Begriff und rechtliche Einordnung des Verwarnungsgeldes
Das Verwarnungsgeld ist eine besondere Form der Sanktion, die im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten Anwendung findet. Es handelt sich dabei um eine geringfügige Geldbuße, die von Behörden verhängt wird, wenn ein Verstoß gegen bestimmte Vorschriften festgestellt wurde. Ziel des Verwarnungsgeldes ist es, kleinere Regelverstöße schnell und unbürokratisch zu ahnden.
Anwendungsbereich des Verwarnungsgeldes
Verwarnungsgelder werden vor allem bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten eingesetzt. Typische Beispiele sind Verstöße im Straßenverkehr wie das Überschreiten der Parkzeit oder das Nichtanlegen eines Sicherheitsgurtes. Auch in anderen Bereichen können Verwarnungsgelder ausgesprochen werden, etwa bei Verstößen gegen kommunale Satzungen oder bestimmte Umweltvorschriften.
Abgrenzung zu anderen Sanktionen
Im Unterschied zum Bußgeldverfahren stellt das Verfahren beim Verwarnungsgeld ein vereinfachtes Verfahren dar. Während Bußgelder meist bei schwereren Verstößen verhängt werden und mit einem förmlichen Verfahren verbunden sind, dient das Verwarnungsgeld dazu, Bagatellverstöße ohne großen Verwaltungsaufwand zu regeln.
Voraussetzungen für die Erhebung eines Verwarnungsgeldes
Ein Verwarnungsgeld kann nur dann erhoben werden, wenn es sich um einen geringfügigen Verstoß handelt und der Betroffene mit der Zahlung einverstanden ist. Die zuständige Behörde bietet dem Betroffenen an, den Vorwurf durch Zahlung des festgesetzten Betrags auszugleichen. Mit Annahme dieses Angebots gilt die Angelegenheit als erledigt; weitere Maßnahmen erfolgen nicht.
Höhe des Verwarnungsgeldes
Die Höhe eines Verwarnungsgeldes bewegt sich in einem gesetzlich festgelegten Rahmen und liegt regelmäßig unterhalb der Schwelle für Bußgelder. Der genaue Betrag richtet sich nach Art und Schwere des jeweiligen Verstoßes sowie nach den Vorgaben der zuständigen Behörde.
Zuständigkeit für die Festsetzung von Verwarnungsgeldern
Für die Festsetzung von Verwarnungsgeldern sind in erster Linie Ordnungsbehörden oder Polizeibehörden verantwortlich. Sie prüfen den Sachverhalt vor Ort oder anhand eingereichter Beweismittel und entscheiden über das Angebot einer verwaltungsrechtlichen Erledigung durch Zahlung eines Geldbetrags.
Ablauf des Verfahrens beim Verwarnungsgeldangebot
Angebot zur Zahlung eines Verwarnungsgelds
Wird eine geringfügige Ordnungswidrigkeit festgestellt, erhält der Betroffene üblicherweise direkt vor Ort – beispielsweise durch einen Hinweiszettel am Fahrzeug – oder später per Post ein Angebot zur Zahlung eines bestimmten Betrages als sogenannte „Verwarnug“. Dieses Angebot enthält Informationen zum Tatvorwurf sowie zur Zahlungsweise.
Zahlungsfrist und Rechtsfolgen
Das Angebot auf Zahlung muss innerhalb einer bestimmten Frist angenommen werden; dies geschieht regelmäßig durch fristgerechte Überweisung des genannten Betrages an die angegebene Stelle.
Mit fristgerechter Bezahlung gilt das Verfahren als abgeschlossen: Es erfolgt keine weitere Ahndungsverfolgungen bezüglich desselben Sachverhalts.
Nichtannahme bzw. Ablehnung
Lehnt der Betroffene das Angebot ab oder zahlt er nicht innerhalb der vorgesehenen Frist,
wird in aller Regel automatisch ein förmliches Bußgeldverfahren eingeleitet.
In diesem Fall können neben höheren Kosten auch zusätzliche Gebühren entstehen.
Bedeutende Merkmale im Zusammenhang mit dem Rechtscharakter
- Schnelle Abwicklung: Das Verfahren soll unkompliziert sein.
- Kostengünstig: Im Vergleich zum regulären Bußgeldverfahren fallen keine zusätzlichen Gebühren an.
- Einhaltung freiwilliger Natur: Die Annahme erfolgt freiwillig; niemand ist verpflichtet anzunehmen.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Verwarnungsgeld“ (FAQ)
Was unterscheidet ein Verwarnugngs- vom einem Bußgeld?
Ein Verwarngunssgeld wird bei leichten Ordnungswidrigkeiten angeboten und kann ohne förmliches Verfahren beglichen werden; währenddessen kommt es beim Bußgeld zu einem formellen Verwaltungsverfahren mit weiteren Kostenrisiken.
Muss ich auf jeden Fall zahlen?
Nicht zwingend – wer nicht zahlt beziehungsweise widerspricht,
für den wird jedoch meist automatisch ein reguläres Bußgeldverfahren eröffnet.
Dort besteht dann Gelegenheit zur Stellungnahme gegenüber dem Vorwurf.
Können mehrere Verstöße gleichzeitig verwarnt werden?
Theoretisch ja – sofern sie jeweils einzeln betrachtet geringe Bedeutung haben;
in solchen Fällen kann pro Tatbestand jeweils separat verwarnt werden.
Bei mehreren schwerwiegenden Taten kommt jedoch eher kein einfaches Vorgehen mehr infrage.
Darf ich Einspruch gegen eine ausgesprochene Warnzahlung erheben?
< p >Gegenüber dem eigentlichen Warnangebot gibt es keinen klassischen Einspruch;< br />wer aber nicht akzeptiert beziehungsweise zahlt,< br />für den folgt stattdessen automatisch das ordentliche Bußgeld-Verfahren-dort besteht dann Möglichkeit zur Verteidigung .< / p >
< h ³ > Welche Folgen hat verspätete Bezahlung? < / h³ >
< p > Wird erst nach Ablauf der angegebenen Frist gezahlt , so gilt dies grundsätzlich als Ablehnung ; daraufhin beginnt normalerweise sofort das formelle Sanktions-Verfahren .< / p >