Legal Lexikon

Event


Begriff und rechtliche Grundlagen von Events

Definition des Events im rechtlichen Kontext

Ein „Event“ ist aus rechtlicher Sicht ein organisierter, zeitlich begrenzter Vorgang mit öffentlichem oder privatem Charakter, der eine Vielzahl von Vertragsparteien und Rechtsbeziehungen umfasst. Hierunter fallen unter anderem Konzerte, Messen, Sportveranstaltungen, Betriebsfeste, Tagungen oder kulturelle Darbietungen. Die Planung, Durchführung und Abwicklung eines Events berühren zahlreiche rechtliche Bereiche, von Vertragsrecht über Haftungsrecht und Versicherungsrecht bis hin zu Fragen des Datenschutzes und des Immaterialgüterrechts.

Vertragsrechtliche Aspekte

Vertragsgestaltung und -typen

Im Zentrum steht meist der Veranstaltungsvertrag, der typischerweise Elemente verschiedener Rechtsverhältnisse enthält, darunter Werk-, Miet-, Dienst- und Kaufrecht. Zu berücksichtigen sind insbesondere:

  • Location- und Mietverträge: Regelungen zur Nutzung privater oder öffentlicher Veranstaltungsorte.
  • Dienstleistungsverträge: Vereinbarungen mit Caterern, Sicherheitspersonal, Künstlern und Technikdienstleistern.
  • Werkverträge: Verträge für auf spezifische Werkleistungen bezogene Leistungen, etwa Bühnenaufbau.

Für die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit solcher Verträge ist die klare schriftliche Gestaltung wesentlich, insbesondere zur Regelung von Leistungsinhalten, Vergütung, Haftung, Rücktrittsrechten und etwaigen Stornierungskosten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Im Rahmen der Eventorganisation kommen oft Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einsatz. Bei deren Verwendung sind insbesondere die Vorschriften der §§ 305 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu berücksichtigen. AGB dürfen keine unangemessene Benachteiligung einzelner Vertragspartner bewirken und müssen transparent sowie verständlich sein.

Öffentlich-rechtliche Anforderungen und Genehmigungen

Veranstaltungsrecht und Genehmigungspflichten

Je nach Art, Umfang und Teilnehmerzahl eines Events können öffentlich-rechtliche Genehmigungen erforderlich sein, darunter:

  • Gewerberechtliche Erlaubnisse (z. B. nach der Gewerbeordnung)
  • Versammlungsstättenverordnung (für Veranstaltungen in bestimmten Gebäuden oder im Freien)
  • Bauordnungsrechtliche Genehmigungen (z. B. für temporäre Bauten wie Zelte, Bühnen)
  • Immissionsschutzrecht (Lärmschutzauflagen)
  • Verkehrsrechtliche Maßnahmen (Absperrungen, Verkehrslenkungen bei Großveranstaltungen)
  • Gaststättenrechtliche Erlaubnisse (bei Gastronomieangeboten)

Die Einhaltung dieser behördlichen Auflagen ist zwingend notwendig, um die Rechtmäßigkeit der Veranstaltung sicherzustellen. Verstöße können mit Bußgeldern, Veranstaltungsverboten oder Schadensersatzansprüchen geahndet werden.

Sicherheitspflichten und Aufsichtsmaßnahmen

Veranstalter haften für die Sicherheit der Teilnehmer. Daraus ergeben sich umfangreiche Anforderungen, beispielsweise an Fluchtwege, Brandschutz, Sanitätsdienste und Sicherheitskonzepte. Maßgebend sind hier insbesondere die Vorschriften der jeweiligen Landesgesetze und Verordnungen.

Haftungsrechtliche Fragestellungen

Veranstalterhaftung

Der Veranstalter ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Events und die Sicherheit der Teilnehmer verantwortlich. Die Haftung kann sich ergeben aus:

  • Vertraglicher Haftung
  • Deliktischer Haftung (§§ 823 ff. BGB)
  • Verkehrssicherungspflicht (Pflicht zur Abwehr von Gefahren für Teilnehmer und Dritte)

Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich eine detaillierte Risikoanalyse und der Abschluss entsprechender Versicherungen, z. B. Veranstalterhaftpflichtversicherungen.

Haftungsausschlüsse und -begrenzungen

Haftungsausschlüsse und -begrenzungen können vertraglich vereinbart werden, sind jedoch rechtlich nur im Rahmen der geltenden Vorschriften und unter Wahrung der Transparenz und Zumutbarkeit möglich (§§ 305 ff. BGB).

Datenschutzrechtliche Anforderungen

Bei der Durchführung von Events werden regelmäßig personenbezogene Daten verarbeitet, etwa zum Ticketverkauf, für Teilnehmerlisten oder bei Foto- und Videoaufzeichnungen. Veranstalter unterliegen den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG):

  • Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung
  • Informationspflichten gegenüber Betroffenen
  • Erstellung eines Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten
  • Technische und organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz
  • Beachtung besonderer Schutzvorschriften bei Foto- und Videoaufnahmen

Die Einholung von Einwilligungen und die klare Information der Teilnehmer sind zwingend erforderlich.

Immaterialgüterrechtliche Aspekte

Urheberrecht

Events beinhalten oftmals urheberrechtlich geschützte Werke (Musik, Bilder, Filme, künstlerische Darbietungen). Veranstalter müssen daher zuvor erforderliche Nutzungsrechte einholen, insbesondere GEMA-Lizenzen oder Rechte der jeweiligen Rechteinhaber.

Markenrecht und Namensrecht

Bei der Bewerbung und Benennung von Veranstaltungen ist auf mögliche Verletzungen bestehender Marken- und Namensrechte zu achten. Die Nutzung fremder Marken ohne Zustimmung kann Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche auslösen.

Arbeitsrechtliche Fragestellungen

Für die Beschäftigung von Personal auf Events sind die gesetzlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Hierzu zählen:

  • Mindestlohnregelungen
  • Sozialversicherungsbeiträge
  • Arbeitsschutzbestimmungen
  • Zeitarbeits- und Werkvertragsrecht

Der Einsatz von freiwilligen Helfern, Praktikanten oder Honorarkräften erfordert besondere Sorgfalt hinsichtlich der Abgrenzung zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen.

Versicherungsrechtliche Überlegungen

Eine sorgfältige Risikoanalyse ist Grundvoraussetzung. Relevante Versicherungen umfassen:

  • Veranstalterhaftpflichtversicherung
  • Ausfallversicherung
  • Unfallversicherung
  • Sach- und Equipmentversicherungen

Der Abschluss passender Policen ist maßgeblich, um wirtschaftliche Risiken abzusichern.

Steuerrechtliche Aspekte

Veranstaltungen können unterschiedliche steuerliche Konsequenzen auslösen. Relevante Themen umfassen:

  • Umsatzsteuerliche Behandlung (z. B. Verkauf von Eintrittskarten)
  • Einkommensteuer und Körperschaftsteuer (bei Gewinnerzielungsabsicht)
  • Künstlersozialabgabe
  • Abrechnung internationaler Künstler (Thema Quellensteuer)

Eine vorausschauende steuerliche Planung ist ratsam.

Zusammenfassung

Events sind aus rechtlicher Sicht vielschichtige Vorhaben, die verschiedenste rechtliche Bereiche berühren. Eine sorgfältige rechtliche Planung umfasst die korrekte Vertragsgestaltung, Beachtung öffentlich-rechtlicher Vorgaben, Umsetzung datenschutzrechtlicher Erfordernisse sowie die Berücksichtigung immaterialgüter- und arbeitsrechtlicher Anforderungen. Ergänzt wird dies durch eine solide Absicherung der Haftungsrisiken und steuerrechtliche Begleitung. Nur durch das proaktive Management dieser Aspekte kann die rechtssichere Durchführung von Veranstaltungen gewährleistet werden.

Häufig gestellte Fragen

Wer haftet bei Schäden während einer Veranstaltung?

Im rechtlichen Kontext kommt es bei der Haftung für Schäden während einer Veranstaltung maßgeblich darauf an, wer als Veranstalter im Sinne des Gesetzes gilt. Der Veranstalter trägt grundsätzlich die sogenannte Verkehrssicherungspflicht und ist dafür verantwortlich, potenzielle Gefahrenquellen für Teilnehmer, Besucher und Dritte zu identifizieren und zu beseitigen. Kommt es beispielsweise zu einem Personen- oder Sachschaden, weil Sicherheitsvorkehrungen unzureichend waren (z.B. fehlende Absperrungen, mangelhafte Beleuchtung oder ungesicherte Kabel), kann der Veranstalter gemäß § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für daraus entstehende Schäden haftbar gemacht werden. Bei der Haftung zwischen Veranstalter und Dienstleistern, wie etwa Technikfirmen oder Caterern, ist entscheidend, wer nachweislich für den Schaden ursächlich war und ob ggf. eine entsprechende Haftungsfreizeichnung oder Versicherung vorliegt. Bestehen mehrere verantwortliche Parteien, kann auch eine gesamtschuldnerische Haftung gemäß § 840 BGB in Betracht kommen. Zudem sollten Veranstalter stets über eine Veranstalterhaftpflichtversicherung verfügen, um existenzbedrohende Schadensersatzforderungen abzufangen. Die Haftung umfasst nicht nur eigene Fehler, sondern unter Umständen auch das Verschulden von Erfüllungsgehilfen (§ 278 BGB), sprich beauftragte Partnerunternehmen oder Mitarbeiter.

Welche Genehmigungen müssen vor der Durchführung eines Events eingeholt werden?

Für die Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung sind je nach Art, Größe, Ort und Programminhalt verschiedene behördliche Genehmigungen erforderlich. Unterschieden wird dabei insbesondere zwischen Veranstaltungen in geschlossenen Räumen und solchen im Freien. Typische Anzeigepflichten und Genehmigungen betreffen zum einen die Anmeldung der Veranstaltung bei der zuständigen Ordnungsbehörde gemäß dem Landesrecht (beispielsweise § 12 Versammlungsgesetz oder Landesveranstaltungsgesetze), zum anderen häufig bau- und brandschutzrechtliche Prüfungen. Je nach Umfang sind weiterhin Auflagen aus dem Lärmschutzrecht, dem Bundesimmissionsschutzgesetz, aus dem Gaststättenrecht (Ausschank von Alkohol) oder aus dem Gewerberecht (bei Märkten oder Verkaufsveranstaltungen) zu beachten. Für Musik- und Tanzveranstaltungen kommt außerdem eine Anmeldung bei der GEMA zwecks Wahrnehmung urheberrechtlicher Nutzungsrechte infrage. Bei Veranstaltungen im öffentlichen Raum (Straßenfeste, Demonstrationen oder Sportevents) ist regelmäßig eine Sondernutzungserlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz notwendig. Werden Feuerwerke oder Pyrotechnik eingesetzt, sind zudem spezielle Erlaubnisse gemäß Sprengstoffgesetz einzuholen. Jeder Veranstalter muss sich frühzeitig mit den zuständigen Behörden abstimmen, da Verstöße empfindliche Bußgelder oder ein komplettes Veranstaltungsverbot nach sich ziehen können.

Welche rechtlichen Pflichten bestehen hinsichtlich der Sicherheit der Besucher?

Der Veranstalter ist verpflichtet, sämtliche Maßnahmen zu treffen, die nach den Umständen erforderlich sind, um eine Gefährdung der Besucher auszuschließen. Diese Pflicht ergibt sich aus der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht, konkretisiert durch zahlreiche spezielle Vorschriften, insbesondere die Versammlungsstättenverordnung der Länder (VStättVO). Hierbei sind Flucht- und Rettungswege in ausreichender Breite und Zahl zu gewährleisten, Notbeleuchtungen sowie Alarmierungs- und Lautsprecheranlagen müssen funktionstüchtig vorgehalten werden. Die Bestellung eines Ordnungs- oder Sicherheitsdienstes kann vorgeschrieben sein. Im Rahmen eines Sicherheitskonzepts müssen potenzielle Risiken analysiert – wie beispielsweise Überfüllung, Panik, Brand oder technische Defekte – und entsprechende Notfallpläne erstellt werden. Für größere Veranstaltungen verlangen viele Genehmigungsbehörden die Vorlage eines umfassenden Sicherheitskonzeptes, in dem Lagepläne, Evakuierungsstrategien, Einweisung der Helfer und Einbindung der Rettungsdienste dokumentiert sind. Bei Nichteinhaltung dieser Schutzpflichten haftet der Veranstalter für daraus resultierende Schäden.

Welche besonderen gesetzlichen Vorschriften gelten bei Großveranstaltungen?

Großveranstaltungen unterliegen strengeren rechtlichen Anforderungen, die insbesondere das Sicherheits- und Ordnungskonzept, die Zusammenarbeit mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten sowie das Krisenmanagement betreffen. Je nach Bundesland und Art der Veranstaltung greifen unterschiedliche Bestimmungen aus der jeweiligen Versammlungsstättenverordnung, die insbesondere Anforderungen an die Kapazität, Flucht- und Rettungswege, Brandschutz und Notstrom sicherstellen. Oftmals ist eine Genehmigung nur erteilbar, wenn ein detailliertes Sicherheitskonzept eingereicht und von den Behörden genehmigt wird. Ebenfalls vorgeschrieben sein können verkehrsregelnde Maßnahmen, Sanitätsdienste vor Ort, Hygiene- und Umweltschutzauflagen (z.B. Abfallbeseitigung, Lärmschutz) sowie regelmäßige Sicherheitsbegehungen vor Beginn und während der Veranstaltung. Veranstalter sind verpflichtet, mit den Behörden eng zusammenzuarbeiten und deren Auflagen strikt einzuhalten. Für Veranstaltungen mit besonders großem Besucheraufkommen (z.B. Stadionkonzerte, Straßenumzüge) greifen zusätzliche Vorschriften im Sinne des Katastrophenschutzes und der Gefahrenabwehrgesetze.

Was ist im Rahmen des Datenschutzes bei Events zu beachten?

Veranstalter müssen bei der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten (z.B. bei der Anmeldung, Ticketverkauf oder Foto- und Videoaufnahmen) die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) beachten. Bereits bei der Datenerfassung gilt die Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO gegenüber den Betroffenen, insbesondere über die Zwecke der Verarbeitung, die Dauer der Speicherung und etwaige Datenübermittlungen an Dritte (z.B. Dienstleister oder Sponsoren). Teilnehmer müssen in die Anfertigung und Veröffentlichung von Bild- und Tonaufnahmen im Vorfeld ausdrücklich einwilligen, sofern die Aufnahmen nicht ausnahmsweise von § 23 KunstUrhG gedeckt sind. Bei Weitergabe von Daten an externe Dienstleister sind Auftragsverarbeitungsverträge gemäß Art. 28 DSGVO notwendig. Verstöße gegen Datenschutzvorschriften können zu hohen Bußgeldern und Schadensersatzforderungen führen. Darüber hinaus ist bei Online-Anmeldungen auf die sichere Übermittlung (z.B. SSL-Verschlüsselung) und eine korrekte Datenschutzerklärung auf der Veranstaltungswebsite zu achten.

Welche vertragsrechtlichen Besonderheiten müssen beim Abschluss von Eventverträgen beachtet werden?

Eventverträge umfassen rechtlich verschiedene Leistungsbeziehungen, wie beispielsweise zwischen Veranstalter, Künstlern, Technikfirmen, Locationbetreibern oder Catering-Dienstleistern. Wesentlich sind hier die genaue Leistungsbeschreibung, Terminabsprachen, Vergütungsregelungen sowie klare Regelungen zu Rücktritt, Haftung und höherer Gewalt (Force Majeure). Gerade bei Events kann es zu kurzfristigen Absagen wegen Unwetter, Krankheit oder behördlichen Verboten kommen – eine sorgfältige Force Majeure-Klausel ist daher im Vertrag unverzichtbar. Ebenso sollten Schadenersatzregelungen für Pflichtverletzungen oder eine Frist zur Mängelbeseitigung enthalten sein. Bei der Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke (Musik, Programmhefte, Fotos) ist auf die vertragliche Absicherung der Rechteübertragungen zu achten. Auch AGB sollten rechtssicher eingebunden und auf Wirksamkeit nach den §§ 305 ff. BGB geprüft werden. Werden Tickets verkauft, sind zudem die gesetzlichen Informationspflichten und Rückgaberechte gemäß Fernabsatzrecht (§§ 312b ff. BGB) zu beachten.

Was ist beim Jugendschutz auf Veranstaltungen zu beachten?

Der Schutz Minderjähriger genießt bei Veranstaltungen einen besonders hohen Stellenwert. Veranstalter sind verpflichtet, die Vorgaben des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) einzuhalten. Dies betrifft sowohl den Zugang zu bestimmten Veranstaltungen (Abendveranstaltungen, Konzerte, Diskotheken) als auch das Angebot und den Verkauf von Alkohol und Tabak. Für öffentliche Tanzveranstaltungen dürfen Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person teilnehmen, bei Filmvorführungen und Spielen gelten FSK- und USK-Kennzeichnungen. Der Ausschank von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken an Kinder und Jugendliche ist ausdrücklich verboten (§ 9 JuSchG), Verstöße werden mit empfindlichen Bußgeldern geahndet. Veranstalter müssen geeignete Kontrollmechanismen vorhalten, z.B. Einlasskontrollen, Altersbändchen oder Ausweiskontrollen. Bei Missachtung der Jugendschutzbestimmungen drohen Bußgelder und im Wiederholungsfall sogar ein Entzug der Veranstaltungsgenehmigung.