Grundlagen der Europäischen Erbrechtsverordnung
Die Europäische Erbrechtsverordnung, häufig auch als EU-Erbrechtsverordnung bezeichnet, ist eine Verordnung der Europäischen Union, die das internationale Erbrecht innerhalb der Mitgliedstaaten regelt. Ihr Ziel ist es, grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb Europas zu vereinfachen und einheitliche Regeln für die Bestimmung des anwendbaren Rechts sowie für die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Bereich des Erbrechts zu schaffen.
Anwendungsbereich der Europäischen Erbrechtsverordnung
Die Verordnung gilt grundsätzlich für alle grenzüberschreitenden Nachlassangelegenheiten in den meisten EU-Mitgliedstaaten. Sie betrifft insbesondere Fälle, in denen Vermögen oder Beteiligte in verschiedenen europäischen Ländern ansässig sind oder sich dort befinden. Ausgenommen sind bestimmte Bereiche wie steuerrechtliche Fragen oder gesellschaftsrechtliche Aspekte.
Betroffene Staaten und Ausnahmen
Fast alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union wenden die Europäische Erbrechtsverordnung an. Einige Länder haben sich jedoch entschieden, nicht teilzunehmen; dazu zählen beispielsweise Dänemark und Irland. In diesen Staaten gelten weiterhin nationale Regelungen zum internationalen Erbrecht.
Zentrale Regelungsinhalte der Verordnung
Bestimmung des anwendbaren Rechts auf den Nachlass
Ein zentrales Element ist die Festlegung des sogenannten „anwendbaren Rechts“. Grundsätzlich richtet sich das auf einen Nachlass anzuwendende Recht nach dem letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Es besteht jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch die Möglichkeit einer Rechtswahl zugunsten eines anderen Staates mit persönlichem Bezug.
Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen im Ausland
Entscheidungen über erbrechtliche Angelegenheiten sowie öffentliche Urkunden werden durch die Europäische Erbrechtsverordnung grundsätzlich gegenseitig anerkannt und können leichter vollstreckt werden als zuvor. Dies erleichtert es Hinterbliebenen erheblich, ihre Rechte auch über Landesgrenzen hinweg geltend zu machen.
Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ)
Ein weiteres wichtiges Instrument ist das sogenannte Europäische Nachlasszeugnis (ENZ). Dieses Dokument dient dem Zweck, den Status als rechtmäßiger Erbe oder Testamentsvollstrecker europaweit nachzuweisen – unabhängig davon, in welchem Land es ausgestellt wurde. Das ENZ wird von einer zuständigen Behörde ausgestellt und kann direkt zur Vorlage bei Banken oder Behörden verwendet werden.
Bedeutung für Betroffene mit internationalem Bezug
Für Personen mit Vermögenswerten in mehreren europäischen Ländern oder einem Wohnsitzwechsel ins Ausland schafft die Europäische Erbrechtsverordnung mehr Rechtssicherheit bei der Abwicklung eines Nachlasses. Sie sorgt dafür, dass nicht mehrere unterschiedliche nationale Gesetze gleichzeitig Anwendung finden müssen – was früher oft zu Unsicherheiten führte.
Einschränkungen und Besonderheiten
Nicht erfasste Bereiche
Nicht alle Aspekte rund um einen Todesfall fallen unter diese europäische Regelung: Steuerfragen sowie bestimmte gesellschafts- oder familienrechtliche Themen bleiben weiterhin national geregelt.
Häufig gestellte Fragen zur Europäischen Erbrechtsverordnung
Was regelt die Europäische Erbrechtsverordnung?
Die Verordnung legt fest, welches nationale Recht auf einen internationalen Nachlassfall anzuwenden ist und wie gerichtliche Entscheidungen sowie öffentliche Urkunden im Bereich des grenzüberschreitenden Erbens anerkannt werden.
Müssen alle EU-Länder diese Verordnung anwenden?
Nicht alle Mitgliedstaaten wenden sie an; einige Länder wie Dänemark und Irland haben sich gegen eine Teilnahme entschieden.
Können Betroffene selbst bestimmen, welches Recht gelten soll?
Binnen bestimmter Grenzen besteht grundsätzlich ein Wahlrecht hinsichtlich des anzuwendenden nationalen Rechts – etwa zugunsten eines Staates mit persönlichem Bezug zum Verstorbenen.
Lässt sich ein europäisches Nachlasszeugnis überall verwenden?
- Lässt sich ein europäisches Nachlasszeugnis überall verwenden?
- Lässt sich ein europäisches Nachlasszeugnis überall verwenden?
Das europäische Nachlasszeugnis wird grundsätzlich in allen teilnehmenden Staaten anerkannt; es dient dazu,
den Status als Berechtigter am gesamten europäischen Vermögen nachzuweisen.
welches nationale Gesetz Anwendung findet,
vereinfacht Abläufe bei internationalen Fällen
und ermöglicht eine leichtere Durchsetzung von Ansprüchen über Grenzen hinweg.
sofern beide betroffenen Länder Teilnehmer sind,
erstreckt sich ihr Anwendungsbereich regelmäßig auf sämtliche Vermögenswerte einschließlich Immobilien.
wo zuletzt gewöhnlicher Aufenthalt bestand;
nur unter bestimmten Bedingungen kann eine andere Staatsangehörigkeit maßgeblich sein.