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Bibliotheksgroschen

Begriff und Einordnung: Was ist der Bibliotheksgroschen?

Der Bibliotheksgroschen ist eine umgangssprachliche Bezeichnung für finanzielle Zuwendungen, die aus urheberrechtlich veranlassten Vergütungen an Bibliotheken zurückfließen. Er beschreibt keine eigenständige, gesetzlich definierte Abgabe, sondern einen aus Vereinbarungen und Verteilungsplänen der Verwertungsgesellschaften resultierenden Anteil, der Bibliotheken zufließt. Zweck ist es, die Rolle von Bibliotheken bei der Zugänglichmachung urheberrechtlich geschützter Werke und den damit verbundenen Aufwand zu berücksichtigen.

Der Begriff wird in der Praxis teils unterschiedlich verwendet. Häufig ist damit der Anteil aus Kopier- und Reprographievergütungen gemeint, der über Verwertungsgesellschaften an Bibliotheken ausgeschüttet oder für bibliothekarische Zwecke bereitgestellt wird. In manchen Zusammenhängen wird der Ausdruck auch im Umfeld der Vergütungen für das öffentliche Verleihen verwendet. In jedem Fall handelt es sich um ein finanzielles „Rückflusselement“ aus urheberrechtlichen Vergütungssystemen, das Bibliotheken zugutekommt.

Rechtsnatur und Abgrenzung

Rechtsnatur

Der Bibliotheksgroschen ist rechtlich eine mittelbare Folge kollektiver Rechtewahrnehmung. Vergütungen entstehen dort, wo urheberrechtlich relevante Nutzungen gesetzlich erlaubt, aber vergütungspflichtig ausgestaltet sind, oder wo pauschale Lizenzierungen durch Verwertungsgesellschaften vereinbart werden. Verwertungsgesellschaften vereinnahmen solche Vergütungen und schütten sie nach festgelegten Verteilungsplänen primär an Rechteinhabende aus. Der Bibliotheksgroschen ist der Teil, der nach Maßgabe dieser Pläne und Vereinbarungen Bibliotheken zufließt oder für bibliothekarische Zwecke bereitgestellt wird. Er beruht damit nicht auf einem eigenen Rechtsanspruch in Form einer eigenständigen Abgabe, sondern auf kollektiv ausgehandelten Mechanismen.

Abgrenzung zu verwandten Begriffen

  • Bibliothekstantieme: Bezeichnet pauschalierte Zahlungen für das öffentliche Verleihen von Werken über Bibliotheken. Diese Mittel werden von Verwertungsgesellschaften an Rechteinhabende ausgeschüttet. Der Bibliotheksgroschen wird hiervon begrifflich abgegrenzt, kann aber in der Praxis mit Rückflüssen an Bibliotheken in Zusammenhang stehen.
  • Reprographievergütung: Vergütungen für Vervielfältigungen mittels Kopierern, Scannern und ähnlichen Geräten. Ein Teil dieser Einnahmen ist traditionell Quelle des Bibliotheksgroschens, soweit Vereinbarungen dies vorsehen.
  • Geräte- und Speichermedienvergütungen sowie Betreibervergütungen: Pauschalbeträge, die Hersteller, Importeure oder Betreiber bestimmter Geräte bzw. Einrichtungen entrichten. Auch hieraus speisen sich Einnahmen der Verwertungsgesellschaften; Rückflüsse an Bibliotheken können als Bibliotheksgroschen bezeichnet werden.
  • E-Lending und digitale Lizenzen: Lizenzmodelle für elektronische Medien und Online-Nutzungen sind eigenständige Regelungskomplexe. Sie sind von pauschalen Vergütungssystemen zu unterscheiden; Berührungspunkte zum Bibliotheksgroschen bestehen je nach Ausgestaltung.

Beteiligte Akteure und Geldfluss

Der Bibliotheksgroschen entsteht im Zusammenspiel mehrerer Beteiligter:

  • Verwertungsgesellschaften vereinnahmen Vergütungen und regeln Verteilungspläne.
  • Rechteinhabende (z. B. Autorinnen, Autoren, Verlage) erhalten Ausschüttungen aus den Vergütungstöpfen.
  • Bibliotheken bieten Zugang zu Werken und stellen häufig Vervielfältigungsmöglichkeiten bereit; sie sind Empfänger des Bibliotheksgroschens.
  • Öffentliche Hand (z. B. Länder, Kommunen) ist mitunter an pauschalen Finanzierungen beteiligt und wirkt an Rahmenvereinbarungen mit.
  • Hersteller und Importeure vergütungspflichtiger Geräte und Speichermedien sowie Betreiber öffentlicher Vervielfältigungsgeräte leisten pauschale Vergütungen.

Typischer Geldfluss: Pauschalvergütungen werden vereinnahmt, nach festen Schlüsseln verteilt und in erster Linie an Rechteinhabende ausgeschüttet. Je nach Verteilungsplan und Vereinbarung wird ein Teil für bibliothekarische Zwecke reserviert oder direkt an Bibliotheken ausgekehrt. Die konkrete Ausgestaltung ist vertraglich geregelt und kann je nach Zeitraum und Region variieren.

Zweck und Funktion

Der Bibliotheksgroschen würdigt die Rolle von Bibliotheken im System des geistigen Eigentums. Er soll den Zugang zu Wissen fördern, den organisatorischen Aufwand der Einrichtungen abbilden und das Gleichgewicht zwischen Nutzungsermöglichung und Vergütung wahren. Daneben hat er eine kulturpolitische Dimension, indem er die Funktionsfähigkeit öffentlicher und wissenschaftlicher Bibliotheken unterstützt.

Praktische Ausgestaltung

Bemessung und Höhe

Die Höhe des Bibliotheksgroschens ist nicht einheitlich. Sie hängt von den jeweils maßgeblichen Verteilungsplänen, Vereinbarungen und den insgesamt vereinnahmten Vergütungen ab. In die Bemessung können Faktoren wie der Bestand, die Nutzung, die Anzahl öffentlich zugänglicher Vervielfältigungsgeräte oder statistische Erhebungen einfließen. Der Ausdruck „Groschen“ deutet auf eine eher kleine, ergänzende Finanzierungskomponente hin.

Anspruchsberechtigung

Empfänger sind regelmäßig öffentlich zugängliche Bibliotheken, also insbesondere kommunale und wissenschaftliche Einrichtungen. Ob und in welchem Umfang Mittel gewährt werden, ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Verteilungsregeln und Absprachen. Private Sammlungen oder nicht-öffentliche Bibliotheken sind üblicherweise nicht einbezogen.

Nachweis und Meldungen

Für die Zuteilung können Berichts- und Meldeverfahren vorgesehen sein, etwa zur Anzahl von Geräten, zur Nutzung oder zu Bestandsdaten. Die Einzelheiten ergeben sich aus den vertraglichen Regelungen zwischen den Beteiligten.

Verwendung der Mittel

Der Bibliotheksgroschen wird zweckgebunden für bibliothekarische Aufgaben eingesetzt. Dazu zählen typischerweise Erwerbung, Erschließung, Erhaltung und die Bereitstellung nutzungsbezogener Infrastruktur. Die Mittel kommen der Institution zugute und werden nicht an einzelne Personen ausgeschüttet.

Digitale Entwicklungen

Die fortschreitende Digitalisierung beeinflusst die Grundlagen des Bibliotheksgroschens. Relevante Aspekte sind etwa Scans an Bibliotheksgeräten, digitale Semesterapparate, elektronische Leseplätze und E-Books. Pauschalvergütungen und Lizenzmodelle werden fortlaufend angepasst. In welchem Umfang digitale Nutzungen zu Rückflüssen an Bibliotheken führen, richtet sich nach aktuellen Vereinbarungen und der Entwicklung der Verteilungspläne.

Transparenz, Kontrolle und Streitfragen

Verwertungsgesellschaften unterliegen besonderen Transparenz- und Aufsichtsanforderungen. Verteilungspläne werden festgelegt, regelmäßig überprüft und angepasst. Diskussionspunkte betreffen unter anderem die Aufteilung zwischen Rechteinhabenden und institutionellen Rückflüssen, die Berücksichtigung digitaler Nutzungen, die Datengrundlagen für die Verteilung sowie regionale Unterschiede. Der Bibliotheksgroschen bleibt damit ein dynamisches Element im Ausgleich zwischen Zugang, Vergütung und Kulturförderung.

Internationale Perspektive

In anderen Ländern existieren vergleichbare, aber teils anders ausgestaltete Systeme zur kollektiven Rechtewahrnehmung, zur Vergütung für Privatkopie und öffentliches Verleihen. Der Ausdruck „Bibliotheksgroschen“ ist sprach- und systemgebunden; sachlich beschreibt er jedoch ein verbreitetes Prinzip: bibliothekarische Rückflüsse aus pauschalen urheberrechtlichen Vergütungen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Bibliotheksgroschen

Was bedeutet „Bibliotheksgroschen“ im rechtlichen Kontext?

Der Bibliotheksgroschen ist eine praxisnahe Bezeichnung für Rückflüsse aus urheberrechtlich bedingten Vergütungen an Bibliotheken. Er ist kein eigener Rechtsbegriff, sondern bezeichnet Anteile aus kollektiv vereinnahmten Vergütungen, die Bibliotheken zugutekommen.

Wer zahlt den Bibliotheksgroschen und wer erhält ihn?

Die Mittel stammen aus pauschalen Vergütungssystemen, die durch Verwertungsgesellschaften vereinnahmt werden. Empfänger sind regelmäßig öffentliche und wissenschaftliche Bibliotheken, denen nach Maßgabe von Verteilungsplänen ein Anteil zugewiesen wird.

Worin unterscheidet sich der Bibliotheksgroschen von der Bibliothekstantieme?

Die Bibliothekstantieme bezeichnet pauschalierte Zahlungen für das öffentliche Verleihen, die an Rechteinhabende fließen. Der Bibliotheksgroschen meint demgegenüber Rückflüsse an Bibliotheken selbst, häufig aus Reprographie- und ähnlichen Vergütungstöpfen.

Gibt es einen einheitlichen Anspruch auf den Bibliotheksgroschen?

Einen einheitlichen, eigenständigen Anspruch gibt es nicht. Die Zuteilung richtet sich nach den einschlägigen Verteilungsplänen und Vereinbarungen zwischen Verwertungsgesellschaften und weiteren Beteiligten.

Wie wird die Höhe des Bibliotheksgroschens festgelegt?

Die Höhe ergibt sich aus den insgesamt vereinnahmten Vergütungen und aus Verteilungsschlüsseln. Einfluss haben je nach Ausgestaltung etwa Bestands- und Nutzungsdaten oder die Anzahl öffentlich zugänglicher Vervielfältigungsgeräte.

Erfasst der Bibliotheksgroschen auch digitale Nutzungen?

Digitale Nutzungen werden zunehmend in Vergütungs- und Lizenzsystemen berücksichtigt. Ob und in welchem Umfang daraus Rückflüsse an Bibliotheken resultieren, hängt von aktuellen Vereinbarungen und Verteilungsregeln ab.

Müssen Bibliotheksnutzende den Bibliotheksgroschen zahlen?

Der Bibliotheksgroschen ist keine von Nutzenden zu entrichtende Gebühr. Es handelt sich um Rückflüsse aus pauschalen Vergütungen, die über Verwertungsgesellschaften organisiert sind.

Wie wird die Verwendung der Mittel kontrolliert?

Die Mittelvergabe folgt vertraglichen Regelungen. Verwertungsgesellschaften unterliegen besonderen Transparenzanforderungen; Bibliotheken verwenden die Mittel zweckgebunden für bibliothekarische Aufgaben.