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Fahrverbot


Begriff und Definition: Fahrverbot

Ein Fahrverbot ist eine staatlich angeordnete Maßnahme, die einer bestimmten Person zeitlich befristet das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Die Dauer eines Fahrverbots kann sich je nach Rechtsgrundlage und Schwere des zugrunde liegenden Verstoßes unterscheiden. In der Regel dient das Fahrverbot als Sanktion für Verstöße gegen Verkehrsvorschriften, insbesondere für solche, die als besonders gefährdend oder wiederholt begangen bewertet werden.

Unter einem Fahrverbot versteht man im Allgemeinen das zeitweilige Verbot für einen Inhaber einer Fahrerlaubnis, Fahrzeuge zu führen, ohne dass die Fahrerlaubnis selbst dauerhaft entzogen wird. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält die betroffene Person das Recht, wieder im Besitz der vollständigen Fahrerlaubnis Kraftfahrzeuge zu führen. Im Gegensatz dazu steht der Fahrerlaubnisentzug, bei dem die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung vollständig entzogen wird und eine Wiedererteilung gesondert beantragt werden muss.

Anwendungsbereiche und Relevanz des Fahrverbots

Das Fahrverbot ist ein zentrales Instrument im Verkehrsrecht und kommt besonders in den folgenden Situationen zur Anwendung:

  • Sanktionierung schwerwiegender Ordnungswidrigkeiten, wie zum Beispiel erheblicher Geschwindigkeitsüberschreitungen.
  • Ahndung von Alkohol- und Drogendelikten im Straßenverkehr.
  • Bestrafung wiederholter Verstöße gegen Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  • Reaktion auf besondere Gefahrenlagen, etwa durch rücksichtsloses Verhalten oder rasanten Fahrstil.

Das Fahrverbot fungiert dabei nicht nur als Strafe, sondern auch als präventive Maßnahme zum Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichem Verhalten im Straßenverkehr.

Gesetzliche Regelungen und Grundlagen

Wesentliche Rechtsvorschriften

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für das Fahrverbot in Deutschland sind im Straßenverkehrsgesetz (StVG), im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) und in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) zu finden. Zentrale Paragrafen sind unter anderem:

  • § 25 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Regelt die Anordnung des Fahrverbots als Nebenfolge bei bestimmten Ordnungswidrigkeiten.
  • § 44 Strafgesetzbuch (StGB): Erlaubt die Verhängung eines Fahrverbots als Nebenstrafe im Rahmen eines Strafverfahrens.

Im Ordnungswidrigkeitenrecht ist das Fahrverbot eine häufig ausgesprochene Sanktion und wird in der Regel für die Dauer von einem bis zu drei Monaten verhängt. Im Strafrecht kann die Dauer auf bis zu sechs Monate ausgedehnt werden.

Zuständige Institutionen

Die Verhängung eines Fahrverbots erfolgt durch die zuständigen Verwaltungsbehörden oder Gerichte:

  • Bußgeldstellen: Bei Verstößen gegen die StVO im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten.
  • Strafgerichte: Bei Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr.

Die Überwachung und Durchführung, insbesondere die Sicherstellung und Rückgabe des Führerscheins, wird über die Landesbehörden organisiert.

Typische Anwendungsfälle

Ein Fahrverbot wird häufig bei folgenden Sachverhalten ausgesprochen:

  • Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen: Je nach Überschreitung innerorts oder außerorts kann bereits beim ersten Verstoß ein Fahrverbot ausgestattet werden.
  • Alkoholdelikte: Bereits ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille und Verstößen gegen die 0,0-Promille-Grenze für Fahranfänger.
  • Abstandsverstöße: Wenn der vorgeschriebene Mindestabstand missachtet wird, insbesondere bei hohen Geschwindigkeiten auf Autobahnen.
  • Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer: Gefährliches Überholen oder Teilnahme an illegalen Straßenrennen.
  • Wiederholte Verstöße: Wer innerhalb von zwölf Monaten mehrere relevante Ordnungswidrigkeiten begeht, kann mit einem Fahrverbot belegt werden.

Beispiele:

  1. Ein Autofahrer überschreitet die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h. Laut Bußgeldkatalog ist hierfür neben dem Bußgeld ein einmonatiges Fahrverbot vorgesehen.
  2. Erneuter Verstoß: Wer innerhalb eines Jahres zweimal erheblich zu schnell fährt, muss ebenfalls mit einem Fahrverbot rechnen.
  3. Ein Verkehrsteilnehmer fährt mit 0,8 Promille Alkohol im Blut. Es erfolgt ein Fahrverbot, ein Bußgeld und gegebenenfalls Punkte im Fahreignungsregister.

Ablauf und Durchführung eines Fahrverbots

Ein Fahrverbot beginnt in der Regel mit der rechtskräftigen Entscheidung der zuständigen Behörde oder des Gerichts. Dabei wird der Führerschein entweder unmittelbar vor Ort (zum Beispiel bei Fahrten unter Alkoholeinfluss) sichergestellt oder muss innerhalb einer bestimmten Frist eingereicht werden. Die Dauer des Fahrverbots ist im entsprechenden Bescheid festgelegt.

Ablaufschema:

  • Zustellung des Bußgeldbescheids oder Strafurteils mit Fahrverbot
  • Zustellung einer Frist zur Abgabe des Führerscheins (in der Regel spätestens vier Monate nach Rechtskraft)
  • Abgabe des Führerscheins bei der zuständigen Behörde oder Polizei
  • Lauf des Fahrverbots ab Tag der Abgabe/des Inkrafttretens
  • Rückgabe des Führerscheins nach Ablauf des Fahrverbots

Während des Fahrverbots ist das Führen von Kraftfahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr untersagt. Ein Verstoß gegen das Fahrverbot kann zu strafrechtlicher Verfolgung führen und zieht weitere Sanktionen nach sich, wie etwa eine Verlängerung des Fahrverbots oder einen Entzug der Fahrerlaubnis.

Abgrenzung zu anderen Maßnahmen

Das Fahrverbot unterscheidet sich deutlich von anderen Maßnahmen im Verkehrsrecht:

  • Fahrverbot: Zeitlich befristetes Verbot, Kraftfahrzeuge zu führen, ohne Entziehung der Fahrerlaubnis.
  • Entziehung der Fahrerlaubnis: Endgültiger Entzug des Rechts, Kraftfahrzeuge zu führen; eine Wiedererteilung ist nur nach förmlichem Antrag und Nachweis der Fahreignung möglich (z. B. durch MPU).
  • Verwarnung oder Bußgeld: Reine Geldsanktion ohne weitergehende unmittelbare Einschränkung.

Problemstellungen und Besonderheiten

Im Zusammenhang mit Fahrverboten treten immer wieder spezifische Problemstellungen auf:

  • Berufskraftfahrer: Für sie bedeutet ein Fahrverbot häufig erhebliche berufliche Einschränkungen und wirtschaftliche Risiken.
  • Anspruch auf eine sogenannte „Schonfrist“: In bestimmten Fällen (vor allem beim ersten Verstoß) kann der Zeitraum des Fahrverbots innerhalb einer Frist von vier Monaten selbst bestimmt werden, um zum Beispiel die Auswirkungen auf den Beruf zu minimieren.
  • Automatischer Punktabzug: Neben dem Fahrverbot werden im Fahreignungsregister Punkte vermerkt, was sich auf die Probezeit oder die Möglichkeit weiterer Sanktionen auswirkt.
  • Internationale Aspekte: Ein in Deutschland verhängtes Fahrverbot gilt grundsätzlich nur im Inland. Im Ausland behält die Person weiterhin das Recht, Fahrzeuge zu führen (sofern nicht auch ausländische Behörden tätig werden).

Häufig kommt es zu Missverständnissen hinsichtlich des exakten Beginns und Endes eines Fahrverbots, besonders im Zusammenhang mit der Abgabe und Rückgabe des Führerscheins.

Empfehlungen und Hinweise zur Relevanz

Der Begriff Fahrverbot ist für eine Vielzahl von Personengruppen besonders relevant:

  • Kraftfahrzeugführer, die sich häufig im Straßenverkehr bewegen oder auf den Führerschein angewiesen sind
  • Berufskraftfahrer, für die ein Fahrverbot gravierende berufliche Konsequenzen haben kann
  • Fahranfänger, die bei bestimmten Verstößen besonders schnell ein Fahrverbot erhalten können
  • Unternehmen mit Fuhrpark, die von Fahrverboten ihrer Mitarbeitenden unmittelbar betroffen sind

Wer ein Fahrverbot riskiert, sollte die zugrunde liegenden Vorschriften kennen und ihre eigene Fahrweise entsprechend anpassen. Insbesondere für Personen, die aus beruflichen Gründen auf Mobilität angewiesen sind, empfiehlt sich eine besonders sorgfältige Beachtung aller verkehrsrechtlichen Vorgaben.

Zusammenfassung

Das Fahrverbot ist eine der wichtigsten und häufigsten Sanktionen im deutschen Verkehrsrecht. Es handelt sich dabei um ein befristetes Fahrverbot für Inhaber einer Fahrerlaubnis, das in der Regel für ein bis drei Monate (bei Ordnungswidrigkeiten) oder bis zu sechs Monate (bei strafrechtlichen Verurteilungen) verhängt wird. Die gesetzlichen Grundlagen finden sich vor allem in § 25 StVG und § 44 StGB. Das Fahrverbot wird insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen Verkehrsregeln verhängt und dient sowohl dem Schutz der Allgemeinheit als auch der Prävention.

Kraftfahrzeugführerinnen und -führer sollten den Begriff Fahrverbot und die damit verbundenen Konsequenzen kennen, um sich im Straßenverkehr vorschriftsgemäß zu verhalten und schwerwiegende Einschnitte in ihre persönliche oder berufliche Mobilität zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist ein Fahrverbot und wie unterscheidet es sich von einem Entzug der Fahrerlaubnis?

Ein Fahrverbot ist eine zeitlich befristete Maßnahme, die es einem Verkehrsteilnehmer untersagt, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Die Dauer beträgt in der Regel zwischen einem und drei Monaten. Während dieser Zeit bleibt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, das bedeutet, die betroffene Person besitzt weiterhin ihren Führerschein, darf aber im festgelegten Zeitraum kein Kraftfahrzeug führen. Nach Ablauf des Fahrverbots erhält der Betroffene seinen Führerschein automatisch zurück und kann ohne weitere Prüfung am Straßenverkehr teilnehmen. Im Gegensatz dazu ist der Entzug der Fahrerlaubnis eine deutlich schwerwiegendere Sanktion. Hierbei verliert die betroffene Person ihre Fahrerlaubnis vollständig und muss nach Ablauf einer Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis beantragen. Oft ist zusätzlich das Bestehen einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) erforderlich. Erst nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen erhält der Betroffene einen neuen Führerschein.

Wann wird ein Fahrverbot verhängt?

Ein Fahrverbot wird überwiegend für schwerwiegende Verkehrsverstöße verhängt. Dazu zählen insbesondere erhebliche Überschreitungen der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Fahren unter Alkoholeinfluss, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln, das Überfahren einer roten Ampel mit Gefährdung oder Wiederholungsfälle bestimmter Ordnungswidrigkeiten. Das Fahrverbot dient dabei als erzieherische Maßnahme und soll den Betroffenen zur Einhaltung der Verkehrsregeln anhalten. Die genaue Dauer wird im Bußgeldkatalog festgelegt. In besonderen Härtefällen kann ein Fahrverbot auch bei weniger gravierenden Verstößen ausgesprochen werden, zum Beispiel wenn durch die Tat eine konkrete Gefährdung Dritter vorlag oder der Fahrzeugführer bereits einschlägig vorbelastet ist.

Welche Folgen hat ein Fahrverbot?

Wer während eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, begeht eine Straftat: das Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG. Dies wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe geahndet. Darüber hinaus kann der Versuch, das Fahrverbot zu umgehen, beispielsweise durch das Fahren auf Privatgrundstücken, bei einer Kontrolle ebenfalls problematisch werden, falls das Grundstück öffentlich zugänglich ist. Das Fahrverbot wirkt sich zudem auf den Versichungsschutz aus: Bei Unfällen während des Fahrverbots droht der Verlust des Anspruchs gegenüber der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie mögliche Regressforderungen. Der Verlust der Mobilität kann außerdem berufliche und private Einschränkungen nach sich ziehen, vor allem für Berufskraftfahrer.

Kann das Fahrverbot umgangen oder verschoben werden?

Ein Fahrverbot ist grundsätzlich verbindlich. Allerdings gibt es im Ordnungswidrigkeitenrecht – also bei Bußgeldbescheiden – die sogenannte „Vier-Monats-Frist“. Beim ersten Fahrverbot innerhalb von zwei Jahren besteht oft die Möglichkeit, den Beginn des Fahrverbots innerhalb einer Vierteljahresfrist (vier Monate ab Rechtskraft des Bescheids) selbst zu wählen. Diese Regelung gilt jedoch nur dann, wenn in den vergangenen zwei Jahren zuvor kein Fahrverbot gegen die betroffene Person vollstreckt wurde. In Ausnahmefällen kann ein Antrag auf Härtefallprüfung gestellt werden, wenn ein existenzieller Schaden, zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes, droht. Die Hürden hierfür sind allerdings sehr hoch; Gerichte erkennen einen Härtefall nur in seltenen Ausnahmefällen an.

Welche Möglichkeiten gibt es, gegen ein Fahrverbot vorzugehen?

Gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot kann innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch eingelegt werden. Im Einspruchsverfahren prüft die zuständige Bußgeldstelle oder das Amtsgericht den Fall erneut. Es können beispielsweise Verfahrensfehler, Zweifel an der Messung oder besondere Umstände wie ein möglicher Härtefall vorgebracht werden. In manchen Fällen kann ein erfahrener Anwalt durch gezielte Argumentation erreichen, dass das Fahrverbot in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt wird – dies ist jedoch nur bei Regelfahrverboten und bei außergewöhnlichen persönlichen Umständen realistisch. Letztlich entscheidet das Gericht nach freiem Ermessen.

Wird das Fahrverbot im Ausland anerkannt?

Ein deutsches Fahrverbot gilt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands. Wer während eines laufenden deutschen Fahrverbots im Ausland mit seinem Führerschein ein Kraftfahrzeug führt, macht sich im Ausland grundsätzlich nicht strafbar – vorausgesetzt, die jeweilige ausländische Rechtsordnung erkennt das deutsche Fahrverbot nicht an. Dennoch sollte beachtet werden, dass der Führerschein während der Dauer des Fahrverbots abgegeben werden muss und somit für Fahrten im Ausland nicht zur Verfügung steht. Außerdem können bestimmte EU-Staaten im Einzelfall ein deutsches Fahrverbot respektieren und eigene Maßnahmen ergreifen, insbesondere wenn dort ebenfalls ein Verkehrsverstoß begangen wurde.

Was muss ich bei der Abgabe und Rückgabe meines Führerscheins beachten?

Der Führerschein muss rechtzeitig bei der zuständigen Behörde abgegeben werden, meist bei der Führerscheinstelle oder direkt bei der Polizei. Maßgeblich für die Berechnung der Verbotsdauer ist stets das Eingangsdatum des Dokuments bei der Behörde oder die amtliche Entgegennahme. Die Dauer des Fahrverbots läuft ab diesem Tag. Nach Ablauf der Frist erhält der Betroffene seinen Führerschein automatisch zurück. In der Regel kann das Dokument persönlich abgeholt werden, seltener ist auch eine postalische Rücksendung möglich. Wer den Führerschein verspätet abgibt, riskiert zusätzliche Sanktionen und eine Verlängerung des Fahrverbots.

Wie wirkt sich ein Fahrverbot auf das Punktekonto in Flensburg aus?

Das Fahrverbot wegen einer Ordnungswidrigkeit geht in der Regel mit der Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (umgangssprachlich: Flensburger Punktekonto) einher. Die Anzahl der Punkte richtet sich nach Schwere und Art des Verstoßes – beispielsweise führen Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 31 km/h innerorts zu zwei Punkten, Fahrten unter Alkoholeinfluss zu zwei oder drei Punkten. Mit jedem neuen Eintrag im Fahreignungsregister nähert man sich der Grenze von acht Punkten, ab der die Fahrerlaubnis entzogen wird. Das freiwillige Ableisten eines Fahrverbots hat indes keinen direkten Einfluss auf eine Reduzierung der bereits eingetragenen Punkte.