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Prokura

Begriff und Bedeutung der Prokura

Die Prokura ist eine besondere Art der Vollmacht, die in Unternehmen vergeben werden kann. Sie berechtigt die bevollmächtigte Person, den sogenannten Prokuristen oder die Prokuristin, zu weitreichenden Geschäften und Rechtshandlungen im Namen des Unternehmens. Die Prokura ist ein zentrales Instrument im Handelsrecht und dient dazu, den Geschäftsverkehr zu erleichtern sowie Vertretungsbefugnisse klar zu regeln.

Erteilung der Prokura

Die Erteilung einer Prokura erfolgt durch das vertretungsberechtigte Organ eines Unternehmens, meist durch die Inhaberin oder den Geschäftsführer. Die Bevollmächtigung muss ausdrücklich erfolgen; eine stillschweigende oder konkludente Erteilung ist nicht möglich. Nach außen wird die Erteilung der Prokura durch einen Eintrag ins Handelsregister bekannt gemacht.

Form und Bekanntmachung

Die Bestellung zur Prokuristin oder zum Prokuristen bedarf keiner besonderen Form außer der ausdrücklichen Erklärung innerhalb des Unternehmens. Für Dritte wird sie jedoch erst mit dem Eintrag ins Handelsregister rechtlich wirksam sichtbar.

Umfang und Grenzen der Vertretungsmacht bei einer Prokura

Eine erteilte Prokura umfasst grundsätzlich alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften sowie Rechtshandlungen, die mit dem Betrieb eines Handelsgewerbes verbunden sind. Dazu zählen beispielsweise Vertragsabschlüsse, Erwerb von Grundstücken oder Aufnahme von Krediten für das Unternehmen.

Einschränkungen der Vertretungsmacht

Bestimmte Handlungen sind trotz erteilter Prokura ausgeschlossen: So darf ein*e Prokurist*in keine Grundlagengeschäfte wie etwa den Verkauf des gesamten Unternehmens vornehmen oder Insolvenzanträge stellen. Auch Änderungen am Gesellschaftsvertrag fallen nicht unter ihre Befugnisse.
Einschränkungen können intern vereinbart werden; diese wirken jedoch nur innerhalb des Unternehmens und entfalten gegenüber Dritten keine Wirkung.

Arten der Prokura

Einzelprokura

Bei einer Einzelprokura erhält eine Person allein umfassende Vertretungsbefugnis für das Unternehmen. Sie kann sämtliche Rechtsgeschäfte selbstständig tätigen – ausgenommen davon bleiben lediglich gesetzlich ausgeschlossene Handlungen.

Gesamtprokura

Bei einer Gesamtprokura dürfen mehrere Personen nur gemeinsam handeln; sie müssen also zusammen auftreten, um das Unternehmen rechtswirksam zu vertreten. Dies dient häufig dazu, Kontrollmechanismen innerhalb eines Betriebs sicherzustellen.

Filialprokura

Eine Filialprokura beschränkt sich auf bestimmte Niederlassungen eines Unternehmens: Der*die Bevollmächtigte darf dann ausschließlich für diese Filiale handeln – nicht aber für andere Standorte desselben Betriebs.

Erlöschen der Prokura

Das Erlöschen einer einmal erteilten Vollmacht kann jederzeit erfolgen – etwa durch Widerruf seitens des Unternehmers bzw. Geschäftsführers oder bei Ausscheiden aus dem Betrieb (z.B., wenn ein*e Angestellte*r kündigt). Auch nach außen hin muss das Erlöschen im Handelsregister eingetragen werden.

Bedeutung im Geschäftsverkehr

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Im geschäftlichen Alltag sorgt die klare Regelung rund um die Bevollmächtigungen dafür , dass Geschäftspartner*innen auf abgeschlossene Verträge vertrauen können . Durch den öffentlichen Registereintrag besteht Transparenz darüber , wer zur umfassenden Vertretung berechtigt ist .

< h 2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema „Prokura“ < / h 2 >

< h 3 > Was unterscheidet eine allgemeine Vollmacht von einer Proku ra ? < / h 3 >
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Während eine allgemeine Vollmacht individuell ausgestaltet sein kann , handelt es sich bei der Proku ra um eine gesetzlich geregelte Form mit festgelegtem Umfang . Sie verleiht weitergehende Rechte als viele andere handelsübliche Vollmachten .
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< h 3 > Wer darf in einem Unternehmen eine Proku ra erteilen ? < / h 3 >
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Nur vertretungsberechtigte Personen wie Inhaber*innen , Geschäftsführer*innen oder Vorstände können wirksam eine Proku ra an Mitarbeitende vergeben .
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< h 3 > Muss jede/r Mitarbeiter/in über einen Eintrag im Handelsregister verfügen , wenn sie/er mit Proku ra handelt ? < / h 3 >
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Ja ; erst nach erfolgtem Eintrag ins Handelsregister gilt jemand offiziell als prokuraberechtigt gegenüber Dritten .
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< h 3 > Kann man mehrere Personen gleichzeitig mit Gesamtproku ra ausstatten ? < / h 3 >
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Ja ; es ist möglich , mehreren Mitarbeitenden gemeinsam Gesamtproku ra zu verleihen . Diese dürfen dann nur zusammen rechtsverbindliche Entscheidungen treffen .
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< h 3 > Welche Geschäfte sind trotz bestehender Proku ra ausgeschlossen ? < / h 3 >
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Handlungen wie Verkauf des gesamten Betriebs , Anmeldung zur Insolvenz sowie Änderungen am Gesellschaftsvertrag bleiben auch bei bestehender Bevollmächtigung unzulässig .
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