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Abschlussprüfer

Begriff und Aufgaben des Abschlussprüfers

Der Begriff „Abschlussprüfer“ bezeichnet eine unabhängige Person oder Gesellschaft, die mit der Prüfung von Jahresabschlüssen und gegebenenfalls Konzernabschlüssen von Unternehmen beauftragt wird. Ziel dieser Tätigkeit ist es, festzustellen, ob die Abschlüsse den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens vermitteln.

Rechtliche Grundlagen der Abschlussprüfung

Die Tätigkeit des Abschlussprüfers ist in Deutschland gesetzlich geregelt. Die Bestellung eines Abschlussprüfers ist für bestimmte Unternehmen verpflichtend, insbesondere für Kapitalgesellschaften wie Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung ab einer bestimmten Größe. Die rechtlichen Vorgaben dienen dem Schutz von Anteilseignern, Gläubigern sowie weiteren Interessengruppen.

Zulassungsvoraussetzungen für Abschlussprüfer

Nur Personen oder Gesellschaften mit einer besonderen Qualifikation dürfen als Abschlussprüfer tätig werden. Sie müssen eine spezielle staatliche Prüfung erfolgreich abgelegt haben und unterliegen einer öffentlichen Aufsicht. Zudem sind sie verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden und ihre Unabhängigkeit zu wahren.

Unabhängigkeit und Neutralität des Abschlussprüfers

Ein zentrales rechtliches Prinzip bei der Arbeit eines Abschlussprüfers ist dessen Unabhängigkeit vom geprüften Unternehmen. Es bestehen strenge Regeln zur Vermeidung von Interessenkonflikten. So darf beispielsweise niemand zum Prüfer bestellt werden, der in einem engen wirtschaftlichen Verhältnis zum geprüften Unternehmen steht oder dort leitende Funktionen ausübt.

Ablauf der Bestellung eines Abschlussprüfers

Die Bestellung erfolgt in aller Regel durch das zuständige Organ des Unternehmens – etwa durch die Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften oder durch die Gesellschafterversammlung bei GmbHs. Der bestellte Prüfer erhält einen Prüfungsauftrag für einen bestimmten Zeitraum (meist ein Geschäftsjahr). In Ausnahmefällen kann auch ein Gericht einen Prüfer bestellen.

Dauer und Umfang des Prüfungsmandats

Das Mandat gilt grundsätzlich nur für das jeweils zu prüfende Geschäftsjahr; eine wiederholte Beauftragung desselben Prüfers über mehrere Jahre hinweg ist möglich, jedoch gibt es gesetzliche Vorgaben zur Rotation beziehungsweise zum Wechsel nach Ablauf bestimmter Fristen bei besonders bedeutenden Unternehmen.

Durchführung der Prüfungstätigkeit

Der Ablauf einer gesetzlichen Jahresabschlussprüfung folgt festen Regeln: Der Prüfer verschafft sich zunächst einen Überblick über das geprüfte Unternehmen sowie dessen Buchführungssysteme. Anschließend prüft er stichprobenartig einzelne Geschäftsvorfälle auf ihre Ordnungsmäßigkeit hin sowie auf Einhaltung relevanter Rechnungslegungsvorschriften.
Nach Beendigung seiner Arbeit erstellt er einen schriftlichen Bericht (Prüfungsbericht) sowie einen Bestätigungsvermerk („Testat“), welcher dem geprüften Jahresabschluss beigefügt wird.

Bedeutung des Bestätigungsvermerks

Der Bestätigungsvermerk dokumentiert das Ergebnis der Prüfung: Er bestätigt entweder die Ordnungsmäßigkeit des vorgelegten Jahresabschlusses („uneingeschränktes Testat“) oder weist auf festgestellte Mängel hin („eingeschränktes Testat“, „Versagungsvermerk“).
Dieser Vermerk hat erhebliche Bedeutung im Rechtsverkehr – etwa gegenüber Banken, Investoren oder Behörden -, da er Auskunft über die Zuverlässigkeit der veröffentlichten Zahlen gibt.

Haftung und Verantwortung des Abschlussprüfers

Abschlussprüfer tragen eine besondere Verantwortung gegenüber dem geprüften Unternehmen wie auch Dritten (z.B. Gläubiger). Bei Pflichtverletzungen im Rahmen ihrer Tätigkeit können sie haftbar gemacht werden – sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich -, wenn ihnen Fehler nachgewiesen werden können.

Ausscheiden bzw. Wechsel eines Abschlussprüfers

Ein einmal bestellter Prüfer kann nicht ohne weiteres abberufen werden; hierfür bedarf es besonderer Gründe wie etwa Befangenheit oder grobe Pflichtverletzung während seiner Amtszeit.
Auch beim freiwilligen Ausscheiden sind bestimmte Formalitäten einzuhalten; zudem muss stets gewährleistet sein, dass ein neuer qualifizierter Prüfer bestellt wird.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Abschlussprüfer (FAQ)

Muss jedes Unternehmen einen Abschlussprüfer bestellen?

Nicht jedes Unternehmen ist verpflichtet, einen externen Abschlussprüfer zu bestellen. Die Verpflichtung besteht insbesondere für größere Kapitalgesellschaften sowie bestimmte andere Unternehmensformen ab einer gewissen Größenordnung.

Darf jeder Wirtschafts- bzw. Steuerberater als gesetzlicher Abschlussprüfer tätig sein?

Nicht jeder Wirtschafts- bzw. Steuerberater darf automatisch als gesetzlicher Abschlussprüfer tätig sein. 
Nur Personen mit spezieller Zulassung dürfen diese Funktion übernehmen.
Sie müssen dafür besondere Prüfungen bestanden haben.

Kann ein bereits gewählter 
Abschlussp r&uum l ; fer jederzeit abberufen werden?

< p > Eine Abberufung w&auml ; hrend laufender Amtszeit
ist nur unter bestimmten Voraussetzungen m&ouml ; glich,
beispielsweise bei Vorliegen schwerwiegender Gr&uuml ; nde
wie Befangenheit.

< h 3 > Welche Folgen hat ein negatives Pr ü fungsergebnis ?

< p > Ein negatives Pr ü fungsergebnis f ü hrt dazu,
dass dies im Best ä tigungsvermerk vermerkt wird .
Dies kann Auswirkungen auf das Vertrauen Dritter gegen ü ber dem gepr ü ften
Unter nehmen haben .

< h 3 > Wie lange bleibt ein Abschlussp r&uum l ; fer f&uum l r dasselbe Unter nehmen t ä tig ?

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F &uuml ; r besonders bedeutende Unter nehmen gelten zeitliche Begrenzungen ,
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ng igkeit sicherzustellen . In anderen F &auml ;
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Wer kontrolliert die T ä t igkeit von Abschlussp r&uum l ; fern ?
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Die T ä t igkeit von Abschlussp r&uum l ; fern unterliegt staatlicher Aufsicht ,
um Qualit ä t , Zuverl ä ss igkeit sowie Einhaltung aller rechtl ich en Vorgaben sicherzustellen .
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