Definition des Begriffs Verwarnungsgeld
Das Verwarnungsgeld ist eine besondere Form der Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten zur Anwendung kommt. Es handelt sich um eine moderat angesetzte Geldstrafe, die von Behörden oder zuständigen Stellen auferlegt wird, um kleinere Regelverstöße zu sanktionieren, ohne dass ein förmliches Bußgeldverfahren durchgeführt werden muss. Im Gegensatz zu höheren Bußgeldern verfolgt das Verwarnungsgeld primär den Zweck, zeitnah und unbürokratisch auf Fehlverhalten zu reagieren.
Allgemeiner Kontext und Relevanz des Begriffs
Das Verwarnungsgeld ist ein häufiges Instrument im Rahmen der Ordnungswidrigkeitenverfolgung. Vor allem im Straßenverkehr, aber auch in anderen Lebensbereichen wie Verwaltung oder Wirtschaft, begegnet man dem Begriff regelmäßig. Seine Relevanz ergibt sich durch den niederschwelligen Charakter: Das Verfahren ist einfach gehalten und oft ist es für die Betroffenen mit weniger Folgen verbunden als ein reguläres Bußgeldverfahren.
Verwarnungsgelder dienen somit dazu, Vergehen, die keine schwerwiegenden Folgen nach sich ziehen und von geringem Unrechtsgehalt sind, zeitnah und ohne langwierige Prozesse zu ahnden. Dies stellt einerseits eine Entlastung für die Behörden dar, andererseits gewährt es Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, eine Ordnungswidrigkeit unkompliziert zu bereinigen.
Formelle und Laienverständliche Definition von Verwarnungsgeld
Formell betrachtet ist das Verwarnungsgeld eine Geldzahlung, die bei leicht wiegenden Ordnungswidrigkeiten entweder direkt vor Ort oder innerhalb einer bestimmten Frist an eine zuständige Behörde entrichtet werden kann. Es wird nicht durch ein langwieriges Verfahren festgesetzt, sondern vielmehr als Angebot ausgesprochen, das – bei Zahlung innerhalb der Frist – das ordentliche Bußgeldverfahren ersetzt.
Laienverständlich bedeutet dies: Wer beispielsweise eine geringfügige Verkehrsregel missachtet, erhält im Regelfall ein Verwarnungsgeld. Wird dieses gezahlt, ist die Sache erledigt, und es folgt in aller Regel keine weitere Verfolgung oder Eintragung ins Fahreignungsregister (Punktesystem in Flensburg), es sei denn, das Gesetz sieht eine Ausnahme vor.
Rechtliche Einordnung und thematische Perspektive
Das Verwarnungsgeld ist insbesondere im Ordnungswidrigkeitenrecht verankert. Eine zentrale Vorschrift in Deutschland ist das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), insbesondere § 56 OWiG. Dort sind die Voraussetzungen und der Ablauf eines Verwarnungsverfahrens genau geregelt.
Typische Merkmale des Verwarnungsgelds nach § 56 OWiG:
- Es wird bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bis zu einem gesetzlich bestimmten Höchstbetrag verhängt.
- Die Zahlung des Verwarnungsgeldes wird als Angebot unterbreitet; eine Annahmepflicht besteht nicht.
- Mit rechtzeitiger Zahlung des Verwarnungsgeldes ist das Verfahren abgeschlossen; es folgt kein weiteres Bußgeld- oder Gerichtsverfahren.
Das Verwarnungsgeld ist damit ein alternatives, weniger aufwendiges Instrument der Sanktionierung. In der Regel beträgt das Verwarnungsgeld einen Betrag zwischen 5 Euro und 55 Euro (Stand 2024; Ausnahmen und Anpassungen einzelner Bundesländer können davon abweichen).
Typische Anwendungsbereiche für Verwarnungsgelder
Verwarnungsgelder finden in unterschiedlichen Lebensbereichen Anwendung. Zu den wichtigsten zählen:
Straßenverkehr
Im Straßenverkehr werden Verwarnungsgelder besonders häufig verhängt. Beispiele sind:
- Falsches Parken (z. B. auf Gehwegen oder im Parkverbot)
- Überschreiten der Geschwindigkeit um wenige km/h
- Geringfügige Verstöße gegen Halteverbote
- Missachtung von Vorschriften bei Lichtzeichenanlagen ohne Gefährdung anderer
Öffentliche Verwaltung und allgemeine Ordnungswidrigkeiten
Auch außerhalb des Straßenverkehrs spielt das Verwarnungsgeld eine Rolle:
- Verstöße gegen bestimmte kommunale Satzungen, z. B. zur Müllentsorgung oder Leinenpflicht für Hunde
- Mindestabstandsunterschreitungen bei Veranstaltungen
- Ordnungswidrigkeiten im Bereich des Umweltrechts, etwa das unerlaubte Grillen in öffentlichen Parks
Wirtschaft und Gewerbe
Im wirtschaftlichen Bereich kann ein Verwarnungsgeld beispielsweise erhoben werden bei:
- geringfügigen Verstößen gegen Ladenschlusszeiten
- Nichteinhaltung von Melde- oder Anzeigepflichten geringer Relevanz
- Verstößen gegen einzelne Auflagen im Gewerberecht
Beispiele für Verwarnungsgelder
- Ein Autofahrender parkt sein Fahrzeug ohne gültigen Parkschein auf einem öffentlichen Parkplatz. Die zuständige Behörde verhängt daraufhin ein Verwarnungsgeld von 10 Euro.
- Während einer Baustellenkontrolle stellt die Kommunalverwaltung fest, dass ein Bauschuttcontainer nicht vorschriftsmäßig gesichert wurde. Ein Verwarnungsgeld in Höhe von 25 Euro wird ausgesprochen.
Gesetzliche Vorschriften und Regelungen zum Verwarnungsgeld
Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen für das Verwarnungsgeld in Deutschland sind:
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG), insbesondere die Paragraphen:
– § 56 OWiG – Verwarnung mit Verwarnungsgeld
– § 57 OWiG – weitere Verfahrensregelungen
Im Bereich Straßenverkehr wird das Verwarnungsgeld ferner durch die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) sowie die jeweiligen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) geregelt.
Institutionen: Zuständig für die Verhängung von Verwarnungsgeldern sind je nach Lebensbereich unterschiedliche Behörden. Im Straßenverkehr sind dies vor allem die Verkehrsüberwachungsbehörden, die Polizei, das Ordnungsamt oder spezialisierte kommunale Einrichtungen.
Höhe des Verwarnungsgeldes
Das Verwarnungsgeld ist stets an den geringfügigen Charakter der Ordnungswidrigkeit gekoppelt. Gemäß § 56 OWiG beträgt die zulässige Höhe:
- mindestens 5 Euro
- höchstens 55 Euro (Stand: 2024)
Nur innerhalb dieser Grenzen darf ein Verwarnungsgeld erhoben werden. Liegt das zu ahndende Verhalten außerhalb dieses Rahmens (z. B. erheblich schwerwiegender), kommt ein reguläres Bußgeldverfahren zum Einsatz.
Verfahren und Ablauf
Das Verwarnungsgeldverfahren ist typischerweise wie folgt strukturiert:
- Feststellung der Ordnungswidrigkeit: Die zuständige Behörde stellt einen geringfügigen Verstoß fest.
- Verwarnungsangebot: Der Betroffene erhält eine schriftliche oder mündliche Verwarnung mit dem Angebot, innerhalb einer bestimmten Frist (meist eine Woche) das Verwarnungsgeld zu bezahlen.
- Zahlung oder Ablehnung: Wird das Verwarnungsgeld fristgerecht bezahlt, gilt die Ordnungswidrigkeit als erledigt. Bei Nichtzahlung oder Ablehnung des Angebots wird ein reguläres Bußgeldverfahren eingeleitet, das ggf. auch mit höheren Kosten und Gebühren einhergeht.
Auf einen Blick: Typische Fälle und Verfahren beim Verwarnungsgeld
- Direkte Ansprache durch Streifenpolizei bei geringem Verstoß, sofort zahlbare Geldbuße
- Zahlungsaufforderung per Verwarnungsschreiben mit Erläuterung des Vorwurfs und Zahlungsfrist
- Abschluss der Angelegenheit bei Entrichtung des Betrags innerhalb der Frist
Besonderheiten und häufige Problemstellungen rund um das Verwarnungsgeld
Ablehnung des Verwarnungsgeldangebots
Betroffene sind nicht verpflichtet, ein Verwarnungsgeld zu akzeptieren. Wird das Angebot abgelehnt oder die Zahlung nicht innerhalb der genannten Frist geleistet, wird automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Hierbei können Verwaltungsgebühren und zusätzliche Kosten anfallen.
Rechtsmittel und Konsequenzen
Gegen die Verwarnung selbst ist grundsätzlich kein förmliches Rechtsmittel vorgesehen, da sie ein Angebot ist. Wird das Angebot jedoch ausgeschlagen und es folgt ein Bußgeldbescheid, kann hiergegen innerhalb der gesetzlichen Frist Einspruch eingelegt werden.
Keine Eintragung im Fahreignungsregister
Im Gegensatz zu bestimmten Bußgeldern führen Verwarnungsgelder, insbesondere im Straßenverkehr, nicht zu einer Eintragung von Punkten im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.
Häufige Missverständnisse
- Ein Verwarnungsgeld ist keine Vorstrafe.
- Die Zahlung eines Verwarnungsgelds hat in der Regel keine weiterreichenden Folgen, wie etwa Nachteile bei der Versicherung oder im Arbeitsleben.
- Auch bei Akzeptanz des Verwarnungsgeldes besteht für den Betroffenen grundsätzlich weiterhin keine Verpflichtung, das zugrundeliegende Fehlverhalten zuzugeben.
Zusammenfassung: Wesentliche Aspekte zum Verwarnungsgeld
Das Verwarnungsgeld ist ein zentrales Instrument zur Sanktionierung geringfügiger Ordnungswidrigkeiten. Es ermöglicht Behörden, ohne großen Aufwand und für Betroffene unkompliziert, kleinere Verstöße mit einer moderaten Geldbuße zu ahnden. Geregelt insbesondere durch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (§ 56 OWiG), ist die Höhe des Verwarnungsgeldes auf maximal 55 Euro begrenzt und wird insbesondere im Straßenverkehr, aber auch in anderen alltäglichen Bereichen verhängt.
Für Betroffene bedeutet die Zahlung eines Verwarnungsgeldes den zügigen und abschließenden Abschluss eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, ohne dass weitere Maßnahmen oder Eintragungen erfolgen. Die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung des Angebots liegt beim Adressaten.
Empfehlungen und Hinweise zur Bedeutung des Begriffs Verwarnungsgeld
Das Verwarnungsgeld ist besonders relevant für:
- Personen, die regelmäßig am Straßenverkehr teilnehmen
- Betriebe und Unternehmen, die mit Vorschriften im Ordnungswidrigkeitenrecht in Kontakt kommen könnten
- Bürgerinnen und Bürger im Umgang mit kommunalen Vorschriften (z. B. in Parks, bei Abfallentsorgung)
Die Kenntnis über Verfahrensweise, Rechtsgrundlage und Folgen eines Verwarnungsgeldes kann dabei helfen, die eigenen Rechte und Pflichten besser zu verstehen und unnötige Folgekosten zu vermeiden. Im Zweifelsfall empfiehlt es sich, die betreffende Regelung nachzulesen oder bei der zuständigen Behörde nachzufragen.
Häufig gestellte Fragen
Was ist ein Verwarnungsgeld und in welchen Situationen wird es erhoben?
Ein Verwarnungsgeld ist eine geringfügige Geldbuße, die bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten, insbesondere im Straßenverkehr, von Behörden verhängt wird. Es wird typischerweise für Verstöße erhoben, die nicht als schwerwiegend gelten und einen Rahmen zwischen 5 und 55 Euro abdecken. Dazu zählen beispielsweise das Überschreiten der zulässigen Parkdauer, Falschparken, geringfügiges Überschreiten der Geschwindigkeit oder die Missachtung eines Halt- oder Parkverbots. Im Unterschied zum Bußgeldverfahren ist das Verwarnungsgeldverfahren eine vereinfachte Form der Ahndung, bei der der Betroffene keinen Eintrag im Fahreignungsregister erhält und auch keine weiteren Nebenfolgen wie Punkte in Flensburg befürchten muss. Die Zahlung des Verwarnungsgelds gilt als Zustimmung zum Vorwurf, womit das Verfahren ohne weitere Folgen abgeschlossen wird.
Wer darf ein Verwarnungsgeld verhängen?
Verwarnungsgelder dürfen von speziell ermächtigten Personen der kommunalen Ordnungsämter, der Polizei oder anderen zuständigen Verkehrsüberwachungsbehörden vor Ort ausgesprochen werden. Dies geschieht in der Regel durch direkte Ansprache des Betroffenen im Zuge einer Kontrolle oder durch das Ausstellen eines Verwarnungsgeldbescheids, der beispielsweise am Fahrzeug hinterlassen oder per Post zugestellt wird. Die entsprechenden Mitarbeiter sind befugt, unmittelbare Verstöße festzustellen und die Zahlung des Verwarnungsgelds anzubieten. Voraussetzung ist, dass der jeweilige Verstoß im entsprechenden Tatbestandskatalog als verwarngeldfähig klassifiziert ist.
Was passiert, wenn ich das Verwarnungsgeld nicht bezahle?
Wird das Verwarnungsgeld innerhalb der gesetzten Frist – üblicherweise eine Woche nach Erhalt der Verwarnung – nicht bezahlt, wird automatisch ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet. In diesem Verfahren kann das ursprüngliche Verwarnungsgeld durch ein deutlich höheres Bußgeld ersetzt werden, und es können zusätzliche Kosten wie Verwaltungsgebühren und Auslagen hinzukommen. Der Betroffene erhält dann einen Bußgeldbescheid mit einer Rechtsmittelbelehrung. Erst in diesem Stadium ist es möglich, gegen den vorgeworfenen Tatbestand Einspruch einzulegen. Ein weiterer Nachteil eines förmlichen Bußgeldverfahrens ist, dass – abhängig von Art und Schwere des Verstoßes – daneben auch Punkte in Flensburg oder Fahrverbote drohen können.
Kann ich gegen ein Verwarnungsgeld Einspruch einlegen?
Gegen ein Verwarnungsgeld selbst ist kein förmlicher Einspruch möglich, da es sich um ein vereinfachtes Ordnungswidrigkeitenverfahren handelt. Lehnen Sie die Zahlung des Verwarnungsgeldes ab oder zahlen es einfach nicht, wird ein reguläres Bußgeldverfahren eingeleitet. Erst im Rahmen dieses neuen, förmlichen Bußgeldbescheids besteht dann die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Bescheids formlos, aber schriftlich, Einspruch einzulegen. Die Behörde prüft den Einspruch und entscheidet über den weiteren Verlauf, ggf. kann der Vorgang an das zuständige Amtsgericht weitergeleitet werden, das letztlich über die Angelegenheit entscheidet.
Welche Zahlungsmodalitäten gibt es für das Verwarnungsgeld?
Das Verwarnungsgeld kann auf verschiedene Weise bezahlt werden, je nachdem, welche Möglichkeiten die ausstellende Behörde anbietet. In vielen Fällen liegen dem Verwarnungsgeldbescheid Zahlungsinformationen wie ein Überweisungsträger oder ein Verweis auf elektronische Zahlungsmöglichkeiten bei. Es ist ratsam, das Verwarnungsgeld unter Angabe des Aktenzeichens oder des Verwendungszwecks termingerecht zu überweisen, um Missverständnisse oder Verzögerungen zu vermeiden. Bei persönlichen Verwarnungen durch Polizeibeamte oder Ordnungskräfte kann das Verwarnungsgeld teilweise auch direkt vor Ort bar oder per EC-/Kreditkarte gezahlt werden, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind.
Gibt es eine Möglichkeit, das Verwarnungsgeld zu reduzieren oder zu umgehen?
Eine Reduzierung oder ein Erlass des Verwarnungsgeldes ist im Regelfall nicht vorgesehen, da es sich um eine pauschale, festgelegte Summe für bestimmte geringfügige Verstöße handelt. Das Prinzip der Gleichbehandlung soll willkürliche Abweichungen verhindern. Eine Ausnahme kann jedoch existieren, wenn Sie nachweisen können, dass Sie den Verstoß nachweislich nicht begangen haben (z. B. durch Fotos oder Zeugen) oder es zu einem offensichtlichen Fehler bei der Aufnahme des Verstoßes gekommen ist. In diesen Fällen empfiehlt es sich, vor Ablauf der Zahlungsfrist Kontakt mit der ausstellenden Behörde aufzunehmen und entsprechende Nachweise einzureichen. Andernfalls bleibt ausschließlich die Option, die Zahlung zu verweigern und das förmliche Bußgeldverfahren mit Einspruchsmöglichkeit abzuwarten.
Welche Folgen hat die Bezahlung des Verwarnungsgeldes für mich?
Mit der fristgerechten Zahlung des Verwarnungsgeldes erkennen Sie den vorgeworfenen Ordnungswidrigkeitstatbestand an. Das Verfahren wird dadurch abgeschlossen, es entstehen keine weiteren Kosten, es werden keine Punkte im Fahreignungsregister eingetragen und es ist auch kein gerichtliches Verfahren zu befürchten. Das Verwarnungsgeld hat somit einen rein verfahrensrechtlichen Charakter und keine weiterreichenden Konsequenzen für Ihre Fahrerlaubnis, Ihre Bonität oder Ihr polizeiliches Führungszeugnis. Es empfiehlt sich daher – sofern Sie den Verstoß tatsächlich begangen haben und zahlen können – das Verwarnungsgeld zu begleichen, um aufwändigere Sanktionen zu vermeiden.