Begriff und rechtliche Einordnung des Ehegatten
Der Begriff Ehegatte bezeichnet im deutschen Rechtssystem eine Person, die mit einer anderen Person durch eine Ehe rechtsverbindlich verbunden ist. Die Rechtsstellung des Ehegatten ist zentrale Grundlage für zahlreiche gesetzliche Regelungen und umfasst vielfältige Rechte und Pflichten, die sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie weiteren Rechtsnormen ergeben. Die Ehegattenstellung wirkt sich insbesondere im Familienrecht, Erbrecht, Steuerrecht, Sozialrecht und Ausländerrecht aus.
Rechtliche Voraussetzungen der Ehegattenstellung
Eheschließung und Wirksamkeit
Die Ehegattenstellung entsteht durch die rechtsgültige Eheschließung nach deutschem Recht (§§ 1297 ff. BGB). Eine Ehe kann nur zwischen zwei Personen unterschiedlichen oder gleichen Geschlechts geschlossen werden, da das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts im Oktober 2017 Gleichstellung schuf. Voraussetzung ist neben der Geschäftsfähigkeit die Einhaltung der Formvorschriften, insbesondere das persönliche Erscheinen beider Partner vor dem Standesamt.
Eine Ehe gilt als rechtsgültig geschlossen, sofern keine Ehehindernisse (z. B. bestehende Ehe, Verwandtschaft in gerader Linie) vorliegen und kein Nichtigkeits- oder Anfechtungsgrund besteht (§§ 1303-1314 BGB).
Unterschied zu ähnlichen Rechtsverhältnissen
Nicht zu den Ehegatten zählen eingetragene Lebenspartner, unverheiratete Paare oder Verlobte. Die Ehegattenstellung umfasst ausschließlich Personen, die durch eine Ehe im Sinne des familienrechtlichen Status miteinander verbunden sind.
Rechtsverhältnis der Ehegatten
Grundsatz der Gleichberechtigung
Nach Art. 6 Abs. 1 Grundgesetz und § 1353 Abs. 1 BGB sind Ehegatten durch die Ehe rechtlich gleichgestellt. Sie verpflichten sich zur ehelichen Lebensgemeinschaft, gegenseitiger Rücksichtnahme, Beistand und Fürsorge.
Persönliche Rechte und Pflichten
- Beistand und Rücksicht: Ehegatten sind zur Unterstützung und Rücksichtnahme verpflichtet (§ 1353 Abs. 1 BGB).
- Unterhaltspflicht: Während des Bestehens der Ehe besteht gegenseitige Verpflichtung zum Familienunterhalt (§ 1360 BGB).
- Haushalt und Erwerbstätigkeit: Grundsätzlich entscheiden Ehegatten gemeinsam über die Haushaltsführung und die Ausübung einer Erwerbstätigkeit (§ 1356 BGB).
- Vertretungsrechte: Ehegatten vertreten einander in Alltagsgeschäften des Familienbedarfs (§ 1357 BGB).
Vermögensrechtliche Beziehungen
- Güterstand: Eheleute leben nach deutschem Recht grundsätzlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1363 BGB), sofern sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart haben.
- Ehevertrag: Durch notariellen Ehevertrag können Gütertrennung, Gütergemeinschaft oder andere vermögensrechtliche Regelungen vereinbart werden.
- Haftung: Ehegatten haften grundsätzlich nicht für die persönlich begründeten Verbindlichkeiten des anderen; eine Ausnahme bilden Geschäfte zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs.
Status und Rechte im Familienrecht
Ehegatten im Scheidungsrecht
- Scheidung: Die Ehegattenstellung endet grundsätzlich durch gerichtliche Scheidung (§ 1564 BGB), Aufhebung oder Tod.
- Trennungsunterhalt: Im Zeitraum zwischen Trennung und rechtskräftiger Scheidung steht Ehegatten ein Anspruch auf Trennungsunterhalt zu (§ 1361 BGB).
- Nachscheidungsunterhalt: Nach der Scheidung besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (§§ 1569 ff. BGB).
Namensrecht
Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen bestimmen (§ 1355 BGB) oder ihren jeweiligen Geburtsnamen beibehalten. Wechselmöglichkeiten und Namensführung sind geregelt, einschließlich Doppelnamen und Leitnamen.
Elterliche Sorge und Abstammung
Die gemeinsame elterliche Sorge für Kinder steht beiden Ehegatten zu. Bei Geburt eines Kindes in der Ehe wird der Ehemann oder die Ehefrau der Mutter gesetzlich als Elternteil anerkannt (§ 1592 BGB).
Ehegatten im Steuerrecht
Steuerliche Vorteile und Rechte
Ehegatten werden im deutschen Einkommensteuerrecht besonders berücksichtigt. Wesentliche Regelungen sind:
- Ehegattensplitting: Das Einkommen beider Ehegatten wird zusammen veranlagt, was in den meisten Fällen eine steuerliche Vergünstigung bedeutet (§ 26b EStG).
- Steuerklassenwahl: Ehegatten können zwischen verschiedenen Steuerklassenkombinationen wählen, was sich auf die Höhe der Lohnsteuer und die monatlichen Auszahlungen auswirkt.
Übertragungen im Steuerrecht
- Schenkungs- und Erbschaftssteuer: Für Zuwendungen und Erbschaften zwischen Ehegatten existieren erhöhte Freibeträge, die den Vermögensübergang begünstigen (§ 16 ErbStG).
Ehegatten im Erbrecht
Gesetzliches Erbrecht
Ehegatten sind gesetzliche Erben (gesetzliche Erbfolge, §§ 1931, 1371 BGB) und erhalten im Todesfall ihres Ehepartners einen Anteil am Nachlass. Die Beteiligung richtet sich nach dem Güterstand:
- Zugewinngemeinschaft: Ergänzend zum pauschalen Zugewinnausgleich erhöht sich der gesetzliche Erbteil des überlebenden Ehegatten um ein Viertel.
- Gütertrennung/Gütergemeinschaft: Die Erbanteile können hiervon abweichen.
Pflichtteilsrecht
Ehegatten haben einen Pflichtteilsanspruch (§§ 2303 ff. BGB), sofern sie durch Testament oder Erbvertrag enterbt werden.
Ehegatten im Sozialrecht
Kranken- und Pflegeversicherung
Im deutschen Sozialrecht können Ehegatten unter bestimmten Voraussetzungen kostenlos familienversichert werden (§ 10 SGB V).
Hinterbliebenenrente
Ehegatten haben bei Tod des Ehepartners Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente (§ 46 SGB VI), wobei bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen sind, insbesondere das Bestehen einer formell gültigen Ehe zum Zeitpunkt des Todes.
Ehegatten im Ausländerrecht
Familiennachzug
Ehegatten deutscher Staatsangehöriger oder von in Deutschland lebenden ausländischen Staatsangehörigen können unter bestimmten Bedingungen einen Anspruch auf Familiennachzug geltend machen (§§ 27-30 AufenthG).
Beendigung der Ehegattenstellung
Scheidung und Aufhebung der Ehe
Die Ehegattenstellung erlischt durch rechtskräftige Scheidung, Aufhebung oder Tod eines Ehepartners. Mit dem Verlust der Ehegattenstellung entfallen die mit ihr verbundenen besonderen Rechte und Pflichten; Verbleibende Ansprüche, wie Unterhalts- oder Erbansprüche, regelt das Gesetz gesondert.
Zusammenfassung:
Der Status als Ehegatte hat weitreichende rechtliche Konsequenzen in nahezu allen Bereichen der deutschen Rechtsordnung. Von der persönlichen Verantwortung in der Partnerschaft über vermögensrechtliche und steuerliche Aspekte bis hin zur erbrechtlichen und sozialrechtlichen Stellung – der Begriff Ehegatte ist zentral für die rechtliche Gestaltung des privaten Lebens und die Absicherung innerhalb der Partnerschaft.
Häufig gestellte Fragen
Welche Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Ehe für Ehegatten?
Mit der Eheschließung entstehen für Ehegatten zahlreiche Rechte und Pflichten, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt sind. Zu den wichtigsten Rechten gehört das sogenannte Ehegattenunterhaltsrecht: Ehegatten sind verpflichtet, einander finanziell zu unterstützen, insbesondere bei Erwerbslosigkeit oder während der Kindererziehung. Sie profitieren außerdem von erbrechtlichen Vergünstigungen: Im Todesfall eines Ehegatten steht dem anderen ein gesetzliches Erbrecht und ggf. ein Vorausvermächtnis zu. Im Bereich des Steuerrechts gilt für Ehegatten das Ehegattensplitting, wodurch eine steuerliche Entlastung möglich ist. Des Weiteren stehen Ehegatten im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung jeweils beitragsfrei mitversichert, sofern kein eigenes Einkommen erzielt wird. Zu den Pflichten zählt insbesondere die Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft, was bedeutet, dass jeder Gatte zur gemeinsamen Haushaltsführung, Versorgung und – soweit möglich – auch zur Mitarbeit im beruflichen Bereich des anderen verpflichtet ist. Ebenso besteht die Pflicht zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Treue, wobei die Ausgestaltung je nach individueller Vereinbarung und Gerichtsurteilen unterschiedlich ausfallen kann.
Welche Vermögensverhältnisse gelten standardmäßig für Ehegatten und wie können diese geändert werden?
Nach deutschem Recht gilt für Ehegatten grundsätzlich der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft, sofern im Ehevertrag nichts anderes geregelt ist. Das bedeutet, dass jeder Ehegatte während der Ehe eigenes Vermögen verwaltet und nutzt. Erst bei Beendigung der Ehe, beispielsweise durch Scheidung oder Tod, wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (Zugewinn) aufgeteilt. Möchten Ehegatten hiervon abweichen, können sie notariell beurkundete Eheverträge schließen und darin Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren. Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen der Ehegatten komplett getrennt, es erfolgt kein Zugewinnausgleich. Im Falle der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Ehegatten zum gemeinschaftlichen Vermögen, mit wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen. Eine nachträgliche Änderung des Güterstands ist jederzeit durch notariellen Vertrag möglich.
Welche Bedeutung hat die Ehe für die Staatsangehörigkeit und das Aufenthaltsrecht?
Die Ehe mit einem deutschen Staatsangehörigen kann erhebliche Auswirkungen auf das Aufenthaltsrecht eines ausländischen Ehegatten haben. Sie berechtigt in der Regel dazu, eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 28 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zu erhalten. Nach einer bestimmten Zeitdauer und unter weiteren Voraussetzungen, etwa ausreichende deutsche Sprachkenntnisse und gesicherter Lebensunterhalt, kann ein ausländischer Ehegatte die Einbürgerung beantragen. Allerdings wird eine Scheinehe, die ausschließlich zur Erschleichung eines Aufenthaltstitels eingegangen wurde, nicht anerkannt und kann strafrechtliche Konsequenzen haben. Darüber hinaus endet das Aufenthaltsrecht regelmäßig mit der rechtskräftigen Scheidung der Ehe, es sei denn, besondere Härtegründe sprechen gemäß § 31 AufenthG dagegen.
Was umfasst das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten?
Im deutschen Erbrecht ist der Ehegatte neben Verwandten des Erblassers als gesetzlicher Erbe privilegiert. Die Höhe des Erbteils richtet sich nach dem Güterstand und dem Verwandtschaftsgrad der miterbenden Angehörigen. Lebten die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, erbt der überlebende Ehegatte neben Kindern die Hälfte des Nachlasses, ansonsten ein Viertel zuzüglich eines weiteren Viertels als pauschaler Zugewinnausgleich. Neben Eltern des Erblassers erhält der Ehegatte die Hälfte des Nachlasses; fehlen Verwandte der ersten oder zweiten Ordnung, erhält der Ehegatte den gesamten Nachlass. Außerdem steht dem überlebenden Ehegatten der Voraus (Hausrat und Hochzeitsgeschenke) zu. Ein Anspruch auf einen Pflichtteil besteht auch dann, wenn der Ehegatte durch Testament enterbt worden wäre.
Welche Möglichkeiten bestehen für Ehegatten, sich gegenseitig zu vertreten?
Ehegatten können sich im Alltag kraft Gesetzes in bestimmten Bereichen wechselseitig vertreten, etwa bei Geschäften zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs nach § 1357 BGB (Schlüsselgewalt). Das bedeutet, dass beispielsweise Kaufverträge, die ein Ehegatte zur Beschaffung von Haushaltsgegenständen abschließt, den anderen Ehegatten mit verpflichten. Für alle anderen Rechtsgeschäfte bedarf es einer entsprechenden Bevollmächtigung, etwa durch eine Vorsorgevollmacht oder eine Generalvollmacht, die privatschriftlich oder notariell erteilt werden kann. Im medizinischen Bereich können Ehegatten sich jedoch nicht automatisch vertreten; hier kommt es häufig auf Vollmachten oder im Vertretungsrecht auf das Patientenverfügungsgesetz an.
Was regelt das Namensrecht für Ehegatten?
Nach deutschem Recht können Ehegatten bei der Eheschließung bestimmen, welchen Nachnamen sie künftig führen wollen. Sie haben die Wahl, ob sie einen gemeinsamen Ehenamen wählen oder jeweils ihren bisherigen Nachnamen beibehalten. Wird ein gemeinsamer Ehename bestimmt, kann dieser der Geburtsname oder der zum Zeitpunkt der Eheschließung geführte Nachname eines Ehegatten sein (§ 1355 BGB). Entscheiden sie sich gegen einen gemeinsamen Ehenamen, behält jeder Ehegatte seinen bisherigen Namen; es besteht zudem die Möglichkeit, den eigenen Namenszusatz als Begleitnamen dem Ehenamen voranzustellen oder anzufügen (Doppelname). Änderungen sind nur unter bestimmten Voraussetzungen und durch eine namensrechtliche Erklärung beim Standesamt möglich.
Welche Voraussetzungen und Folgen hat die Trennung und Scheidung von Ehegatten?
Eine Ehe kann nur durch richterlichen Beschluss geschieden werden (§ 1564 BGB). Voraussetzung für die Scheidung ist in der Regel das Trennungsjahr, in dem die ehegemeinschaftliche Lebensführung aufgehoben ist. Während der Trennungszeit und auch nach der Scheidung bestehen verschiedene Unterhaltsansprüche: Im Trennungsjahr gibt es den Trennungsunterhalt, nach der Scheidung den nachehelichen Unterhalt, jeweils abhängig von Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit. Weiterhin werden im Rahmen der Scheidung der Versorgungsausgleich (Ausgleich von Rentenanwartschaften), der Zugewinnausgleich (bei Zugewinngemeinschaft) sowie Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts bei gemeinsamen Kindern geregelt. Die Scheidung wirkt sich zudem auf das Erbrecht, die Steuerklasse und das Namensrecht der Ehegatten aus.