Vertrag ohne Schriftform bleibt rechtswirksam – Entscheidung aus Russland

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Formmangel und Wirksamkeit von Verträgen nach russischem Recht

Verträge werden im Wirtschaftsleben häufig zügig verhandelt und umgesetzt. Dabei kann es vorkommen, dass eine nach dem Gesetz vorgesehene Schriftform nicht eingehalten wird. Ein aktueller Beschluss des russischen Bundesgerichtes aus Mai 2025, über den Juraforum berichtet (Quelle: https://www.juraforum.de/news/fehlende-schriftform-bei-einem-vertrag-ist-trotzdem-ein-vertrag-beschluss-des-russischen-bundesgerichtes-mai-2025_265828), befasst sich mit der Frage, welche Folgen ein solcher Formmangel für das Zustandekommen und die Durchsetzbarkeit eines Vertrages haben kann.

Beschluss des russischen Bundesgerichtes (Mai 2025) als Anlass

Kernaussage der Entscheidung in der Berichterstattung

Nach der Berichterstattung steht im Mittelpunkt, dass das Fehlen der Schriftform nicht in jedem Fall dazu führt, dass überhaupt kein Vertrag vorliegt. Entscheidend ist demnach, ob sich die Parteien über die wesentlichen Vertragsinhalte verständigt haben und ob das tatsächliche Verhalten auf die Durchführung einer Vereinbarung schließen lässt.

Bedeutung für die Einordnung von Leistungsbeziehungen

Der Beschluss wird in der Quelle als Hinweis verstanden, dass das Vertragsverhältnis nicht allein anhand formaler Kriterien zu beurteilen ist. Vielmehr können tatsächliche Umstände – insbesondere die Aufnahme und Erbringung von Leistungen – bei der rechtlichen Einordnung eine maßgebliche Rolle spielen.

Verhältnis von Formvorgaben und Parteiwillen

Schriftform als gesetzliche Anforderung

Schriftformerfordernisse dienen typischerweise der Klarstellung, Beweisbarkeit und Rechtssicherheit. Nach der in der Quelle dargestellten Konstellation steht jedoch die Frage im Raum, ob die Schriftform im konkreten Fall zwingende Voraussetzung für die Entstehung eines wirksamen Vertrages ist oder ob sie vor allem beweis- bzw. ordnungsbezogene Funktionen erfüllt.

Übereinstimmender Wille und tatsächliche Durchführung

Die berichtete Linie legt nahe, dass ein Vertragsschluss nicht ausschließlich über ein formgerechtes Dokument definiert wird. Ist eine Einigung über die zentralen Vertragsbestandteile erkennbar und wird die Vereinbarung tatsächlich gelebt, kann dies – je nach rechtlicher Einordnung – für das Vorliegen eines Vertragsverhältnisses sprechen.

Praktische Relevanz: Risiken bei fehlender Dokumentation

Beweis- und Abgrenzungsfragen

Auch wenn ein Formmangel nach der dargestellten Entscheidung nicht zwingend zur Unwirksamkeit führen muss, bleiben Abgrenzungs- und Nachweisprobleme naheliegend. Ohne schriftliche Fixierung kann die Rekonstruktion von Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit, Haftungsfragen oder Kündigungsmodalitäten erschwert sein.

wirtschaftliche Auswirkungen bei Streitigkeiten

Fehlt eine klare Dokumentation, können Streitigkeiten über Inhalt und Reichweite einer Vereinbarung an Bedeutung gewinnen. Die Berichterstattung verdeutlicht damit zugleich, dass die rechtliche Bewertung in solchen Fällen vielfach an den Umständen des Einzelfalls anknüpft.

Einordnung im internationalen Vertragsumfeld

Relevanz bei grenzüberschreitenden Sachverhalten

Für international ausgerichtete Unternehmen und Investoren kann die Frage, welche Formanforderungen ein anwendbares Recht stellt und welche Folgen deren Nichteinhaltung hat, erhebliche Bedeutung haben. Der in der Quelle dargestellte Beschluss wird vor diesem Hintergrund als Beispiel dafür beschrieben, dass formale Anforderungen nicht in jedem Rechtsgebiet und nicht in jeder Fallgestaltung identische Konsequenzen auslösen.

Anknüpfungspunkte für die vertragliche Risikobewertung

Die in der Quelle geschilderte Entscheidung unterstreicht, dass die Wirksamkeit einer Vereinbarung nicht stets an einer fehlenden Schriftform scheitern muss, die rechtliche Bewertung aber stark von den konkreten Umständen und der Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses abhängen kann. Wenn im Zusammenhang mit Formanforderungen, Vertragsentstehung oder der rechtlichen Einordnung gelebter Geschäftsbeziehungen Klärungsbedarf besteht, kann eine strukturierte Prüfung im Rahmen einer Rechtsberatung im Vertragsrecht durch MTR Legal Rechtsanwälte in Betracht kommen.