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Aktie

Begriff und rechtliche Grundlagen der Aktie

Die Aktie ist ein Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft (AG) oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) verbrieft. Mit dem Erwerb einer Aktie wird der Inhaber zum sogenannten Aktionär und erhält damit bestimmte Rechte und Pflichten gegenüber der Gesellschaft. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgabe, Übertragung und Verwaltung von Aktien sind in Deutschland durch verschiedene Gesetze geregelt.

Arten von Aktien

Aktien können nach unterschiedlichen Kriterien unterschieden werden. Die wichtigsten Unterscheidungsmerkmale betreffen die Übertragbarkeit, die Rechte des Aktionärs sowie den Umfang der Beteiligung.

Nennwertaktien und Stückaktien

Nennwertaktien lauten auf einen bestimmten Betrag des Grundkapitals, während Stückaktien keinen Nennbetrag ausweisen, sondern einen rechnerischen Anteil am Grundkapital darstellen. Beide Formen sind in Deutschland zulässig.

Inhaber- und Namensaktien

Inhaberaktien werden durch bloße Übergabe übertragen; sie lauten nicht auf eine bestimmte Person. Namensaktien hingegen sind auf den Namen eines bestimmten Aktionärs ausgestellt; deren Übertragung erfordert eine Umschreibung im Aktienregister der Gesellschaft.

Stamm- und Vorzugsaktien

Stammaktien gewähren dem Inhaber sämtliche mitgliedschaftlichen Rechte wie Stimmrecht in der Hauptversammlung sowie Anspruch auf Dividende. Vorzugsaktien können mit besonderen Rechten ausgestattet sein, etwa einem bevorzugten Dividendenanspruch bei gleichzeitigem Ausschluss des Stimmrechts.

Rechte des Aktionärs aus rechtlicher Sicht

Mitgliedschaftliche Rechte

Aktionäre haben das Recht zur Teilnahme an der Hauptversammlung sowie zur Ausübung ihres Stimmrechts entsprechend ihrer Beteiligung am Grundkapital. Weitere Mitgliedschaftsrechte umfassen das Auskunftsrecht gegenüber dem Vorstand während der Hauptversammlung sowie das Recht zur Anfechtung von Beschlüssen unter bestimmten Voraussetzungen.

Vermögensrechte

Zu den Vermögensrechten zählen insbesondere das Recht auf Gewinnbeteiligung (Dividende), Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen sowie ein Anspruch auf einen Anteil am Liquidationserlös im Falle einer Auflösung oder Abwicklung der Gesellschaft.

Plichten des Aktionärs

Die wichtigste Pflicht eines Aktionärs besteht darin, den vereinbarten Ausgabebetrag für die gezeichneten Aktien zu leisten – dies erfolgt meist im Rahmen einer Kapitalerhöhung oder Gründung durch Einzahlung des entsprechenden Betrags.

Börsenhandel und Übertragbarkeit von Aktien

Aktien können an Börsen gehandelt werden, sofern sie zum Handel zugelassen wurden (börsennotierte Gesellschaften). Die Übertragbarkeit richtet sich nach Art der Aktie: Während Inhaberaktien formlos übertragbar sind, bedarf es bei Namens- oder vinkulierten Namensaktien zusätzlicher Formalitäten wie Eintragung ins Register bzw. Zustimmung durch die Gesellschaft.

Sonderformen: Vinkulierte Namensaktion & Belegschaftsaktion

  • Vinkulierte Namensaktion: Hier ist für jede Übertragung zusätzlich eine Zustimmung seitens der AG erforderlich.
  • Belegschaftsaktion: Diese Form wird speziell Mitarbeitern angeboten – häufig zu vergünstigten Konditionen -, um deren Bindung an das Unternehmen zu stärken.

Kollektive Willensbildung: Die Hauptversammlung als Organ

Zentrales Organ für kollektive Entscheidungen innerhalb einer AG ist die Hauptversammlung aller stimmberechtigten Aktionäre. Hier werden grundlegende Beschlüsse gefasst – etwa über Gewinnverwendung, Satzungsänderungen sowie Bestellung bzw. Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern. 


Häufig gestellte Fragen zum Thema Aktie (FAQ)

Muss jeder Aktionär im Handelsregister eingetragen sein?

Nicht jeder einzelne Aktionär muss im Handelsregister eingetragen sein. Bei Inhaberaktionen erfolgt keine namentliche Registrierung einzelner Eigentümer im Handelsregister oder einem öffentlichen Register. Bei Namensaktionen hingegen wird jeder Eigentümer ins interne Aktienregister aufgenommen.

Darf jede natürliche Person eine Aktie erwerben?

Sowohl natürliche als auch juristische Personen dürfen grundsätzlich Anteile an börsenfähigen Unternehmen erwerben – Einschränkungen bestehen lediglich aufgrund gesetzlicher Vorschriften wie Altersgrenzen oder speziellen Regelungen bestimmter Branchen.

Können Minderjährige rechtswirksam als Aktionäre auftreten?

Minderjährige können grundsätzlich auch als Eigentümer von Aktien auftreten, benötigen jedoch regelmäßig die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter zur Wirksamkeit entsprechender Rechtsgeschäfte rund um Erwerb bzw. Veräußerung von Anteilen.

Sind mit dem Besitz einer einzigen Aktie alle Rechte verbunden?

< p > Auch Besitzer nur einer einzelnen Stamm – oder Vorzugsakte erhalten grundsätzlich alle ihnen zustehenden Mitgliedschaft -und Vermögensrechte.Das Gewicht dieser Rechte richtet sich jedoch nach dem Umfang ihres Anteils am gesamten Grundkapital.

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< h 4 > Welche Informationspflichten hat eine AG gegenüber ihren Anlegern ? < / h4 >

< p > Eine AG muss ihre Anleger regelmäßig informieren.Dazu gehören insbesondere Jahresabschlüsse,
Zwischenberichte,
Einladungen zu Versammlungen sowie Ad – hoc – Mitteilungen über wesentliche Ereignisse,
sofern diese kursrelevant sind.

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< h 4 > Wie kann ein Streit zwischen mehreren Anteilseignern gelöst werden ?< / h4 >

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Streitigkeiten zwischen Anteilseignern werden vorrangig innerhalb gesellschaftlicher Organe beigelegt.Für weitergehende Konflikte stehen zivilrechtliche Verfahren offen.

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< h 4 > Was geschieht mit meinen Rechten bei Verlust meiner physischen Urkunde ?< / h4 >

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Der Verlust eines physischen Wertpapierdokuments kann ersetzt werden.Die Ausstellung eines Ersatzdokuments erfolgt nach Durchführung eines Sperrverfahrens,
um Missbrauch auszuschließen.Bei depotverwahrten Papieren entfällt dieses Problem weitgehend.

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