Urheberrechtliche Fragen bei KI-generierten Inhalten klären

News  >  Intern  >  Urheberrechtliche Fragen bei KI-generierten Inhalten klären

Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Home-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Die fortschreitende Entwicklung und Verbreitung Künstlicher Intelligenz (KI) stellt viele Rechtsgebiete vor neue Herausforderungen – das Urheberrecht bildet hier keine Ausnahme. Insbesondere die Frage der Zuweisung von Rechten an Werken, die mit erheblichem Einsatz von KI geschaffen werden, ist hochaktuell und in vielerlei Hinsicht bislang ungeklärt. Unternehmen, Kreative, Investoren und Entwickler sind gleichermaßen gefordert, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen, um Risiken und Gestaltungsmöglichkeiten zu identifizieren.

Begriffsklärung: Was sind KI-generierte Werke?

Im urheberrechtlichen Kontext bezeichnet man als KI-generierte Werke jene Ergebnisse, die – zumindest teilweise – unter maßgeblicher Einflussnahme von Künstlicher Intelligenz geschaffen werden. Hier kann KI als eigenständige Softwarelösung agieren oder auf umfangreiche Datensätze zurückgreifen, um eigenständig Inhalte wie Texte, Bilder, Musik oder audiovisuelle Produktionen zu erzeugen. Der Mensch kann hierbei eine unterschiedliche Rolle einnehmen, die vom reinen Anstoßen eines Prozesses bis hin zur aktiven Steuerung und Ausgestaltung reicht.

Rechtliche Einordnung: Schöpfungshöhe und persönliche geistige Schöpfung

Anforderungen des Urheberrechts

Gemäß dem deutschen Urheberrechtsgesetz (§ 2 UrhG) ist der Schutz grundsätzlich an eine persönliche geistige Schöpfung gebunden. Die maßgeblichen schöpferischen Beiträge müssen von einer natürlichen Person stammen. Werke, die rein automatisch durch Algorithmen geschaffen werden, erfüllen diese Voraussetzung oft nicht. Die Rechtsprechung und Literatur betonen dabei explizit, dass Kreativität und Individualität, wie sie das Urheberrecht voraussetzt, grundsätzlich menschlicher Natur sind.

Wer trägt die Urheberschaft bei KI-Einsatz?

Im Zusammenhang mit KI-generierten Werken wird diskutiert, inwiefern der Input des menschlichen Nutzers, etwa bei der Auswahl von Daten, bei der Gestaltung von Prompts oder beim Training der KI, als schöpferischer Beitrag anzusehen ist. Je nach Einzelfall kann der Mensch als Urheber gelten, sofern er auf das Werk prägend und bestimmend Einfluss nimmt. Bleibt die menschliche Beteiligung jedoch auf ein Minimum beschränkt und erfolgen wesentliche Gestaltungsschritte autonom durch die KI, ist fraglich, ob urheberrechtlicher Schutz überhaupt zur Anwendung kommt.

Eigentum bei vollständiger KI-Autonomie

Werden Werke vollumfänglich durch KI geschaffen – etwa automatisiert und ohne substanzielle menschliche Prägung – ergibt sich nach aktueller Gesetzeslage, dass kein urheberrechtlicher Schutz besteht. Die Rechte an solchen Inhalten sind daher nicht wie gewöhnliche Urheberrechte abtretbar, vererbbar oder verwertbar. Das kann insbesondere für Unternehmen, die auf die exklusive Nutzung solcher Werke angewiesen sind, einen erheblichen Unsicherheitsfaktor bedeuten.

Auswirkungen für Unternehmen und Kreativschaffende

Nutzungs- und Lizenzfragen

Die Verwendung KI-generierter Inhalte kann zu weiteren komplexen Sachverhalten führen: Wird beispielsweise eine KI auf urheberrechtlich geschützten Werken trainiert, stellt sich die Frage, ob darin bereits eine Nutzung fremder Rechte liegt. Mögliche Folge könnten Ansprüche originärer Urheber oder Rechteinhaber gegen Nutzer und Entwickelnde der KI sein. Der Umgang mit Trainingsdaten und die genaue Dokumentation der Prozesse gewinnen somit an entscheidender Bedeutung.

Herausforderungen beim Schutz von KI-Ergebnissen

Unternehmen, die KI-Tools für die Erschaffung neuer Geschäftsideen oder künstlerischer Inhalte nutzen, sollten berücksichtigen, dass ohne menschliche Prägung an dem Output kein traditionelles Urheberrecht besteht. Dies kann die Absicherung von Geschäftsmodellen, die auf Exklusivität oder Schutz vor Nachahmung angewiesen sind, erschweren. Gegebenenfalls kann jedoch auf alternative Schutzmechanismen wie das Wettbewerbsrecht oder spezielle Vertragsgestaltungen zurückgegriffen werden.

Kollaborationen und Haftungsverteilung

Da die Entwicklung und Nutzung von KI häufig im Rahmen von Kooperationen zwischen Unternehmen, Entwicklern und Auftraggebern erfolgt, müssen die vertraglichen Rechte und Pflichten klar geregelt werden. Fragen der Haftung für etwaige Rechtsverletzungen – etwa bei unbefugter Übernahme von geschützten Inhalten in Trainingsdatensätzen – sind sorgfältig zu adressieren und bedürfen angepasster Lösungen im Einzelfall.

Internationale Perspektiven und laufende Entwicklungen

Aktuelle Rechtslage in Europa

Während sich die deutsche und europäische Rechtslage bislang strikt an das Erfordernis der menschlichen Schöpfung hält, gibt es international Diskussionen über eine mögliche Anpassung des Urheberrechts. In einzelnen Staaten, etwa im Vereinigten Königreich, existieren Sondervorschriften, um auch maschinengenerierte Werke zu schützen – allerdings ist deren Anwendungsbereich begrenzt und mit zahlreichen Besonderheiten versehen.

Reformüberlegungen und Rechtsprechungstendenzen

Mit dem Siegeszug generativer KI wächst der politische und gesellschaftliche Druck, neue Lösungen für die entstehenden Rechtsfragen zu schaffen. Laufende Gesetzgebungsinitiativen, etwa auf Ebene der Europäischen Union im Rahmen des AI Act oder im Kontext der geplanten Copyright-Reformen, sollten aufmerksam verfolgt werden. Entscheidungen nationaler und internationaler Gerichte könnten zudem wesentliche Impulse für die künftige Rechtsentwicklung setzen. Es ist jedoch darauf hinzuweisen, dass zahlreiche Verfahren noch nicht rechtskräftig entschieden wurden und die Rechtslage daher im Fluss ist.

Fazit

Die rechtliche Einordnung und Zuweisung urheberrechtlicher Schutzrechte an KI-generierten Werken ist nach wie vor mit erheblicher Unsicherheit behaftet. Entscheidend bleibt der jeweilige Grad menschlicher Schöpfungshöhe. Einzelne Fallkonstellationen verlangen nach sorgfältiger rechtlicher Prüfung, gerade im Hinblick auf die Einbindung von Trainingsdaten, Kooperationspartnern und Verwertungsketten. Die rechtlichen Rahmenbedingungen unterliegen fortlaufender Entwicklung und bedürfen auch künftig einer aufmerksamen Beobachtung.

Sollten sich Fragen hinsichtlich der Entwicklung, Nutzung oder Verwertung von KI-basierten Inhalten ergeben, kann eine individuelle rechtliche Analyse hilfreich sein. Die Ansprechpartner bei MTR Legal Rechtsanwälte stehen zur Verfügung, um bei der Beurteilung der jeweils maßgeblichen Aspekte beratend unterstützen zu können.

Sie haben ein rechtliches Anliegen?

Reservieren Sie Ihre Beratung – Wählen Sie Ihren Wunschtermin online oder rufen Sie uns an.
Bundesweite Hotline
Jetzt erreichbar

Jetzt Rückruf buchen

oder schreiben Sie uns!