Legal Lexikon

Fachschule


Begriff und rechtlicher Rahmen der Fachschule

Die Fachschule ist eine berufsbildende Schule des Sekundarbereichs II, die in Deutschland eine besondere rechtliche Stellung innerhalb des Bildungssystems einnimmt. Fachschulen bieten Weiterbildungen, insbesondere für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung und Berufserfahrung, und führen zu staatlich anerkannten Abschlüssen. Im Folgenden wird der Begriff rechtlich ausführlich erläutert und eingeordnet.


Rechtsgrundlagen der Fachschule

Bundesrechtliche Regelungen

Das grundlegende Rahmenrecht für Fachschulen findet sich im Berufsbildungsgesetz (BBiG), im Schulgesetz der jeweiligen Länder sowie in der Fachschulverordnung (FSVO) beziehungsweise entsprechenden Verordnungen der Bundesländer. Die Kultusministerkonferenz (KMK) hat „Rahmenvereinbarungen über Fachschulen” getroffen, die Mindeststandards bundesweit koordinieren.

Das BBiG regelt in § 54 die Weiterbildungen, während die Zuständigkeit für die schulische Organisation nach dem deutschen Grundgesetz Art. 30, 70 GG federführend bei den Bundesländern liegt. Daraus ergibt sich eine föderale Struktur im Bereich der Fachschulen.

Landesrechtliche Regelungen und Verwaltungsvorschriften

Die Ausgestaltung der Fachschulen ist im Detail in Länderfachschulgesetzen, Schulgesetzen und spezifischen Verordnungen (z. B. Fachschulordnung) geregelt. Diese enthalten unter anderem Bestimmungen zu Aufnahme-, Ausbildungs- und Prüfungsanforderungen sowie zu Abschlüssen und Anerkennung.


Definition und Aufgaben der Fachschule

Die Fachschule ist als Weiterbildungseinrichtung zu verstehen, deren Aufgabe gemäß KMK darin besteht, Fachkräfte mit Berufserfahrung für die Übernahme erweiterter und höherwertiger Aufgaben im jeweiligen fachlichen Bereich auszubilden und zu qualifizieren. Das Ziel ist die Vermittlung einer höheren beruflichen Qualifikation, welche an eine bereits erworbene Berufsausbildung und eine mehrjährige Berufspraxis anknüpft.


Zulassungsvoraussetzungen und Aufnahmebedingungen

Die Zugangsvoraussetzungen zu einer Fachschule sind bundesweit ähnlich geregelt:

Allgemeine Voraussetzungen

  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem einschlägigen Ausbildungsberuf
  • Berufspraxis von in der Regel mindestens einem Jahr nach Abschluss der Ausbildung
  • Mittlerer Schulabschluss oder ein vergleichbarer Bildungsstand

Anerkennung von Berufsfeldern

Im Rahmen staatlicher Anerkennungsverfahren wird geregelt, welche Berufe und Qualifikationen zu welchen Fachschulrichtungen Zugang bieten. Zuständige Behörden sind hier die jeweiligen Ministerien für Bildung und Kultur der Bundesländer.


Fachrichtungen und Bildungsgänge der Fachschule

Fachschulen gliedern sich in verschiedene Fachbereiche gemäß der Rahmengliederung der KMK, u. a. in:

  • Technik (z. B. Technikerschulen)
  • Wirtschaft
  • Sozialwesen
  • Gestaltung
  • Agrarwirtschaft
  • Pflege und Gesundheit

Die Bildungsgänge enden mit einer staatlichen Abschlussprüfung, welche rechtlich überwacht und durch Länderverordnungen geregelt ist.


Abschlüsse und Qualifikationen durch Fachschulen

Staatlich geprüfter Abschluss

Der Abschluss an einer Fachschule führt zum Titel wie etwa Staatlich geprüfter Techniker, Staatlich anerkannter Erzieher oder vergleichbare Qualifikationen. Diese Titel sind gesetzlich geschützt und dürfen nur nach erfolgreicher staatlicher Prüfung und gemäß den jeweiligen Rechtsvorschriften geführt werden.

Gleichstellung und Niveau

Fachschulabschlüsse befinden sich nach dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf dem Niveau 6 und sind damit dem Bachelor-Abschluss gleichwertig, nicht aber gleichartig. Auch die entsprechenden Europäischen Rahmenrichtlinien (EQF) finden hier Anwendung.


Anerkennung und Rechtsstellung der Fachschulen

Fachschulen können sowohl in öffentlicher als auch in privater Trägerschaft stehen. Die Anerkennung als Fachschule erfolgt ausschließlich durch die zuständigen staatlichen Behörden, auf Grundlage der jeweiligen landesrechtlichen Normen. Die Rechtsstellung unterscheidet:

  • Staatliche Fachschulen
  • Staatlich anerkannte bzw. genehmigte private Fachschulen

Genehmigungs- und Überwachungsverfahren

Die Anerkennung als Fachschule setzt voraus, dass bestimmte Anforderungen an Lehrpersonal, Ausstattung, Lehrpläne und Stundentafeln eingehalten werden. Diese Anforderungen werden in speziellen Verwaltungsverfahren überprüft. Schulleitungen und Träger solcher Schulen unterliegen regelmäßigen staatlichen Kontrollen.


Prüfungsrecht und rechtlicher Rahmen von Prüfungen

Die Abschlussprüfungen an Fachschulen werden nach den Prüfungsordnungen des jeweiligen Bundeslands durchgeführt und sind öffentlich-rechtlicher Natur. Sie umfassen staatliche Prüfungen mit eigenständigem Prüfungsrecht, Einspruchs- und Beschwerdemöglichkeiten sowie der Kontrolle durch Verwaltungsgerichte im Streitfall.


Berufliche Befugnisse und Weiterführende Rechte

Bestimmte Fachschulabschlüsse sind mit Berufsrechten verbunden, etwa mit der Führungsberechtigung bestimmter Berufsbezeichnungen, der vergaberechtlichen Zulassung als Verantwortlicher im Handwerksrecht oder mit der Berechtigung zum Hochschulzugang (§ 18 HochSchG der Länder).


Abgrenzung zu anderen Bildungseinrichtungen

Fachschulen sind im deutschen Bildungssystem rechtlich von Berufsschulen, Berufsfachschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und Hochschulen abzugrenzen. Die Abgrenzung erfolgt durch Zugangsvoraussetzungen, Zielgruppen, Ausbildungsinhalte und Rechtsfolgen der Abschlüsse.


Zusammenfassung

Die Fachschule ist nach deutschem Recht eine Einrichtung der beruflichen Weiterbildung, die durch spezielle gesetzliche und regulatorische Rahmenbedingungen geprägt ist. Zugang und Abschluss sind klar geregelt, die Abschlüsse sind auf DQR-Stufe 6 eingestuft und erlauben in vielen Fällen den Zugang zu weiteren Bildungswegen oder die Erlangung geschützter Berufsbezeichnungen. Die Anerkennung, Organisation und Kontrolle der Fachschulen erfolgt auf Länderebene, wobei bundeseinheitliche Standards durch KMK-Vereinbarungen sichergestellt werden. Die Fachschule stellt somit ein zentrales Element der beruflichen Weiterbildung und Qualifikation im deutschen Bildungssystem mit weitreichenden rechtlichen Implikationen dar.

Häufig gestellte Fragen

Welche Zugangsvoraussetzungen sind für den Besuch einer Fachschule rechtlich vorgeschrieben?

Für die Aufnahme in eine Fachschule sind die Zugangsvoraussetzungen bundesweit durch das jeweilige Landesrecht geregelt, da das deutsche Bildungssystem föderal organisiert ist. In der Regel verlangt die Rechtsgrundlage, dass die Bewerber neben einem mittleren Bildungsabschluss (z. B. Realschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsabschluss) zusätzlich eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung sowie gegebenenfalls eine bestimmte Dauer der einschlägigen Berufstätigkeit nachweisen müssen. Die genauen Anforderungen können je nach Fachrichtung oder dem angestrebten Abschluss variieren. Die rechtlichen Bestimmungen hierzu finden sich insbesondere in den jeweiligen Schulgesetzen und Verordnungen der Bundesländer (z. B. Fachschulverordnung). Diese schließen oftmals auch Sonderregelungen, beispielsweise für Quereinsteiger oder berufliche Aufstiegsfortbildungen mit ein. Erfüllst du die formalen Voraussetzungen nicht, kann unter bestimmten Bedingungen auch ein Zugang über berufliche Qualifikationen, die als gleichwertig anerkannt sind, erfolgen; hierfür ist in der Regel ein entsprechender Anerkennungsbescheid der Schulbehörde erforderlich.

Ist der Besuch einer Fachschule rechtlich als schulische Ausbildung oder als berufliche Weiterbildung einzuordnen?

Fachschulen sind nach deutschem Recht als Einrichtungen der beruflichen Weiterbildung eingestuft, die in § 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und im jeweiligen Landesrecht (insbesondere in den Schulgesetzen der Länder) geregelt sind. Im Unterschied zur berufsbildenden Schule, die vorrangig der Erstausbildung dient, verfolgen Fachschulen das Ziel, bereits ausgebildeten Fachkräften eine weiterführende Qualifikation auf höherem Niveau zu ermöglichen, insbesondere die Vorbereitung auf leitende oder spezialisierte Tätigkeiten. Das führt dazu, dass der Besuch einer Fachschule keine schulische Erstausbildung im Sinne des SGB VIII ist; eine Anrechnung auf die 12-jährige Schulpflicht ist somit ohne explizite landesrechtliche Regelung nicht möglich. Schüler von Fachschulen gelten rechtlich meist nicht mehr als „Schüler im Sinne des Kindergeldrechts” nach dem EStG, was für sozialrechtliche Ansprüche relevant sein kann.

Welche rechtlichen Regelungen gelten für Prüfungen und Abschlüsse an Fachschulen?

Die Durchführung von Prüfungen sowie die Vergabe von Abschlüssen an Fachschulen unterliegen den Schulgesetzen der Länder sowie spezifischen Prüfungsordnungen für Fachschulen. Rechtlich ist geregelt, dass die Inhalte, Prüfungsformen (schriftlich, mündlich, praktisch), Bewertungskriterien und Wiederholungsmöglichkeiten verbindlich festgelegt werden müssen. In den meisten Fällen führen die erfolgreichen Absolventen zu einem staatlich anerkannten Abschluss (z. B. staatlich geprüfter Techniker, Fachwirt), der durch ein entsprechendes Abschlusszeugnis beurkundet wird. Viele Abschlüsse sind zudem bundesweit geregelt, sodass sie deutschlandweit anerkannt sind (§ 40 BBiG, § 54 BBiG und die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen). Absolventen, die wegen Nichtbestehen einer Prüfung die Fachschule nicht erfolgreich abschließen, haben meist ein gesetzlich verankertes Recht auf mindestens eine Wiederholungsprüfung.

Ist der Besuch einer Fachschule rechtlich gebührenpflichtig?

Die Gebührenregelungen für Fachschulen sind landesrechtlich geregelt und variieren teils erheblich. In zahlreichen Bundesländern sind staatliche Fachschulen gebührenfrei, d.h. es fallen keine Schulgelder an, wobei jedoch Kosten für Lehrmittel, Prüfungen oder Exkursionen durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften vorgeschrieben werden können. Für private Fachschulen bestehen eigenständige Gebührenordnungen, deren Einhaltung sich nach zivilrechtlichen Vorschriften (Bürgerliches Gesetzbuch, BGB) richtet. Die staatlichen Regelungen schließen nicht aus, dass auch bei staatlicher Trägerschaft Sondergebühren, z. B. für zusätzliche Zertifikate, erhoben werden. Rechtliche Grundlage ist das jeweilige Landeshochschulgesetz oder Schulgesetz und darauf basierende Verordnungen.

Welche rechtlichen Ansprüche bestehen auf BAföG oder andere Förderungen für den Besuch der Fachschule?

Der Bezug von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist für Schüler von Fachschulen grundsätzlich möglich, sofern die jeweilige Fachschulform und der gewählte Bildungsgang (z. B. Fachschule für Sozialpädagogik oder Technik) auf der Grundlage der Anlage 1 zu § 2 Abs. 1 BAföG als förderungswürdig anerkannt sind. Förderfähig sind meist nur Vollzeit-Bildungsgänge. Der Rechtsanspruch auf Förderung umfasst Leistungen zum Lebensunterhalt sowie ggf. notwendige Kosten für Lernmittel, Fahrtkosten oder Unterkunft. Neben dem Schüler-BAföG besteht für bestimmte Fort- oder Weiterbildungen an Fachschulen (z. B. für Techniker, Meister) ein Anspruch auf Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, auch „Aufstiegs-BAföG”). Die jeweiligen Antragsvoraussetzungen sind streng geregelt und werden im Einzelfall durch die zuständigen Behörden (z. B. das Amt für Ausbildungsförderung) geprüft.

Besteht ein rechtlicher Anspruch auf einen Platz an einer staatlichen Fachschule?

Ein rechtsverbindlicher Anspruch auf einen Platz in einer staatlichen Fachschule besteht grundsätzlich nicht, sofern die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind. Die Vergabe der Schulplätze richtet sich vorrangig nach den landesrechtlichen Aufnahmekriterien, die in den einschlägigen Verordnungen (z. B. Fachschulverordnung) dargelegt sind. Typische Auswahlkriterien sind die Durchschnittsnote im Abschlusszeugnis und die einschlägige Berufserfahrung. In manchen Ländern ist zusätzlich das Losverfahren bei Übernachfrage vorgesehen. Bewerber können sich jedoch auf ein transparentes, rechtskonformes Auswahlverfahren berufen. Diskriminierungsfreie Kriterien sind zwingend einzuhalten, andernfalls bestehen ggf. Rechtsansprüche gegenüber der Schulbehörde nach Art. 3 GG (Gleichbehandlungsgrundsatz).

Sind Abschlüsse von Fachschulen rechtlich einem Hochschulabschluss gleichgestellt?

Abschlüsse von Fachschulen sind grundsätzlich keine akademischen Grade und somit rechtlich nicht mit Bachelor- oder Masterabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt. Jedoch ergibt sich im Rahmen des Deutschen Qualifikationsrahmens (DQR) und des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR) eine Einordnung auf der Stufe 6 (z. B. für staatlich geprüfte Techniker oder Fachwirte), welche identisch mit dem Niveau eines Bachelors ist, allerdings ohne die Verleihung des akademischen Grades. Rechtliche Anerkennung erfährt der Fachschulabschluss zudem bei Zugangserweiterungen zu Hochschulen: Laut den hochschulrechtlichen Vorschriften der Länder kann der Abschluss einer Fachschule in bestimmten Fällen die Hochschulzugangsberechtigung für ein fachbezogenes (Fach-)Studium begründen. Der Zugang zu Hochschulen wird über landesrechtliche Vorgaben geregelt, ein Anspruch auf Zulassung zu jedem Studiengang besteht aber meist nicht.