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Adoptionsverfahren


Definition und allgemeiner Kontext des Adoptionsverfahrens

Das Adoptionsverfahren bezeichnet den rechtlich vorgeschriebenen Ablauf, durch den die rechtliche Elternschaft eines Kindes oder eines Erwachsenen von den leiblichen Eltern auf eine oder mehrere andere Personen, die Adoptiveltern, übertragen wird. Dieses Verfahren wird vor allem im Familienrecht angewendet und ist gesetzlich geregelt, um das Wohl des zu adoptierenden Kindes oder der zu adoptierenden Person sicherzustellen. Ziel des Adoptionsverfahrens ist es, die rechtliche, soziale und emotionale Integration des Adoptierten in die neue Familie zu ermöglichen und dabei sowohl das Kindeswohl als auch das Interesse der beteiligten Erwachsenen zu berücksichtigen.

Das Adoptionsverfahren hat sowohl in gesellschaftlicher als auch in rechtlicher Hinsicht eine große Bedeutung. Familienstrukturen werden durch Adoptionen nachhaltig verändert und rechtliche Bindungen werden neu geschaffen. Das Verfahren betrifft neben Kinderlosenpaaren häufig auch Patchworkfamilien, Alleinstehende sowie Stiefeltern, die Kinder des Partners rechtlich übernehmen möchten.

Formelle und allgemeinverständliche Definition des Adoptionsverfahrens

Formell lässt sich das Adoptionsverfahren als gesetzlich geregelter Prozess beschreiben, der dazu dient, ein rechtliches Kindschaftsverhältnis zwischen einer bisher nicht verwandten Person (meist einem Kind) und dem oder den Adoptierenden herzustellen. Mit dem rechtskräftigen Abschluss dieses Verfahrens entsteht ein vollständig neues Verwandtschaftsverhältnis, das in fast allen rechtlichen Belangen mit einer biologischen Eltern-Kind-Beziehung gleichgestellt ist.

Allgemeinverständlich ausgedrückt, ist das Adoptionsverfahren der Weg, über den ein Kind oder seltener auch ein Erwachsener neue Eltern bekommt und damit endgültig und rechtlich verbindlich ein neues Familienmitglied wird. Für das angenommene Kind bedeutet die Adoption in der Regel den dauerhaften Wechsel in eine neue Familie mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Typische Kontexte des Adoptionsverfahrens

Das Adoptionsverfahren kommt hauptsächlich im Familienrecht zum Einsatz. Häufige Kontexte sind unter anderem:

  • Adoptionen Minderjähriger: Die Aufnahme eines Minderjährigen in eine neue Familie, entweder durch fremde Adoptiveltern (Fremdadoption) oder durch Verwandte oder Stiefeltern (Stiefkindadoption).
  • Adoption Erwachsener: Weniger häufig, wird aber beispielsweise genutzt, um Bindungen in Erbfällen zu stärken oder soziale Beziehungen rechtlich abzusichern.
  • Internationale Adoption: Adoption eines Kindes aus einem anderen Staat, unterliegt besonders strengen gesetzlichen Vorgaben und internationalen Abkommen.
  • Verwandtenadoption: Etwa Adoption durch Großeltern, Onkel oder Tanten.
  • Sonderfälle: Etwa bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen oder wenn das Kindeswohl bei den leiblichen Eltern nicht gewährleistet ist.

Gesetzliche Vorschriften und Regelungen für Adoptionsverfahren

Das Adoptionsverfahren unterliegt strengen gesetzlichen Normen, die vor allem dem Schutz der betroffenen Kinder dienen sowie die Interessen der leiblichen und der Adoptiveltern regeln. Die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen in Deutschland sind:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), §§ 1741-1772: Diese Paragraphen regeln die Voraussetzungen, das Verfahren und die Wirkungen der Adoption minderjähriger und volljähriger Personen.
  • Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG): Dieses Gesetz legt fest, wie und unter welchen Bedingungen eine Adoptionsvermittlung stattfinden darf.
  • Haager Adoptionsübereinkommen: Internationales Regelwerk, das deutscher Gesetzgebung überlagert ist, wenn es um internationale Adoptionen geht.
  • Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII): Hier sind insbesondere die Aufgaben des Jugendamts in Adoptionsverfahren geregelt.

Institutionen, die im Adoptionsverfahren eine zentrale Rolle spielen, sind vor allem:

  • Familiengericht: Entscheidet abschließend über den Adoptionsantrag.
  • Jugendamt: Prüft das Kindeswohl, berät Adoptiveltern und leibliche Eltern, gibt Stellungnahmen ab und begleitet den Prozess.
  • Adoptionsvermittlungsstellen: Staatlich anerkannte Stellen (in Deutschland meist bei Jugendämtern angesiedelt), die Paare oder Einzelpersonen bei der Adoption eines Kindes begleiten.

Ablauf eines Adoptionsverfahrens

Das Adoptionsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte:

  1. Beratung und Information: Vor Einleitung des Verfahrens findet eine umfassende Beratung durch eine Adoptionsvermittlungsstelle oder das Jugendamt statt.
  2. Antragsstellung: Die potentielle(n) Adoptiveltern stellen einen förmlichen Adoptionsantrag beim Familiengericht.
  3. Eignungsprüfung: Es wird geprüft, ob die Antragsteller für eine Adoption geeignet sind (z. B. persönliche, gesundheitliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Motivation, Stabilität der Partnerschaft).
  4. Einwilligung der leiblichen Eltern / Verwandten: In der Regel müssen die leiblichen Eltern der Adoption zustimmen. In Ausnahmefällen kann das Familiengericht diese Einwilligung ersetzen (z. B. bei Kindeswohlgefährdung).
  5. Vermittlungsprozess: Das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle schlägt eine geeignete Familie für das Kind vor.
  6. Adoptionspflegezeit: In den meisten Fällen lebt das Kind eine Probezeit von mehreren Monaten in der neuen Familie, bevor die Adoption rechtskräftig wird.
  7. Gerichtliche Entscheidung: Das Familiengericht entscheidet abschließend, ob die Adoption dem Wohl des Kindes entspricht und spricht ggf. die Adoption aus.
  8. Rechtliche Wirkungen und Folgeregelungen: Nach der Adoption erlangt das Kind die rechtliche Stellung eines leiblichen Kindes.

Wichtige gesetzliche Voraussetzungen

Das Gesetz stellt bestimmte Anforderungen an die Beteiligten:

  • Mindestalter Adoptierender: In der Regel mindestens 25 Jahre (bei Ehepaaren kann ein Partner jünger sein, aber mindestens 21 Jahre).
  • Adoptionsfähig ist grundsätzlich jedes Kind: Auch Erwachsene können adoptiert werden, sofern ein Eltern-Kind-Verhältnis hergestellt werden soll.
  • Kindeswohl: Oberstes Kriterium jeder Adoption. Die Adoption darf nur erfolgen, wenn sie dem Wohl des Kindes dient (§ 1741 BGB).

Dauer und Kosten eines Adoptionsverfahrens

Der zeitliche Ablauf eines Adoptionsverfahrens variiert stark und ist abhängig von der Art der Adoption (Inlands- oder Auslandsadoption) sowie individuellen Umständen. Typischerweise kann das Verfahren mehrere Monate bis zu wenigen Jahren andauern. Im deutschen Recht entstehen Kosten vor allem durch Gerichtsgebühren, Auslagen für Gutachten und eventuell begleitende Beratungsleistungen.

Problemstellungen und Besonderheiten

Im Zusammenhang mit Adoptionsverfahren treten verschiedene Herausforderungen auf:

  • Emotionale Belastung: Sowohl für das Kind als auch für leibliche und Adoptiveltern stellen Adoptionen oftmals eine emotionale Ausnahmesituation dar.
  • Kontakt zu leiblichen Eltern: Offene Adoptionen ermöglichen den Kontakt, während geschlossene Adoptionen diesen grundsätzlich ausschließen.
  • Langwierige Verfahren: Insbesondere bei internationalen Adoptionen ziehen sich Verfahren oft über Jahre hin und beinhalten umfangreiche Prüfungs- und Abstimmungsprozesse zwischen den Behörden verschiedener Länder.
  • Sorgerechts- und Erbrechtsfragen: Nach erfolgter Adoption erlöschen in der Regel die Sorgerechte der leiblichen Eltern, und das Recht auf Erbe wird auf die Adoptiveltern übertragen.
  • Unterschiedliche Regelungen: Internationale oder alleinstehende Adoptionsbewerber sehen sich mit besonderen Anforderungen oder Restriktionen konfrontiert.

Sachliche Beispiele für das Adoptionsverfahren

  • Beispiel 1: Ein Ehepaar in Deutschland adoptiert ein Neugeborenes, dessen leibliche Mutter nicht in der Lage ist, das Kind zu versorgen. Nach ausführlicher Prüfung durch das Jugendamt und einer Adoptionspflegezeit wird die Adoption durch das Familiengericht ausgesprochen.
  • Beispiel 2: Eine Frau möchte nach der Heirat den Sohn ihres Mannes adoptieren (Stiefkindadoption). Nach Zustimmung des leiblichen Elternteils und positiver Prüfung des Jugendamts wird das Kind rechtlich zum gemeinsamen Kind des Paares.

Zusammenfassung: Wesentliche Aspekte des Adoptionsverfahrens

Das Adoptionsverfahren dient dazu, auf gesetzlich geregeltem Weg eine neue, vollwertige Eltern-Kind-Beziehung herzustellen. Es folgt einem klar strukturierten Ablauf, der rechtlichen, psychologischen und sozialen Anforderungen gerecht wird. Die Entscheidung über eine Adoption basiert immer auf dem Kindeswohl. Unterschiedliche Konstellationen – von Stiefkindadoptionen über Adoptionen durch Einzelpersonen bis hin zu internationalen Adoptionen – sind im Rechtssystem verankert und unterliegen spezifischen gesetzlichen Vorgaben. Wichtige Institutionen in diesem Prozess sind Familiengerichte, Jugendämter und Adoptionsvermittlungsstellen.

Hinweise zur Relevanz des Adoptionsverfahrens

Das Adoptionsverfahren ist insbesondere für Paare mit unerfülltem Kinderwunsch, für Stiefeltern, die rechtlich Verantwortung für das Kind des Partners übernehmen möchten, sowie für Einzelpersonen relevant, die einem Kind ein neues Zuhause bieten wollen. Auch Erwachsene, die aus persönlichen oder erbrechtlichen Gründen adoptiert werden wollen, sind angesprochen. Behörden, Gerichte und Kinder- und Jugendhilfetätige profitieren von klaren gesetzlichen Regelungen zum Adoptionsverfahren.


Durch die klare gesetzliche Ausgestaltung und den strukturierten Ablauf trägt das Adoptionsverfahren wesentlich zum Schutz und zur Förderung des Kindeswohls sowie zur rechtlichen, sozialen und emotionalen Stabilität in Familien bei.

Häufig gestellte Fragen

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein Kind zu adoptieren?

Um ein Kind in Deutschland adoptieren zu können, müssen potenzielle Adoptiveltern verschiedene Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich müssen sie volljährig und geschäftsfähig sein. In der Regel beträgt der Altersunterschied zwischen Kind und Adoptiveltern mindestens 15 Jahre. Ehepaare können gemeinsam adoptieren, Alleinstehende müssen in der Regel nachweisen, dass sie dem Kind stabile Lebensverhältnisse bieten können. Bei Lebenspartnerschaften oder unverheirateten Paaren kann nur eine Person offiziell adoptieren, wobei die sogenannte Stiefkindadoption zusätzliche Möglichkeiten eröffnet. Zudem müssen angehende Adoptiveltern finanziell abgesichert, körperlich und geistig gesund sowie frei von Vorstrafen sein. Das Jugendamt oder die Adoptionsvermittlungsstelle prüft im Rahmen einer Eignungsprüfung, ob die Bewerber in der Lage sind, einem Kind ein liebevolles, stabiles und förderliches Zuhause zu bieten. Ein umfangreiches Bewerbungs- und Prüfungsverfahren einschließlich Hausbesuchen, ausführlicher Gespräche und oftmals eines Adoptionsvorbereitungskurses gehört daher zum Prozess.

Wie läuft das Adoptionsverfahren ab?

Das Adoptionsverfahren in Deutschland beginnt mit einer ausführlichen Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle, die zum Jugendamt oder zu anerkannten freien Trägern gehört. Nach der Beratung folgt die schriftliche Bewerbung mit allen erforderlichen Unterlagen, etwa Lebenslauf, ärztlichen Attesten, Führungszeugnissen und Einkommensnachweisen. Anschließend folgt eine intensive Eignungsprüfung, bestehend aus mehreren Gesprächen, Hausbesuchen und oftmals einem Vorbereitungsseminar. Die soziale, emotionale und finanzielle Situation der Bewerber:innen wird genau analysiert. Nach einer erfolgreichen Eignungsfeststellung werden die Bewerber in eine sogenannte Warteliste aufgenommen. Wenn ein passendes Kind gefunden wird, findet ein Kennenlernprozess statt, der schrittweise zu längeren Umgangskontakten führt. Schließlich wird das Kind für eine Adoptionspflegezeit (meist sechs bis zwölf Monate) in den Haushalt aufgenommen. Erst danach kann die eigentliche Adoption beim Familiengericht beantragt und vom Richter rechtskräftig beschlossen werden.

Welche Unterlagen werden für das Adoptionsverfahren benötigt?

Zu den wichtigsten Unterlagen, die für ein Adoptionsverfahren eingereicht werden müssen, gehören: der ausgefüllte Bewerbungsbogen, ausführlicher Lebenslauf, Personalausweise oder Reisepässe, Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde (sofern zutreffend), Führungszeugnisse, ärztliche Bescheinigungen zum gesundheitlichen Zustand, Nachweise über Einkommen und Vermögen, Mietvertrag oder Eigentumsnachweis der Wohnung/Haus, ggf. Nachweise über Sorgerecht anderer Kinder sowie Referenzen, z.B. von Personen aus dem persönlichen Umfeld. Diese Unterlagen sollen einen umfassenden Eindruck von den Bewerbern und ihrer Lebenssituation geben und helfen der Vermittlungsstelle, die Eignung als Adoptiveltern zu überprüfen.

Wie lange dauert das Adoptionsverfahren im Durchschnitt?

Die Dauer eines Adoptionsverfahrens ist sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere der Zahl der zur Adoption stehenden Kinder sowie der Anzahl und Eignung der Bewerber:innen. Die Phase der Eignungsprüfung kann mehrere Monate in Anspruch nehmen. Ist diese erfolgreich abgeschlossen, beginnt meist eine längere Wartezeit, da nicht immer sofort ein passendes Kind vermittelt werden kann. Die Wartezeit liegt im Durchschnitt zwischen einem und mehreren Jahren. Nach der Aufnahme des Kindes folgt eine Adoptionspflegezeit, die gesetzlich auf mindestens ein Jahr festgelegt ist, bevor die Adoption gerichtlich ausgesprochen werden kann. Insgesamt sollte mit einer Verfahrensdauer von etwa zwei bis fünf Jahren gerechnet werden.

Können auch unverheiratete oder gleichgeschlechtliche Paare adoptieren?

Ja, auch unverheiratete Personen und gleichgeschlechtliche Paare können in Deutschland adoptieren, allerdings gelten dabei einige Besonderheiten. Grundsätzlich können Einzelpersonen unabhängig vom Familienstand ein Kind adoptieren. Bei Paaren ist die gemeinsame Adoption gesetzlich bislang an die Ehe gebunden. Eingetragene Lebenspartner oder gleichgeschlechtliche Eheleute dürfen jedoch gemeinsam adoptieren, seit das Ehe-Öffnungsgesetz 2017 in Kraft trat. Bei unverheirateten Paaren ist lediglich eine Einzeladoption möglich; dabei kann bei bereits vorhandenem Kind des Partners oder der Partnerin eine Stiefkindadoption beantragt werden.

Welche Rechte und Pflichten habe ich nach einer Adoption?

Nach einer Adoption haben die Adoptiveltern grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie leibliche Eltern. Das heißt, sie tragen die elterliche Sorge und sind verpflichtet, das Kind zu erziehen, zu fördern und zu unterhalten. Das Adoptivkind erhält außerdem den Familiennamen und die Staatsangehörigkeit der Adoptiveltern, sofern keine andere Regelung erfolgt. Rechtlich wird das Kind wie ein leibliches Kind behandelt, bestehende rechtliche Beziehungen zur Herkunftsfamilie erlöschen weitgehend, wobei Ausnahmen – beispielsweise mit Blick auf das Umgangsrecht – im Einzelfall bestehen können. Adoptivkinder bekommen außerdem ein umfassendes Recht auf Kenntnis ihrer Herkunft, sodass sie ab einem gewissen Alter Informationen zu ihrer biologischen Familie einfordern dürfen.