Begriff und rechtliche Grundlagen der Ehe
Die Ehe ist eine auf Dauer angelegte, rechtlich anerkannte Lebensgemeinschaft zwischen zwei Personen. Sie wird durch die Erklärung beider Partner vor einer staatlichen Stelle geschlossen und ist mit umfassenden Rechten und Pflichten verbunden. Die Ehe unterscheidet sich von anderen Formen des Zusammenlebens insbesondere durch ihre gesetzliche Regelung sowie die damit einhergehenden besonderen Schutz- und Förderungsmechanismen.
Voraussetzungen für die Eheschließung
Um eine Ehe eingehen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen in der Regel das Erreichen eines bestimmten Mindestalters, Geschäftsfähigkeit sowie das Fehlen von bestehenden Ehen oder engen Verwandtschaftsverhältnissen zwischen den Partnern. Die Eheschließung erfolgt in Deutschland ausschließlich vor einer staatlichen Behörde, meist dem Standesamt.
Anmeldung zur Eheschließung
Vor der Trauung müssen beide Partner persönlich beim Standesamt erscheinen und verschiedene Unterlagen vorlegen. Dazu gehören unter anderem Ausweisdokumente sowie Nachweise über den Familienstand. Das Standesamt prüft daraufhin, ob alle Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind.
Form der Eheschließung
Die rechtsgültige Schließung einer Ehe erfolgt im Rahmen einer standesamtlichen Zeremonie. Eine religiöse Trauung kann zusätzlich stattfinden, hat jedoch keine rechtliche Wirkung im Sinne des deutschen Rechts.
Rechte und Pflichten in der Ehe
Mit der Heirat entstehen zahlreiche Rechte und Pflichten für beide Partner. Diese betreffen unter anderem den gegenseitigen Beistand, die gemeinsame Verantwortung für Kinder sowie finanzielle Aspekte wie Unterhaltspflichten oder Steuervergünstigungen.
Eheliches Güterrecht
Das eheliche Güterrecht regelt das Vermögensverhältnis zwischen den Eheleuten während der Ehezeit sowie im Fall einer Trennung oder Scheidung. In Deutschland gilt grundsätzlich ein bestimmtes System als Standardregelung; abweichende Vereinbarungen können jedoch getroffen werden.
Zugewinngemeinschaft als Regelfall
Im Regelfall leben Eheleute im sogenannten Zugewinnausgleichssystem zusammen: Während jeder sein eigenes Vermögen behält, wird bei Auflösung der Ehe ein Ausgleich des während dieser Zeit erworbenen Vermögens vorgenommen.
Ehevertrag
Eheleute haben die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen über ihr Vermögen zu treffen – etwa durch einen notariell beurkundeten Vertrag vor oder während bestehender Ehezeit.
Name in der Ehe
Bei Eingehung einer Partnerschaft können sich beide entscheiden: Entweder behalten sie ihre bisherigen Namen bei oder wählen einen gemeinsamen Familiennamen aus.
Scheidung – Auflösung der Ehe
Eine einmal geschlossene Verbindung kann grundsätzlich nur durch gerichtliches Verfahren wieder aufgehoben werden (Scheidungsverfahren). Voraussetzung hierfür ist meist eine mindestens einjährige Trennungszeit; es gibt jedoch auch besondere Härtefälle mit abweichenden Regelungen. p >
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Häufig gestellte Fragen zur Ehe (FAQ)
Müssen beide Partner bei der standesamtlichen Trauung anwesend sein?
Ja, grundsätzlich müssen beide zukünftigen Eheleute persönlich beim Standesamt erscheinen und ihre Zustimmung erklären.
Können gleichgeschlechtliche Paare heiraten?
Sowohl verschiedengeschlechtliche als auch gleichgeschlechtliche Paare können seit einigen Jahren rechtsgültig heiraten.
Darf man mehrmals heiraten?
Nicht gleichzeitig: Eine neue Verbindung darf erst eingegangen werden, wenn vorherige Verbindungen wirksam aufgelöst wurden.
Können eigene Nachnamen nach Heirat behalten werden?
Ehegatten haben das Recht zu entscheiden: Beide dürfen ihren bisherigen Namen weiterführen oder gemeinsam einen neuen Familiennamen bestimmen.
Besteht Anspruch auf Unterhalt nach Scheidung?
Möglich ist dies unter bestimmten Voraussetzungen; maßgeblich sind dabei beispielsweise Bedürftigkeit sowie Erwerbsfähigkeit beider ehemaligen Partner.
Müssen gemeinsame Kinder automatisch bei einem Elternteil bleiben nach Scheidung?
Nicht zwingend: Über das Sorgerecht entscheidet entweder Einigung zwischen beiden Elternteilen oder eine gerichtliche Entscheidung zugunsten des Kindeswohls.