Legal Lexikon

Wiki»Legal Lexikon»M&A»Account

Account


Rechtliche Definition und Bedeutung des Begriffs „Account“

Der Begriff „Account“ (deutsch: Benutzerkonto, Nutzerkonto) bezeichnet im rechtlichen Kontext einen digitalen Zugangs- oder Identitätsnachweis, der einer natürlichen oder juristischen Person den Zugang zu einem geschützten IT-System, einer Plattform oder einem digitalen Dienst ermöglicht. Ein Account besteht in der Regel aus Zugangsdaten wie Benutzername und Passwort sowie aus einer Ansammlung personenbezogener und technischer Daten, die für die Nutzung und Verwaltung des Dienstes erforderlich sind. Die rechtlichen Anforderungen und Regelungen zum Account variieren je nach Anwendungsbereich, betroffenen Rechten und gesetzlichen Vorgaben.

Account im Vertragsrecht

Entstehung des Accounts als Vertragsverhältnis

Die Einrichtung eines Accounts führt in aller Regel zur Entstehung eines Schuldverhältnisses, zumeist in Form eines Nutzungsvertrags. Dabei handelt es sich um einen Vertrag zwischen dem Betreiber des jeweiligen Dienstes (Anbieter) und der Account-Inhaberin oder dem Account-Inhaber (Nutzer). Mit der erfolgreichen Registrierung und anschließender Bestätigung (oft durch sogenannte Double-Opt-in-Verfahren) wird in rechtlicher Hinsicht ein bindender Nutzungsvertrag geschlossen.

Vertragsparteien und Rechtsfähigkeit

Accounts können sowohl von natürlichen als auch von juristischen Personen bzw. Organisationen eingerichtet und genutzt werden. Voraussetzung ist grundsätzlich die Rechtsfähigkeit auf Seiten des Nutzers. Minderjährige benötigen regelmäßig die Zustimmung der Erziehungsberechtigten, es sei denn, es handelt sich um Dienste mit lediglich rechtlich vorteilhaften Verträgen (§ 107 BGB).

Rechte und Pflichten aus dem Account-Vertrag

Durch die Nutzung entstehen beidseitige Rechte und Pflichten. Der Anbieter verpflichtet sich zur Ermöglichung der Nutzung gemäß den AGB, während der Nutzer zur sachgerechten, den Vertragsbedingungen entsprechenden Nutzung verpflichtet ist. Teilweise können kostenpflichtige Leistungen, Kündigungsfristen, Support-Leistungen sowie weitere Pflichten, z. B. hinsichtlich des Schutzes der Zugangsdaten, vereinbart werden.

Datenschutzrechtliche Aspekte

Personenbezogene Daten und Identifizierung

Ein Account enthält regelmäßig personenbezogene Daten, wie Namen, Adressdaten, Kommunikationsdaten und Zahlungsinformationen. Die Verarbeitung dieser Daten unterliegt den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie landesspezifischer Datenschutzgesetze. Anbieter sind verpflichtet, die Datenerhebung, -verarbeitung und -speicherung rechtmäßig, zweckgebunden und transparent durchzuführen.

Informationspflichten und Betroffenenrechte

Anbieter müssen Betroffene bei der Account-Erstellung über Art und Umfang der Datenverarbeitung informieren (Art. 13 DSGVO). Betroffenenrechte bestehen insbesondere hinsichtlich Auskunft, Berichtigung, Löschung (Recht auf Vergessenwerden) und Datenübertragbarkeit. Die Löschung eines Accounts zieht regelmäßig die Entfernung der gespeicherten Daten und damit das Ende der Datennutzung nach sich, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen entgegenstehen.

Zugang, Identität und Authentifizierung

Identitätsprüfung und Authentifizierungsverfahren

Nutzer müssen sich im Zuge der Accounterstellung authentifizieren. Je nach Dienst können unterschiedliche Sicherheitsstufen, wie Passwörter, Zwei-Faktor-Authentifizierung oder Identitätsnachweise (z. B. per PostIdent oder VideoIdent), zum Einsatz kommen. Anbieter sind verpflichtet, geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz des Accounts vor unberechtigtem Zugriff zu treffen.

Verantwortung für Account-Sicherheit

Der Nutzer trägt Mitverantwortung für die Geheimhaltung von Zugangsdaten und die Verhinderung einer unbefugten Nutzung. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist in der Regel untersagt. Kommt es dennoch zu unerlaubtem Accountzugriff, greifen zivil- und ggf. auch strafrechtliche Regelungen, insbesondere im Bereich des Datenschutzes und des Computerstrafrechts (§ 202a StGB, Ausspähen von Daten).

Account im Kontext von Urheberrecht und geistigem Eigentum

Nutzung digitaler Werke

Über Accounts werden häufig urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Softwarelizenzen, E-Books, Musik oder Filme verwaltet. Die Bereitstellung und Nutzung dieser Inhalte ist regelmäßig an die Existenz eines Accounts gebunden und unterliegt den vertraglichen Lizenzbedingungen und Schranken des Urheberrechts.

Weitergabe und Übertragbarkeit

Vielfach ist die Übertragung eines Accounts oder der mit diesem verbundenen Lizenzrechte auf Dritte untersagt oder eingeschränkt, um eine unkontrollierte Weitergabe zu verhindern. Der Nutzer ist gehalten, die entsprechenden Nutzungsbedingungen (AGB, Lizenzverträge) zu beachten.

Account-Sperrung und Kündigung

Voraussetzungen für die Sperrung

Anbieter sind grundsätzlich berechtigt, Accounts bei Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen, Zahlungsrückständen oder Sicherheitsbedenken zeitweise oder dauerhaft zu sperren. Die rechtliche Zulässigkeit der Sperrung richtet sich nach dem Einzelfall und setzt – insbesondere bei kostenpflichtigen oder für die berufliche Tätigkeit wesentlichen Accounts – häufig eine vorherige Abmahnung sowie die Einräumung einer angemessenen Frist zur Abhilfe voraus.

Kündigung und Löschung

Die ordentliche und außerordentliche Kündigung eines Accounts richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ist im Regelfall auch die Löschung des Accounts sowie der damit verbundenen Daten verbunden, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen bestehen.

Strafrechtliche Relevanz

Missbrauch und unbefugter Zugriff

Missbräuchliche Nutzung eines fremden Accounts, etwa durch Hacking, Identitätsdiebstahl oder die Nutzung gestohlener Zugangsdaten, ist strafbar (§ 202a StGB, § 263a StGB). Anbieter sind verpflichtet, Sicherheitsmechanismen gegen derartige Angriffe bereitzustellen, und werden bei Verdacht auf Straftaten regelmäßig zur Mitwirkung an der Aufklärung herangezogen.

Verantwortlichkeit für Handlungen über einen Account

Handlungen, die über einen Account vorgenommen werden, gelten grundsätzlich als Handlungen des Account-Inhabers, sofern keine unbefugte Nutzung nachgewiesen werden kann. Der Inhaber haftet zivilrechtlich für Handlungen im Rahmen des Nutzungsverhältnisses, es sei denn, er beweist das Gegenteil (z. B. bei Diebstahl der Zugangsdaten).

Besonderheiten bei geschäftlichen und behördlichen Accounts

Corporate Accounts und Vertreter

Für Unternehmen und Organisationen gelten gesonderte Anforderungen. Accounts können auf einzelne Funktionsträger personalisiert sein oder als sogenannte Funktionsaccounts (z. B. info@, support@) mehreren Personen zugänglich gemacht werden. Die Verantwortlichkeit für Handlungen über diesen Account wird in der Regel intern geregelt.

Behördliche Nutzerkonten (z. B. beim Onlinezugangsgesetz)

Auch staatliche Stellen nutzen Accounts zur Identifikation und Kommunikation mit Bürgern und Unternehmen. Hier gelten besondere Anforderungen an Datenschutz, Verschlüsselung und Nachweisführung. Die gesetzlichen Grundlagen sind in Deutschland im Onlinezugangsgesetz (OZG) geregelt.


Der Begriff „Account“ ist im digitalen Rechtsverkehr ein zentrales Element und unterliegt einer Vielzahl rechtlicher Regelungen aus Vertrags-, Datenschutz-, Straf- und Urheberrecht. Die Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit der Einrichtung, Nutzung und Löschung von Accounts sind für Nutzer wie Anbieter von großer praktischer Bedeutung und stellen einen wichtigen Teil des modernen Datenschutz- und Vertragsrechts dar.

Häufig gestellte Fragen

Welche gesetzlichen Anforderungen bestehen an die Erstellung eines Accounts?

Bei der Erstellung eines Accounts müssen verschiedene gesetzliche Anforderungen beachtet werden, die sich vor allem aus dem Datenschutzrecht, dem Vertragsrecht sowie gegebenenfalls aus spezialgesetzlichen Regelungen (z.B. im Bereich E-Commerce oder Telekommunikation) ergeben. Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dürfen bei Registrierung und Nutzerverwaltung nur jene personenbezogenen Daten erhoben und verarbeitet werden, die für die Vertragserfüllung oder die Erbringung der angebotenen Dienste erforderlich sind (Art. 5, 6 DSGVO). Die betroffene Person muss zudem transparent über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung informiert und – wenn kein anderer Erlaubnistatbestand greift – um eine informierte Einwilligung gebeten werden. Im Vertragsrecht ist entscheidend, dass ein Vertrag über die Nutzung des Accounts zustande kommt, zu dessen Abschluss die Geschäftsfähigkeit des Nutzers entscheidend ist. Minderjährige benötigen je nach Altersstufe die Einwilligung ihrer gesetzlichen Vertreter (§ 104 ff. BGB). In Spezialbereichen, etwa bei Finanz- oder Gaming-Accounts, können darüber hinaus Identifizierungsmaßnahmen (KYC-Prozesse) oder weitere gesetzliche Vorgaben erforderlich sein.

Unter welchen Voraussetzungen darf ein Anbieter einen Account sperren oder löschen?

Ein Anbieter darf einen Account grundsätzlich nur unter bestimmten gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen sperren oder löschen. Maßgeblich sind hierbei die allgemeinen Vertragsbedingungen, die oft in den AGB festgehalten sind. Eine Sperrung ist etwa bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen (z.B. wiederholte Regelverstöße, Betrug, Missbrauch) zulässig, sofern dies dem Nutzer zuvor eindeutig kommuniziert wurde und keine milderen Mittel zur Verfügung stehen. Rechtlich wichtig ist auch das Gebot der Verhältnismäßigkeit: Eine dauerhafte Sperrung muss das letzte Mittel sein, nachdem andere Maßnahmen nicht ausreichten. Zudem besteht nach DSGVO grundsätzlich das „Recht auf Löschung“ (Art. 17 DSGVO), wonach ein Account – und die damit verbundenen personenbezogenen Daten – auf Verlangen des Nutzers gelöscht werden müssen, sofern dem keine anderweitigen gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Wie ist die Rechtslage bezüglich der Übertragbarkeit eines Accounts auf Dritte?

Die Übertragbarkeit eines Accounts auf Dritte ist rechtlich grundsätzlich problematisch und im Regelfall in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen. Dies hängt damit zusammen, dass durch die Registrierung ein höchstpersönliches Nutzungsverhältnis zwischen Anbieter und Nutzer entsteht, das nicht ohne weiteres auf Dritte übergeht. Im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 399 BGB) ist festgelegt, dass eine Übertragung nur dann möglich ist, wenn das Recht nicht an die Person des Gläubigers gebunden ist oder eine Übertragung vertraglich nicht ausgeschlossen wurde. Außerdem sind bei Plattformen mit personenbezogen Daten rechtliche Datenschutzvorgaben zu beachten, da die Weitergabe von Zugangsdaten oder die tatsächliche Übertragung datenschutzrechtliche und sicherheitsrechtliche Implikationen hat.

Welche datenschutzrechtlichen Pflichten treffen Anbieter im Zusammenhang mit Accounts?

Anbieter sind rechtlich verpflichtet, beim Umgang mit Nutzerdaten sämtliche Vorschriften der DSGVO sowie ergänzende nationale Regelungen zu beachten. Das beginnt bei der sogenannten „Privacy by Design“ – also der datenschutzfreundlichen Voreinstellung des Accountsystems – und reicht über die ordnungsgemäße Information der Nutzer (Art. 13 DSGVO), die Zweckbindung und Datensparsamkeit bis hin zur Sicherung gegen unerlaubten Zugriff (Technisch-organisatorische Maßnahmen, Art. 32 DSGVO). Ferner müssen Nutzer wirksam ihre Rechte ausüben können, etwa Auskunft, Berichtigung, Löschung und Datenübertragbarkeit. Verstöße gegen diese Pflichten können zu erheblichen Bußgeldern führen.

Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten für Daten in Nutzerkonten?

Für Daten, die im Rahmen eines Accounts verarbeitet werden, gelten verschiedene gesetzliche Aufbewahrungsfristen. Im Handelsrecht (z.B. § 257 HGB) und Steuerrecht (§ 147 AO) gibt es verbindliche Fristen für geschäftliche Unterlagen (6 bzw. 10 Jahre), die einem Account zugeordnet sein können, etwa Rechnungen oder Verträge. Personenbezogene Daten, die keiner solchen gesetzlichen Frist unterliegen, sind hingegen zu löschen, sobald der Zweck der Verarbeitung entfällt (Art. 17 DSGVO). Der Anbieter muss daher regelmäßig überprüfen, welche Daten weiterhin gespeichert werden dürfen und welche zu löschen sind.

Inwiefern besteht ein Recht auf Datenportabilität beim Account?

Die DSGVO räumt Nutzern ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) ein. Das bedeutet, Nutzer können verlangen, dass sie die sie betreffenden Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format erhalten, oder – sofern technisch machbar – diese direkt an einen anderen Anbieter übertragen werden. Dieses Recht gilt jedoch nur für solche Daten, die der Nutzer dem Anbieter bereitgestellt hat und die auf einer Einwilligung oder einem Vertrag beruhen. Nicht umfasst sind daraus abgeleitete oder analysierte Daten, es sei denn, die Daten betreffen die Person des Nutzers unmittelbar. Das Recht auf Portabilität dient der Stärkung der Nutzerautonomie und der Erleichterung eines Anbieterwechsels.

Muss ein Anbieter über Änderungen am Account informieren?

Rechtlich ist ein Anbieter verpflichtet, Nutzer rechtzeitig und transparent über Änderungen, die den Account betreffen, zu informieren, wenn diese Änderungen wesentliche Auswirkungen auf Rechte und Pflichten der Nutzer haben. Dies betrifft insbesondere Änderungen der Vertragsbedingungen (AGB), Datenschutzbestimmungen oder sicherheitsrelevante Anpassungen. Gemäß dem Gebot von Treu und Glauben (§ 242 BGB) sowie diversen verbraucherschützenden Vorschriften ist eine rechtzeitige Informationen in einer dem Nutzer zugänglichen Weise (z. B. E-Mail, In-App-Mitteilung) notwendig. Unterbleibt eine solche Information, können Änderungen unter Umständen unwirksam sein. In einigen Fällen ist zudem die erneute Zustimmung des Nutzers erforderlich.