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Covenant


Begriffserklärung und Herkunft des „Covenant“

Der Begriff Covenant stammt aus dem Englischen und wird im rechtlichen Kontext als eine vertragliche Verpflichtung oder Vereinbarung verstanden, die von einer Partei gegenüber einer anderen eingegangen wird. Ursprünglich leitet sich der Begriff aus dem Altfranzösischen „covenant“ ab, das „Vereinbarung“ oder „Übereinkommen“ bedeutet. Im modernen anglo-amerikanischen Rechtssystem und zunehmend auch im deutschsprachigen Rechtsraum hat der Begriff eine besondere Bedeutung im Bereich des Vertrags-, Sicherheiten- und Gesellschaftsrechts erlangt.


Grundlegende Merkmale und Abgrenzung

Definition und Charakteristika

Ein Covenant ist eine vertragliche Zusage, eine bestimmte Handlung vorzunehmen („affirmative covenant“) oder zu unterlassen („negative covenant“ oder „restrictive covenant“). Im Unterschied zu bloßen Absichtserklärungen handelt es sich um rechtlich bindende Verpflichtungen, deren Nichtbeachtung vertragliche Sanktionen oder Schadensersatzansprüche zur Folge haben kann.

Abgrenzung zu ähnlichen Rechtsinstituten

Covenants sind insbesondere von anderen Rechtstiteln wie Bedingungen („conditions“), Zusicherungen („representations“) oder Garantien („warranties“) abzugrenzen. Während Bedingungen das Wirksamwerden einer Verpflichtung oder eines Rechts regeln, verpflichten Covenants zu fortlaufendem Tun oder Unterlassen. Zusicherungen und Garantien beziehen sich in erster Linie auf den Zustand einer Sache oder Rechtmäßigkeit bestimmter Tatsachen.


Arten von Covenants

Positive und Negative Covenants

  • Positive Covenants: Verpflichten zu bestimmten Handlungen, z. B. zur Instandhaltung einer Liegenschaft oder zur Vorlage von Bilanzunterlagen.
  • Negative Covenants/Restrictive Covenants: Verbieten bestimmte Handlungen, beispielsweise die Aufnahme weiterer Schulden oder die Veräußerung von Vermögenswerten ohne Zustimmung des Vertragspartners.

Weitere Unterscheidungen

  • Financial Covenants: Insbesondere im Kreditvertragsrecht gebräuchlich; sie legen finanzielle Kennzahlen fest, die während der Vertragslaufzeit einzuhalten sind (z. B. Verschuldungsgrad, Eigenkapitalquote).
  • Operational Covenants: Reglementieren operative Aspekte der Vertragsparteien, beispielsweise die Führung des laufenden Geschäftsbetriebs.
  • Maintenance Covenants: Verpflichten zur Aufrechterhaltung bestimmter Standards, etwa im Hinblick auf den Zustand von Sicherheiten oder Vermögenswerten.

Besitz und Durchsetzbarkeit

Rechtsnatur

Covenants werden grundsätzlich als schuldrechtliche Verpflichtungen eingestuft. Im anglo-amerikanischen Common Law können sie jedoch unter bestimmten Voraussetzungen auch als dingliche Verpflichtungen ausgestaltet sein, die gegenüber Dritten wirken („real covenants“).

Durchsetzung und Sanktionen

Verstößt eine Partei gegen ein Covenant, kann die andere Partei, abhängig von der Ausgestaltung, auf Unterlassung, Erfüllung oder Schadensersatz klagen. In manchen Fällen berechtigen Verstöße zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Fälligstellung aller offenen Forderungen („Acceleration Clause“).


Anwendungen im internationalen und nationalen Recht

Anglo-Amerikanisches Recht

Im englischen und amerikanischen Vertragsrecht sind Covenants insbesondere bei langfristigen Verträgen, Kreditvereinbarungen, Anleihen und Unternehmenskaufverträgen ein zentrales Regelungsinstrument. Sie schützen die Interessen der Vertragspartner und sollen Risiken während der Vertragslaufzeit minimieren.

Beispiele aus Rechtsprechung und Vertragsgestaltung

Typische Beispiele umfassen Covenants in Hypothekenverträgen, die dem Kreditnehmer bestimmte Handlungen vorschreiben oder untersagen, sowie Covenants in Gesellschaftsverträgen, die die Tätigkeiten von Geschäftsführern regeln.

Deutsche Rechtspraxis

Obwohl der Begriff Covenant im deutschen Recht nicht ausdrücklich geregelt ist, finden sich vergleichbare Verpflichtungen in Schuldverträgen sowie in Form von Nebenpflichten nach § 241 Abs. 2 BGB. Im Rahmen von internationalen Transaktionen oder Finanzierungsverträgen werden Covenants oftmals explizit in die Vertragswerke integriert und in Bezug auf ihre Rechtsfolgen nach deutschem Recht interpretiert.


Typische Anwendungsbereiche von Covenants

Kreditverträge und Finanzierungen

Covenants sichern Gläubigerinteressen, etwa durch Verpflichtungen zur Einhaltung bestimmter Bilanzkennzahlen oder Restriktionen hinsichtlich weiterer Verschuldung.

Mergers & Acquisitions (M&A)

Im Rahmen von Unternehmenskaufverträgen regulieren Covenants häufig die Zwischenphase zwischen Vertragsunterzeichnung und Vollzug („Closing“), indem sie den Geschäftsbetrieb des Zielunternehmens während dieses Zeitraums reglementieren.

Immobilien- und Grundstücksrecht

Restriktive Covenants finden sich in Grundbüchern oder in Mietverträgen, wenn bestimmte Nutzungsarten eines Grundstücks beschränkt oder bestimmte Bauverpflichtungen auferlegt werden.


Beendigung und Anpassung von Covenants

Vorrang und Nachrangigkeit

Covenants können zeitlich befristet oder dauerhafte Gültigkeit haben. In Kreditverträgen erfolgt teilweise eine Anpassung („Waiver“ oder „Amendment“), wenn eine Partei auf die Geltendmachung eines Covenant-Verstoßes verzichtet oder eine Änderung der Bedingungen zustimmt.

Übertragbarkeit

Bestimmte Covenants, vor allem solche mit dinglichem Charakter, können mit einer Immobilie oder einem Unternehmenseigentum „laufen“ und sind für nachfolgende Erwerber bindend, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.


Rechtliche Herausforderungen und aktuelle Entwicklungen

Konflikte mit gesetzlichem Recht

Vertragliche Covenants müssen mit zwingenden gesetzlichen Regelungen (z. B. Kartellrecht, Arbeitsrecht, Verbraucherschutz) in Einklang stehen. Unzulässige oder sittenwidrige Covenants sind nach deutschem Recht gemäß § 134 oder § 138 BGB nichtig.

Zunehmende Bedeutung durch Internationalisierung

Mit der wachsenden Globalisierung von Vertragsbeziehungen gewinnen Covenants auch im deutschen Rechtsalltag immer mehr an Bedeutung, insbesondere in Bereichen wie Finanzierungen, M&A und internationalen Großtransaktionen.


Literatur und weiterführende Quellen

  1. Schürnbrand, Ralf: Covenants im internationalen Vertragsrecht, 2. Auflage, C.H. Beck, München.
  2. Grundmann, Stefan: Vertragsrecht im internationalen Kontext, Springer Verlag.
  3. Berger, Klaus Peter: Die Bedeutung von Covenants im europäischen Vertragsrecht, C.H. Beck, München.

Zusammenfassung

Der Begriff „Covenant“ bezeichnet eine rechtlich bindende Verpflichtung in Verträgen, die sowohl im anglo-amerikanischen als auch zunehmend im deutschen Rechtsraum angewendet wird. Die Ausgestaltung und Durchsetzbarkeit von Covenants hängt maßgeblich von der jeweiligen Vertragsgestaltung, den Parteieninteressen sowie der rechtlichen Rahmensetzung ab. Sie dienen dazu, Risiken zu steuern, Transparenz zu erhöhen und langfristige Sicherheiten in Vertragsbeziehungen zu etablieren.

Häufig gestellte Fragen

Welche Rolle spielen Covenants in Unternehmensfinanzierungen?

Covenants sind im Rahmen von Unternehmensfinanzierungen – insbesondere bei Kredit- und Anleiheverträgen – von zentraler Bedeutung, da sie die vertragliche Grundlage zur Überwachung und Steuerung des Kreditrisikos schaffen. Sie werden zwischen Kreditgebern (z.B. Banken oder Anleihegläubigern) und Kreditnehmern (z.B. Unternehmen) vereinbart und dienen dem Schutz der Gläubigerinteressen. Rechtlich verpflichten Covenants den Kreditnehmer zu bestimmten Verhaltensweisen (sog. positive Covenants) oder untersagen bestimmte Handlungen (sog. negative Covenants). Sie betreffen häufig die Aufrechterhaltung definierter Finanzkennzahlen (z.B. Verschuldungsgrad, Zinsdeckungsgrad), die Beschränkung zusätzlicher Verschuldung, Dividendenbeschränkungen, Veräußerungsverbote wesentlicher Vermögensgegenstände und Berichts- oder Kontrollrechte der Gläubiger. Die Einhaltung dieser Bedingungen wird oft durch regelmäßige Berichtspflichten abgesichert und stellt eine zentrale Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Kreditbeziehung dar. Im Falle einer Covenant-Verletzung können die Gläubiger vertraglich geregelte Rechtsfolgen ausüben, wie etwa die Möglichkeit zur Kreditkündigung, zur Fälligstellung ausstehender Beträge oder zur Erhebung von Strafzinsen.

Wann liegt aus rechtlicher Sicht eine Verletzung von Covenants vor und welche Konsequenzen hat dies?

Eine Verletzung von Covenants (sog. „Covenant-Breach“) liegt aus rechtlicher Sicht vor, wenn der Kreditnehmer gegen eine im Vertrag ausdrücklich geregelte Verhaltensvorgabe oder Unterlassungspflicht verstößt. Hierzu zählen insbesondere das Nichterreichen vorab definierter finanzieller Schwellenwerte, die ungeprüfte Aufnahme neuer Finanzverbindlichkeiten, das Unterlassen erforderlicher Berichte oder verbotene Vermögensübertragungen. Die Konsequenzen einer solchen Verletzung sind im jeweiligen Finanzierungsvertrag geregelt und reichen von Heilungsfristen (sog. Cure-Periods) bis hin zu außerordentlichen Kündigungsrechten der Gläubiger. In extremen Fällen kann die Covenant-Verletzung einen sogenannten „Event of Default“ auslösen, was die sofortige Fälligstellung aller ausstehenden Kreditbeträge, Einfrieren von Kreditlinien oder die Verwertung von Sicherheiten ermöglicht. Oftmals sehen Verträge zwischen den Parteien Verhandlungspflichten in Bezug auf Nachverhandlungen oder Anpassungen der Covenants bei temporären Verstößen vor, um den wirtschaftlichen Schaden für beide Seiten möglichst zu minimieren.

Wie unterscheiden sich finanzielle und nicht-finanzielle Covenants im rechtlichen Kontext?

Im rechtlichen Kontext wird zwischen finanziellen (financial covenants) und nicht-finanziellen (non-financial covenants) Covenants unterschieden. Finanzielle Covenants beziehen sich auf messbare wirtschaftliche Kennzahlen des Kreditnehmers, etwa Verschuldungsgrad (Leverage Ratio), Zinsdeckungsgrad (Interest Coverage Ratio) oder Eigenkapitalquote. Sie werden meist zu bestimmten Stichtagen überprüft und unterliegen vertraglich definierten Berechnungsmodellen und Offenlegungspflichten. Eine Nichteinhaltung ist nachweisbar und bietet einen vergleichsweise klaren Maßstab für die Beurteilung eines Covenant-Breaches.
Nicht-finanzielle Covenants beziehen sich hingegen auf sonstige Verpflichtungen, wie etwa Meldepflichten, Unterlassungen bestimmter Geschäfte, Verbot von Umstrukturierungen oder Veräußerungen wesentlicher Vermögenswerte ohne Zustimmung der Gläubiger. Ihre Verletzung wird häufig im Rahmen der laufenden Überwachung festgestellt. Die Rechtsfolgen sind grundsätzlich vergleichbar mit denen bei finanziellen Covenants, sie können jedoch hinsichtlich ihrer Nachweisbarkeit und Bewertung in der Praxis komplexer zu handhaben sein.

Welche rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen bei der Vereinbarung von Covenants?

Rechtlich bestehen vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten bei der Ausarbeitung und Implementierung von Covenants. Die Parteien können sowohl Art und Umfang der Verpflichtungen individuell festlegen als auch spezifische Schwellenwerte und Toleranzbereiche (sog. „Headroom“) definieren, um Spielräume für unternehmerische Entwicklung zu eröffnen. Ebenso können Mechanismen wie sogenannte „Equity Cures“ eingeführt werden, die dem Kreditnehmer ermöglichen, kurzfristige Covenant-Verletzungen durch Eigenkapitalzuführungen zu heilen. Darüber hinaus ist es möglich, abgestufte Rechtsfolgen bei Covenant-Breaches vorzusehen – etwa in Form von gestaffelten Sanktionen, Heilungsfristen oder Neuverhandlungen. Auch die Festlegung konsolidiert zu überwachender Einheiten (z.B. auch Tochterunternehmen) sowie detaillierte Berichts- und Prüfungspflichten unterliegen der freien Vereinbarung im Vertragsrahmen, wobei rechtliche Rahmenbedingungen, wie die Transparenzanforderungen gemäß HGB, IFRS oder spezielle aufsichtsrechtliche Vorgaben (z.B. aus dem KWG für Bankenfinanzierungen), zu berücksichtigen sind.

Welche Bedeutung haben Covenants im Insolvenzfall aus rechtlicher Perspektive?

Im Insolvenzfall eines Kreditnehmers gewinnen Covenants oftmals eine nachgeordnete Bedeutung, da mit der Verfahrenseröffnung die Durchsetzung individueller Gläubigerrechte gemäß §§ 88 ff. InsO eingeschränkt wird. Kündigungsrechte, die ausschließlich an eine Covenant-Verletzung anknüpfen, treten ab Insolvenzreife regelmäßig hinter die Regelungen der Insolvenzordnung zurück. Ein vorinsolvenzlicher Covenant-Breach kann jedoch als Indiz für eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung dienen und wird insbesondere im Rahmen der Insolvenzeröffnungsprüfung und der Gläubigerkommunikation relevant. Zudem ist im Vorfeld einer Insolvenz zu beachten, dass Maßnahmen des Kreditgebers im Anschluss an eine Covenant-Verletzung (z.B. Fälligstellung, Sicherheitenverwertung) unter Umständen im Rahmen der Insolvenzanfechtung nach §§ 129 ff. InsO angreifbar sein können, wenn die Benachteiligung anderer Gläubiger naheliegt.

Welche Prüf- und Offenlegungspflichten ergeben sich bei Covenants für Unternehmen?

Die Einhaltung von Covenants ist mit umfangreichen Prüf- und Offenlegungspflichten für das kreditnehmende Unternehmen verbunden. Finanzielle Covenants werden in der Regel durch Vorlage qualifizierter Abschlüsse, Quartalsberichte oder spezifischer Finanzkennzahlen belegt, deren Richtigkeit manchmal zusätzlich durch einen Wirtschaftsprüfer testiert werden muss. Nicht-finanzielle Covenants erfordern die rechtzeitige Meldung bestimmter Ereignisse oder Handlungen an die Gläubiger. Vertragsgemäß müssen Unternehmen oft regelmäßige Compliance-Zertifikate ausstellen und auf Anforderung zusätzliche Informationen bereitstellen. Die Verletzung dieser Offenlegungspflichten selbst kann bereits eine eigenständige Vertragsverletzung (Covenant-Breach) darstellen. Gläubiger haben mitunter ein vertraglich verbrieftes Prüfungsrecht (Audit Right), das u.U. auch Vor-Ort-Prüfungen zur Kontrolle der Einhaltung der vereinbarten Covenants einschließt.

Wie gestaltet sich die rechtliche Durchsetzbarkeit von Covenants vor Gericht?

Die gerichtliche Durchsetzung von Covenants richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Vertragsrechts (§§ 311 ff. BGB), konkretisiert durch die jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen. Während formell wirksam vereinbarte Covenants im Regelfall einklagbar sind, können im Streitfall Auslegungsfragen hinsichtlich Mehrdeutigkeit, Reichweite oder Berechnungsmethoden auftreten. Zudem gilt das allgemeine Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB), was das Recht zur Geltendmachung eines Covenant-Breaches in Ausnahmefällen einschränken kann, z.B. bei missbräuchlicher Ausübung von Kündigungsrechten. Bei komplexen internationalen Finanzierungen spielt unter Umständen auch das gewählte anwendbare Recht und der vereinbarte Gerichtsstand (bzw. Schiedsgerichte) eine Rolle für die praktische Durchsetzbarkeit von Covenants und die Durchsetzung von daraus resultierenden Ansprüchen. Vertragsparteien sollten daher bereits im Vorfeld klare Formulierungen und Beweisregeln vereinbaren, um Rechtsunsicherheiten zu minimieren.