Begriff und Entstehung der Deutschen Reichsbahn
Die Deutsche Reichsbahn war die staatliche Eisenbahnorganisation in Deutschland, die von 1920 bis 1949 im gesamten Deutschen Reich und anschließend bis 1993 in der Sowjetischen Besatzungszone sowie der späteren Deutschen Demokratischen Republik (DDR) bestand. Sie entstand durch die Zusammenführung verschiedener Länderbahnen nach dem Ersten Weltkrieg mit dem Ziel, ein einheitliches Eisenbahnnetz unter zentraler Verwaltung zu schaffen.
Rechtsform und Eigentumsverhältnisse
Die Deutsche Reichsbahn wurde als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts gegründet. Ihr Vermögen gehörte zunächst dem Staat, wobei sie eine gewisse wirtschaftliche Selbstständigkeit besaß. Nach dem Zweiten Weltkrieg existierten zwei getrennte Organisationen: Die Deutsche Bundesbahn in Westdeutschland und die weiterhin als „Deutsche Reichsbahn“ bezeichnete Staatsbahn in Ostdeutschland (DDR). In beiden Fällen blieb das Eigentum an den Bahnanlagen öffentlich-rechtlich organisiert.
Rechtsstellung während des Nationalsozialismus und nach Kriegsende
Während des Nationalsozialismus wurde die Deutsche Reichsbahn verstärkt für militärische Zwecke genutzt und unterstand direkt staatlicher Kontrolle. Nach Kriegsende übernahmen zunächst alliierte Behörden ihre Verwaltung. In der sowjetischen Besatzungszone blieb sie als „Deutsche Reichsbahn“ bestehen, während im Westen Deutschlands eine neue Organisation geschaffen wurde.
Aufgabenbereich und rechtliche Verantwortung
Die Hauptaufgabe der Deutschen Reichsbahn lag im Betrieb von Personen- und Güterverkehr auf Schienenwegen sowie im Bau, Unterhalt und Betrieb von Bahnanlagen. Als öffentlich-rechtliches Unternehmen trug sie besondere Verantwortung für Sicherheit, Zuverlässigkeit sowie Einhaltung gesetzlicher Vorgaben beim Transportwesen.
Haftung bei Unfällen oder Schäden
Im Falle von Unfällen oder Schäden haftete die Deutsche Reichsbahn grundsätzlich nach den allgemeinen Regeln zur Haftung öffentlicher Unternehmen gegenüber Dritten. Dies betraf sowohl Sachschäden an Transportgütern als auch Personenschäden bei Fahrgästen oder Mitarbeitern.
Sonderregelungen für Enteignungen oder Grundstücksfragen
Für den Ausbau des Streckennetzes konnte es erforderlich sein, Grundstücke zu enteignen oder Nutzungsrechte einzuräumen. Hierfür galten spezielle Regelungen zum Schutz privater Eigentümerinteressen gegenüber öffentlichen Infrastrukturvorhaben.
Bedeutung nach 1945: Fortbestand in Ostdeutschland (DDR)
Nach Gründung zweier deutscher Staaten führte nur noch die DDR ihre Staatsbahn unter dem Namen „Deutsche Reichsbahn“. Sie war damit nicht nur Betreiberin aller Bahnstrecken auf DDR-Gebiet, sondern auch – aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen – zuständig für bestimmte Bahnstreckenabschnitte in Berlin-West trotz getrennter Stadtverwaltung.
Völkerrechtliche Besonderheiten im geteilten Berlin
Infolge internationaler Abkommen verwaltete die Deutsche Reichsbahn auch Teile des Schienenverkehrs im Westteil Berlins bis zur deutschen Wiedervereinigung weiter – eine weltweit einzigartige Konstellation mit besonderen rechtlichen Rahmenbedingungen hinsichtlich Hoheitsrechten sowie Arbeits- und Tarifrecht ihrer Beschäftigten vor Ort.
Eingliederung ins gesamtdeutsche Eisenbahnsystem ab 1990/1994
Nach der Wiedervereinigung Deutschlands wurden beide großen deutschen Staatsbahnen zusammengeführt: Die bisherige Bundesbahn aus Westdeutschland sowie die ostdeutsche Deutsche Reichsbahn gingen gemeinsam ab 1. Januar 1994 vollständig in das neu gegründete bundeseigene Unternehmen über.
Häufig gestellte Fragen zum Thema Deutsche Reichsbahn (FAQ)
Welche Rechtsform hatte die Deutsche Reichsbahn?
Die Deutsche Reichsbahn war eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit wirtschaftlicher Selbstständigkeit innerhalb staatlicher Vorgaben.
Konnte man gegen Entscheidungen der Deutschen Reichsbahn rechtlich vorgehen?
Bürgerinnen und Bürger hatten grundsätzlich das Recht auf Überprüfung behördlicher Maßnahmen durch Verwaltungsgerichte.
Konnte Privateigentum zugunsten neuer Bahntrassen enteignet werden?
Möglich waren Enteignungen zugunsten öffentlicher Infrastrukturprojekte wie Bahntrassenbau unter Beachtung besonderer gesetzlich geregelter Voraussetzungen zum Schutz privater Interessen.
An wen richteten sich Haftungsansprüche bei Unfällen?
Im Schadensfall konnten Ansprüche gegen das jeweilige Bahnunternhemen geltend gemacht werden; dies galt sowohl für Sach- als auch Personenschäden.
Konnte man Arbeitsverträge direkt mit der Deutschen Reichsbahn abschließen?
Beschäftigte schlossen ihre Arbeitsverträge unmittelbar mit diesem Staatsunternehmen ab; dabei galten jeweils spezifische arbeitsrechtliche Regelwerke.
Bestand ein Unterschied zwischen Deutscher Bundesbahn & Deutscher Reichsbahn?
Ja, seit Gründung beider deutscher Staaten gab es zwei getrennte Organisationen: Die westdeutsche Bundesbahn & ostdeutsche „Deutsche Reichsbahn“.
Lieferten sich beide Bahngesellschaften gegenseitig Informationen aus?
Im Regelfall erfolgte kein automatischer Austausch sensibler Daten zwischen beiden Gesellschaften aufgrund unterschiedlicher staatlicher Zugehörigkeiten.
Ablauf & Bedeutung ihrer Auflösung bzw. Integration ins heutige System:
Mit Inkrafttreten eines neuen bundeseigenen Unternehmens wurden sämtliche Aufgabenbereiche beider früherer Gesellschaften übernommen.