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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA): Begriff, Aufgaben und rechtliche Einordnung

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist die zentrale Liegenschaftsverwaltung des Bundes. Sie bewirtschaftet, entwickelt, vermietet, verpachtet und veräußert die Grundstücke und Gebäude, die dem Bund gehören. Dazu zählen Verwaltungsgebäude, militärische Liegenschaften, Wohnraum für Beschäftigte des Bundes, Forstflächen, Naturschutzflächen sowie sonstige Spezialimmobilien. Die BImA arbeitet bundesweit und ist als eigenständige Institution organisatorisch vom übrigen Bundesdienst abgegrenzt.

Einordnung als Anstalt des öffentlichen Rechts

Die BImA ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes. Sie verfügt über eigene Rechte und Pflichten, kann Verträge schließen und vor Gerichten auftreten. Als Bundesanstalt verfolgt sie keine privaten Gewinninteressen; ihre Aufgaben sind auf die effiziente und rechtssichere Verwaltung des Bundesvermögens ausgerichtet. Zugleich nimmt sie am Rechtsverkehr häufig wie ein privater Eigentümer teil, etwa als Vermieterin, Verkäuferin oder Bestellerin von Rechten an Grundstücken.

Aufsicht und Steuerung

Die BImA unterliegt der Aufsicht des Bundes. Die Steuerung erfolgt über die zuständige oberste Bundesbehörde sowie eigene Leitungs- und Aufsichtsorgane der Anstalt. Diese sorgen dafür, dass die BImA wirtschaftlich arbeitet, ihre öffentlichen Aufgaben erfüllt und die Vorgaben des Bundes einhält. Strategische Entscheidungen zur Nutzung und Entwicklung des Immobilienportfolios werden in Abstimmung mit der Bundespolitik getroffen.

Sitz und Organisation

Die BImA hat ihren Hauptsitz in Bonn und ist mit Niederlassungen und regionalen Einheiten in allen Bundesländern vertreten. Organisatorisch gliedert sie sich in Sparten, unter anderem für Immobilienmanagement, Wohnungsfürsorge und Bundesforst, sowie Service- und Querschnittsbereiche. Diese Struktur ermöglicht eine einheitliche Steuerung bei gleichzeitiger regionaler Präsenz.

Aufgabenbereich

Immobilienmanagement des Bundes

An- und Verkauf, Entwicklung, Vermietung

Als Eigentümervertreterin des Bundes erwirbt die BImA Grundstücke, wenn dies für Bundesaufgaben erforderlich ist, und veräußert nicht mehr benötigte Liegenschaften. Sie entwickelt Standorte planerisch und wirtschaftlich weiter, vermietet Flächen an Bundesbehörden und – je nach Zweck – an Dritte. Verkäufe finden regelmäßig im Wettbewerb statt; daneben gibt es geregelte Wege für Übertragungen innerhalb des öffentlichen Bereichs.

Erbbaurechte und Dienstbarkeiten

Neben Kauf- und Mietverträgen nutzt die BImA schuldrechtliche und dingliche Instrumente: Sie kann Erbbaurechte ausgeben, damit Dritte auf Bundesgrundstücken bauen und nutzen, ohne Eigentum am Boden zu erwerben. Ebenso bestellt sie Dienstbarkeiten, etwa Leitungs- oder Wegerechte, um Infrastrukturen zu sichern.

Wohnungsfürsorge

Die BImA stellt Wohnraum für Beschäftigte des Bundes bereit, insbesondere für Angehörige der Streitkräfte und für mobile Bedarfe. Diese Aufgabe dient der Personalgewinnung und -bindung sowie der Funktionsfähigkeit staatlicher Einrichtungen. Die Mietverhältnisse folgen den allgemeinen Regeln des Zivilrechts, ergänzt um interne Vorgaben zur Wohnungsfürsorge.

Bundesforst und Flächenmanagement

Zum Portfolio gehören große Wald-, Natur- und Übungsflächen. Der Bereich Bundesforst betreut diese Liegenschaften, sorgt für eine nachhaltige Bewirtschaftung, die Absicherung von Naturschutzbelangen und die Vereinbarkeit mit militärischer oder anderer Zwecknutzung. Dazu zählen auch die Pflege von Biotopen, die Jagd- und Fischereiausübung sowie die Betreuung von Nationalen Naturerbeflächen des Bundes.

Konversion und Stadtentwicklung

Wenn der Bund Standorte – etwa militärische Liegenschaften – nicht mehr benötigt, begleitet die BImA die Konversion. Sie arbeitet mit Ländern und Kommunen zusammen, um Folgenutzungen zu ermöglichen, städtebauliche Ziele zu berücksichtigen und Altlastenfragen geordnet zu klären. Dabei kommen neben dem Verkauf auch Konzepte wie Erbbaurechte oder die Überlassung an öffentliche Träger für Gemeinwohlzwecke zum Einsatz.

Sicherheitssensible Liegenschaften

Bei bestimmten Flächen, etwa militärischen Objekten oder kritischer Infrastruktur, gelten besondere Sicherheitsanforderungen. Zutritt, Nutzung und Informationszugang können eingeschränkt sein. Die BImA berücksichtigt diese Vorgaben in allen Rechtsbeziehungen und Abstimmungen mit Behörden.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Tätigkeit

Vertrags- und Zivilrecht

In Miet-, Pacht-, Kauf- und Erbbaurechtsverträgen handelt die BImA regelmäßig nach den allgemein geltenden Regeln des Zivilrechts. Sie ist Vermieterin, Verpächterin oder Verkäuferin und steht ihren Vertragsparteien als gleichberechtigte Partnerin gegenüber. Rechte und Pflichten entsprechen den üblichen Standards, etwa zu Mietsicherheit, Instandhaltung, Gefahrübergang, Gewährleistung oder Laufzeiten.

Öffentliches Recht und Planung

Unabhängig vom Eigentum der BImA bleiben Bauleitplanung und Genehmigungen Sache der zuständigen Kommunen und Behörden. Nutzungsänderungen und Bauvorhaben richten sich nach den öffentlich-rechtlichen Vorgaben. Die BImA nimmt als Grundstückseigentümerin am Planungs- und Genehmigungsverfahren teil und stimmt sich mit den Planungsträgern ab.

Vergabe und Wettbewerb

Als öffentlicher Auftraggeber ist die BImA bei Beschaffungen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen an vergaberechtliche Vorgaben gebunden. Ausschreibungen sollen Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sicherstellen. Je nach Auftragsvolumen und Leistungsart kommen unterschiedliche Verfahrensarten in Betracht.

Preisgestaltung und Gemeinwohlzwecke

Grundsätzlich orientiert sich die Verwertung nicht mehr benötigter Liegenschaften am Markt. Für die Abgabe an öffentliche Träger können nach Maßgabe des Bundes besondere Konditionen vorgesehen werden, wenn ein klarer Gemeinwohlzweck verfolgt wird. Dabei sind beihilfenrechtliche Grenzen, Transparenz und die Wahrung fairer Wettbewerbsbedingungen zu beachten.

Datenschutz und Informationszugang

Die BImA verarbeitet personenbezogene Daten von Mieterinnen und Mietern, Erwerbsinteressierten und Vertragspartnern. Sie unterliegt den allgemeinen Regeln zum Datenschutz, wozu insbesondere Zweckbindung, Datensicherheit und Betroffenenrechte gehören. Informationszugang gegenüber der Öffentlichkeit richtet sich nach den einschlägigen bundesrechtlichen Vorgaben; schutzwürdige Belange, etwa Sicherheitsinteressen, bleiben gewahrt.

Umwelt- und Naturschutz

Bei der Bewirtschaftung und Verwertung von Liegenschaften sind umweltrechtliche Anforderungen zu beachten. Dies betrifft beispielsweise den Umgang mit Altlasten, naturschutzfachliche Prüfungen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie die nachhaltige Forstbewirtschaftung. Die BImA koordiniert die Einbindung der zuständigen Fachbehörden und integriert die Ergebnisse in ihre Nutzungs- und Verwertungskonzepte.

Finanzen und wirtschaftliche Steuerung

Wirtschaftsführung und Ertragsabführung

Die BImA arbeitet nach kaufmännischen Grundsätzen und führt ihre Einnahmen an den Bund ab. Investitionen in Bestände, Instandhaltungen und Entwicklungsmaßnahmen erfolgen im Rahmen eines Wirtschaftsplans. Ziel ist die Sicherung des Immobilienwertes, die bedarfsgerechte Versorgung der Bundesnutzungen und ein wirtschaftlicher Umgang mit Steuermitteln.

Zusammenarbeit mit Bundeseinrichtungen

Die BImA stellt den Bedarfsträgern des Bundes geeignete Flächen und Gebäude bereit. Interne Nutzungsverhältnisse zwischen der BImA und Bundesdienststellen folgen besonderen Regelungen, die eine verursachungsgerechte Verteilung von Kosten und Verantwortung sicherstellen. Dadurch wird ein professionelles Immobilienmanagement innerhalb der Bundesverwaltung ermöglicht.

Verfahren und typische Rechtsbeziehungen

Miet- und Pachtverhältnisse

Als Vermieterin schließt die BImA Verträge mit Bundesbehörden und – je nach Zweck – mit Dritten. Mietverträge regeln Nutzung, Miete, Nebenkosten, Instandhaltung und Kündigungsfristen. Für Wohnraum der Wohnungsfürsorge gelten zusätzlich interne Zuweisungs- und Belegungsregeln des Bundes.

Kaufprozesse und Bieterverfahren

Beim Verkauf nicht mehr benötigter Liegenschaften nutzt die BImA regelmäßig transparente Bieterverfahren. Der Ablauf umfasst Vermarktung, Besichtigungen, Angebotsabgabe, Prüfung der Bonität und des Nutzungskonzepts sowie die notarielle Beurkundung. Besondere Verkaufsmodalitäten können für öffentliche Körperschaften oder Gemeinwohlzwecke vorgesehen sein.

Erbbaurechtsverträge

Das Erbbaurecht ermöglicht eine langfristige Nutzung eines Grundstücks gegen Zahlung eines Erbbauzinses. Erbbaurechtsverträge enthalten Regelungen zur Bebauung, Laufzeit, Heimfall, Anpassung des Erbbauzinses und zum Umgang mit baulichen Veränderungen. Sie werden im Grundbuch dinglich gesichert.

Streitigkeiten und Zuständigkeiten

Streitigkeiten aus zivilrechtlichen Verträgen mit der BImA verhandeln die ordentlichen Gerichte. Öffentlich-rechtliche Auseinandersetzungen, etwa zu planungsrechtlichen Fragen, fallen in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte. Sicherheits- und Geheimschutzbelange können Verfahrensabläufe beeinflussen.

Historische Entwicklung und Bedeutung

Die BImA wurde in den 2000er Jahren als zentrale Immobilienmanagerin des Bundes geschaffen. Sie bündelte zuvor getrennte Bereiche, unter anderem die Verwaltung des bundeseigenen Liegenschaftsvermögens, die Wohnungsfürsorge sowie die Betreuung der Forst- und Naturflächen. Heute bildet sie die Schnittstelle zwischen Bund, Ländern, Kommunen, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, wenn es um die Nutzung und Entwicklung von Bundesimmobilien geht. Ihre Arbeit hat erhebliche Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Staates, die Städtebau- und Infrastrukturentwicklung und den Schutz von Naturflächen im Eigentum des Bundes.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die rechtliche Stellung der BImA?

Die BImA ist eine eigenständige, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts des Bundes. Sie kann selbst Verträge schließen, Eigentum halten und vor Gerichten auftreten. Zugleich unterliegt sie der staatlichen Aufsicht und arbeitet im Rahmen der bundesrechtlichen Vorgaben.

Wer beaufsichtigt die BImA und wie wird sie gesteuert?

Die BImA steht unter der Aufsicht des Bundes. Leitungs- und Aufsichtsorgane der Anstalt sorgen für die Umsetzung der politischen und wirtschaftlichen Ziele des Bundes, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben und eine ordnungsgemäße Wirtschaftsführung.

Wie verkauft die BImA Grundstücke?

Verkäufe erfolgen in der Regel über wettbewerbliche Verfahren mit transparenter Angebotsabgabe. Für öffentliche Träger kann es geregelte Wege geben, Liegenschaften für Zwecke des Gemeinwohls zu erwerben, wobei beihilfen- und wettbewerbsrechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind.

Welche Aufgaben hat die BImA in der Wohnungsfürsorge?

Die BImA stellt Wohnraum insbesondere für Beschäftigte des Bundes bereit. Die Mietverhältnisse richten sich nach den allgemeinen Regeln des Mietrechts; ergänzend gelten interne Vorgaben des Bundes zur Zuweisung und Nutzung des Wohnraums.

Welche Besonderheiten gelten bei militärischen Liegenschaften?

Bei militärisch genutzten Flächen bestehen besondere Sicherheitsanforderungen. Zutritt, Nutzung, Informationszugang und Verwertung können eingeschränkt sein. Bei einer Aufgabe militärischer Nutzung wirkt die BImA an der geordneten Konversion mit.

Unterliegt die BImA dem Vergaberecht?

Ja. Als öffentlicher Auftraggeber muss die BImA bei Beschaffungen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen vergaberechtliche Regeln einhalten, um Transparenz, Gleichbehandlung und Wettbewerb sicherzustellen.

Welche Gerichte sind für Streitigkeiten mit der BImA zuständig?

Bei zivilrechtlichen Verträgen, etwa Miet- oder Kaufverträgen, sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Öffentlich-rechtliche Fragen, beispielsweise zur Planung oder Nutzungsgenehmigung, fallen in die Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte.

Wie geht die BImA mit Umwelt- und Naturschutz um?

Die BImA beachtet bei Bewirtschaftung, Entwicklung und Verwertung die einschlägigen Umwelt- und Naturschutzvorgaben. Dazu gehören Altlastenmanagement, naturschutzfachliche Prüfungen, Ausgleichsmaßnahmen und eine nachhaltige Forstbewirtschaftung.