Einführung in die Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechte-Charta)
Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union, häufig als Grundrechte-Charta bezeichnet, ist ein zentrales Dokument im Rechtssystem der Europäischen Union (EU). Sie fasst die wichtigsten Rechte und Freiheiten zusammen, die für alle Menschen innerhalb der EU gelten. Die Charta wurde im Jahr 2000 feierlich verkündet und ist seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 rechtlich verbindlich.
Inhalt und Aufbau der Grundrechte-Charta
Die Grundrechte-Charta besteht aus einer Präambel sowie insgesamt 54 Artikeln. Diese sind in sechs große Kapitel unterteilt: Würde des Menschen, Freiheiten, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte sowie Justizielle Rechte. Jedes dieser Kapitel behandelt einen bestimmten Bereich grundlegender Rechte.
Würde des Menschen
Dieses Kapitel schützt das Recht auf Leben sowie das Verbot von Folter oder unmenschlicher Behandlung. Es betont den Schutz vor Sklaverei und Zwangsarbeit.
Freiheiten
Hier werden klassische Freiheits- und Persönlichkeitsrechte wie Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit oder das Recht auf Bildung geregelt.
Gleichheit
Das Gleichheitskapitel verbietet Diskriminierung aus Gründen wie Geschlecht, Rasse oder Religion. Es garantiert zudem die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Solidarität
In diesem Abschnitt finden sich soziale Rechte wie Arbeitnehmer- oder Familienrechtsschutz sowie das Recht auf Zugang zu Sozialleistungen.
Bürgerliche Rechte und justizielle Rechte
Diese Abschnitte sichern unter anderem Wahlrecht bei Europawahlen sowie den Zugang zu Gerichten innerhalb der EU ab.
Bedeutung im europäischen Rechtssystem
Mit dem Vertrag von Lissabon erhielt die Charta denselben rechtlichen Rang wie andere Gründungsverträge der EU. Das bedeutet: Die Organe und Institutionen der EU müssen sich an diese Vorgaben halten; ebenso gilt dies für Mitgliedstaaten bei Umsetzung europäischen Rechts.
Anwendungsbereich
Die Geltung erstreckt sich grundsätzlich auf alle Handlungen europäischer Institutionen – etwa Kommission oder Parlament – aber auch auf nationale Behörden dann, wenn sie europäisches Recht umsetzen.
Nicht anwendbar ist sie hingegen bei rein nationalem Handeln ohne Bezug zum Unionsrecht.
Klage- und Durchsetzungsmöglichkeiten
Wer glaubt durch eine Maßnahme eines Organs oder Staates gegen seine durch die Charta garantierten Rechte verletzt worden zu sein kann dies vor Gericht bringen.
Zuständig sind dabei insbesondere nationale Gerichte; in bestimmten Fällen kann auch direkt beim Gerichtshof der Europäischen Union geklagt werden.
Zusammenfassung
Die Charta stellt sicher dass zentrale Werte wie Freiheit Gleichheit Solidarität Würde Bürgerbeteiligung geschützt werden.
Sie ergänzt bestehende nationale Regelungen um ein gemeinsames Fundament für alle Mitgliedstaaten – mit unmittelbarer Bindungswirkung für staatliches Handeln soweit es vom Unionsrecht erfasst wird.
Häufig gestellte Fragen zur Charta der Grundrechte der Europäischen Union (Grundrechte-Charta)
Für wen gilt die Grundrechte-Charta?
Die Grundrechte-Charta gilt für alle Organe und Einrichtungen der Europäischen Union sowie für Behörden in den Mitgliedstaaten immer dann, wenn sie europäisches Recht anwenden oder umsetzen.
Können Einzelpersonen sich direkt auf die Charta berufen?
Mensch kann sich gegenüber staatlichen Stellen unmittelbar auf viele Bestimmungen berufen – vorausgesetzt es handelt sich um einen Sachverhalt mit Bezug zum Unionsrecht.
Sind nationale Gesetze weiterhin gültig?
< p>Nationale Gesetze bleiben bestehen; jedoch dürfen sie nicht gegen Vorgaben aus dem Unionsrecht einschließlich jener aus dieser Charta verstoßen sofern dieses Anwendung findet. p >
< h ³ > Welche Rolle spielt die Europäische Kommission? h ³ >
< p > Die Europäische Kommission überwacht ob Maßnahmen anderer Institutionen beziehungsweise Staaten mit den Rechten aus dieser Ch arta vereinbar sind . Bei Verstößen kann sie Verfahren einleiten .< / p >
< h ³ > Was unterscheidet diese Char ta von anderen internationalen Abkommen ?< / h³ >
< p > Im Unterschied zu vielen internationalen Verträgen hat diese Char ta unmittelbare Bindungswirkung innerhalb des Rechtsraums d er E U ; ihre Einhaltung lässt s ich gerichtlich durchsetzen .< / p >
< h³ > Wie verhält s ich di e Char ta zur EMRK ?< / h³ >
< p > Di e Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) bleibt neben de r Char ta bestehen ; beide ergänzen s ich , wobei di e Char ta speziell fü r d en Bereich de s U n ionsrechts entwickelt wurde .< / p >
< h³ > Gibt es Ausnahmen vo n d er Anwendbarkeit ?< / h³ >
< p > Ja , di e Anwendbarkeit beschränkt s ich au f Fälle mi t Bezu g z u m U n ionsrec ht ; rein innerstaatliche Angelegenheiten ohn e solchen Bezu g fall en nich t unt er di e C har t a .< / p >