Informationspflicht des Steuerberaters hinsichtlich nur einmal im Leben gewährter Vergünstigungen
Die Verantwortung von Steuerberatern umfasst eine umfassende Aufklärung ihrer Mandanten, insbesondere bei steuerlichen Vergünstigungen, die ausschließlich einmal im Leben beansprucht werden können. Dies hat das Landgericht Lübeck mit Urteil vom 5. Juni 2024 (Az.: 15 O 7/23) klargestellt.
Sachverhalt und Ausgangslage
Im zugrunde liegenden Fall begehrte der Mandant von seinem Steuerberater Schadensersatz, nachdem er im Rahmen eines Immobilienverkaufs die Steuerbefreiung für den Verkauf eines selbstgenutzten Eigenheims nach § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG (sogenanntes Familienheimprivileg) in Anspruch genommen hatte. Später stellte sich heraus, dass diese Vergünstigung vom Mandanten irrtümlich bereits zuvor geltend gemacht worden war und damit verbraucht war. Der Mandant war sich der Einmaligkeit dieses Privilegs und der daraus resultierenden Folgen nicht bewusst und machte geltend, sein Steuerberater hätte ihn explizit auf die Gefahr eines etwaigen Verbrauchs dieser Vergünstigung hinweisen müssen.
Entscheidung des Landgerichts
Das Landgericht Lübeck betonte, dass Steuerberater ihren Prüfungs- und Hinweisobliegenheiten nachkommen müssen, wenn steuerliche Vorteile – wie im Fall des Familienheimprivilegs – aufgrund gesetzlicher Rahmenbedingungen ausschließlich einmal im Leben beansprucht werden können. Die Gerichtskammer hob hervor, dass dem Steuerberater eine proaktive Informationspflicht obliegt. Diese besteht insbesondere dann, wenn bei Prüfung des Sachverhalts deutliche Hinweise dafür vorliegen, dass das Privileg gegebenenfalls bereits verbraucht wurde.
Tragweite der Informationspflicht
Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht, dass sich Steuerberater nicht auf allgemeine Kenntnisse oder Annahmen der Mandantschaft verlassen dürfen, sondern konkret und individuell über die eingeschränkte Möglichkeit zur erneuten Geltendmachung der Vergünstigung belehren müssen. Entsprechende Dokumentations- und Aufklärungspflichten sind auch im Hinblick auf eine umfassende Risikoaufklärung essenziell, um potenziellen wirtschaftlichen Nachteilen vorzubeugen.
Bedeutung für die steuerliche Beratung
Die Entscheidung des Landgerichts Lübeck zeigt, dass den Beratenden im Steuerrecht bei der Betreuung wirtschaftlich relevanter Sachverhalte eine gesteigerte Sorgfaltspflicht trifft, insbesondere wenn Steuervorteile von gesetzlicher Einmaligkeit sind. Für Mandanten stellt das Urteil eine Bestätigung der Schutzfunktion der steuerlichen Beratung im Hinblick auf mögliche Fehlinformationen und deren finanzielle Konsequenzen dar.
Der Gerichtsentscheid ist noch nicht rechtskräftig. Es besteht die Möglichkeit der Berufung, und das Verfahren könnte in weiteren Instanzen überprüft werden. (Quelle: LG Lübeck, 15 O 7/23)
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