Begriff und rechtliche Einordnung des Ausbildungsverhältnisses
Das Ausbildungsverhältnis ist ein besonderes Rechtsverhältnis zwischen einer ausbildenden Stelle (zum Beispiel einem Unternehmen oder einer Institution) und einer auszubildenden Person. Es dient dem Zweck, der auszubildenden Person die für einen bestimmten anerkannten Ausbildungsberuf notwendigen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten systematisch zu vermitteln. Das Ausbildungsverhältnis unterscheidet sich von anderen Beschäftigungsverhältnissen insbesondere durch seinen vorrangigen Bildungs- und Qualifizierungscharakter.
Abschluss eines Ausbildungsverhältnisses
Ein Ausbildungsverhältnis kommt in der Regel durch den Abschluss eines schriftlichen Vertrags zustande, dem sogenannten Berufsausbildungsvertrag. Dieser Vertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien während der Ausbildungszeit. Zu den wesentlichen Inhalten gehören unter anderem Angaben zur Art, sachlichen und zeitlichen Gliederung sowie zum Ziel der Ausbildung, Beginn und Dauer des Verhältnisses sowie Vergütung und Arbeitszeiten.
Formvorschriften beim Vertragsschluss
Der Berufsausbildungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. Die ausbildende Stelle ist verpflichtet, eine Kopie des Vertrags an die zuständige Kammer weiterzuleiten. Minderjährige benötigen zudem die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter.
Rechte und Pflichten im Ausbildungsverhältnis
Pflichten der auszubildenden Person
Die auszubildende Person verpflichtet sich insbesondere dazu, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen, an Ausbildungsmaßnahmen teilzunehmen sowie Weisungen zu befolgen, soweit sie mit dem Ausbildungszweck vereinbar sind. Zudem besteht eine Pflicht zur Verschwiegenheit über Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse.
Pflichten des Ausbildungsbetriebs bzw. der ausbildenden Stelle
Die ausbildende Stelle hat dafür Sorge zu tragen, dass alle erforderlichen Kenntnisse vermittelt werden können – sowohl praktisch als auch theoretisch (zum Beispiel durch Freistellung für den Besuch der Berufsschule). Sie muss außerdem geeignete Fachkräfte bereitstellen sowie Schutzvorschriften zum Wohle junger Menschen beachten.
Dauer des Ausbildungsverhältnisses
Die Dauer richtet sich nach dem jeweiligen anerkannten Ausbildungsberuf; sie beträgt in Deutschland meist zwischen zwei bis dreieinhalb Jahren. Eine Verkürzung oder Verlängerung kann unter bestimmten Voraussetzungen möglich sein – etwa bei bereits vorhandener Vorbildung oder bei nicht bestandener Abschlussprüfung.
Kündigungsmöglichkeiten im Ausbildungsverhältnis
Das Recht zur Kündigung ist während eines bestehenden Ausbildungsverhältnisses eingeschränkt geregelt: Während einer Probezeit kann das Verhältnis jederzeit ohne Angabe von Gründen beendet werden; nach Ablauf dieser Zeit nur noch unter besonderen Voraussetzungen wie beispielsweise schwerwiegendem Fehlverhalten oder Aufgabe beziehungsweise Wechsel des angestrebten Berufs durch die auszubildende Person.
Nach erfolgreichem Abschluss endet das Verhältnis automatisch mit Bestehen der Abschlussprüfung; andernfalls spätestens mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Zeitspanne.
Vergütung im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses
Während ihrer Ausbildung erhalten auszubildende Personen eine angemessene Vergütung vom Betrieb beziehungsweise von ihrer Einrichtung gezahlt – diese steigt üblicherweise jährlich an (Staffelvergütung). Die Höhe orientiert sich am jeweiligen Tarifvertrag beziehungsweise branchenüblichen Sätzen.
Beteiligte Stellen im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses
- Betrieb/Ausbildungsstätte: Verantwortlich für praktische Ausbildung.
- Kammern/Behörden: Überwachen Einhaltung gesetzlicher Vorgaben.
- Berufsschule: Vermittelt theoretische Inhalte ergänzend zur Praxis.
Häufig gestellte Fragen zum Thema „Ausbildungsverhältnis“
Muss ein Berufsausbildungsvertag immer schriftlich abgeschlossen werden?
Ja, ein Berufsausbildungsvertag muss stets in Schriftform geschlossen werden; dies dient vor allem dem Schutz beider Parteien sowie als Nachweis über getroffene Vereinbarungen. p >
< h3 >Welche Rechte haben Azubis während ihres Verhältnisses? h3 >
< p >Azubis haben Anspruch auf ordnungsgemäße Vermittlung aller relevanten Kenntnisse ihres Berufsbereichs,
auf Zahlung einer angemessenen Vergütung,
auf Urlaub gemäß geltender Vorschriften
sowie auf Freistellung für den Besuch von Unterrichtseinheiten in Schule oder überbetrieblichen Lehrgängen. p >
< h3 >Wie lange dauert typischerweise ein solches Verhältnis? h3 >
< p >Je nach gewähltem Berufsweg variiert die reguläre Dauer meist zwischen zwei bis dreieinhalb Jahren;
Abweichungen sind jedoch je nach Vorbildung oder Prüfungsergebnissen möglich. p >
< h3 >Kann das Verhältnis vorzeitig beendet werden? h3 >
< p >Eine Beendigung ist innerhalb einer festgelegten Probezeit jederzeit ohne Angabe besonderer Gründe zulässig;
danach nur noch unter bestimmten Bedingungen wie gravierenden Pflichtverletzungen
oder wenn Azubi seine Ausbildung nicht fortsetzen möchte bzw.
einen anderen Beruf ergreifen will.< / p >
< h3 >Besteht Anspruch auf Urlaub während dieser Zeit? h ³ >
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>
Ja,
es besteht grundsätzlich Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub;
dessen Umfang richtet sich nach Alter,
tariflicher Regelung bzw.< br /> gesetzlichen Mindeststandards.< / p >
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Wer kontrolliert Einhaltung gesetzlicher Vorgaben?< / h ³ >
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Zuständig sind jeweils branchenspezifische Kammern (z.B.< br /> Industrie- & Handelskammer),
Handwerkskammern o. a.,
welche Verträge registrieren,
beraten &< br /> überwachen.< / p >
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Was passiert bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung?< / h ³ ><
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