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Abänderungsvertrag

Begriff und Bedeutung des Abänderungsvertrags

Ein Abänderungsvertrag ist eine Vereinbarung zwischen mindestens zwei Parteien, mit der ein bereits bestehender Vertrag nachträglich geändert wird. Die Parteien können durch einen solchen Vertrag einzelne Regelungen anpassen, ergänzen oder auch entfernen. Der ursprüngliche Vertrag bleibt dabei grundsätzlich bestehen, wird jedoch in den abgeänderten Punkten modifiziert.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

Die Möglichkeit, einen bestehenden Vertrag abzuändern, ergibt sich aus dem Grundsatz der Vertragsfreiheit. Das bedeutet, dass die beteiligten Parteien grundsätzlich frei darüber entscheiden können, ob und wie sie ihren bestehenden Vertrag ändern möchten. Voraussetzung für einen wirksamen Abänderungsvertrag ist das Einverständnis aller betroffenen Vertragsparteien.

Formvorschriften beim Abänderungsvertrag

Ob ein Abänderungsvertrag einer bestimmten Form bedarf – etwa Schriftform oder notarielle Beurkundung – hängt davon ab, welche Form für den ursprünglichen Vertrag vorgeschrieben war oder ob gesetzliche Vorgaben bestehen. Wird beispielsweise ein notariell beurkundeter Kaufvertrag über eine Immobilie abgeändert, muss auch die Änderung notariell beurkundet werden.

Inhalt eines Abänderungsvertrags

Im Inhalt regelt der Abänderungsvertrag genau jene Punkte des Ursprungsvertrags neu oder anders als bisher vereinbart wurde. Es kann sich um einzelne Klauseln handeln (zum Beispiel Zahlungsmodalitäten), aber auch um umfassende Änderungen mehrerer Vertragsbestandteile. Wichtig ist dabei stets eine klare und eindeutige Formulierung der geänderten Regelungen sowie deren Bezug zum Ursprungsvertrag.

Anwendungsbereiche von Abänderungsverträgen

Abänderungsverträge kommen in vielen Lebensbereichen vor: Sie finden Anwendung bei Mietverträgen (zum Beispiel Anpassung der Miethöhe), Arbeitsverträgen (beispielsweise Änderung von Arbeitszeiten), Eheverträgen sowie bei Verträgen im Geschäftsleben wie Liefer- oder Dienstleistungsvereinbarungen.

Unterschied zu anderen vertraglichen Vereinbarungen

Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen einem Aufhebungsvertrag und einem Abänderungsvertrag: Während mit einem Aufhebungsvertrag das gesamte Vertragsverhältnis beendet wird, bleibt beim Abänderungsvertrag das Grundverhältnis erhalten; es werden lediglich bestimmte Inhalte angepasst.
Weiterhin unterscheidet sich ein Nachtragsvertrag vom klassischen Änderungs- beziehungsweise Ergänzungsvereinbarungen dadurch, dass er meist zusätzliche Leistungen regelt statt bestehende zu verändern.

Wirkung eines Abänderungsvertrags auf den Ursprungsvertrag

Durch Abschluss eines wirksamen Änderungsvertrages gelten die neuen Regelungen anstelle der bisherigen Bestimmungen im Ursprungsvertrag – allerdings nur insoweit wie tatsächlich geändert wurde; alle übrigen Teile bleiben unverändert bestehen. Die Rechtsfolgen treten regelmäßig ab dem Zeitpunkt in Kraft, zu dem beide Seiten ihre Zustimmung erklärt haben oder zu einem ausdrücklich vereinbarten Termin.
Sollte es Unklarheiten geben oder widersprüchliche Aussagen zwischen Alt- und Neuregelung existieren, gilt vorrangig die zuletzt getroffene Vereinbarung im Rahmen des Änderungsumfangs.

Bedeutung für die Praxis

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Der Abschluss eines Änderungsvertrages bietet Flexibilität bei langfristigen Verträgen: So können neue Umstände berücksichtigt werden ohne dass gleich ein komplett neuer Vertrag geschlossen werden muss . Dies erleichtert insbesondere lang andauernde Geschäftsbeziehungen , Partnerschaften , Miet -oder Arbeitsverhältnisse .
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< h 2 > Häufig gestellte Fragen zum Thema „Ab ände r ungs ver trag „< / h 2 >

< h 3 > Was unterscheidet einen Ä nder ungs ver trag von einer Ergänz ung s ve rein bar ung ?< / h 3 >
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Eine Ergänz ung s ve rein bar ung fügt dem bestehenden V er t rag neue Rege l un gen hinzu , während e in Ä nder ungs ver trag bereits vorhandene Klauseln verändert . Beide Formen sind jedoch rechtlich als Modifikation de s U rs pr u ngs ve r trags anzusehen .
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< h 3 > Muss jeder Ä nder ungs ver trag schriftlich abgeschlossen werden ?< / h 3 >
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Ob Schriftform erforderlich ist , richtet sich nach d em U rs pr u ngs ve r tr ag o de r gesetzlichen Vorschriften . Ist dort keine besondere F orm vorgesehen , kann e i ne Änderung g rund sä tzlich formlos erfolgen .
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< h 3 > Können alle Bestandteile eines V er trags durch e i nen Ä nder ungs ver trag angepasst w erden ?< / h 3 >
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Grundsätzlich k önnen sämtliche B estand teile ei nes Ve rt ra gs geändert w erden , sofern a lle Beteiligten zustimmen u nd keine zwingenden gesetzlichen Vorgaben entgegenstehen .
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Bedeutung für die Praxis

Der Abschluss eines Änderungsvertrages bietet Flexibilität bei langfristigen Verträgen: So können neue Umstände berücksichtigt werden ohne dass gleich ein komplett neuer Vertrag geschlossen werden muss. Dies erleichtert insbesondere lang andauernde Geschäftsbeziehungen sowie Partnerschaften.

Häufig gestellte Fragen zum Thema „Abänderungsvertrag“

Was unterscheidet einen Abänderungsvertrag von einer Ergänzungsvereinbarung?

Eine Ergänzungsvereinbarung fügt dem bestehenden Vertrag neue Regelungen hinzu; ein reiner Abänderungsvertrag verändert hingegen bereits vorhandene Klauseln des Ausgangsvertrags.

Muss jeder Abänderungsvertrag schriftlich abgeschlossen werden?

Ob Schriftform erforderlich ist richtet sich danach ob dies im Ausgangsvertrag festgelegt wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist; andernfalls kann eine Änderung grundsätzlich formfrei erfolgen.

Können alle Bestandteile eines Vertrags durch einen Abänderungsvertrag angepasst werden?

Grundsätzlich lassen sich sämtliche Bestandteile ändern sofern alle Beteiligten zustimmen und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.

Tritt der geänderte Teil sofort in Kraft?

Die Wirksamkeit tritt entweder mit Unterzeichnung durch alle Parteien sofort ein oder zu einem ausdrücklich vereinbarten späteren Zeitpunkt.

Kann man mündlich geschlossene Verträge ebenfalls per Änderungsvereinbarung anpassen?

Auch mündliche Verträge lassen sich grundsätzlich mündlich ändern sofern nicht ausnahmsweise eine bestimmte Form verlangt wird.

Müssen beide Seiten immer zustimmen?

Für jede wirksame Änderung müssen sämtliche am ursprünglichen Geschäft beteiligte Personen ihr Einverständnis erklären.

Was passiert wenn alte und neue Regeln widersprüchlich sind?



Im Zweifel gilt vorrangig was zuletzt gemeinsam beschlossen wurde soweit dies eindeutig geregelt worden ist
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