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Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Veröffentlicht von MTR Legal Rechtsanwälte, Wirtschaftsrechtliche Kanzlei · Letzte Bearbeitung: 6. Mai 2026

Definition der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist ein wichtiges Prinzip im Arbeitsverhältnis, welches sicherstellt, dass Arbeitnehmer auch während einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit ihren Lohn oder ihr Gehalt weiterhin erhalten. Diese Regelung dient der finanziellen Absicherung von Arbeitnehmern, die aufgrund von Krankheit vorübergehend nicht in der Lage sind, ihre Arbeitspflichten zu erfüllen. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist in der Regel zeitlich begrenzt und an bestimmte Voraussetzungen gebunden, die im Folgenden näher erläutert werden.

Ein zentrales Element dieser Regelung ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, das Arbeitsentgelt für einen bestimmten Zeitraum fortzuzahlen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wird. Dies schützt Arbeitnehmer vor finanziellen Engpässen, die durch krankheitsbedingte Arbeitsausfälle entstehen können. Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht grundsätzlich für eine begrenzte Dauer, die üblicherweise sechs Wochen beträgt. Danach greifen andere Sicherungssysteme, wie beispielsweise Krankengeld, um den Einkommensverlust abzufangen.

Ein typisches Beispiel für die Entgeltfortzahlung ist ein Arbeitnehmer, der aufgrund einer Grippe arbeitsunfähig ist und deshalb zu Hause bleiben muss. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer weiterhin sein volles Gehalt, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt. Diese Regelung gilt auch für andere Erkrankungen, solange die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall stellt somit einen wesentlichen Bestandteil des sozialen Schutzes im Arbeitsrecht dar.

Voraussetzungen für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung unterliegt bestimmten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit ein Arbeitnehmer davon profitieren kann. Zunächst muss ein Arbeitsverhältnis bestehen, was bedeutet, dass die Regelung nicht für Selbstständige oder Freiberufler gilt. Auch geringfügig Beschäftigte können, sofern sie die weiteren Voraussetzungen erfüllen, Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben. Der Anspruch besteht grundsätzlich ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit, allerdings erst nach einer Wartezeit, die in der Regel sechs Wochen beträgt.

Weiterhin muss die Arbeitsunfähigkeit auf einer Krankheit beruhen, die nicht selbst verschuldet ist. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer, der seine Arbeitsunfähigkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführt, möglicherweise keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat. Ein Beispiel hierfür wäre ein Arbeitnehmer, der sich bei einer riskanten Sportart ohne entsprechende Schutzmaßnahmen verletzt. In solchen Fällen kann der Arbeitgeber die Fortzahlung des Entgelts verweigern.

Ein ärztliches Attest ist eine weitere Voraussetzung für die Entgeltfortzahlung. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber seine Arbeitsunfähigkeit unverzüglich mitzuteilen und ab dem dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Diese Bescheinigung dient als Nachweis für den Anspruch auf Entgeltfortzahlung und ist ein wichtiges Element im Prozess der Krankmeldung.

Umfang und Dauer der Entgeltfortzahlung

Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erfolgt in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Während dieser Zeit erhält der Arbeitnehmer sein volles Gehalt oder seinen vollen Lohn, wie es im Arbeitsvertrag festgelegt ist. Diese Regelung stellt sicher, dass Arbeitnehmer während einer kurzfristigen Erkrankung keine finanziellen Einbußen erleiden. Nach Ablauf der sechs Wochen endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, und der Arbeitnehmer muss gegebenenfalls auf andere Leistungen zurückgreifen, um den Einkommensverlust zu kompensieren.

Der Umfang der Entgeltfortzahlung umfasst alle Gehaltsbestandteile, die der Arbeitnehmer auch bei tatsächlicher Arbeitsleistung erhalten würde. Dazu zählen unter anderem Grundgehalt, Zulagen und Prämien. Nicht umfasst sind in der Regel variable Bestandteile, die an die tatsächliche Arbeitsleistung gebunden sind, wie etwa Überstundenvergütungen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer während der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall denselben Betrag erhält, den er auch bei regulärer Arbeitstätigkeit bekommen würde.

Ein Beispiel verdeutlicht den Umfang und die Dauer der Entgeltfortzahlung: Ein Arbeitnehmer erkrankt und ist für vier Wochen arbeitsunfähig. In dieser Zeit erhält er seinen vollen Lohn weiter, unabhängig davon, dass er keine Arbeitsleistung erbringt. Sollte die Erkrankung länger als sechs Wochen andauern, endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung, und der Arbeitnehmer müsste beispielsweise Krankengeld in Anspruch nehmen, um seinen Lebensunterhalt zu sichern.

Besondere Regelungen und Ausnahmen

Es gibt besondere Regelungen und Ausnahmen, die im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu beachten sind. Eine solche Ausnahme betrifft die sogenannten Wiedererkrankungen. Tritt innerhalb von zwölf Monaten nach einer bereits bestehenden Arbeitsunfähigkeit eine neue Erkrankung auf, die auf derselben Ursache beruht, verkürzt sich die Dauer der Entgeltfortzahlung entsprechend. Diese Regelung soll verhindern, dass Arbeitnehmer mehrfach in kurzer Zeit Entgeltfortzahlungen für dieselbe Erkrankung in Anspruch nehmen können.

Darüber hinaus können tarifliche oder vertragliche Vereinbarungen Regelungen zur Entgeltfortzahlung enthalten, die von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen. Solche Vereinbarungen dürfen jedoch die Rechte der Arbeitnehmer nicht unter das gesetzliche Niveau absenken. Vielmehr können sie zusätzliche Ansprüche gewähren oder die Dauer der Entgeltfortzahlung verlängern. Arbeitnehmer sollten sich daher über die in ihrem Tarif- oder Arbeitsvertrag enthaltenen speziellen Regelungen informieren.

Ein weiteres Beispiel für besondere Regelungen betrifft den Fall, dass ein Arbeitnehmer während eines Urlaubs erkrankt. In diesem Fall wird die Zeit der Erkrankung nicht auf den Urlaub angerechnet, sofern die Arbeitsunfähigkeit durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. Der Arbeitnehmer hat Anspruch darauf, die durch Krankheit ausgefallenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Diese Regelung stellt sicher, dass Arbeitnehmer ihren Urlaub vollumfänglich nutzen können, auch wenn sie währenddessen erkranken.

Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern

Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber haben im Zusammenhang mit der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestimmte Rechte und Pflichten. Arbeitnehmer sind verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber mitzuteilen. Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer den Arbeitgeber so schnell wie möglich über die Krankheit informieren muss, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht zu gefährden. Zudem muss der Arbeitnehmer ab dem dritten Tag der Erkrankung ein ärztliches Attest vorlegen, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt.

Auf Seiten des Arbeitgebers besteht die Pflicht, das Arbeitsentgelt während der Dauer der Arbeitsunfähigkeit fortzuzahlen, solange die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Der Arbeitgeber hat jedoch das Recht, die Entgeltfortzahlung zu verweigern, wenn der Arbeitnehmer seinen Mitteilungspflichten nicht nachkommt oder die Arbeitsunfähigkeit selbst verschuldet ist. Zudem kann der Arbeitgeber im Falle von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit eine Überprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung veranlassen.

Ein Beispiel für die Pflichten der Arbeitnehmer ist die rechtzeitige Vorlage des ärztlichen Attests. Versäumt der Arbeitnehmer dies, kann der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung bis zur Erbringung des Nachweises verweigern. Umgekehrt hat der Arbeitgeber die Pflicht, das Gehalt des Arbeitnehmers pünktlich und in voller Höhe weiterzuzahlen, solange die Arbeitsunfähigkeit ordnungsgemäß nachgewiesen ist. Diese wechselseitigen Rechte und Pflichten sollen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern schaffen.

Wie lange besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall besteht in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Wochen. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit und kann bei fortdauernder Krankheit nicht verlängert werden. Nach Ablauf dieser sechs Wochen endet der Anspruch und der Arbeitnehmer muss gegebenenfalls andere Leistungen, wie zum Beispiel Krankengeld, in Anspruch nehmen.

Welche Voraussetzungen müssen für die Entgeltfortzahlung erfüllt sein?

Um Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu haben, muss der Arbeitnehmer in einem bestehenden Arbeitsverhältnis sein und die Arbeitsunfähigkeit darf nicht selbst verschuldet sein. Zudem ist der Arbeitnehmer verpflichtet, die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber zu melden und ab dem dritten Tag der Krankheit ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Erkrankung bescheinigt.

Was geschieht, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen andauert?

Wenn die Krankheit länger als sechs Wochen andauert, endet der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer andere finanzielle Unterstützungen in Anspruch nehmen, wie beispielsweise das Krankengeld, das von der Krankenversicherung gezahlt wird. Diese Regelung dient der finanziellen Absicherung über die Entgeltfortzahlung hinaus.

Können Urlaubstage während einer Krankheit verloren gehen?

Urlaubstage gehen nicht verloren, wenn der Arbeitnehmer während des Urlaubs erkrankt und dies durch ein ärztliches Attest nachweisen kann. Die Tage der Arbeitsunfähigkeit werden nicht auf den Urlaub angerechnet. Der Arbeitnehmer hat das Recht, die ausgefallenen Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, so dass ihm der vollständige Erholungsurlaub erhalten bleibt.

Welche Gehaltsbestandteile umfasst die Entgeltfortzahlung?

Die Entgeltfortzahlung umfasst alle Gehaltsbestandteile, die der Arbeitnehmer auch bei tatsächlicher Arbeitsleistung erhalten würde. Dazu zählen Grundgehalt, Zulagen und Prämien. Variable Gehaltsbestandteile, die an die tatsächliche Arbeitsleistung gebunden sind, wie beispielsweise Überstundenvergütungen, sind in der Regel nicht umfasst.

Was passiert bei einer Wiedererkrankung innerhalb von zwölf Monaten?

Kommt es innerhalb von zwölf Monaten zu einer Wiedererkrankung, die auf derselben Ursache wie eine vorherige Erkrankung beruht, kann sich die Dauer der Entgeltfortzahlung verkürzen. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall keinen erneuten Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung, sondern nur auf den verbleibenden Teil der ursprünglichen Anspruchsdauer.

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