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Begünstigung

Begriff und Bedeutung der Begünstigung

Der Begriff „Begünstigung“ bezeichnet im rechtlichen Kontext das gezielte Verschaffen eines Vorteils für eine andere Person, insbesondere durch das Verhindern oder Erschweren von Strafverfolgungsmaßnahmen. Die Begünstigung ist in verschiedenen Rechtsgebieten relevant, vor allem im Strafrecht. Sie unterscheidet sich von anderen Formen der Unterstützung dadurch, dass sie nach einer bereits begangenen rechtswidrigen Tat erfolgt und darauf abzielt, dem Täter einen Vorteil zu verschaffen oder die Folgen seiner Tat abzumildern.

Begünstigung im Strafrecht

Im Bereich des Strafrechts versteht man unter Begünstigung die Handlung einer Person, die einem anderen nach dessen Straftat hilft, damit dieser Vorteile aus seiner Tat ziehen kann oder damit er nicht für seine Tat zur Verantwortung gezogen wird. Dies kann beispielsweise durch das Verstecken von Beweismitteln, das Unterstützen bei der Flucht oder das Verschleiern von Spuren geschehen.

Abgrenzung zu ähnlichen Delikten

Die Begünstigung ist klar abzugrenzen von anderen Delikten wie Beihilfe oder Hehlerei. Während Beihilfe bereits während der Tatausführung geleistet wird und Hehlerei den Umgang mit aus Straftaten stammenden Gegenständen betrifft, setzt die Begünstigung erst nach Abschluss der Haupttat ein und bezieht sich auf Handlungen zugunsten des Täters selbst.

Mögliche Handlungen als Begünstigung

  • Verbergen des Täters vor den Ermittlungsbehörden
  • Zerstören oder Manipulieren von Beweismitteln zugunsten des Täters
  • Unterstützung bei der Flucht nach einer Straftat
  • Verschaffung finanzieller Vorteile aus einer rechtswidrigen Handlung an den Täter
  • Aussagen machen mit dem Ziel, Ermittlungen zu behindern

Zivilrechtliche Aspekte der Begünstigung

Auch außerhalb des Strafrechts findet sich der Begriff „Begünstigter“, etwa im Zivilrecht. Hier bezeichnet er eine Person, die durch eine Verfügung – zum Beispiel ein Testament – einen Vorteil erhält. In diesem Zusammenhang steht nicht strafbares Verhalten im Vordergrund; vielmehr geht es um Rechte und Ansprüche Dritter aufgrund vertraglicher Regelungen oder letztwilliger Verfügungen.

Bedeutung in Verträgen und letztwilligen Verfügungen

Im Vertrags- sowie Erbrecht spricht man häufig vom „Begünstigten“. Dieser erhält beispielsweise Leistungen aus einem Vertrag zugunsten Dritter (wie Lebensversicherungen) oder Vermögenswerte aufgrund eines Testaments. Die Rolle als zivilrechtlicher Begünstigter ist grundsätzlich legal und gewollt; sie unterscheidet sich daher grundlegend vom strafrechtlichen Verständnis.

Sanktionen bei strafbarer Begünstigung

Wer eine andere Person begünstigt hat – also deren Bestrafung vereitelt hat -, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen. Die Sanktionen reichen je nach Schweregrad bis hin zu Geld- oder Freiheitsstrafen. Dabei spielt es keine Rolle, ob zwischen Täter und demjenigen, welcher ihn begün­stigt hat (dem sogenannten „Begüns­tiger“), ein persönliches Verhältnis besteht; auch Freunde oder Familienangehörige können betroffen sein.

Ausschlussgründe für eine Bestrafung wegen Begüns­tigung

In bestimmten Fällen sieht das Recht Ausnahmen vor: So sind nahe Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen nicht verpflichtet beziehungsweise werden nicht bestraft , wenn sie einen nahestehen­den Menschen begüns­tigen . Diese Ausnahme dient dem Schutz familiärer Bindungen.

Häufig gestellte Fragen zur rechtlichen Bedeutung von Begüns­tigung

Was versteht man unter strafbarer Begeüns­tigung?

Strafbare Begeüns­t igung liegt vor , wenn jemand einem anderen hilft , nachdem dieser eine rechtswidrige Tat begangen hat , um ihm Vorteile daraus zu verschaffen beziehungsweise seine Bestrafung zu verhindern . Dies geschieht typischerweise durch Handlungen wie Fluchthilfe , Vernichtung von Spuren o­der Falschaussagen .< / p >

< h3 >Wie unterscheidet sich Begeüns t ig ung v on B eihilf e ?< / h3 >
< p >Begeün s t i g u n g erfolgt immer erst n a c h d e r H aupttat u nd dient dazu , d em T ä ter n ac hträglich V o rteile z u ve rschaffen . B ei hilfe hingegen bedeutet Unterstützung während de r Tatausführung selbst.< / p >

< h3 >Kann auch unbewusstes Verhalten als Begeün s t i g ung gelten?< / h3 >
< p >Für di e Annahme ei ner strafbaren Bege üns t igu ng is t Vorsatz erforderlich ; fahrlässiges od er unbeabsichtigtes Verhalten reicht in de r Regel ni cht aus.< / p >

< h3 >Welche Strafen drohen bei festgestellter Bege üns tig ung?< / h 3 >
< p >Die möglichen Sanktionen reichen vo n Geldstrafe bis hin z u Freiheitsstrafe ; dies hängt vo m Einzelfall sowi e v on d er Schwere de s Vorwurfs ab.< / p >

< h 3>Können Familienmitglieder wegen B egü ns tig ung belangt werden?
< p>I m Regelfall gibt es Ausnahmeregelunge n fü r nahe Angehörige ; diese sin d unt er b estimmten Voraussetzungen vo n einer Strafe ausgeschlossen.< / p >

< h 3>Darf ich jemanden unterstützen ohne mich strafbar z u machen?< / h ³ >

Nicht jede Hilfeleistung is t automatisch verboten ; entscheidend is t ob da dur ch di e Vereitelu ng ode r E rs chweru ng de r S trafverfolg ung erfolg te.< /p>