abgaben, benötigt dafür aber eine rechtliche Grundlage und ein ordnungsgemäßes Verfahren. Das Finanzgericht prüft, ob diese Voraussetzungen eingehalten wurden.
Kontrolle der Finanzverwaltung
Finanzgerichte prüfen, ob Finanzämter, Familienkassen, Zollbehörden oder andere zuständige Behörden das geltende Recht richtig angewendet haben.
Rechtsschutz für Steuerpflichtige
Steuerpflichtige können gerichtlichen Rechtsschutz erhalten, wenn sie eine behördliche Entscheidung für fehlerhaft halten und die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Klärung steuerlicher Streitfragen
Finanzgerichte entscheiden über tatsächliche und rechtliche Streitpunkte, etwa über Einkünfte, Betriebsausgaben, Umsatzsteuer, Steuervergünstigungen, Fristen, Schätzungen oder Haftung.
Vertrauen in die Steuerrechtsordnung
Durch gerichtliche Kontrolle wird die Steuerrechtsordnung überprüfbar. Dies stärkt Rechtssicherheit und Gleichbehandlung.
Stellung der Finanzgerichte im Gerichtssystem
Finanzgerichte gehören zur Finanzgerichtsbarkeit. Diese ist eine eigenständige Gerichtsbarkeit neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit, Verwaltungsgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit und Sozialgerichtsbarkeit. Sie ist auf Streitigkeiten aus dem Steuer- und Abgabenrecht ausgerichtet.
Eigenständige Fachgerichtsbarkeit
Die Finanzgerichtsbarkeit ist fachlich auf Steuer- und Abgabenstreitigkeiten ausgerichtet. Sie verfügt über besondere Verfahrensregeln und eine eigene gerichtliche Struktur.
Erste gerichtliche Instanz
Finanzgerichte entscheiden regelmäßig als erste gerichtliche Instanz. Vorher findet meist ein außergerichtliches Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde statt.
Bundesfinanzhof als oberstes Gericht
Über den Finanzgerichten steht der Bundesfinanzhof als oberstes Gericht der Finanzgerichtsbarkeit. Er entscheidet insbesondere über Rechtsmittel gegen finanzgerichtliche Entscheidungen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Abgrenzung zu Verwaltungsgerichten
Obwohl Steuerstreitigkeiten öffentlich-rechtlich sind, werden sie nicht von allgemeinen Verwaltungsgerichten entschieden, sondern von Finanzgerichten, soweit die Finanzgerichtsbarkeit zuständig ist.
Zuständigkeit des Finanzgerichts
Die Zuständigkeit des Finanzgerichts richtet sich nach der Art der Streitigkeit. Typischerweise geht es um Steuern, steuerliche Nebenleistungen, Abgaben, Zoll, Kindergeld im steuerrechtlichen Verfahren und bestimmte Streitigkeiten mit Finanzbehörden.
Steuerbescheide
Ein häufiger Streitgegenstand sind Steuerbescheide. Dazu gehören etwa Bescheide über Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer, Gewerbesteuermessbetrag, Erbschaftsteuer oder Grundsteuerwert.
Einspruchsentscheidungen
Bevor ein Finanzgericht angerufen wird, entscheidet die Finanzbehörde häufig zunächst über einen Einspruch. Die Einspruchsentscheidung ist dann regelmäßig Grundlage für das gerichtliche Verfahren.
Zoll- und Verbrauchsteuerangelegenheiten
Finanzgerichte können auch für Streitigkeiten im Zollrecht und bei Verbrauchsteuern zuständig sein. Dazu gehören etwa Einfuhrabgaben, Energiesteuern oder Tabaksteuerfragen.
Kindergeld nach steuerrechtlichen Regeln
Kindergeld kann in bestimmten Fällen vor dem Finanzgericht streitig sein, wenn es nach steuerrechtlichen Vorschriften von der zuständigen Familienkasse entschieden wurde.
Haftungsbescheide
Finanzgerichte entscheiden auch über Haftungsbescheide, mit denen eine Person für Steuerschulden eines anderen in Anspruch genommen wird.
Typische Verfahren vor dem Finanzgericht
Vor dem Finanzgericht gibt es verschiedene Verfahrensarten. Am häufigsten ist die Klage gegen eine Entscheidung der Finanzbehörde. Daneben können Eilverfahren, Untätigkeitsklagen und besondere Anträge eine Rolle spielen.
Anfechtungsklage
Mit einer Anfechtungsklage wird ein belastender Bescheid angegriffen. Ziel ist regelmäßig die Aufhebung oder Änderung der Entscheidung der Finanzbehörde.
Verpflichtungsklage
Mit einer Verpflichtungsklage kann erreicht werden, dass die Finanzbehörde zu einer bestimmten Entscheidung verpflichtet wird, etwa zur Gewährung einer steuerlichen Vergünstigung oder zur Änderung eines Bescheids.
Feststellungsklage
Eine Feststellungsklage kann auf die gerichtliche Klärung eines steuerrechtlichen Rechtsverhältnisses gerichtet sein, wenn ein besonderes Feststellungsinteresse besteht.
Untätigkeitsklage
Eine Untätigkeitsklage kann Bedeutung haben, wenn eine Finanzbehörde über einen Antrag oder Einspruch längere Zeit nicht entscheidet und kein zureichender Grund für die Verzögerung besteht.
Eilverfahren
In Eilverfahren kann vorläufiger Rechtsschutz gesucht werden, etwa wenn eine Steuerforderung vollzogen werden soll, obwohl die Rechtmäßigkeit des Bescheids streitig ist.
Vorverfahren vor der Klage
In vielen Fällen ist vor einer Klage zum Finanzgericht ein Einspruchsverfahren erforderlich. Dieses Vorverfahren gibt der Finanzbehörde Gelegenheit, ihre Entscheidung selbst zu überprüfen und mögliche Fehler zu korrigieren.
Einspruch
Der Einspruch ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf gegen bestimmte Entscheidungen der Finanzbehörde. Er richtet sich an die Behörde, die den Bescheid erlassen hat.
Prüfung durch die Finanzbehörde
Im Einspruchsverfahren prüft die Behörde den angegriffenen Bescheid erneut. Dabei können rechtliche und tatsächliche Gesichtspunkte berücksichtigt werden.
Einspruchsentscheidung
Bleibt die Behörde bei ihrer Auffassung oder hilft sie dem Einspruch nur teilweise ab, erlässt sie eine Einspruchsentscheidung. Diese kann anschließend Gegenstand einer Klage sein.
Ausnahmen vom Vorverfahren
In bestimmten Fällen kann ein Vorverfahren entbehrlich sein. Dies hängt von der Art der Entscheidung und den gesetzlichen Verfahrensregeln ab.
Klage zum Finanzgericht
Die Klage zum Finanzgericht eröffnet die gerichtliche Prüfung einer finanzbehördlichen Entscheidung. Sie muss form- und fristgerecht erhoben werden und den Streitgegenstand erkennen lassen.
Klageerhebung
Die Klage wird beim zuständigen Finanzgericht erhoben. Sie muss erkennen lassen, gegen welche Entscheidung sie sich richtet und welches Begehren verfolgt wird.
Klagefrist
Für die Klage gelten Fristen. Wird die Klage verspätet erhoben, kann sie unzulässig sein, auch wenn die Sache inhaltlich bedeutsam wäre.
Klagebefugnis
Die klagende Person muss geltend machen können, durch die angegriffene Entscheidung in eigenen Rechten betroffen zu sein.
Streitgegenstand
Der Streitgegenstand bestimmt, worüber das Finanzgericht entscheidet. Er ergibt sich aus dem angegriffenen Bescheid, dem Antrag und dem zugrunde liegenden Sachverhalt.
Ablauf des finanzgerichtlichen Verfahrens
Das Verfahren vor dem Finanzgericht läuft geordnet ab. Nach Eingang der Klage erhält die Finanzbehörde Gelegenheit zur Stellungnahme. Das Gericht klärt den Sachverhalt, fordert Unterlagen an, gibt Hinweise und entscheidet entweder durch Urteil, Beschluss oder in anderer verfahrensrechtlicher Form.
Schriftliches Verfahren
Viele Fragen werden zunächst schriftlich geklärt. Die Beteiligten reichen Schriftsätze, Unterlagen, Steuerakten und Begründungen ein.
Akten der Finanzbehörde
Das Finanzgericht zieht regelmäßig die Akten der Finanzbehörde bei. Diese enthalten Steuererklärungen, Prüfungsberichte, Bescheide, Einsprüche und behördliche Stellungnahmen.
Sachverhaltsaufklärung
Das Gericht ist nicht nur auf das Vorbringen der Beteiligten beschränkt. Es kann den Sachverhalt von Amts wegen aufklären und weitere Informationen anfordern.
Erörterungstermin
Ein Erörterungstermin kann dazu dienen, Sach- und Rechtsfragen mit den Beteiligten zu besprechen, Streitpunkte einzugrenzen oder eine Verständigung über tatsächliche Fragen zu fördern.
Mündliche Verhandlung
In vielen Verfahren findet eine mündliche Verhandlung statt. Dort werden Anträge gestellt, Rechtsfragen erörtert und gegebenenfalls Beweise behandelt.
Besetzung des Finanzgerichts
Finanzgerichte entscheiden durch Richter. Je nach Verfahrensart und Bedeutung der Sache können Berufsrichter und ehrenamtliche Richter beteiligt sein. Die genaue Besetzung richtet sich nach den Verfahrensregeln und der Geschäftsverteilung des Gerichts.
Senate
Finanzgerichte sind regelmäßig in Senate gegliedert. Diese sind für bestimmte Steuerarten oder Rechtsgebiete zuständig.
Berufsrichter
Berufsrichter leiten das Verfahren, prüfen Sach- und Rechtsfragen und wirken an der Entscheidung mit.
Ehrenamtliche Richter
In bestimmten Verfahren können ehrenamtliche Richter an der Entscheidung beteiligt sein. Sie bringen eine zusätzliche Perspektive in die gerichtliche Entscheidungsfindung ein.
Einzelrichter
Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein einzelner Richter entscheiden, wenn die Sache dafür geeignet ist.
Rolle der Beteiligten
Am Verfahren vor dem Finanzgericht sind regelmäßig der Kläger und die beklagte Finanzbehörde beteiligt. Weitere Personen können beteiligt sein, wenn ihre Rechte betroffen sind oder das Verfahren dies erfordert.
Kläger
Kläger ist die Person oder Stelle, die gerichtlichen Rechtsschutz sucht. Dies können Privatpersonen, Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Erbengemeinschaften oder sonstige Steuerpflichtige sein.
Beklagte Finanzbehörde
Beklagte ist regelmäßig die Finanzbehörde, die den angegriffenen Bescheid erlassen oder über den Einspruch entschieden hat.
Beigeladene
Beigeladene können Personen sein, deren rechtliche Interessen durch die Entscheidung berührt werden. Dies kommt etwa bei Feststellungsverfahren oder mehreren Beteiligten an steuerlichen Sachverhalten vor.
Vertretung im Verfahren
Beteiligte können sich im Verfahren vertreten lassen. Je nach Instanz und Verfahrensstand gelten unterschiedliche Anforderungen.
Amtsermittlung im Finanzgerichtsverfahren
Das Finanzgericht ermittelt den Sachverhalt grundsätzlich von Amts wegen. Das bedeutet, dass das Gericht die entscheidungserheblichen Tatsachen selbst aufklären muss. Die Beteiligten haben jedoch Mitwirkungspflichten und müssen ihre Angaben nachvollziehbar machen.
Aufklärungspflicht des Gerichts
Das Gericht prüft, welche Tatsachen für die Entscheidung erheblich sind, und kann Unterlagen, Auskünfte oder Beweise anfordern.
Mitwirkung der Beteiligten
Steuerpflichtige und Behörden müssen an der Sachverhaltsaufklärung mitwirken. Wer sich auf bestimmte Tatsachen beruft, muss sie regelmäßig nachvollziehbar darlegen.
Beweismittel
Beweismittel können Urkunden, Verträge, Rechnungen, Buchführungsunterlagen, Zeugenaussagen, Gutachten oder elektronische Daten sein.
Grenzen der Aufklärung
Das Gericht muss nicht jeder denkbaren Möglichkeit nachgehen. Maßgeblich sind entscheidungserhebliche Tatsachen und zumutbare Aufklärungsmaßnahmen.
Beweisfragen vor dem Finanzgericht
Viele Verfahren vor dem Finanzgericht drehen sich um Beweisfragen. Steuerrechtliche Ansprüche hängen oft davon ab, ob Einnahmen, Ausgaben, Verträge, betriebliche Veranlassung oder persönliche Voraussetzungen nachgewiesen werden können.
Belegnachweise
Rechnungen, Kontoauszüge, Verträge und Aufzeichnungen können wichtige Nachweise sein. Ihre Vollständigkeit und Plausibilität beeinflussen die gerichtliche Bewertung.
Zeugen
Zeugen können zu tatsächlichen Vorgängen aussagen, etwa zu Zahlungen, Vereinbarungen, Arbeitsleistungen oder familiären Umständen.
Sachverständige
Sachverständige können hinzugezogen werden, wenn besondere Fachfragen zu bewerten sind, etwa bei Unternehmensbewertung, Immobilienwerten oder technischen Sachverhalten.
Schätzung
Wenn Besteuerungsgrundlagen nicht genau ermittelt werden können, kann eine Schätzung in Betracht kommen. Das Finanzgericht prüft, ob die Schätzung tragfähig und nachvollziehbar ist.
Entscheidungen des Finanzgerichts
Das Finanzgericht kann auf unterschiedliche Weise entscheiden. Häufig ergeht ein Urteil. In bestimmten Situationen kommen Beschlüsse, Gerichtsbescheide oder verfahrensbeendende Erklärungen in Betracht.
Urteil
Ein Urteil entscheidet den Streit nach mündlicher Verhandlung oder auf Grundlage eines zulässigen Verfahrens ohne mündliche Verhandlung. Es enthält Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe.
Gerichtsbescheid
Ein Gerichtsbescheid kann ergehen, wenn die Sache dafür geeignet ist und keine mündliche Verhandlung erforderlich erscheint. Er kann eine Verfahrensvereinfachung darstellen.
Beschluss
Beschlüsse betreffen häufig Verfahrensfragen oder Entscheidungen im vorläufigen Rechtsschutz.
Erledigung des Verfahrens
Ein Verfahren kann sich erledigen, wenn der angegriffene Bescheid geändert wird, die Beteiligten den Streit beenden oder der Streitgegenstand wegfällt.
Vorläufiger Rechtsschutz beim Finanzgericht
Steuerbescheide können grundsätzlich vollzogen werden, auch wenn sie angegriffen werden. Deshalb kann vorläufiger Rechtsschutz wichtig sein, wenn eine Zahlung oder Vollstreckung bis zur endgültigen Klärung aufgeschoben werden soll.
Aussetzung der Vollziehung
Die Aussetzung der Vollziehung kann bewirken, dass ein angegriffener Steuerbescheid vorläufig nicht vollzogen wird. Sie setzt besondere rechtliche Voraussetzungen voraus.
Einstweilige Anordnung
Eine einstweilige Anordnung kann bei bestimmten Begehren in Betracht kommen, wenn eine vorläufige Regelung erforderlich ist.
Ernstliche Zweifel
Im vorläufigen Rechtsschutz können ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines Bescheids bedeutsam sein. Diese Prüfung ist vorläufig und ersetzt nicht die Hauptsacheentscheidung.
Unbillige Härte
Auch besondere Härten können im Eilverfahren eine Rolle spielen, wenn der sofortige Vollzug erhebliche Nachteile verursachen würde.
Kosten des Verfahrens vor dem Finanzgericht
Ein Verfahren vor dem Finanzgericht kann Gerichtskosten und außergerichtliche Kosten verursachen. Die Kostenentscheidung hängt regelmäßig vom Ausgang des Verfahrens ab.
Gerichtskosten
Gerichtskosten werden nach den dafür geltenden Kostenregeln erhoben. Ihre Höhe richtet sich häufig nach dem Streitwert.
Streitwert
Der Streitwert bildet den wirtschaftlichen Wert des Verfahrens ab. Bei Steuerstreitigkeiten orientiert er sich oft an der streitigen Steuer, Abgabe oder finanziellen Belastung.
Außergerichtliche Kosten
Außergerichtliche Kosten können etwa für Vertretung, Gutachten oder sonstige Verfahrensaufwendungen entstehen.
Kostenentscheidung
Das Finanzgericht entscheidet, wer die Kosten des Verfahrens trägt. Maßgeblich ist regelmäßig, in welchem Umfang eine Partei obsiegt oder unterliegt.
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Finanzgerichts
Gegen Entscheidungen des Finanzgerichts können unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel zum Bundesfinanzhof möglich sein. Nicht jede Entscheidung ist automatisch vollständig überprüfbar.
Revision
Die Revision dient der Überprüfung von Rechtsfragen. Sie setzt regelmäßig eine Zulassung voraus oder muss unter besonderen Voraussetzungen eröffnet sein.
Nichtzulassungsbeschwerde
Wenn die Revision nicht zugelassen wurde, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung eingelegt werden.
Beschwerde
Gegen bestimmte Beschlüsse kann eine Beschwerde möglich sein. Der Umfang hängt von der Art der Entscheidung ab.
Rechtskraft
Wird eine Entscheidung nicht mehr angegriffen oder ist kein Rechtsmittel mehr möglich, wird sie rechtskräftig. Dann ist der Streit grundsätzlich abschließend entschieden.
Finanzgericht und Steuerbescheid
Der Steuerbescheid ist häufig Ausgangspunkt eines finanzgerichtlichen Verfahrens. Er legt fest, welche Steuer in welcher Höhe festgesetzt wird. Das Finanzgericht prüft, ob der Bescheid rechtmäßig ist.
Inhalt des Steuerbescheids
Ein Steuerbescheid enthält Angaben zur Steuerart, Besteuerungsgrundlage, Steuerhöhe, Nebenleistungen und gegebenenfalls Erläuterungen.
Änderung des Bescheids
Ein angegriffener Bescheid kann während des gerichtlichen Verfahrens geändert werden. Dann stellt sich die Frage, wie sich die Änderung auf das Verfahren auswirkt.
Teilweise Rechtswidrigkeit
Ein Bescheid kann teilweise rechtmäßig und teilweise rechtswidrig sein. Das Finanzgericht kann die Entscheidung entsprechend differenziert prüfen.
Bindungswirkung
Bestimmte Bescheide können Grundlagen für andere Bescheide sein. Dann kann eine finanzgerichtliche Entscheidung auch mittelbare Auswirkungen auf Folgebescheide haben.
Finanzgericht und Betriebsprüfung
Streitigkeiten nach einer Betriebsprüfung gelangen häufig vor das Finanzgericht. Eine Betriebsprüfung kann zu geänderten Steuerbescheiden führen, etwa wegen Gewinnänderungen, Umsatzsteuerfragen, verdeckten Entnahmen oder nicht anerkannten Betriebsausgaben.
Prüfungsbericht
Der Prüfungsbericht fasst die Feststellungen der Betriebsprüfung zusammen. Er ist häufig Grundlage späterer Bescheide, ersetzt diese aber nicht.
Schätzung bei Mängeln
Bei Buchführungs- oder Aufzeichnungsmängeln kann die Finanzbehörde Besteuerungsgrundlagen schätzen. Das Finanzgericht prüft, ob Anlass und Höhe der Schätzung tragfähig sind.
Betriebliche Veranlassung
Ein häufiger Streitpunkt ist, ob Aufwendungen betrieblich veranlasst sind. Davon hängt ab, ob sie steuerlich berücksichtigt werden können.
Umsatzsteuerliche Streitfragen
Betriebsprüfungen führen oft zu Streit über Vorsteuerabzug, Leistungsbeziehungen, Rechnungen, Steuersätze oder innergemeinschaftliche Sachverhalte.
Finanzgericht und Privatpersonen
Auch Privatpersonen können Verfahren vor dem Finanzgericht führen. Typische Streitpunkte betreffen Einkommensteuer, Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, Kindergeld, Erbschaftsteuer, Schenkungsteuer oder Grundsteuerwerte.
Einkommensteuer
Bei Einkommensteuerstreitigkeiten geht es häufig um Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Kapitalerträge, Vermietungseinkünfte oder Steuerermäßigungen.
Kindergeld
Streit über Kindergeld kann vor das Finanzgericht gelangen, wenn die Entscheidung der Familienkasse nach steuerrechtlichen Regeln erfolgt.
Erbschaft- und Schenkungsteuer
Finanzgerichte entscheiden auch über Streitigkeiten zur Bewertung, Steuerbefreiung oder Steuerfestsetzung bei Erbschaften und Schenkungen.
Grundsteuerwerte
Bei der Bewertung von Grundstücken können finanzgerichtliche Streitigkeiten über Wertansätze, Grundstücksart oder Feststellungsbescheide entstehen.
Finanzgericht und Unternehmen
Unternehmen sind häufig Beteiligte finanzgerichtlicher Verfahren. Streitigkeiten können nahezu alle Unternehmenssteuern und abgabenrechtlichen Pflichten betreffen.
Körperschaftsteuer
Kapitalgesellschaften können über Gewinnermittlung, verdeckte Gewinnausschüttungen, Verlustverrechnung oder Beteiligungserträge streiten.
Gewerbesteuer
Bei Gewerbesteuerfragen geht es häufig um Gewerbeertrag, Hinzurechnungen, Kürzungen, Betriebsstätten oder Messbeträge.
Umsatzsteuer
Umsatzsteuerverfahren betreffen etwa Vorsteuer, Steuersatz, Leistungsort, Rechnungsangaben, innergemeinschaftliche Lieferungen oder steuerfreie Umsätze.
Lohnsteuerhaftung
Unternehmen können durch Haftungsbescheide für Lohnsteuer in Anspruch genommen werden. Solche Bescheide können finanzgerichtlich überprüft werden.
Internationale Sachverhalte
Bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten können Verrechnungspreise, Betriebsstätten, Quellensteuern und internationale Besteuerungsfragen streitig werden.
Finanzgericht und Zollrecht
Finanzgerichte sind auch für viele zollrechtliche Streitigkeiten zuständig. Dies betrifft Einfuhrabgaben, Zollwert, Tarifierung, Ursprung, Verbrauchsteuern und besondere zollrechtliche Verfahren.
Einfuhrabgaben
Einfuhrabgaben entstehen bei der Einfuhr von Waren. Streit kann über Höhe, Entstehung, Befreiung oder Erlass der Abgaben entstehen.
Zolltarifliche Einreihung
Die Einreihung einer Ware in den Zolltarif bestimmt den anzuwendenden Abgabensatz. Technische Eigenschaften und Warenbeschreibung sind häufig entscheidend.
Zollwert
Der Zollwert bildet eine Grundlage für die Abgabenberechnung. Streit kann über Kaufpreis, Hinzurechnungen oder verbundene Unternehmen entstehen.
Verbrauchsteuern
Verbrauchsteuern wie Energiesteuer, Tabaksteuer oder Alkoholsteuer können ebenfalls Gegenstand finanzgerichtlicher Verfahren sein.
Finanzgericht und Verfahrensgrundsätze
Das Verfahren vor dem Finanzgericht folgt besonderen Grundsätzen. Diese sollen faire, geordnete und sachgerechte Entscheidungen ermöglichen.
Rechtliches Gehör
Die Beteiligten müssen Gelegenheit erhalten, sich zu entscheidungserheblichen Fragen zu äußern. Das Gericht darf seine Entscheidung nicht auf überraschende Gesichtspunkte stützen, ohne eine Äußerungsmöglichkeit zu geben.
Unabhängigkeit des Gerichts
Finanzgerichte entscheiden unabhängig. Sie sind nicht an Weisungen der Finanzverwaltung gebunden.
Öffentlichkeit der Verhandlung
Mündliche Verhandlungen sind grundsätzlich öffentlich. In besonderen Fällen kann die Öffentlichkeit aus rechtlich anerkannten Gründen eingeschränkt werden.
Beschleunigung und Prozessökonomie
Das Gericht soll Verfahren sachgerecht fördern und unnötige Verzögerungen vermeiden. Gleichzeitig muss der Sachverhalt ausreichend aufgeklärt werden.
Abgrenzung zu ähnlichen Gerichten
Das Finanzgericht ist von anderen Gerichten zu unterscheiden. Die Abgrenzung hängt davon ab, welcher Rechtsbereich betroffen ist und welche Behörde gehandelt hat.
Verwaltungsgericht
Verwaltungsgerichte entscheiden über viele öffentlich-rechtliche Streitigkeiten, aber nicht über typische Steuerstreitigkeiten, für die die Finanzgerichtsbarkeit zuständig ist.
Amtsgericht und Landgericht
Amtsgerichte und Landgerichte gehören zur ordentlichen Gerichtsbarkeit. Sie entscheiden vor allem Zivil- und Strafsachen, nicht aber gewöhnliche Steuerbescheidstreitigkeiten.
Sozialgericht
Sozialgerichte entscheiden über sozialrechtliche Streitigkeiten, etwa Sozialleistungen oder Sozialversicherung. Kindergeldstreitigkeiten können je nach rechtlicher Einordnung hingegen vor das Finanzgericht gehören.
Arbeitsgericht
Arbeitsgerichte entscheiden über arbeitsrechtliche Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Steuerliche Fragen aus Lohnsteuerbescheiden gehören dagegen regelmäßig nicht dorthin.
Bundesfinanzhof
Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht der Finanzgerichtsbarkeit. Er steht über den Finanzgerichten und entscheidet vor allem über Rechtsfragen in zugelassenen Rechtsmittelverfahren.
Häufig gestellte Fragen zum Finanzgericht
Was ist ein Finanzgericht?
Ein Finanzgericht ist ein Gericht der Finanzgerichtsbarkeit. Es entscheidet vor allem über Streitigkeiten zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden, etwa bei Steuerbescheiden, Abgaben, Zoll oder Kindergeld nach steuerrechtlichen Regeln.
Wann ist das Finanzgericht zuständig?
Das Finanzgericht ist zuständig, wenn eine Streitigkeit der Finanzgerichtsbarkeit zugeordnet ist. Typisch sind Klagen gegen Steuerbescheide, Einspruchsentscheidungen, Haftungsbescheide oder bestimmte Zoll- und Abgabenentscheidungen.
Muss vor einer Klage zum Finanzgericht ein Einspruch eingelegt werden?
In vielen Fällen ist vor der Klage ein Einspruchsverfahren bei der Finanzbehörde erforderlich. Erst nach einer Einspruchsentscheidung kann regelmäßig Klage erhoben werden.
Was prüft das Finanzgericht?
Das Finanzgericht prüft, ob die angegriffene Entscheidung der Finanzbehörde rechtmäßig ist. Dabei werden sowohl rechtliche Fragen als auch tatsächliche Grundlagen des Steuerfalls bewertet.
Kann ein Finanzgericht einen Steuerbescheid ändern?
Ja. Wenn ein Bescheid rechtswidrig ist und den Kläger betrifft, kann das Finanzgericht ihn aufheben oder eine Änderung veranlassen, soweit die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Gibt es beim Finanzgericht eine mündliche Verhandlung?
In vielen Verfahren findet eine mündliche Verhandlung statt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Gericht auch ohne mündliche Verhandlung oder durch Gerichtsbescheid entscheiden.
Welche Rechtsmittel gibt es gegen Entscheidungen des Finanzgerichts?
Gegen Entscheidungen des Finanzgerichts kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision oder Beschwerde zum Bundesfinanzhof möglich sein. Nicht jedes Verfahren eröffnet automatisch ein Rechtsmittel.
Welche Rolle spielt der Bundesfinanzhof?
Der Bundesfinanzhof ist das oberste Gericht der Finanzgerichtsbarkeit. Er überprüft finanzgerichtliche Entscheidungen vor allem auf Rechtsfehler, wenn ein zulässiges Rechtsmittel eröffnet ist.
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Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026