Begriff und Bedeutung der Eidesstattlichen Versicherung
Die eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung, mit der eine Person versichert, dass bestimmte Angaben nach bestem Wissen und Gewissen wahr sind. Sie wird häufig im Rahmen von Gerichtsverfahren oder behördlichen Vorgängen verlangt, wenn es darum geht, Tatsachen glaubhaft zu machen. Die Besonderheit dieser Erklärung liegt darin, dass sie unter Androhung strafrechtlicher Konsequenzen abgegeben wird. Wer vorsätzlich falsche Angaben macht, kann sich strafbar machen.
Rechtliche Einordnung und Funktion
Die eidesstattliche Versicherung dient als Beweismittel in verschiedenen rechtlichen Zusammenhängen. Sie ersetzt in bestimmten Fällen die förmliche Abgabe eines Eids vor Gericht oder einer Behörde. Durch die Abgabe einer solchen Versicherung soll sichergestellt werden, dass die erklärende Person ihre Aussagen besonders sorgfältig prüft und wahrheitsgemäß wiedergibt.
Anwendungsbereiche der Eidesstattlichen Versicherung
Eidesstattliche Versicherungen kommen in unterschiedlichen Situationen zum Einsatz. Typische Anwendungsfälle sind Zivilprozesse zur Glaubhaftmachung von Tatsachenbehauptungen sowie Verfahren bei Behörden wie dem Standesamt oder dem Nachlassgericht. Auch im Mahnverfahren oder bei Vermögensauskünften kann eine solche Erklärung erforderlich sein.
Formvorschriften und Ablauf
Für die Wirksamkeit einer eidesstattlichen Versicherung ist grundsätzlich erforderlich, dass sie schriftlich abgegeben wird und einen klaren Bezug zu den versicherten Tatsachen enthält. In vielen Fällen muss sie vor einem zuständigen Amtsträger – etwa einem Gerichtsvollzieher – abgegeben werden; teilweise genügt auch eine eigenständige schriftliche Erklärung mit Unterschrift.
Inhalt der Erklärung
Die eidesstattliche Versicherung muss eindeutig erkennen lassen, auf welche Tatsachen sie sich bezieht und wer diese abgibt. Die Formulierung sollte unmissverständlich sein; meist enthält sie einen Hinweis darauf, dass falsche Angaben strafbar sind.
Bedeutung für das Verfahren
Im gerichtlichen Kontext hat die eidesstattliche Versicherung ein hohes Gewicht als Beweismittel zur Glaubhaftmachung von Behauptungen über bestimmte Sachverhalte – insbesondere dann, wenn andere Beweise nicht verfügbar sind oder schnell gehandelt werden muss.
Rechtliche Folgen bei Falschangaben
Wer bewusst unwahre Angaben in einer eidesstattlichen Versicherung macht, riskiert erhebliche rechtliche Konsequenzen bis hin zu Freiheitsstrafen oder Geldstrafen wegen vorsätzlicher Falschaussage beziehungsweise Meineidsähnlicher Delikte. Auch fahrlässige Falschangaben können geahndet werden.
Bedeutung im Zwangsvollstreckungsrecht
Einen besonderen Stellenwert hat die eidesstattliche Versicherung im Bereich des Vollstreckungsrechts: Schuldner können verpflichtet werden offenzulegen,
welches Vermögen ihnen gehört (Vermögensauskunft). Diese Auskunft erfolgt regelmäßig durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung an Eides statt.
Häufig gestellte Fragen zur Eidesstattlichen Versicherung (FAQ)
Was unterscheidet eine eidesstattliche Versicherung vom klassischen Eid?
Während ein klassischer Eid meist mündlich vor Gericht geleistet wird,
handelt es sich bei der eidesstattlichen Versicherung um eine schriftlich abgegebene
Erklärung unter Strafandrohung bezüglich ihrer Wahrheit.
Muss ich für jede Angabe eine separate eidesstaatttiche
Versicherung abgeben?
Nicht zwingend: Eine einzelne umfassende
eigenständige Erklärung kann mehrere zusammenhängende Sachverhalte betreffen,
sofern diese klar benannt werden.
Kann ich meine einmal abgegebene
eideestattlische Versicherung widerrufen?
Sobald festgestellt wird,
dass fehlerhafte Informationen enthalten waren,
kann dies angezeigt werden;
die ursprünglihe Angabe bleibt jedoch zunächst bestehen bis zur Korrektur durch neue Erklärungen.
Darf jeder beliebig oft eine solche
Versicherung abgeben?
Theoretisch ja;
praktisch sollte aber jede Abgabe wohlüberlegt erfolgen,
da wiederholte widersprüchlihe Erklärungen Zweifel an deren Wahrheitsgehalt wecken können.
Können auch Unternehmen bzw juristische Personen solch
eine Erklärung abgeben?
Eideestattlische Versicherungen müssen immer durch natürliche Personen erfolgen;
bei Unternehmen handelt also stets ein vertretungsberechtigtes Organ wie Geschäftsführer/in persönlich.
Müssen Zeugen ebenfalls immer
eine solche Versicherung leisten?
Nicht zwangsläufig:
Ob Zeugen zusätzlich zur Aussage noch solch
eine Bestätigung leisten müssen hängt vom jeweiligen Verfahrensstandpunkt ab;
Sind mündlich gemachte Zusicherungen ebenso bindend wie
schriftlich eingereichte Versicherungen an Eidestatt?
Mündlihe Zusagen haben nicht denselben rechtlihen Stellenwert wie formgerecht erstellte Schriftstücke;
nur letztere entfalten volle Wirkung als Beweismittel gegenüber Behörden/Gerichten.