Begriff und Bedeutung der Abschlussvollmacht
Die Abschlussvollmacht ist ein Begriff aus dem deutschen Zivilrecht und bezeichnet die Befugnis, im Namen eines anderen eine rechtsverbindliche Erklärung abzugeben oder einen Vertrag abzuschließen. Sie ist eine Form der Vertretungsmacht, die es einer Person (dem Bevollmächtigten) ermöglicht, für eine andere Person (den Vollmachtgeber) rechtlich bindende Geschäfte mit Dritten zu tätigen. Die Abschlussvollmacht spielt insbesondere im Geschäftsleben, aber auch im privaten Bereich eine wichtige Rolle.
Rechtsnatur und Abgrenzung zu anderen Vollmachten
Die Abschlussvollmacht ist Teil des allgemeinen Rechtsinstituts der Vollmacht. Sie unterscheidet sich von anderen Arten der Vollmachten durch ihren speziellen Zweck: Während beispielsweise die Handlungsvollmacht auf bestimmte Tätigkeiten beschränkt sein kann, bezieht sich die Abschlussvollmacht konkret auf den Abschluss von Verträgen oder einzelnen Rechtsgeschäften. Die Erteilung einer solchen Vollmacht kann ausdrücklich erfolgen oder sich aus den Umständen ergeben.
Innen- und Außenverhältnis bei der Abschlussvollmacht
Bei jeder Vollmachterteilung wird zwischen dem Innenverhältnis (dem Verhältnis zwischen dem Vollmachtsgeber und dem Bevollmächtigten) sowie dem Außenverhältnis (dem Verhältnis zwischen Bevollmächtigtem und Dritten) unterschieden. Die Wirksamkeit gegenüber Dritten richtet sich nach dem Außenverhältnis: Der Bevollmächtigte handelt dabei als Vertreter des Vollmachtsgebers.
Formen der Erteilung einer Abschlussvollmacht
Eine Abschlussvollmacht kann mündlich, schriftlich oder in bestimmten Fällen auch stillschweigend erteilt werden. Für einige Vertragsarten – etwa Grundstücksgeschäfte – schreibt das Gesetz jedoch besondere Formerfordernisse vor; hier muss auch die entsprechende Vollmachterteilung diesen Anforderungen genügen.
Umfang und Grenzen der Abschlussvollmacht
Der Umfang einer erteilten Abschlussvollmacht bestimmt sich nach den Vorgaben des Vollmachtsgebers. Sie kann allgemein gehalten sein (z.B. zum Abschließen aller Verträge bestimmter Art) oder auf einzelne Geschäfte beschränkt werden (z.B. nur für einen bestimmten Kaufvertrag). Überschreitet ein Bevollmächtigter seine Befugnisse gegenüber einem Dritten, so hängt die Wirksamkeit des Geschäfts davon ab, ob dieser das Überschreiten erkennen konnte.
Erlöschen der Abschlussvollmacht
Eine einmal erteilte Schlussabschlussvolllacht endet grundsätzlich durch Widerruf seitens des Gebers, Zeitablauf bei befristeter Erteilung oder mit Eintritt eines vereinbarten Zwecks beziehungsweise Ereignisses wie beispielsweise Tod des Gebers – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt wurde.
Sonderfälle beim Erlöschen:
- Tod: In vielen Fällen bleibt sie trotz Tod wirksam bis zur Kenntnisnahme durch den Vertreter.
- Kündigung: Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
- Zweckerreichung: Mit Erfüllung ihres Zwecks endet sie automatisch.
- Bedingungen/Auflagen: Bei Eintritt bestimmter Bedingungen kann sie ebenfalls enden.
Bedeutung in verschiedenen Lebensbereichen
Anwendung im Wirtschaftsleben
Im geschäftlichen Alltag kommt die Schlussabschlussvolllacht häufig vor: Mitarbeitende erhalten etwa vom Unternehmen das Recht , Verträge mit Kunden abzuschließen . Auch Handelsvertreter handeln regelmäßig aufgrund solcher Befugnisse .
< h3 > Anwendung im privaten Bereich h3 >
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Auch Privatpersonen können solche Befugnisse vergeben , etwa um beim Immobilienkauf vertreten zu werden . Hierbei gelten dieselben Grundsätze wie bei geschäftlichen Vorgängen .
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< h2 > Häufig gestellte Fragen zur Schlussabschlussvolllacht < / h2 >
< h3 > Was versteht man unter einer Schlussabschlussvolllacht ? < / h3 >
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Sie bezeichnet das Recht , für jemand anderen verbindliche Verträge abzuschließen .
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< h3 > Wie wird eine solche Volllacht erteilt ? < / h3 >
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Sie kann mündlich , schriftlich oder konkludent erfolgen ; für manche Geschäfte sind besondere Formen vorgeschrieben .
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< h3 > Kann ich eine einmal erteilte Volllacht widerrufen ? < / h3 >
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Ja , grundsätzlich besteht jederzeit ein Widerrufsrecht ; Ausnahmen können vertraglich geregelt sein .
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< h3 > Welche Folgen hat es , wenn jemand ohne ausreichende Volllacht handelt ? < / h3 >
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In diesem Fall kommt kein wirksamer Vertrag zustande ; unter Umständen haftet jedoch der Handelnde selbst gegenüber dem Geschäftspartner .
In vielen Fällen bleibt sie bis zur Kenntnisnahme vom Tod wirksam; dies hängt jedoch von individuellen Vereinbarungen ab.< P > Ja; es können mehrere Personen einzeln oder gemeinsam bevollmächtigt werden.<
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> In vielen Situationen verlangen Geschäftspartner einen Nachweis über Ihre Berechtigung; dies dient deren eigener Sicherheit.<
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