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Ehegatte

Begriff und Stellung des Ehegatten

Als Ehegatte wird die Person bezeichnet, die mit einer anderen Person durch eine staatlich anerkannte Ehe verbunden ist. Der Begriff ist geschlechtsneutral und umfasst sowohl verschiedengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Ehen. Mit der Eheschließung entsteht eine rechtlich geregelte Lebensgemeinschaft, die persönliche, vermögensrechtliche, erbrechtliche, steuerliche und sozialrechtliche Wirkungen entfaltet. Die Bezeichnung unterscheidet sich von unverbindlichen Lebensgemeinschaften, da nur die Ehe diese bündige Gesamtwirkung im Recht auslöst.

Entstehung und Formen der Ehe

Voraussetzungen der Eheschließung

Eine Ehe kann nur zwischen zwei voll geschäftsfähigen Personen geschlossen werden, die nicht bereits verheiratet sind und die in einem der Ehe entgegenstehenden Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Grundsätzlich ist Volljährigkeit erforderlich. Hindernisse wie Doppelehen oder zu nahe Verwandtschaft schließen eine Eheschließung aus.

Verfahren der Eheschließung

Die Eheschließung erfolgt vor einer staatlichen Stelle. Eine rein religiöse Zeremonie entfaltet ohne staatlichen Akt keine zivilrechtliche Wirkung. Die Eheschließung setzt die persönliche und gleichzeitige Erklärung beider Partner voraus, die Ehe eingehen zu wollen.

Eheschließung im Ausland und Anerkennung

Im Ausland geschlossene Ehen können anerkannt werden, wenn sie dem dortigen Recht entsprechend wirksam geschlossen wurden und nicht grundlegenden inländischen Grundsätzen widersprechen. In grenzüberschreitenden Konstellationen regeln Kollisionsnormen, welches Recht auf Eheschließung und Wirkungen der Ehe anzuwenden ist.

Religiöse Trauung und staatliche Wirkung

Religiöse oder weltanschauliche Trauungen sind für sich genommen ohne staatlichen Eheschluss rechtlich folgenlos. Erst der staatliche Akt begründet die Stellung als Ehegatte und die damit verbundenen Rechte und Pflichten.

Rechte und Pflichten zwischen Ehegatten

Persönliche Verbundenheit und Beistand

Ehegatten sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme, zum Beistand und zur Mitverantwortung für die gemeinsame Lebensgestaltung verpflichtet. Diese Pflichten prägen die innere Ordnung der Ehe als auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaft.

Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit

Ehegatten sind gleichberechtigt. Sie können vereinbaren, wie Haushalt, Kinderbetreuung und Erwerbstätigkeit organisiert werden. Weder besteht ein Vorrang der Erwerbsarbeit noch der Haushaltsführung; maßgeblich ist die gemeinsame Lebensgestaltung.

Vertretung in Alltagsgeschäften

Geschäfte zur angemessenen Deckung des täglichen Lebensbedarfs können unter bestimmten Voraussetzungen beide Ehegatten binden. Das betrifft typische Alltagsgeschäfte, die der gemeinsamen Lebensführung dienen. Außerhalb dieses Rahmens haftet grundsätzlich jede Person nur für eigene Verpflichtungen.

Notvertretungsrecht im Gesundheitsbereich

Für medizinische Akutsituationen besteht ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht: Ist eine Person vorübergehend nicht einwilligungsfähig, kann der Ehegatte unter engen gesetzlichen Voraussetzungen Entscheidungen treffen, soweit keine entgegenstehenden Anordnungen oder Umstände vorliegen. Dieses Recht ist begrenzt und erfasst nicht jede Lebenssituation.

Zeugnis- und Auskunftsrechte

Ehegatten genießen in bestimmten Verfahren besondere Schutz- und Schweigerechte (etwa Zeugnisverweigerungsrechte). Zugleich bestehen in eng umgrenzten Bereichen Auskunftspflichten, beispielsweise wenn sie zur Klärung von Unterhaltsfragen oder zur Durchführung von Ausgleichssystemen erforderlich sind.

Vermögensordnung der Ehe

Grundmodell: Zugewinngemeinschaft

Ohne anderweitige Vereinbarung leben Ehegatten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Es entsteht keine automatische Vermögensgemeinschaft. Jeder Ehegatte bleibt Eigentümer seines Vermögens und verwaltet es selbst. Bei Beendigung des Güterstands, insbesondere durch Scheidung oder Tod, wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Seiten verglichen; ein Ausgleichsanspruch kann entstehen.

Abweichende Güterstände: Gütertrennung und Gütergemeinschaft

Durch vertragliche Vereinbarung sind andere Güterstände möglich. Bei Gütertrennung findet kein Zugewinnausgleich statt; jeder verwaltet und behält sein Vermögen vollständig. Bei Gütergemeinschaft wird ein Großteil des Vermögens zum gemeinschaftlichen Gesamtgut; Verwaltung und Haftung folgen besonderen Regeln.

Ehevertrag: Inhalt und Grenzen

Ein Ehevertrag kann die Vermögensordnung, Fragen des Unterhalts und bestimmte Ausgleichssysteme gestalten. Die Vertragsfreiheit ist nicht schrankenlos; Regelungen unterliegen inhaltlichen Grenzen und einer Angemessenheitskontrolle, um ein grobes Ungleichgewicht zu vermeiden.

Verwaltung, Verfügung und Schutz von Haushaltsgegenständen und Ehewohnung

Für die Ehewohnung und typische Haushaltsgegenstände gelten besondere Schutz- und Mitwirkungsvorschriften. Verfügungen hierüber können zustimmungsbedürftig sein. Diese Regeln dienen der Stabilität des gemeinsamen Lebensbereichs.

Unterhalt zwischen Ehegatten

Unterhalt während der Ehe

Während bestehender Lebensgemeinschaft haben Ehegatten gemeinsam für den angemessenen Familienunterhalt einzustehen. Dies umfasst den Lebensbedarf, die Haushaltsführung und gegebenenfalls Kinderbetreuung.

Trennungsunterhalt

Ab dem Getrenntleben kann ein Anspruch auf Trennungsunterhalt bestehen. Maßgeblich sind die Lebensverhältnisse während der Ehe sowie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Nachehelicher Unterhalt

Nach der Scheidung kommt Unterhalt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht, etwa wegen Betreuung kleiner Kinder, Krankheit, Alter, Erwerbslosigkeit trotz Bemühens oder zur Aufstockung bei fortwirkender ehebedingter Benachteiligung. Dauer und Höhe hängen von Bedürftigkeit, Leistungsfähigkeit und den ehelichen Lebensverhältnissen ab.

Steuer- und sozialrechtliche Aspekte

Ehegattensplitting und Steuerklassen

Ehegatten können zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden. Das Splitting-Verfahren verteilt die gemeinsame Steuerlast nach gesetzlicher Methode und kann sich, abhängig von den Einkommensverhältnissen, auf die Steuerhöhe auswirken. Für laufende Lohnsteuer kommen verschiedene Steuerklassenkombinationen in Betracht. Bei dauerhafter Trennung entfällt die Zusammenveranlagung regelmäßig ab dem folgenden Veranlagungszeitraum.

Sozialversicherung und Familienleistungen

In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung kann unter bestimmten Voraussetzungen eine beitragsfreie Familienversicherung bestehen. Auch im Bereich der Hinterbliebenenversorgung, Beihilfe- oder Bezügeordnungen bestehen besondere Regelungen zugunsten von Ehegatten.

Renten- und Hinterbliebenenleistungen

Verstirbt ein Ehegatte, können Ansprüche auf Hinterbliebenenrenten bestehen, deren Art und Höhe von Dauer der Ehe, eigenem Einkommen und weiteren Voraussetzungen abhängen. Daneben kennen berufsständische und betriebliche Versorgungssysteme eigene Hinterbliebenenleistungen.

Erbrechtliche Stellung des Ehegatten

Gesetzlicher Erbteil und Pflichtteil

Ohne Verfügung von Todes wegen ist der Ehegatte gesetzlicher Erbe. Die Erbquote richtet sich nach dem Güterstand und danach, welche Verwandten vorhanden sind. Wird der Ehegatte von einer Verfügung ausgeschlossen, kann ein Pflichtteilsrecht bestehen.

Voraus des überlebenden Ehegatten

Unabhängig von der Erbquote steht dem überlebenden Ehegatten ein Sonderrecht an bestimmten Haushaltsgegenständen und Gebrauchsgegenständen des gemeinsamen Haushalts zu. Diese Regelungen sollen den Fortbestand des bisherigen Lebensumfelds erleichtern.

Erbfall und Zugewinnausgleich

Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft wirkt sich der Ausgleich des während der Ehe erzielten Zugewinns auch im Erbfall aus. Das kann sich in einer Erhöhung des Erbteils oder in einem gesonderten Ausgleichsanspruch niederschlagen.

Ehe, Familie und Kinder

Abstammungsrechtliche Vermutungen

Wird ein Kind während der Ehe der Mutter geboren, gilt ihr Ehemann als rechtlicher Vater. Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren gelten besondere Regeln; häufig ist für die rechtliche Elternstellung der zweiten Person ein gesondertes Verfahren erforderlich.

Sorgerecht und Kindesunterhalt

Ehegatten, die Eltern sind, üben grundsätzlich gemeinsames Sorgerecht aus. Beide sind zum Kindesunterhalt verpflichtet. Die Ehe als solche ersetzt nicht die eigenständigen Rechte des Kindes; dessen Wohl ist leitend.

Ehe und Aufenthaltsrecht sowie Staatsangehörigkeit

Familiennachzug und Aufenthaltsrechte

Die Ehe kann ein Recht auf Familiennachzug begründen und Aufenthaltstitel erleichtern, insbesondere bei Ehe mit Personen, die ein Aufenthaltsrecht oder die Unionsfreizügigkeit besitzen. Die konkreten Voraussetzungen sind gesetzlich geregelt und berücksichtigen etwa Lebensunterhaltssicherung und Wohnraum.

Staatsangehörigkeit

Die Ehe führt nicht automatisch zur Staatsangehörigkeit des anderen Staates. Allerdings können erleichterte Einbürgerungsmöglichkeiten bestehen, die an zusätzliche Voraussetzungen anknüpfen.

Trennung und Scheidung

Getrenntleben und Folgen

Getrenntleben setzt die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft und den erkennbaren Willen voraus, die eheliche Lebensgemeinschaft nicht fortzusetzen. Daraus folgen unter anderem Ansprüche auf Trennungsunterhalt, Veränderungen bei der Steuerveranlagung und Fragen zur Nutzung der Ehewohnung.

Voraussetzungen der Scheidung

Eine Ehe wird geschieden, wenn sie gescheitert ist. Regelmäßig wird das Scheitern nach einjährigem Getrenntleben angenommen; bei länger andauernder Trennung wird das Scheitern in der Regel vermutet. Ausnahmen bestehen für besondere Härtefälle.

Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich

Bei Scheidung werden die während der Ehe erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung ausgeglichen (Versorgungsausgleich), sofern keine wirksame abweichende Regelung besteht. Daneben wird im Güterstand der Zugewinngemeinschaft der Vermögenszuwachs verglichen und ausgeglichen.

Ehewohnung und Haushaltsgegenstände bei Trennung

Für die Ehewohnung und Haushaltsgegenstände bestehen besondere Zuweisungs- und Verteilungsregeln, die die Kontinuität des Wohnens und den Schutz der Familie sichern sollen.

Schutzrechte und Grenzen

Schutz vor Gewalt und Wohnungszuweisung

Zum Schutz vor häuslicher Gewalt stehen Maßnahmen zur Verfügung, die die Wohnung zuweisen, Annäherungen untersagen und weitere Schutzanordnungen vorsehen. Diese Regelungen stellen die Sicherheit der betroffenen Person in den Vordergrund.

Haftung für Schulden

Ehegatten haften nicht automatisch für alle Schulden des anderen. Haftung entsteht bei gemeinsamer Verpflichtung, bei gesetzlich erfassten Alltagsgeschäften oder aufgrund besonderer Mitverpflichtungen. Sonst bleibt die Haftung grundsätzlich getrennt.

Datenschutz und Auskunft

Trotz ehelicher Verbundenheit bleiben Persönlichkeits- und Datenschutzrechte gewahrt. Auskünfte sind nur in gesetzlich vorgesehenen Fällen geschuldet, etwa zur Durchführung von Unterhalts- oder Ausgleichsansprüchen.

Häufig gestellte Fragen

Haftet ein Ehegatte automatisch für die Schulden des anderen?

Nein. Grundsätzlich haftet jede Person für eigene Verpflichtungen. Eine Mitverpflichtung kann bei Alltagsgeschäften zur Deckung des gemeinsamen Lebensbedarfs oder bei gemeinsam eingegangenen Verträgen entstehen. Eine generelle Haftung allein aufgrund der Ehe besteht nicht.

Was bedeutet Zugewinngemeinschaft konkret?

Zugewinngemeinschaft heißt, dass das Vermögen der Ehegatten getrennt bleibt und jeder sein Vermögen selbst verwaltet. Endet der Güterstand, wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs verglichen; die Person mit dem höheren Zugewinn leistet einen Ausgleich.

Gibt es ein automatisches Vertretungsrecht unter Ehegatten?

Ein umfassendes Vertretungsrecht besteht nicht. Für typische Alltagsgeschäfte kann eine Mitverpflichtung eintreten. Im medizinischen Bereich existiert ein zeitlich begrenztes Notvertretungsrecht für akute Situationen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.

Erbt der überlebende Ehegatte automatisch alles?

Nein. Der gesetzliche Erbteil des Ehegatten hängt vom Güterstand und davon ab, welche Verwandten vorhanden sind. Zusätzlich können Pflichtteilsrechte bestehen. Eine Alleinerbenstellung ergibt sich nur, wenn dies durch letztwillige Verfügungen oder aufgrund der gesetzlichen Ordnung im Einzelfall so vorgesehen ist.

Welche steuerlichen Folgen hat die Ehe?

Ehegatten können zusammen veranlagt werden. Das Splitting-Verfahren kann je nach Einkommensverteilung die Steuerlast beeinflussen. Die Wahl der Lohnsteuerklassen wirkt sich auf die laufende Lohnsteuer aus; bei dauerhafter Trennung entfällt die Zusammenveranlagung in der Regel ab dem Folgejahr.

Welche Rolle spielt die Ehe für das Aufenthaltsrecht?

Die Ehe kann den Familiennachzug ermöglichen oder Aufenthaltstitel erleichtern, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Ehe führt jedoch nicht automatisch zur Staatsangehörigkeit; hierfür gelten eigenständige Regelungen.

Wie wirkt sich eine Trennung rechtlich aus?

Mit dem Getrenntleben entstehen rechtliche Folgen wie mögliche Ansprüche auf Trennungsunterhalt, Änderungen bei Steuerklassen und Fragen zur Nutzung der Ehewohnung. Das Vermögen bleibt weiterhin getrennt; Ausgleichssysteme greifen regelmäßig erst bei Scheidung oder Tod.

Haben gleichgeschlechtliche Ehegatten dieselben Rechte?

Ja, gleichgeschlechtliche Ehen entfalten dieselben Wirkungen wie verschiedengeschlechtliche. Im Abstammungsrecht gelten teilweise besondere Regeln; häufig bedarf es für die rechtliche Elternstellung der zweiten Person eines gesonderten Verfahrens.