Legal Lexikon

Einreise


Begriff und Rechtsnatur der Einreise

Die Einreise bezeichnet im rechtlichen Kontext die unmittelbare Überschreitung einer Staatsgrenze aus einem anderen Staat heraus in das Staatsgebiet, verbunden mit dem tatsächlichen Betreten dieses Territoriums durch eine Person oder auch durch bestimmte Güter. Die Einreise stellt eine maßgebliche Schwelle für die Anwendbarkeit verschiedener nationaler und supranationaler Rechtsnormen dar. Sie bildet insbesondere im Migrations-, Aufenthalts-, Zoll- und Strafrecht einen grundlegenden Anknüpfungspunkt zur Unterscheidung verschiedener Rechte und Pflichten.

Abgrenzung zu anderen Begriffen

Die Einreise unterscheidet sich vom Aufenthalt, dessen rechtliche Beurteilung erst nach erfolgreicher Einreise relevant wird. Auch ist die Durchreise (Transit) von der Einreise zu unterscheiden, wenn eine Person das Staatsgebiet lediglich durchquert und dabei das territoriale Recht in besonderer Weise geregelt ist (z.B. Flughafentransitzonen).

Rechtliche Rahmenbedingungen der Einreise

Nationale Rechtsgrundlagen

Allgemeines Einreiserecht

Im deutschen Recht regeln insbesondere das Aufenthaltsgesetz (AufenthG), das Freizügigkeitsgesetz/EU (FreizügG/EU) sowie das Asylgesetz (AsylG) die Voraussetzungen der Einreise von Ausländern ins Bundesgebiet. Grundsätzlich ist die Einreise nach Deutschland für Staatsangehörige aus Drittstaaten nur unter Einhaltung der gesetzlichen Regelungen zulässig. Dies beinhaltet häufig das Erfordernis eines gültigen Passes sowie ggf. eines Visums oder einer anderen Aufenthaltserlaubnis.

Pass- und Visumspflicht

Für die Einreise benötigen Ausländer nach § 3 Abs. 1 AufenthG einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz. Die visumrechtlichen Vorgaben ergeben sich aus § 4 AufenthG i.V.m. der Visum-Verordnung (VO (EG) Nr. 810/2009, Visakodex) und den nationalen Rechtsverordnungen. Die Erteilung eines Visums oder Aufenthaltstitels richtet sich nach dem angestrebten Zweck und der voraussichtlichen Aufenthaltsdauer.

Grenzkontrollen

Rechtliche Grundlagen für Grenzkontrollen sind das Bundespolizeigesetz (BPolG) sowie die einschlägigen Vorschriften des Schengener Grenzkodex (Verordnung (EU) 2016/399). Danach werden an den Außengrenzen systematische Personenkontrollen vorgenommen, an Binnengrenzen in der Regel keine Kontrollen, es sei denn, vorübergehende Wiedereinführungen werden aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit vorgenommen.

Supranationale und internationale Regelungen

Schengener Abkommen und Schengener Grenzkodex

Mit dem Inkrafttreten des Schengener Durchführungsübereinkommens und des Schengener Grenzkodex ist der einheitliche Rechtsrahmen für die Einreise, insbesondere in das Schengen-Gebiet, geschaffen worden. Hierdurch entfallen die Binnengrenzkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten, wobei die Einreisevoraussetzungen an Außengrenzen und den damit verbundenen Kontrollmechanismen bindend vorgegeben werden.

Europarechtliche Vorgaben

Im europäischen Raum regeln verschiedene Verordnungen und Richtlinien die Einreise für Unionsbürger sowie deren Familienangehörige. Die Richtlinie 2004/38/EG hebt für EU-Bürger und deren Familien unter bestimmten Voraussetzungen das Erfordernis eines Visums oder Aufenthaltstitels für die Einreise in andere Mitgliedstaaten auf.

Bilaterale und multilaterale Abkommen

Zusätzlich zu unionsrechtlichen Vorschriften bestehen zahlreiche zwischenstaatliche Abkommen, die Erleichterungen oder besondere Bedingungen für die Einreise vorsehen, beispielsweise Visaerleichterungsabkommen mit Staaten außerhalb der Europäischen Union.

Einreiseverbote und Einreisebeschränkungen

Nationalstaatliche Einreiseverbote

Staaten können die Einreise aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung, Gesundheit oder internationalen Beziehungen vollständig oder teilweise untersagen. Rechtsgrundlagen hierfür finden sich im deutschen Recht etwa in § 11 AufenthG (Wiedereinreiseverbot, Einreisesperre). Derartige Maßnahmensind regelmäßig befristet und unterliegen verfahrensrechtlichen Anforderungen wie Zustellungspflichten und Rechtsbehelfen.

Reaktionsmöglichkeiten bei rechtswidriger Einreise

Eine Einreise ohne erforderliches Visum oder Passdokument gilt als unerlaubte Einreise (§ 14 AufenthG). Sie kann Straftatbestände (§ 95 AufenthG) oder Ordnungswidrigkeiten (§ 98 AufenthG) erfüllen und in der Regel asyl-, aufenthalts- oder strafrechtliche Maßnahmen wie Zurückweisung, Zurückschiebung oder Abschiebung nach sich ziehen.

Einreise im Ausnahmefall

Es bestehen Ausnahmetatbestände, beispielsweise für Asylsuchende nach § 18 AsylG: Bei Stellung eines Asylantrages an der Grenze greift ein besonderes prüfungs- und aufenthaltsrechtliches Verfahren, bevor über die Gestattung der Einreise oder deren Ablehnung entschieden wird.

Besondere Personengruppen und Anlässe der Einreise

Diplomaten und internationale Organisationen

Für Angehörige des diplomatischen und konsularischen Dienstes sowie Mitarbeiter internationaler Organisationen gelten völkerrechtlich begründete Sonderregelungen (Diplomatenstatus, Immunitäten, Sonderpässe), die die Einreise erleichtern oder privilegieren.

Einreise aus humanitären Gründen

Personen, die internationalen Schutz oder humanitären Aufenthalt geltend machen, genießen spezifische Regelungen, wobei ein vorübergehender Schutz nach Art. 24 Richtlinie 2001/55/EG (bei Massenzustrom von Vertriebenen) gewährt werden kann.

Verfahren und Pflichten bei der Einreise

Grenzkontrollverfahren

Beim Überschreiten der Staatsgrenze sind Grenzübertrittsstellen zu benutzen (§ 13 Abs. 2 AufenthG, Schengener Grenzkodex), soweit keine Ausnahmen bestehen. Die Kontrollbehörden überprüfen Reisedokumente und Einreisevoraussetzungen und können die Einreise verweigern, wenn diese nicht erfüllt sind.

Registrierung und Meldepflicht

Bestimmte Rechtsordnungen sehen die Pflicht zur Meldung bei zuständigen Behörden nach der Einreise vor (beispielsweise § 27 Bundesmeldegesetz in Deutschland, Meldepflicht bei Bezug einer Unterkunft).

Einreise im Kontext des Zollrechts

Neben personenrechtlichen Vorschriften unterliegt die Einfuhr von Waren besonderen Zoll- und Steuerregelungen, die bei der Einreise Geltung erlangen. Verstöße können bußgeld- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Zusammenfassung

Die Einreise ist ein rechtlich weitreichender Vorgang, der eine Vielzahl von Rechtsgebieten betrifft und durch nationale, europäische und internationale Bestimmungen geprägt ist. Sie ist zentral für den Beginn von Aufenthalt und zur Anwendung migrations- sowie grenzschutzbezogener Vorschriften. Die Voraussetzungen, Pflichten und etwaigen Sanktionen sind differenziert ausgestaltet und orientieren sich vornehmlich an Staatsangehörigkeit, Einreisezweck, vorliegenden Dokumenten sowie dem Vorliegen besonderer Schutzbedürftigkeit. Einreisebestimmungen sind einem fortlaufenden rechtlichen Wandel unterworfen, der sowohl aktuellen sicherheitspolitischen als auch migrations- und integrationspolitischen Entwicklungen Rechnung trägt.

Häufig gestellte Fragen

Welche Dokumente sind bei der Einreise nach Deutschland zwingend erforderlich?

Zur rechtmäßigen Einreise nach Deutschland sind grundsätzlich ein gültiges Reisedokument (in der Regel ein Reisepass) sowie, je nach Staatsangehörigkeit, ein entsprechendes Visum erforderlich. Für Staatsangehörige von EU-Mitgliedstaaten genügt ein gültiger Personalausweis. Für Drittstaatsangehörige (Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz) ist neben einem mindestens drei Monate über das geplante Ausreisedatum hinaus gültigen Reisepass meist ein nationaler oder Schengen-Visumsnachweis notwendig. Ausnahmen bestehen für visumfreie Staaten gemäß der aktuellen Visumsliste des Auswärtigen Amts. Zusätzlich können weitere Nachweise verlangt werden, beispielsweise über den Reisezweck (wie Einladungen, Hotelbuchungen, Flugtickets), ausreichende finanzielle Mittel für den Aufenthalt sowie eine bestehende Auslandskrankenversicherung mit Mindestdeckungssumme. Die Grenzbeamten sind befugt, die Echtheit und Gültigkeit aller vorgelegten Dokumente zu überprüfen und die Einhaltung der gesetzlichen Einreisevoraussetzungen festzustellen.

Unter welchen Umständen darf die Einreise nach Deutschland rechtlich verweigert werden?

Die Einreise nach Deutschland kann aus verschiedenen rechtlichen Gründen verweigert werden. Dies gilt insbesondere, wenn Einreise- oder Aufenthaltsverbote (zum Beispiel auf Grundlage des § 11 Aufenthaltsgesetz) bestehen, gefälschte oder unvollständige Dokumente vorgelegt werden, der Zweck des Aufenthalts nicht glaubhaft gemacht werden kann oder Verdacht auf eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit besteht (z.B. Eintragungen im Schengener Informationssystem [SIS] über Einreiseverbote bzw. Fahndungsnotizen). Ebenfalls ist eine Zurückweisung an der Grenze möglich, wenn die Voraussetzungen für eine visumfreie Einreise nicht erfüllt sind oder Zweifel an der Rückkehrbereitschaft bestehen. Die Entscheidung zur Zurückweisung erfolgt durch die Bundespolizei und muss dem Betroffenen mündlich mit Begründung eröffnet werden, zudem besteht ein schriftliches Dokumentations- und Beschwerderecht.

Welche Rolle spielt der Aufenthaltszweck bei der Einreiseermittlung?

Der Aufenthaltszweck ist ein wesentlicher rechtlicher Aspekt bei der Einreiseermittlung, da er maßgeblich bestimmt, welches Visum oder welcher Aufenthaltstitel erforderlich ist. Klassische Aufenthaltszwecke sind etwa Tourismus, Geschäftsreise, Studium, Familienzusammenführung oder Erwerbstätigkeit. Jede Kategorie unterliegt spezifischen gesetzlichen Voraussetzungen und Nachweispflichten, die bereits bei der Einreise vorgelegt werden müssen. Die Grenzbehörden können im Rahmen der Kontrolle den Nachweis des Aufenthaltszwecks fordern; dies umfasst etwa Einladungen, Einschreibebestätigungen, Arbeitsverträge oder andere relevante Schriftstücke. Ein von den Angaben im Visum abweichender Zweck kann zur Zurückweisung führen, da die Integrität und Plausibilität des Aufenthaltsrechts gewährleistet sein müssen.

Welche Bedeutung hat die Dauer des geplanten Aufenthalts im rechtlichen Sinne bei der Einreise?

Die Dauer des geplanten Aufenthalts unterscheidet maßgeblich zwischen Kurzaufenthalt und längerfristigem Aufenthalt. Für Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen, wie sie etwa für Tourismus- oder Geschäftsreisen typisch sind, genügt ein Schengen-Visum bzw. greift die Visumbefreiung für bestimmte Staaten. Für längere Aufenthalte muss vor der Einreise ein nationales Visum (D-Visum) beantragt werden, das die Aufnahme des gewünschten Aufenthaltszwecks (z.B. Arbeit, Studium) erlaubt. Verstöße gegen die zulässige Aufenthaltsdauer stellen eine unerlaubte Einreise bzw. einen unerlaubten Aufenthalt (§ 95 Aufenthaltsgesetz) dar und können mit aufenthaltsrechtlichen Maßnahmen wie Ausweisung, Einreiseverbot oder sogar strafrechtlicher Ahndung geahndet werden.

Welche rechtlichen Folgen kann ein Verstoß gegen die Einreisebestimmungen nach sich ziehen?

Ein Verstoß gegen die Einreisebestimmungen kann vielfältige rechtliche Folgen nach sich ziehen. Dies reicht von der unmittelbaren Zurückweisung an der Grenze über die Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots bis hin zu Strafen, wie Bußgeldern oder Strafanzeigen nach § 95 Aufenthaltsgesetz bei vorsätzlicher illegaler Einreise. Darüber hinaus können bereits ausgestellte Visa oder Aufenthaltstitel widerrufen werden, falls sich Unstimmigkeiten oder Täuschungen im Verfahren herausstellen. Wiederholte oder besonders schwere Verstöße können zu Einträgen im Schengener Informationssystem führen, was eine Einreise in alle Schengen-Staaten bis zur Löschung des Eintrags unmöglich macht.

Welche Besonderheiten gelten für Minderjährige bei der Einreise nach Deutschland?

Für minderjährige Reisende bestehen besondere rechtliche Regelungen, um ihren Schutz zu gewährleisten. Bei alleinreisenden oder nur mit einem Elternteil reisenden Minderjährigen ist eine formelle Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten erforderlich, oftmals in beglaubigter Form und ergänzt durch Kopien der Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten. Das Fehlen entsprechender Nachweise kann zur vorübergehenden Zurückhaltung an der Grenze führen, um Kindeswohlgefährdungen auszuschließen. Spezifische Anforderungen regeln zudem die Betreuung Minderjähriger nach der Einreise, etwa durch die Bestellung eines gesetzlichen Vertreters bei längeren Aufenthalten.

Welche rechtlichen Vorschriften regeln die Einreise in Bezug auf Gesundheitsschutz und Seuchenprävention?

Maßgebliche rechtliche Vorschriften für den Gesundheitsschutz und die Seuchenprävention bei der Einreise nach Deutschland finden sich im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sowie in spezialgesetzlichen Regelungen, wie etwa Einreiseverordnungen während Pandemien (z.B. COVID-19-Pandemie). Über eine Liste von Risikogebieten oder Hochinzidenzstaaten hinaus können Nachweise über Impfungen, Genesung oder aktuelle Testbefunde verlangt werden (z.B. Nachweis eines negativen PCR-Tests nicht älter als 48 Stunden). Verstöße gegen Melde- oder Nachweispflichten können zu Zurückweisungen, Quarantäneanordnungen und Bußgeldern führen. Die Kontrollpflichten obliegen insbesondere der Bundespolizei sowie den Gesundheitsbehörden.