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Familienunterhalt


Definition des Begriffs Familienunterhalt

Der Begriff „Familienunterhalt“ bezeichnet die rechtliche Verpflichtung, innerhalb einer bestehenden Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft gemeinsam für den angemessenen Lebensunterhalt aller Familienmitglieder, insbesondere des Ehegatten und der gemeinsamen Kinder, Sorge zu tragen. Familienunterhalt bedeutet, dass Ehegatten und eingetragene Lebenspartner während des Bestehens der Familie füreinander und für gemeinsame Kinder wirtschaftlich einstehen müssen.

Familienunterhalt unterscheidet sich von anderen Unterhaltsformen, wie dem Kindesunterhalt nach Trennung oder dem Trennungs- und nachehelichen Unterhalt zwischen ehemaligen Ehepartnern. Im Gegensatz zu diesen Unterhaltsverpflichtungen setzt der Anspruch auf Familienunterhalt eine intakte Lebensgemeinschaft oder Ehe voraus.

Allgemeine Relevanz des Familienunterhalts

Familienunterhalt ist ein zentrales Element des deutschen Unterhaltsrechts und spielt besonders im Alltag und in der Verwaltung von Familien eine herausragende Rolle. Die Regelungen sorgen für einen rechtlichen Rahmen, um die wirtschaftliche Absicherung aller Mitglieder einer ehelichen oder partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft zu gewährleisten.

Der Familienunterhalt ist vor allem relevant für Ehepartner, Lebenspartner sowie Eltern minderjähriger Kinder, die im gemeinsamen Haushalt leben. Er betrifft zahlreiche alltägliche Lebenssituationen – von der Haushaltsführung bis zur Finanzierung von Lebenshaltungskosten und gemeinsamen Anschaffungen. In wirtschaftlicher Hinsicht dient der Familienunterhalt dazu, wirtschaftliche Unterschiede zwischen den Partnern auszugleichen und das gemeinsame Zusammenleben abzusichern.

Formelle und laienverständliche Definition von Familienunterhalt

Aus rechtlicher Sicht bezeichnet Familienunterhalt die Gesamtheit aller Leistungen, die Ehegatten während des Bestehens der ehelichen oder partnerschaftlichen Lebensgemeinschaft einander und den unterhaltsberechtigten Kindern schulden. Dazu zählen nicht nur finanzielle Leistungen, sondern auch Sachleistungen und Dienstleistungen, wie die Haushaltsführung oder die Kindererziehung.

Laienverständlich ausgedrückt bedeutet Familienunterhalt, dass Ehepartner verpflichtet sind, gemeinsam zum Lebensunterhalt der Familie beizutragen – sei es durch Arbeit, Haushaltstätigkeit oder finanzielle Mittel.

Rechtliche oder thematische Perspektiven auf den Familienunterhalt

Rechtliche Grundlagen

Die Regelungen zum Familienunterhalt finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), insbesondere in den §§ 1360, 1360a und 1360b BGB für Ehegatten sowie in § 6 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) für eingetragene Lebenspartnerschaften. Im Bürgerlichen Gesetzbuch heißt es in § 1360 Satz 1 BGB: „Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten.“ Klassischerweise umfasst der Familienunterhalt dabei sowohl den alltäglichen Sachunterhalt als auch Taschengeld, Kosten für Urlaub, Freizeit und Bildung der Kinder.

Abgrenzung zu anderen Unterhaltsformen

Familienunterhalt liegt vor, solange die Ehe oder Lebenspartnerschaft fortdauert und ein gemeinsamer Haushalt besteht. Mit einer Trennung der Ehegatten oder Lebenspartner endet das Recht auf Familienunterhalt. Dann treten andere Unterhaltsarten in Kraft, wie etwa der Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB) oder nachehelicher Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB).

Typische Kontexte, in denen Familienunterhalt Anwendung findet

  1. Eheliche Lebensgemeinschaften: Ehepartner wohnen zusammen und führen gemeinsam einen Haushalt.
  2. Eingetragene Lebenspartnerschaften: Lebenspartner verpflichten sich gegenseitig zum Familienunterhalt.
  3. Gemeinsame Versorgung von Kindern: Beide Eltern tragen durch Arbeit und/oder Vermögen zum Lebensunterhalt der im Haushalt lebenden Kinder bei.
  4. Krisensituationen: Auch in der Ehekrise, solange noch keine Trennung vollzogen ist, besteht der Anspruch auf Familienunterhalt fort.

Beispiele:

  • Die Ehefrau übernimmt die Kinderbetreuung und Haushaltsführung. Der Ehemann verdient das Familieneinkommen. Die Beiträge beider gelten als Leistungen zum Familienunterhalt.
  • Beide Partner verdienen – das Einkommen wird gemeinsam für die Kosten der Familie verwendet, wie Miete, Lebensmittel, Kleidung oder Bildungskosten der Kinder.

Gesetzliche Regelungen zum Familienunterhalt

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Die zentralen Vorschriften zum Familienunterhalt sind:

  • § 1360 BGB – Verpflichtung zum Familienunterhalt
  • § 1360a BGB – Umfang des Familienunterhalts
  • § 1360b BGB – Geltendmachung von Familienunterhalt
  • § 1601 ff. BGB – Allgemeine Unterhaltspflichten zwischen Verwandten (für ergänzende Fragestellungen bei Kindern)

Laut § 1360a BGB umfasst der Familienunterhalt:

Den gesamten Lebensbedarf der Familie
Kosten zur Deckung des persönlichen Bedarfs jedes Ehegatten (einschließlich Taschengeld)
* Kosten für die angemessene Ausbildung der Kinder

Der Anspruch auf Familienunterhalt ist grundsätzlich auf laufenden Lebensbedarf der Familie bezogen und umfasst auch Vorsorgeaufwendungen wie Beiträge zu Kranken- und Rentenversicherungen.

Institutionen und Verwaltung

Die Durchsetzung und organisatorische Abwicklung des Familienunterhalts obliegt den Familiengerichten. In der Praxis geraten solche Fälle etwa bei Streitigkeiten über die Kostenaufteilung, den Einsatz von Einkommen oder Vermögen oder im Zusammenhang mit staatlichen Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe in den Fokus von Behörden und Institutionen.

Besonderheiten und häufige Problemstellungen beim Familienunterhalt

Bar- und Naturalunterhalt

Leistungen zum Familienunterhalt können in Geld (Barunterhalt) oder in Natur (Naturalunterhalt, z. B. Haushaltsführung, Kinderbetreuung) erbracht werden. Der Umfang richtet sich nach den Lebensverhältnissen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Ehegatten. Dabei werden beide Formen als gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt anerkannt.

Umgang mit unterschiedlichen Einkommen

Nicht immer erzielen beide Partner ein gleich hohes Einkommen. Daher ist gesetzlich vorgesehen, dass derjenige Ehepartner, der weniger oder kein Einkommen erzielt, insbesondere wegen Haushaltstätigkeit oder Kindererziehung seinen Teil durch diese nicht-monetären Beiträge leistet.

Streitigkeiten und Durchsetzung

Kommt es innerhalb der Ehe oder Partnerschaft zum Streit über den Umfang oder die Art der Leistungen, kann der Anspruch auf Familienunterhalt vor dem Familiengericht geltend gemacht werden. In der Praxis ergeben sich oftmals Konflikte über die Höhe des angemessenen Unterhalts oder die Verwendung des gemeinsamen Einkommens.

Besonderheiten bei Patchwork-Familien

In Familien, in denen Kinder aus vorherigen Beziehungen eingebracht werden, können sich Besonderheiten ergeben. Hier ist zu differenzieren, welche Unterhaltspflichten im Einzelfall greifen und wie die Beiträge aufgeteilt werden.

Staatliche Leistungen und Anrechnung

Empfängt ein Ehegatte Sozialleistungen, kann dies Auswirkungen auf die Beurteilung des Familienunterhalts haben. Oftmals werden staatliche Leistungen wie Bürgergeld auf den Bedarf der Familie angerechnet.

Praktische Beispiele für die Anwendung von Familienunterhalt

Beispiel 1:
Die Ehefrau arbeitet in Teilzeit, der Ehemann in Vollzeit. Das gemeinsame Haushaltseinkommen wird für Miete, Lebensmittel, Kleidung der Kinder und laufende Kosten verwendet. Darüber hinaus übernimmt die Ehefrau die Haushaltsführung und die Betreuung der Kinder. Beide leisten im gesetzlichen Sinn Beiträge zum Familienunterhalt.

Beispiel 2:
Die Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft entscheiden sich, dass einer von beiden aufgrund eines studierenden Kindes die Arbeitszeit reduziert. Auch dadurch entsteht kein Nachteil für diesen Partner, da im Rahmen des Familienunterhalts die Kosten und Beiträge gemeinsam getragen werden müssen.

Beispiel 3:
Ein Ehepaar lebt noch zusammen, es zeichnet sich allerdings eine Trennung ab. Bis zur tatsächlichen Trennung gilt Familienunterhalt, sogenannte Vorschüsse für Trennungsunterhalt sind in dieser Zeit nicht vorgesehen. Erst mit rechtlicher Trennung kann ein Trennungsunterhalt geltend gemacht werden.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Aspekte des Familienunterhalts

Familienunterhalt ist die während einer bestehenden Ehe oder Lebenspartnerschaft bestehende gegenseitige Verpflichtung, gemeinsam und angemessen den Lebensbedarf der Familie zu sichern. Er unterscheidet sich von anderen Unterhaltsformen dadurch, dass er eine laufende Lebensgemeinschaft voraussetzt. Der Familienunterhalt umfasst sowohl finanzielle Beihilfen als auch Sachleistungen und Arbeit im Haushalt oder bei der Kindererziehung.

Die gesetzlichen Vorschriften hierzu finden sich insbesondere in den §§ 1360 bis 1360b BGB sowie entsprechender Regelungen für Lebenspartnerschaften. Typische Anwendungsbereiche sind die Haushaltsführung, die Versorgung und Erziehung gemeinsamer Kinder sowie die Gewährleistung des gemeinsamen Lebensstandards.

Streitigkeiten oder Unsicherheiten können vor dem Familiengericht geklärt werden. Eine wesentliche Besonderheit besteht darin, dass beide Partner auf unterschiedliche Weise – durch Erwerbstätigkeit oder Haushaltstätigkeit – zur Deckung des Familienbedarfs beitragen können.

Hinweise zur Relevanz des Familienunterhalts

Der Begriff Familienunterhalt ist insbesondere relevant:

  • Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, die einen gemeinsamen Haushalt führen
  • Für Eltern minderjähriger Kinder in intakten Familienverhältnissen
  • Für Personen, die in Patchwork-Konstellationen leben und Fragen zur finanziellen Beteiligung klären müssen
  • Im Rahmen staatlicher Unterstützung und sozialrechtlicher Fragen, wenn es um die wirtschaftliche Absicherung der Familie geht

Für alle Personen, die eine Ehe oder Lebenspartnerschaft führen oder planen, ist ein Grundverständnis des Familienunterhalts von praktischer Bedeutung, weil dadurch Rechte und Pflichten innerhalb der Familie und im Verhältnis zu Dritten (wie Behörden) klar definiert werden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist Familienunterhalt und wer hat Anspruch darauf?

Familienunterhalt bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung verheirateter oder verpartnerter Personen, zum Unterhalt der Familie beizutragen. Gemäß § 1360 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind die Ehegatten einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. Anspruch auf Familienunterhalt haben somit die Ehepartner während des Bestehens der Ehe oder Lebenspartnerschaft. Der Familienunterhalt umfasst nicht nur die Befriedigung der materiellen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Wohnung und medizinische Versorgung, sondern auch ein angemessenes Taschengeld, Urlaubsreisen und Kosten der Freizeitgestaltung. Beide Partner müssen nach ihren Kräften und Möglichkeiten beitragen, wobei auch die Haushaltsführung und Kinderbetreuung als gleichwertige Leistungen zum Familienunterhalt zählen. Kinder haben im Rahmen des Familienunterhalts keinen direkten Anspruch, profitieren jedoch indirekt durch die gemeinsamen Leistungen der Eltern.

Wie wird der Familienunterhalt berechnet?

Die Berechnung des Familienunterhalts richtet sich nach den konkreten Lebensverhältnissen der Familie und dem gemeinsamen Lebensstandard, den die Ehepartner während der Ehe erzielt haben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Geldbetrag besteht in der Regel nicht, vielmehr wird in erster Linie der sogenannte Naturalunterhalt geschuldet, das heißt: Die laufenden Ausgaben für den Haushalt, wie Miete, Nebenkosten, Lebensmittel, Kleidung und andere Alltagskosten, werden gemeinsam finanziert. Arbeiten beide Ehepartner, ist jeder nach seinen Möglichkeiten verpflichtet, seinen Beitrag zu leisten. Ist ein Partner nicht erwerbstätig, beispielsweise weil er sich um die Kinder kümmert, so leistet dieser seinen Beitrag durch die Haushaltsführung. Kommt es zu Streitigkeiten, kann ausnahmsweise eine Bezifferung notwendig werden, bei der das Einkommen beider Partner, bestehende Belastungen und die tatsächlichen Lebenshaltungskosten detailliert erfasst werden. Neben dem Sachunterhalt kann ein Anspruch auf ein angemessenes Taschengeld – in der Praxis meist zwischen 5 und 7 Prozent des bereinigten Nettoeinkommens – bestehen.

Was passiert mit dem Familienunterhalt, wenn die Partner getrennt leben?

Mit der Trennung der Ehe- oder Lebenspartner endet die Verpflichtung zum Familienunterhalt. Ab dem Zeitpunkt der Trennung gelten grundsätzlich die Regelungen zum Trennungsunterhalt (§ 1361 BGB). Das bedeutet, dass der Lebensstandard während des Zusammenlebens maßgeblich ist und dem wirtschaftlich schwächeren Partner ein Anspruch auf Unterhalt zusteht, um keinen abrupten Abfall des Lebensstandards zu erleiden. Der Trennungsunterhalt ist im Gegensatz zum Familienunterhalt regelmäßig auf einen Geldanspruch gerichtet, der meist mithilfe der sogenannten Düsseldorfer Tabelle und entsprechender Leitlinien der Oberlandesgerichte berechnet wird. Bis zur rechtskräftigen Scheidung bleibt der Trennungsunterhalt bestehen, erst danach kommt eventuell ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt in Betracht.

Gibt es Familienunterhalt auch in nichtehelichen Lebensgemeinschaften?

Der gesetzliche Anspruch auf Familienunterhalt besteht ausschließlich für rechtlich anerkannte Ehen und eingetragene Lebenspartnerschaften. In nichtehelichen Lebensgemeinschaften existiert in Deutschland keine gesetzliche Verpflichtung zu gegenseitigen Unterhaltsleistungen während des Zusammenlebens. Hier müssen individuelle vertragliche Absprachen getroffen werden, da ansonsten jede Person für ihren eigenen Unterhalt verantwortlich ist. Lediglich gegenüber gemeinsamen Kindern bestehen selbstverständlich Unterhaltsverpflichtungen; diese begründen sich jedoch nicht im Familienunterhalt, sondern sind dem Kindesunterhalt zuzurechnen.

Was zählt alles zum Familienunterhalt?

Zum Familienunterhalt zählen sämtliche Leistungen, die notwendig sind, um den angemessenen Lebensbedarf der Familie zu decken. Dazu gehören insbesondere die Kosten für Unterkunft und Heizung, Nahrungsmittel, Kleidung, Hausrat, Versicherungen, medizinische Versorgung, Bildungskosten der Kinder, Mobilität, Freizeitgestaltung und ein angemessenes Taschengeld für beide Ehegatten. Der Familienunterhalt bemisst sich am Lebensstandard, den die Familie gemeinsam pflegt. Auch regelmäßige Ausgaben wie Urlaub, Nutzung von Fahrzeugen oder Haushaltsgeräte fallen darunter. Der Partner, der den Haushalt führt und die Kinder betreut, erbringt durch diese Tätigkeiten ebenso seinen Beitrag zum Familienunterhalt wie der erwerbstätige Partner durch die finanzielle Versorgung der Familie.

Was kann ich als Ehepartner tun, wenn der andere Ehegatte seinen Pflichten zum Familienunterhalt nicht nachkommt?

Kommt ein Ehepartner seinen Unterhaltspflichten nicht nach, hat der benachteiligte Ehegatte das Recht, den ausstehenden Familienunterhalt gerichtlich geltend zu machen (§ 1360a BGB). Voraussetzung ist, dass ein tatsächlicher Bedarf besteht und der andere Ehegatte leistungsfähig ist. Das zuständige Familiengericht kann – auch im Eilverfahren – Verfügungen erlassen, um den Unterhalt sicherzustellen, beispielsweise durch Zahlung eines bestimmten Betrags oder durch direkte Abzweigung eines Teils des Arbeitseinkommens. Darüber hinaus stehen dem benachteiligten Ehepartner Auskunftsrechte zu, um das Einkommen und Vermögen des anderen Ehegatten prüfen zu können. Das Gericht wird dabei stets bestrebt sein, eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindeswohls und des Fortbestands der ehelichen Lebensgemeinschaft zu erreichen, sofern dies möglich ist.