agrément

Begriffserklärung und Ursprung des agrément

Der Begriff agrément stammt aus dem Französischen und bedeutet wörtlich übersetzt „Zustimmung“ oder „Einverständnis“. Im rechtlichen Kontext wird der Begriff vor allem im internationalen Recht, insbesondere im diplomatischen Bereich, verwendet. Er bezeichnet die ausdrückliche Zustimmung eines Staates zur Entsendung eines ausländischen Diplomaten oder Botschafters in das eigene Land.

Bedeutung des agrément im Völkerrecht

Im Rahmen der zwischenstaatlichen Beziehungen ist das agrément ein zentrales Instrument zur Wahrung staatlicher Souveränität. Bevor ein Staat einen neuen Botschafter zu einem anderen Staat entsendet, muss er zunächst dessen Einverständnis – das sogenannte agrément – einholen. Erst nach Erteilung dieses Einverständnisses kann die offizielle Ernennung erfolgen.

Ablauf des Verfahrens zur Einholung eines agréments

Das Verfahren beginnt mit einer vertraulichen Anfrage an den Empfangsstaat, ob dieser mit der vorgeschlagenen Person als Vertreter einverstanden ist. Der Empfangsstaat prüft daraufhin die Person und teilt seine Entscheidung mit. Wird das agrément erteilt, kann die Entsendung offiziell erfolgen; wird es verweigert, bleibt dies in der Regel ohne Angabe von Gründen.

Bedeutung für diplomatische Beziehungen

Das System des agréments dient dazu, Konflikte zu vermeiden und sicherzustellen, dass nur akzeptierte Personen als Vertreter tätig werden können. Es schützt den aufnehmenden Staat davor, unerwünschte Personen in sensiblen Positionen akzeptieren zu müssen.

Anwendungsbereiche außerhalb des Diplomatischen Dienstes

Obwohl das Konzept hauptsächlich im diplomatischen Kontext Anwendung findet, gibt es auch andere Bereiche – etwa bei internationalen Organisationen oder bestimmten bilateralen Abkommen -, in denen eine vergleichbare Zustimmung erforderlich sein kann. Hierbei handelt es sich jedoch meist um abgeleitete Formen des ursprünglichen Prinzips.

Rechtliche Bedeutung und Folgen einer Verweigerung des agréments

Die Erteilung eines agréments ist eine souveräne Entscheidung jedes Staates. Eine Ablehnung muss nicht begründet werden und führt dazu, dass die vorgeschlagene Person nicht entsandt werden darf. Dies hat keine weiteren rechtlichen Konsequenzen für den ablehnenden Staat; allerdings kann eine wiederholte Ablehnung Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen haben.

Sonderfälle: Rücknahme oder Widerruf eines bereits erteilten agréments (Persona non grata)

Auch nach erfolgter Zustimmung kann ein Staat einen bereits akkreditierten Diplomaten jederzeit zur unerwünschten Person („persona non grata“) erklären und damit faktisch das zuvor erteilte Einverständnis widerrufen. In diesem Fall muss der betreffende Diplomat abberufen werden.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „agrément“ (FAQ)

Was versteht man unter dem Begriff „agrément“?

Unter dem Begriff „agrément“ versteht man im völkerrechtlichen Zusammenhang die ausdrückliche Zustimmung eines Staates zur Entsendung einer bestimmten Person als offiziellen Vertreter (meist Botschafter) durch einen anderen Staat.

Muss jeder Diplomat vor seiner Entsendung ein agrément erhalten?

Ja, bevor eine Person offiziell als Diplomat tätig werden darf – insbesondere auf Ebene von Botschaftern -, ist grundsätzlich immer vorher das Einverständnis (das sogenannte Agrément) vom Empfangsstaat einzuholen.

Kann ein Staat ohne Angabe von Gründen ein Agrément verweigern?

Ein Staat hat jederzeit das Recht, ohne Angabe von Gründen einem vorgeschlagenen Diplomaten sein Agrément zu verweigern.

Können auch andere Personen außer Botschaftern einem Agréement-Verfahren unterliegen?

Neben Botschaftern können auch andere hochrangige diplomatische Vertreter sowie bestimmte Funktionsträger internationaler Organisationen einem solchen Zustimmungsverfahren unterliegen.

Muss eine Verweigerung öffentlich gemacht werden?

Einer Verweigerung liegt üblicherweise kein öffentlicher Vorgang zugrunde; sie erfolgt diskret zwischen den beteiligten Staaten.

Kann einmal erteiltes Agréement zurückgenommen werden?

Sollte sich herausstellen, dass Gründe gegen einen bereits akkreditierten Diplomaten sprechen („persona non grata“), kann dessen Status entzogen beziehungsweise widerrufen werden.