Wichtige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zu Arbeitsrecht Themen

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Sachverhalt und prozessuale Entwicklung

Im Verfahren mit dem Aktenzeichen 8 AZR 117/24, das derzeit beim Bundesarbeitsgericht (BAG) anhängig ist, steht die rechtliche Bewertung einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung tariflicher und gesetzlicher Vorgaben im Mittelpunkt. Das Verfahren wurde dem 8. Senat des BAG vorgelegt, nachdem zuvor das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamburg unter dem Aktenzeichen 6 Sa 57/23 eine weitere Überprüfung angeraten hatte. Die Vorinstanz befasste sich primär mit der Frage, welche Anforderungen an die Begründung und Durchsetzung einer arbeitgeberseitigen Kündigung im Lichte tariflicher Regelungen und möglicherweise einschlägiger europarechtlicher Vorgaben zu stellen sind.

Zentrale Rechtsfragen

Bedeutung von tariflichen Kündigungsschutzregelungen

Der Kern der rechtlichen Auseinandersetzung liegt in der Auslegung und Anwendbarkeit tariflicher Kündigungsschutzbestimmungen, die häufig über den gesetzlichen Schutz im Kündigungsschutzgesetz hinausgehen. Solche Regelungen können beispielsweise längere Kündigungsfristen, erweiterte Begründungspflichten oder zusätzliche Beteiligungsrechte von Arbeitnehmervertretungen begründen.

Im vorliegenden Verfahren wird geprüft, inwieweit die tariflichen Regelungen im Kontext der gegebenen Umstände Geltung beanspruchen können und ob diese möglicherweise im Widerspruch zu höherrangigem Recht, etwa verfassungsrechtlichen Vorgaben oder unionsrechtlichen Prinzipien, stehen. Dabei ist auch zu berücksichtigen, ob und inwieweit bestehende Öffnungsklauseln im Tarifvertrag Anwendung finden.

Gerichtliche Kontrolle und Verfahrensfragen

Ein weiterer Gesichtspunkt betrifft die Reichweite der gerichtlichen Kontrolle entsprechender Kündigungen. Von Bedeutung ist hierbei, ob das BAG die im Tarifvertrag normierten Erfordernisse als abschließend ansieht oder ob darüber hinaus ergänzende Anforderungen aus allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätzen herzuleiten sind. Dabei darf insbesondere der Grundsatz der Gleichbehandlung und das Maß an erforderlicher Transparenz nicht aus den Augen verloren werden. Relevant ist zudem, wie intensiv die Arbeitsgerichte im Falle von Streitigkeiten die Begründung einer arbeitgeberseitigen Kündigung zu prüfen haben.

Schließlich werfen solche Fallgestaltungen häufig auch verfahrensrechtliche Fragestellungen auf: Zum Beispiel, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf Weiterbeschäftigung besteht oder welche Rechte einer Arbeitnehmervertretung im Verfahren zu wahren sind.

Relevanz für die Praxis

Auswirkungen für Unternehmen und Arbeitnehmer

Für Unternehmen ergeben sich durch die Entscheidung des BAG wichtige Anhaltspunkte für die Gestaltung und Durchsetzung von Kündigungen, die tarifrechtlichen Regelungen unterfallen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren von einer Klärung der Voraussetzungen, unter denen ein Kündigungsschutzverfahren Aussicht auf Erfolg haben kann.

Die Bedeutung der Entscheidung erstreckt sich somit auf die gesamte Bandbreite tarifgebundener Arbeitsverhältnisse und hat potenziell auch Signalwirkung über den Einzelfall hinaus, insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit und Kalkulierbarkeit von Personalentscheidungen.

Bezug zu europäischen Rechtsstandards

Nicht unerheblich ist die Fragestellung, ob einschlägige europarechtliche Vorgaben – etwa aus der Richtlinie 2000/78/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung – oder die Anwendung des internationalen Arbeitsrechts berührt werden. Dies ist stets dann der Fall, wenn nationale oder tarifliche Regelungen hinter unionsrechtlichen Vorgaben zurückbleiben und etwaige Diskriminierungen arbeitsrechtlich überprüft werden.

Ausblick

Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts im Verfahren 8 AZR 117/24 wird – abhängig vom Ausgang – voraussichtlich anerkannte Maßstäbe für den Umgang mit tariflichen Kündigungsschutzregelungen setzen und die Rechtssicherheit auf Arbeitgeber- wie Arbeitnehmerseite stärken. Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen, die in Deutschland oder grenzüberschreitend agieren, sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da tarifliche und gesetzliche Vorgaben komplexe Auswirkungen auf Arbeitsverhältnisse und deren Beendigung entfalten können.

Wer in seinem Unternehmen oder im Zusammenhang mit Investitionen Berührungspunkte mit arbeitsrechtlichen Sachverhalten hat, kann bei tiefergehenden rechtlichen Fragestellungen zu diesem Thema die Kontaktaufnahme mit erfahrenen Anwälten, etwa bei MTR Legal Rechtsanwälte, in Erwägung ziehen.

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