Begriff und Grundlagen der Einvernehmlichen Scheidung
Die einvernehmliche Scheidung bezeichnet eine Form der Ehescheidung, bei der beide Ehepartner die Auflösung ihrer Ehe gemeinsam wünschen und sich über die wesentlichen Scheidungsfolgen einig sind. Im Gegensatz zur streitigen Scheidung steht hier das gegenseitige Einverständnis im Vordergrund, was den Ablauf in vielen Fällen vereinfacht und beschleunigt.
Voraussetzungen für eine Einvernehmliche Scheidung
Für eine einvernehmliche Scheidung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss das sogenannte Trennungsjahr abgeschlossen sein. Das bedeutet, dass die Ehepartner mindestens zwölf Monate getrennt leben müssen, bevor sie einen Antrag auf Ehescheidung stellen können. Während dieser Zeit soll geprüft werden, ob die eheliche Lebensgemeinschaft tatsächlich nicht mehr besteht.
Darüber hinaus ist es erforderlich, dass beide Parteien mit der Scheidung einverstanden sind und keine grundlegenden Streitigkeiten über zentrale Themen wie Unterhalt, Sorgerecht für gemeinsame Kinder oder Vermögensaufteilung bestehen. Die Klärung dieser Punkte erfolgt meist im Vorfeld des gerichtlichen Verfahrens durch Vereinbarungen zwischen den Beteiligten.
Ablauf des Verfahrens bei einer Einvernehmlichen Scheidung
Antragstellung beim Familiengericht
Das Verfahren beginnt mit dem Antrag auf Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht. In aller Regel reicht einer der beiden Ehegatten diesen Antrag ein; dem anderen bleibt es unbenommen, diesem zuzustimmen oder selbst einen eigenen Antrag zu stellen.
Einreichung von Vereinbarungen zu Folgesachen
Im Rahmen einer einvernehmlichen Lösung legen die Parteien häufig schriftlich fest, wie sie mit Fragen zum Unterhalt, zur elterlichen Sorge sowie zum Umgangsrecht verfahren wollen. Auch Regelungen zur Vermögensauseinandersetzung oder zum Versorgungsausgleich werden oft vorab getroffen und dem Gericht vorgelegt.
Mündlicher Termin vor Gericht und Beschlussfassung
Nach Prüfung aller Unterlagen setzt das Gericht einen Termin an, in dem beide Partner persönlich angehört werden. Hierbei wird festgestellt, ob tatsächlich beiderseitiges Einverständnis besteht und alle notwendigen Fragen geklärt wurden. Ist dies gegeben und liegen keine Hindernisse vor, spricht das Gericht die Auflösung der Ehe aus.
Scheidungsfolgen bei einer Einvernehmlichen Scheidung
Unterhaltsregelungen
Bei einer gütlich geregelten Trennung einigen sich viele Paare bereits im Vorfeld darauf, wie nachehelicher Unterhalt gezahlt wird – sowohl für den Ex-Partner als auch gegebenenfalls für gemeinsame Kinder.
Sorgerecht und Umgangsrecht
Sind minderjährige Kinder betroffen,
wird häufig gemeinsam festgelegt,
wie das Sorgerecht ausgeübt wird
und welche Umgangsregelungen gelten sollen,
um weiterhin das Kindeswohl sicherzustellen.
Zugewinnausgleich/Vermögensaufteilung
Auch finanzielle Aspekte wie Zugewinnausgleich oder Aufteilung gemeinsamer Vermögenswerte können außergerichtlich geregelt werden,
sofern hierüber Konsens herrscht.
Versorgungsausgleich
Der Ausgleich von während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften erfolgt grundsätzlich automatisch durch das Familiengericht,
kann aber unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen oder modifiziert werden.
Häufig gestellte Fragen zur Einvernehmlichen Scheidung (FAQ)
Muss immer mindestens ein Jahr getrennt gelebt worden sein?
Ja; Voraussetzung ist grundsätzlich eine mindestens zwölfmonatige Trennung beider Partner vor Stellung des Antrags auf Ehescheidung.
Können wir uns ohne gerichtliches Verfahren scheiden lassen?
Eheauflösungen erfolgen stets durch richterliche Entscheidung eines Gerichts; private Vereinbarungen allein führen nicht zur rechtswirksamen Beendigung einer Ehe.
Brauchen wir zwingend anwaltliche Unterstützung?
Zwar kann nur eine Partei den eigentlichen Antrag stellen; jedoch ist zumindest diese Person verpflichtet,
den Antrag rechtlich vertreten zu lassen.
Kostet eine einvernehmliche Scheidung weniger als eine streitige?
In vielen Fällen fallen geringere Kosten an,
da weniger Streitpunkte gerichtlich geklärt werden müssen;
die genaue Höhe hängt vom Umfang etwaiger Folgesachen ab.
Wie lange dauert das Verfahren üblicherweise?
Die Dauer variiert je nach individueller Situation;
in unkomplizierten Fällen kann nach Ablauf des Trennungsjahres innerhalb weniger Monate entschieden werden.
Was passiert mit gemeinsamen Kindern bei einer gütigen Lösung?
Eltern treffen meist eigenständige Absprachen über Sorgerecht sowie Umgang;
das Wohl des Kindes steht dabei stets im Mittelpunkt gerichtlicher Überprüfung.