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Eichwesen

Begriff und Bedeutung des Eichwesens

Das Eichwesen bezeichnet das staatlich organisierte System zur Überprüfung, Sicherstellung und Überwachung der Genauigkeit von Messgeräten im geschäftlichen und amtlichen Verkehr. Ziel ist es, Vertrauen in Messergebnisse zu schaffen, die für den Handel, den Verbraucherschutz sowie für behördliche oder gerichtliche Verfahren relevant sind. Das Eichwesen stellt sicher, dass Messgeräte wie Waagen, Zapfsäulen oder Stromzähler korrekt funktionieren und keine unzulässigen Abweichungen aufweisen.

Rechtliche Grundlagen des Eichwesens

Das Eichwesen ist in Deutschland durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt. Diese Vorschriften legen fest, welche Messgeräte eichpflichtig sind, wie die Prüfverfahren ablaufen müssen und welche Anforderungen an Hersteller sowie Verwender gestellt werden. Die Regelungen dienen dem Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher sowie der Marktteilnehmer vor fehlerhaften Messergebnissen.

Zuständige Behörden im Bereich des Eichwesens

Für die Durchführung des Eichwesens sind in Deutschland sowohl Bundes- als auch Landesbehörden zuständig. Auf Bundesebene koordiniert eine zentrale Behörde die gesetzlichen Vorgaben; auf Landesebene übernehmen spezielle Ämter – sogenannte Eichämter – die praktische Umsetzung vor Ort. Sie kontrollieren regelmäßig Messgeräte bei Herstellern, Händlern oder Dienstleistern.

Eichpflichtige Gerätearten

Eichpflichtig sind insbesondere solche Geräte, deren Messergebnisse rechtlich bedeutsam sind: Dazu zählen unter anderem Waagen im Einzelhandel oder in Apotheken, Zapfsäulen an Tankstellen sowie Wasser-, Gas- oder Stromzähler in Haushalten. Auch medizinische Geräte können unter bestimmten Voraussetzungen eichpflichtig sein.

Prüfverfahren im Rahmen des Eichwesens

Die Prüfung eines Geräts erfolgt nach festgelegten Verfahren durch speziell geschulte Mitarbeitende der zuständigen Behörden. Dabei wird überprüft, ob das Gerät innerhalb zulässiger Toleranzen misst und alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Gerät eine Kennzeichnung (Eichmarke), aus der hervorgeht bis wann es gültig geeicht ist.

Folgen einer fehlenden oder abgelaufenen Eichung

Wird ein eichpflichtiges Gerät ohne gültige Kennzeichnung verwendet oder zeigt es unzulässige Abweichungen an, kann dies rechtliche Konsequenzen haben: Es drohen Bußgelder sowie gegebenenfalls ein Verbot zur weiteren Nutzung des Geräts bis zur erneuten erfolgreichen Prüfung durch das zuständige Amt.

Bedeutung für Wirtschaft und Verbraucherschutz

Das funktionierende System des staatlichen Eichwesens gewährleistet einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen: Alle Marktteilnehmer können sich darauf verlassen, dass gleiche Bedingungen herrschen – unabhängig davon wo sie einkaufen oder Dienstleistungen beziehen.
Auch für Verbraucherinnen und Verbraucher bietet das System Sicherheit: Sie können darauf vertrauen korrekte Mengenangaben zu erhalten – etwa beim Einkauf von Lebensmitteln nach Gewicht oder beim Bezug von Energie über Zählerstände.
Darüber hinaus spielt das geprüfte Messen eine wichtige Rolle bei behördlichen Kontrollen sowie bei Streitigkeiten zwischen Vertragspartnern über gelieferte Mengen beziehungsweise erbrachte Leistungen.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Eichwesen“ (FAQ)

Was versteht man unter dem Begriff „Eichung“?

Eichung bezeichnet den amtlichen Vorgang zur Überprüfung eines Messgerätes hinsichtlich seiner Genauigkeit gemäß gesetzlicher Vorgaben.

Müssen alle Messgeräte geeicht werden?

Nicht jedes Messgerät unterliegt einer Pflicht zur amtlichen Überprüfung; nur solche Geräte mit rechtlicher Relevanz müssen regelmäßig geprüft werden.

Wer führt die Prüfungen im Rahmen des staatlichen Systems durch?

Spezialisierte Behörden auf Landesebene führen diese Prüfungen anhand gesetzlich geregelter Verfahren durch.

Können Verstöße gegen Vorschriften zum Thema Sanktionen nach sich ziehen?

Nutzt jemand ein nicht ordnungsgemäß geprüftes Gerät trotz bestehender Verpflichtung dazu weitergehend gewerblich kann dies mit Bußgeldern geahndet werden.

Darf ich als Privatperson ungeeichte Geräte verwenden?

Soweit keine Verwendung im geschäftlichen Verkehr stattfindet besteht grundsätzlich keine Verpflichtung private Haushaltsmessgeräte prüfen zu lassen.

Muss jede Reparatur eines Gerätes gemeldet werden?

Sobald wesentliche Teile eines prüfpflichtigen Gerätes verändert wurden kann eine erneute amtliche Kontrolle erforderlich sein bevor dieses wieder eingesetzt wird.