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Abschlagszahlung

Begriff und Bedeutung der Abschlagszahlung

Die Abschlagszahlung ist eine besondere Form der Zahlung, die im Rahmen von Verträgen über Dienstleistungen oder Werkleistungen Anwendung findet. Sie bezeichnet eine Teilzahlung, die vor der vollständigen Fertigstellung einer Leistung oder Lieferung geleistet wird. Ziel ist es, dem Auftragnehmer bereits während des Projektverlaufs einen Teil des vereinbarten Entgelts zur Verfügung zu stellen. Dies kann insbesondere bei größeren Projekten mit längerer Laufzeit von Bedeutung sein.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Möglichkeit zur Vereinbarung von Abschlagszahlungen ergibt sich in vielen Fällen aus dem Vertrag zwischen den Parteien. In bestimmten Branchen, wie etwa im Bauwesen oder bei umfangreichen Dienstleistungsverträgen, sind Abschlagszahlungen üblich und werden häufig ausdrücklich geregelt. Voraussetzung für eine rechtmäßige Abschlagszahlung ist in der Regel das Vorliegen einer vertraglichen Vereinbarung oder eines entsprechenden Anspruchs aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.

Vertragsgestaltung

Im Vertrag können die Parteien festlegen, wann und in welcher Höhe Abschlagszahlungen zu leisten sind. Üblich sind beispielsweise Zahlungen nach Erreichen bestimmter Bauabschnitte oder nach Zeitintervallen. Ohne ausdrückliche Regelung besteht ein Anspruch auf Abschlagszahlungen nur unter bestimmten Bedingungen.

Abgrenzung zur Schlusszahlung

Die Abschlagszahlung unterscheidet sich von der Schluss- beziehungsweise Endabrechnung dadurch, dass sie lediglich einen Teilbetrag abdeckt und keine abschließende Abrechnung darstellt. Nach Abschluss aller Arbeiten erfolgt üblicherweise eine Schlussrechnung über den gesamten Leistungsumfang abzüglich bereits geleisteter Abschläge.

Ablauf einer Abschlagszahlung

Der Ablauf beginnt meist mit einer sogenannten „Abschlagsrechnung“, die vom Auftragnehmer erstellt wird. Diese Rechnung weist den bis zum jeweiligen Zeitpunkt erbrachten Leistungsstand sowie den geforderten Betrag aus. Nach Prüfung durch den Auftraggeber erfolgt die Zahlung des ausgewiesenen Betrags als Vorschuss auf das Gesamthonorar.

Sicherheiten für beide Vertragsparteien

Durch die Vereinbarung von Abschlägen erhält der Auftragnehmer frühzeitig Liquidität für laufende Kosten wie Materialbeschaffung oder Löhne. Für den Auftraggeber bietet dieses Modell zugleich Sicherheit: Er zahlt nur für tatsächlich erbrachte Leistungen und behält bis zur endgültigen Fertigstellung einen Teil des Gesamtbetrags zurück.

Mögliche Risiken bei fehlerhaften Zahlungen

Werden zu hohe oder unberechtigte Beträge als Vorausleistung gezahlt, kann dies zu finanziellen Nachteilen führen – etwa wenn Leistungen nicht ordnungsgemäß erbracht werden oder Mängel auftreten.
Umgekehrt kann ein Verzug bei fälligen Zahlungen dazu führen, dass Arbeiten eingestellt werden dürfen bzw. Verzugszinsen anfallen können.
Daher kommt sowohl dem genauen Leistungsnachweis als auch einem transparenten Zahlungsplan besondere Bedeutung zu.

Bedeutung in verschiedenen Vertragsverhältnissen

Bauverträge

Im Bauwesen sind regelmäßige Zwischenabrechnungen gängige Praxis. Hierbei dokumentiert jede einzelne Rechnung exakt den Stand der bisher ausgeführten Arbeiten. Die Höhe richtet sich meist nach dem Wert dieser Teilleistungen. 

Dienstleistungs- & Lieferverträge

Auch außerhalb des Baubereichs kommen solche Modelle zum Einsatz – beispielsweise bei längerfristigen Beratungsprojekten, IT-Dienstleistungen oder Großlieferungen, die schrittweise erfolgen. 
Hier dienen sie ebenfalls dazu, einen kontinuierlichen Mittelzufluss sicherzustellen sowie das Risiko beider Seiten angemessen zu verteilen.

Kündigung und Rückabwicklung von Verträgen mit Abschlägen

Kündigt eine Partei vorzeitig einen Vertrag, kann dies Auswirkungen auf bereits geleistete Anzahlungen haben: 
Je nach Stand der Ausführung müssen diese entweder anteilig angerechnet oder ggf. rückerstattet werden,
sofern keine entsprechende Gegenleistung erbracht wurde.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Abschlagszahlung (FAQ)

Muss immer eine vertragliche Vereinbarung über eine Abschlagszahlung bestehen?

Nicht zwingend muss immer ausdrücklich im Vertrag geregelt sein, ob und wann es zu einer solchen Zahlung kommt – jedoch erleichtert dies Klarheit über Fälligkeit sowie Umfang möglicher Ansprüche beider Seiten.

Darf ein Auftraggeber jede geforderte Summe kürzen?

Nicht beliebig: Der Auftraggeber darf nur dann Kürzungen vornehmen, wenn berechtigte Zweifel an Umfang oder Qualität einzelner Teilleistungen bestehen bzw. nicht alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt wurden.

Können auch Privatpersonen Anspruch auf solche Zahlungen haben?

< p >Ja,&n bsp ;auch Privatpersonen können unter bestimmten Umständen berechtigt sein ,&n bsp ;Abschläge einzufordern ,&n bsp ;sofern entsprechende Leistungen erbracht wurden .&n bsp ;Dies gilt unabhängig davon ,&n bsp ;ob es sich um gewerbliche Aufträge handelt .< / p >

< h three >Was passiert , wenn Mängel an bereits bezahlten Teilleistungen festgestellt werden ?< / h three >
< p >In diesem Fall bleibt das Recht erhalten , Beanstandungen geltend zu machen . Bereits gezahlte Beträge können gegebenenfalls zurückgefordert beziehungsweise verrechnet werden .< / p >

< h three >Wann wird üblicherweise abgerechnet ?< / h three >
< p >Die Abrechnung erfolgt regelmäßig nach Abschluss definierter Abschnitte beziehungsweise Zeiträume . Am Ende steht stets noch einmal eine abschließende Gesamtabrechnung (Schlussrechnung) .< / p >

< h three >Kann man gegen unberechtigte Forderung Widerspruch einlegen ?< / h three >
< p >Ja , sollte ein Rechnungsbetrag nicht nachvollziehbar sein , besteht grundsätzlich die Möglichkeit eines Widerspruchs gegenüber dem Rechnungssteller . Dies sollte zeitnah geschehen .< / p >

< htree e >Können Verzugszinsen entstehen?< / htree e >< pa r agraph >
Kommt es beim Begleichen fälliger Beträge zum Verzug,
können Zinsforderungen entstehen .
Dies betrifft sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen .
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< htree e >
Wie verhält es sich mit Sicherheiten ?
< / ht ree e >< pa r agraph >
In manchen Fällen verlangen Parteien zusätzliche Sicherheiten ,
beispielsweise Bürgschaften ,
um ihre Ansprüche aus Vorausleistungen besser abzusichern .
Das dient insbesondere dazu ,
das Risiko eines Forderungsausfalls gering zu halten .
< / pa r agraph >