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Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU

Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU: Begriff und Einordnung

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel für Personen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Sie verleiht in Deutschland ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht und erleichtert zusätzlich die spätere Mobilität innerhalb der Europäischen Union. Grundlage ist ein unionsweit abgestimmter Status des „Langzeitaufenthalts“, der in den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt ist.

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist von befristeten Aufenthaltstiteln abzugrenzen. Im Unterschied zu rein nationalen Daueraufenthaltstiteln umfasst sie neben dem unbefristeten Aufenthalt im Ausstellungsstaat besondere, unionsweit geltende Rechtsfolgen, insbesondere in Bezug auf den Umzug in einen anderen Mitgliedstaat zu Erwerbs-, Studien- oder sonstigen langfristigen Zwecken.

Adressatenkreis und Grundvoraussetzungen

Wer kommt in Betracht?

Adressatinnen und Adressaten sind Drittstaatsangehörige, die sich bereits seit längerer Zeit rechtmäßig in Deutschland aufhalten. Unionsbürgerinnen und -bürger benötigen diese Erlaubnis nicht, da für sie die Freizügigkeitsregeln gelten. Auch anerkannte Schutzberechtigte können – vorbehaltlich besonderer Rahmenbedingungen – in den Anwendungsbereich fallen.

Typische materielle Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird in der Regel ein mehrjähriger, ununterbrochener und rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (regelmäßig fünf Jahre), ein gesicherter Lebensunterhalt einschließlich ausreichender Krankenversicherung, keine schwerwiegenden Gründe der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit und Grundkenntnisse der Sprache sowie der Rechts- und Gesellschaftsordnung. Erforderlich ist zudem, dass Wohnraum in angemessenem Umfang zur Verfügung steht. Zeiten mit nur vorübergehendem Aufenthaltszweck können teilweise nur eingeschränkt zählen; Unterbrechungen und Auslandsaufenthalte sind innerhalb bestimmter Grenzen möglich.

Anrechenzeiten und Besonderheiten

Voraufenthalte unter verschiedenen Aufenthaltstiteln können ganz oder teilweise anrechenbar sein. Studienzeiten, Ausbildungsaufenthalte oder längere Auslandsaufenthalte werden in der Praxis differenziert bewertet. Zeiten einer Duldung sind in der Regel nicht anrechenbar. Für bestimmte Personengruppen bestehen Erleichterungen oder abweichende Nachweisanforderungen, etwa bei Schutzberechtigten oder Familienangehörigen.

Rechte und Rechtsfolgen

Rechtsstellung in Deutschland

Inhaberinnen und Inhaber der Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU besitzen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Der Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit ist grundsätzlich unbeschränkt. Der Status ermöglicht die Inanspruchnahme von Bildungsangeboten und die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nach den allgemeinen gesetzlichen Voraussetzungen. Sozial- und gleichbehandlungsrechtliche Ansprüche richten sich nach den allgemeinen Regelungen und setzen regelmäßig Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Beitragszeiten voraus.

Unionsweite Mobilität

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erleichtert den Wechsel in einen anderen EU-Mitgliedstaat zu aufenthaltsrechtlich relevanten Zwecken von mehr als drei Monaten, etwa zur Erwerbstätigkeit oder Ausbildung. Der Umzug erfolgt nicht automatisch; im Zielstaat ist ein dortiger Aufenthaltstitel für langfristig Aufenthaltsberechtigte zu beantragen. Die Prüfung der Voraussetzungen (zum Beispiel Lebensunterhalt, Wohnraum, gegebenenfalls Arbeitsmarktzugang) erfolgt nach dem Recht des Zielstaats. Nicht alle Mitgliedstaaten nehmen in gleicher Weise an diesem System teil.

Reisedokument und Nachweis

Der Status wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt. Der Aufenthaltstitel weist die Bezeichnung „Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU“ aus. Die befristete Gültigkeitsdauer des Kartenkörperdokuments dient der Aktualisierung biometrischer Daten und berührt den unbefristeten Charakter des Status nicht. Für Reisen bleibt ein gültiger Pass erforderlich.

Verfahren und Zuständigkeiten

Antrag und Prüfung

Die Erlaubnis wird auf Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde erteilt. Die Behörde prüft die Voraufenthaltszeiten, Identität und Passpflicht, die Sicherung des Lebensunterhalts sowie Sprach- und Integrationsnachweise. Erforderlich sind üblicherweise Nachweise zu Beschäftigung oder Einkommen, Krankenversicherung, Wohnraum und gegebenenfalls Ausbildungs- oder Qualifikationsunterlagen.

Gebühren und Dokumente

Für die Erteilung und spätere Erneuerung des Kartenkörpers fallen Gebühren an. Neben dem Aufenthaltstitel wird eine Zusatzblattdokumentation nicht benötigt; Angaben zu Nebenbestimmungen werden auf dem Aufenthaltstitel gespeichert. Die Abholung des Dokuments setzt die Abnahme biometrischer Daten voraus.

Dauer, Erlöschen und Widerruf

Unbefristung und Kartenverlängerung

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist zeitlich unbefristet. Die auf dem Kartenkörper ausgewiesene Gültigkeit betrifft lediglich das Dokument selbst und muss turnusmäßig erneuert werden.

Erlöschensgründe

Der Status kann erlöschen, wenn sich Inhaberinnen oder Inhaber für einen längeren, zusammenhängenden Zeitraum außerhalb des Gebiets der Europäischen Union aufhalten. Er kann auch entfallen, wenn in einem anderen Mitgliedstaat ein entsprechender langfristiger Aufenthaltsstatus erworben wird. Weitere Erlöschensgründe können bestehen, wenn zwingende Ausweisungsinteressen vorliegen.

Widerruf und Rücknahme

Ein Widerruf kommt insbesondere in Betracht, wenn wesentliche Erteilungsvoraussetzungen dauerhaft nicht mehr vorliegen oder schwerwiegende Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entgegenstehen. Eine Rücknahme ist möglich, wenn der Titel durch unrichtige Angaben oder Täuschung erwirkt wurde.

Verhältnis zu anderen Aufenthaltstiteln

Unterschied zur Niederlassungserlaubnis

Die nationale Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU vermitteln beide ein unbefristetes Aufenthaltsrecht in Deutschland. Der zentrale Unterschied: Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU ist ein unionsweit anerkannter Status und erleichtert den späteren Umzug in einen anderen Mitgliedstaat. Die Niederlassungserlaubnis entfaltet diese grenzüberschreitende Wirkung nicht.

Verhältnis zur Blauen Karte EU und befristeten Titeln

Die Blaue Karte EU ist ein befristeter Titel für hochqualifizierte Beschäftigung mit eigenem Regelungssystem. Sie kann in eine unbefristete Rechtsstellung übergehen. Befristete Aufenthaltstitel für Studium, Ausbildung, Arbeitssuche oder humanitäre Zwecke zählen zu den Voraufenthaltszeiten unterschiedlich, je nach Ausgestaltung. Der Status „Daueraufenthalt – EU“ steht über diesen befristeten Titeln und setzt gefestigte Integration voraus.

Schutzberechtigte

Auch anerkannte Schutzberechtigte können den Status erwerben. Bei ihnen bestehen Besonderheiten etwa im Hinblick auf den Fortbestand des Schutzes und mögliche Widerrufs- oder Rücknahmegründe, wenn sich die zugrunde liegenden Verhältnisse wesentlich ändern.

Familienangehörige

Nachzug

Familienangehörige von Inhaberinnen und Inhabern des Daueraufenthaltsstatus können nach den allgemeinen Regeln zum Familiennachzug einreisen oder ihren Aufenthalt verfestigen. Die Anforderungen an Lebensunterhalt, Wohnraum und Identitätsnachweise richten sich nach den einschlägigen Bestimmungen und können je nach Familienkonstellation variieren.

Mobilität innerhalb der EU

Ziehen Inhaberinnen oder Inhaber in einen anderen Mitgliedstaat um, sieht das Unionsrecht für Familienangehörige besondere Erleichterungen vor. Der neue Mitgliedstaat prüft jedoch eigenständig die Voraussetzungen für Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang der Familienangehörigen.

Besonderheiten und Grenzen

Arbeitsmarktzugang in anderen Mitgliedstaaten

Der Status erleichtert den Zugang zum Arbeitsmarkt eines Zielstaats, ersetzt aber nicht dessen nationale Zulassungs- und Vorrangprüfungen. Beschränkungen, Quoten oder Übergangsregelungen können in der Anfangszeit bestehen.

Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Mitgliedstaaten dürfen den Zuzug oder den Verbleib aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit beschränken. Dabei ist eine einzelfallbezogene Prüfung vorgesehen, die den Grad der Integration und die familiären Bindungen berücksichtigt.

Reise- und Passpflichten

Für die Ein- und Ausreise ist ein gültiger Pass erforderlich. Kurzaufenthalte in anderen Schengen-Staaten sind nach den allgemeinen Schengen-Regeln möglich. Der Daueraufenthaltsstatus ersetzt kein Reisedokument und vermittelt keine Staatsangehörigkeit.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer kann eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU erhalten?

Grundsätzlich kommt der Status für Drittstaatsangehörige in Betracht, die seit längerer Zeit rechtmäßig in Deutschland leben, ihren Lebensunterhalt sichern, krankenversichert sind und grundlegende Sprach- sowie Integrationskenntnisse nachweisen. Bestimmte Aufenthaltszeiten und Unterbrechungen werden nur eingeschränkt angerechnet.

Welche Rechte vermittelt die Erlaubnis in Deutschland?

Sie vermittelt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, freien Zugang zu Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit sowie Teilnahme an Bildung und gesellschaftlichem Leben nach den allgemeinen Regeln. Sozial- und Gleichbehandlungsrechte richten sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Voraussetzungen.

Erlaubt die Erlaubnis einen automatischen Umzug in andere EU-Staaten?

Nein. Sie erleichtert den Umzug, ersetzt aber nicht das Antragsverfahren im Zielstaat. Dort wird ein Aufenthaltstitel für langfristig Aufenthaltsberechtigte erteilt, sobald die nationalen Voraussetzungen des Zielstaats erfüllt sind.

Erlischt die Erlaubnis bei längeren Auslandsaufenthalten?

Ja, längere, zusammenhängende Aufenthalte außerhalb des Gebiets der Europäischen Union können zum Erlöschen führen. Auch der Erwerb eines entsprechenden langfristigen Status in einem anderen Mitgliedstaat oder zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung können den Status entfallen lassen.

Worin unterscheidet sich die Erlaubnis vom nationalen unbefristeten Aufenthaltstitel?

Beide sind unbefristet. Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt – EU bietet zusätzlich unionsweite Mobilitätsvorteile, indem sie den späteren Umzug in einen anderen Mitgliedstaat strukturiert und erleichtert. Der nationale Titel entfaltet diese Wirkung nicht.

Können Familie und Kinder mitziehen?

Der Familiennachzug richtet sich nach den allgemeinen Regeln. Bei einem Umzug in einen anderen Mitgliedstaat bestehen Erleichterungen, dennoch prüft der Zielstaat die Aufenthaltserteilung an Familienangehörige eigenständig.

Muss die Karte regelmäßig erneuert werden?

Ja. Der Status ist unbefristet, jedoch ist die auf dem Kartenkörper aufgedruckte Gültigkeit befristet. Die Erneuerung betrifft das Dokument, nicht den Status selbst.

Welche Gründe führen zum Widerruf oder zur Rücknahme?

Ein Widerruf kommt in Betracht, wenn wesentliche Voraussetzungen dauerhaft entfallen oder schwerwiegende Gründe der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vorliegen. Eine Rücknahme ist möglich, wenn der Titel durch falsche Angaben erlangt wurde.