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Akkordarbeit

Begriff und Grundlagen der Akkordarbeit

Akkordarbeit bezeichnet eine besondere Form der Arbeitsentlohnung, bei der die Vergütung nicht nach der aufgewendeten Zeit, sondern nach dem erzielten Arbeitsergebnis bemessen wird. Im Mittelpunkt steht dabei die Menge oder Anzahl hergestellter Produkte oder ausgeführter Leistungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Diese Entlohnungsform findet vor allem in industriellen Fertigungsbetrieben Anwendung, kann aber auch in anderen Branchen vorkommen.

Arten und Ausgestaltung von Akkordarbeit

Unterscheidung zwischen Zeitakkord und Stückakkord

Bei Akkordarbeit wird grundsätzlich zwischen zwei Hauptformen unterschieden: dem Stückakkord und dem Zeitakkord. Beim Stückakkord erhält die arbeitende Person für jedes gefertigte Stück einen festen Betrag. Beim Zeitakkord hingegen wird ein bestimmter Vorgabezeitwert für eine Arbeitseinheit festgelegt; die Entlohnung richtet sich danach, wie viele Einheiten innerhalb einer bestimmten Zeitspanne erbracht werden.

Kombination mit anderen Lohnformen

In vielen Fällen ist Akkordarbeit mit einem Grundlohn kombiniert, um ein Mindestmaß an Einkommenssicherheit zu gewährleisten. Zusätzlich können Zuschläge oder Prämien gezahlt werden, wenn bestimmte Zielvorgaben überschritten werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen der Akkordarbeit

Zulässigkeit von Akkordsystemen im Arbeitsverhältnis

Die Einführung von Akkordsystemen unterliegt rechtlichen Anforderungen. Insbesondere muss gewährleistet sein, dass durch den Leistungsdruck keine Gefährdung für Gesundheit oder Sicherheit entsteht. Die Gestaltung des Systems erfolgt häufig durch Betriebsvereinbarungen oder tarifliche Regelungen.

Mindestentgelt und Schutzvorschriften bei Akkordarbeit

Auch bei akkorder Entlohnung gelten gesetzliche Mindeststandards zum Schutz der Beschäftigten. Dazu zählt insbesondere das Recht auf ein angemessenes Mindestentgelt sowie auf Pausen- und Ruhezeiten während des Arbeitstags. Die Höhe des tatsächlich erzielbaren Lohns darf nicht hinter vergleichbare Tätigkeiten zurückfallen.

Sonderregelungen für Jugendliche und Schwangere

Für bestimmte Personengruppen wie Jugendliche sowie schwangere oder stillende Personen bestehen zusätzliche Schutzvorschriften hinsichtlich zulässiger Arbeitsbelastung sowie Höchstarbeitszeiten im Zusammenhang mit akkorder Leistungserbringung.

Beteiligungsrechte im Betrieb bei Einführung von Akkordsystemen

Die Einführung neuer Systeme zur Leistungsvergütung unterliegt Mitbestimmungsrechten betrieblicher Interessenvertretungen wie etwa Betriebsräten. Diese haben das Recht auf Information sowie Mitwirkung an Ausgestaltung und Überwachung entsprechender Regelungen zur Sicherstellung fairer Bedingungen am Arbeitsplatz.

Akkordrelevante Dokumentations- und Nachweispflichten

Arbeitgebende sind verpflichtet, nachvollziehbare Aufzeichnungen über erbrachte Leistungen zu führen sowie deren Abrechnung transparent zu gestalten. Dies dient sowohl dem Nachweis ordnungsgemäßer Vergütung als auch als Grundlage möglicher Auseinandersetzungen über Lohnansprüche aus geleisteter Arbeit im Rahmen eines akkorden Systems.

Häufig gestellte Fragen zur rechtlichen Einordnung von Akkordarbeit

Darf jede Tätigkeit als Akkordarbeit vergütet werden?

Nicht jede Tätigkeit eignet sich für eine Vergütung nach dem Prinzip der Akkordeinheit; es müssen objektiv messbare Ergebnisse vorliegen, damit diese Form zulässig ist.

Muss ein Mindestverdienst auch bei geringer Leistung garantiert sein?

Akkordsysteme dürfen nicht dazu führen, dass Beschäftigte weniger verdienen als vergleichbar entlohnte Personen in ähnlichen Tätigkeiten; es besteht Anspruch auf einen angemessenen Mindestverdienst.

Sind Pausen- und Ruhezeiten auch bei hoher Produktionsleistung einzuhalten?

Pausen- sowie gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten müssen unabhängig vom erreichten Produktionsergebnis eingehalten werden.

Können Minderjährige in einem Betrieb nach dem Prinzip der reinen Stückzahl bezahlt werden?

Spezielle Vorschriften schützen Minderjährige vor übermäßiger Belastung durch leistungsbezogene Bezahlungssysteme; hier gelten besondere Einschränkungen.

Darf das System ohne Zustimmung des Betriebsrats eingeführt werden?

Betriebliche Interessenvertretungen haben Beteiligungsrechte bezüglich Einführung beziehungsweise Änderung leistungsbezogener Vergütungsmodelle.

Müssen Arbeitgeber genaue Aufzeichnungen über erbrachte Leistungen führen?

Zur Transparenz sind Arbeitgeber verpflichtet, nachvollziehbare Dokumentationen über geleistete Arbeiten anzufertigen.

Können Schwangere weiterhin an einem bestehenden Ak­kordsystem teilnehmen?


Angehörige besonders geschützter Gruppen – darunter Schwangere – unterliegen besonderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen hinsichtlich Belastbarkeit am Arbeitsplatz.