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dolus generalis

Begriffserklärung: Was bedeutet dolus generalis?

Der Begriff dolus generalis stammt aus dem Lateinischen und bedeutet wörtlich übersetzt „allgemeiner Vorsatz“. In der Rechtswissenschaft bezeichnet er eine besondere Form des Vorsatzes bei Straftaten. Der dolus generalis bezieht sich auf Fälle, in denen eine Person mit einer bestimmten Absicht handelt, das angestrebte Ziel jedoch nicht durch die ursprünglich geplante Handlung erreicht wird, sondern erst durch eine spätere oder andere Handlung – ohne dass der Täter dies im Einzelnen vorhergesehen hat. Die Frage ist dann, ob der ursprüngliche Vorsatz auch für die tatsächlich eingetretene Folge gilt.

Herkunft und Entwicklung des Begriffs

Der Begriff dolus generalis wurde im 19. Jahrhundert geprägt und war vor allem in älteren Fällen von Bedeutung. Er diente dazu, den Zusammenhang zwischen dem Willen des Täters und dem tatsächlichen Erfolg einer Tat zu erklären – insbesondere dann, wenn mehrere Handlungen aufeinander folgten oder ein Irrtum über den Ablauf bestand.

Klassisches Beispiel für dolus generalis

Ein häufig zitiertes Beispiel ist folgendes: Eine Person glaubt irrtümlich, ihr Opfer sei nach einem Angriff bereits verstorben und versucht nun lediglich noch die Leiche zu beseitigen. Tatsächlich lebt das Opfer aber noch und stirbt erst an den Folgen dieser zweiten Handlung (zum Beispiel durch Vergraben). Die Frage lautet dann: Kann man dem Täter einen vorsätzlichen Tötungsvorwurf machen? Nach der Vorstellung des dolus generalis soll der ursprüngliche Tötungsvorsatz auch für die zweite Handlung gelten.

Bedeutung im heutigen Rechtssystem

In modernen Rechtssystemen wird das Konzept des dolus generalis kritisch betrachtet. Heute legt man Wert darauf, jede einzelne Handlung eines Täters genau zu prüfen: Es wird gefragt, ob zum Zeitpunkt jeder einzelnen Tat ein entsprechender Vorsatz vorlag. Das frühere Verständnis eines „allgemeinen“ oder fortwirkenden Vorsatzes findet kaum noch Anwendung.

Kritik am Konzept des dolus generalis

Die Kritik richtet sich vor allem gegen die Annahme eines pauschalen Gesamtvorsatzes über mehrere Handlungen hinweg. Moderne Rechtsauffassungen verlangen vielmehr eine genaue Analyse von Wissen und Wollen bei jeder einzelnen Teilhandlung – insbesondere bei schweren Delikten wie Körperverletzung oder Tötungsdelikten.

Abgrenzung zu anderen Formen des Vorsatzes

Dolus generalis unterscheidet sich von anderen Formen wie direktem oder bedingtem Vorsatz dadurch, dass es um einen fortdauernden Willensentschluss geht – unabhängig davon, ob alle Einzelheiten vom Täter erkannt wurden. Im Gegensatz dazu setzt etwa direkter Vorsatz voraus, dass der Täter genau weiß und will was geschieht; beim bedingten Vorsatz nimmt er zumindest billigend in Kauf was passiert.

Anwendungsbereiche von dolus generalis heute

Heutzutage spielt der Begriff nur noch selten eine Rolle in Gerichtsverfahren oder rechtlicher Bewertung von Straftaten. Vielmehr werden Einzelfälle anhand konkreter Umstände beurteilt: War sich die handelnde Person bewusst darüber was sie tat? Hatte sie Kenntnis vom tatsächlichen Geschehen? Liegt ein Irrtum über Kausalverläufe vor?

Das Prinzip dient heute eher als historisches Lehrbeispiel dafür wie sich Vorstellungen vom Zusammenhang zwischen Wille (Vorsatz) und Erfolg entwickelt haben.

Bedeutung für Laien verständlich zusammengefasst

Dolus generalis beschreibt also einen Sonderfall beim Thema „Vorsätzlichkeit“ einer Straftat: Es geht darum ob jemand auch dann verantwortlich gemacht werden kann wenn sein Plan nicht exakt so aufgeht wie gedacht – aber trotzdem das gewünschte Ergebnis herbeigeführt wird.
Im heutigen Recht kommt es jedoch darauf an jede einzelne Tat genau anzusehen statt pauschal einen Gesamtvorsatz anzunehmen.
Für Laien lässt sich festhalten: Dolus Generalis ist ein historischer Fachbegriff zur Erklärung bestimmter Konstellationen rund um den Strafvorsatz; seine praktische Bedeutung ist heute gering.

Häufig gestellte Fragen zum Thema dolus generalis

Was versteht man unter dem Begriff dolus generalis?

Dolus Generalis bezeichnet einen allgemeinen beziehungsweise fortdauernden Strafvorsatz über mehrere Handlungen hinweg – selbst wenn diese nicht exakt so verlaufen wie ursprünglich geplant.

ISt Dolus GeneralIs heute noch relevant?

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In aktuellen rechtlichen Bewertungen spielt DolUs GeneraLis kaum mehr eine Rolle; stattdessen werden konkrete Einzelsituationen analysiert.

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