Schnellere Genehmigungen für Kraftwerke und Stromspeicher

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Beschleunigte Verfahren für flexible Stromkapazitäten

Die Bundesregierung beabsichtigt, Planungs- und Genehmigungsverfahren für wesentliche Vorhaben der Energieinfrastruktur zu vereinfachen und zu verkürzen. Hierzu hat sie den „Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für mehr Flexibilität im Stromsystem und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit“ vorgelegt.

Das Regelungsvorhaben wird in der Kommunikation des Bundestages und beteiligter Verbände als Flexibilitätsbeschleunigungsgesetz (FlexBG) bezeichnet. Artikel 1 des Entwurfs verwendet für das Stammgesetz die Kurzbezeichnung Stromsystemflexibilitätsgesetz.

Verbindung zum geplanten Kapazitätsmarkt

Die vorgesehenen Beschleunigungsmaßnahmen sollen insbesondere Betreibern und Investoren von Kraftwerken und Stromspeichern zugutekommen, die einen Zuschlag nach dem geplanten Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz erhalten.

Darüber hinaus erfasst der Entwurf Wasserkraftwerke, die als Energiespeicher eingesetzt werden. Dazu zählen insbesondere Pumpspeicherkraftwerke.

Begründung mit steigendem Flexibilitätsbedarf

Nach der Begründung der Bundesregierung erhöht der Ausbau erneuerbarer Energien den Bedarf an gesicherter Leistung und an Flexibilität im Stromsystem. Der vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in Auftrag gegebene Bericht zum Energiewende-Monitoring vom 15. September 2025 empfiehlt demnach, steuerbare Kraftwerkskapazitäten auszubauen und durch zusätzliche Stromspeicher weitere Flexibilität zu schaffen.

Die bisherigen Planungs- und Genehmigungsabläufe seien vor allem bei Pumpspeicherkraftwerken und bei der Infrastruktur für Offshore-Windenergie komplex und zeitaufwendig. Dies habe nach den Ausführungen im Gesetzentwurf erhebliche Verzögerungen sowie den Abbruch von Projekten zur Folge gehabt.

Elektronische Verfahren und verbindliche Fristen

Der Regierungsentwurf sieht eine elektronische Abwicklung der Zulassungsverfahren vor. Für Kraftwerke und Stromspeicher sowie für Gas-, Wasserstoff-, Biomethan- und Biogasanlagen sollen außerdem zeitliche Vorgaben eingeführt werden.

Zu den vorgesehenen Verfahrensfristen gehören insbesondere:

  • Für wasserrechtliche Erlaubnisse ist eine Bearbeitungsdauer von sieben Monaten vorgesehen. Diese Frist soll einmalig um drei Monate verlängert werden können.

  • Für Planfeststellungsbeschlüsse zu Pumpspeicherkraftwerken soll grundsätzlich eine Frist von 24 Monaten gelten. Eine Verlängerung um zwölf Monate soll möglich sein.

Die erforderlichen Zulassungen sollen bei einer Behörde gebündelt werden. Mit diesem sogenannten One-Stop-Shop sollen parallele oder doppelte Verfahren vermieden werden.

Eigenes Planfeststellungsverfahren für Pumpspeicher

Ein zentraler Bestandteil des Entwurfs ist die Einführung eines eigenständigen Planfeststellungsverfahrens nach dem Energiewirtschaftsgesetz für Pumpspeicherkraftwerke. Ergänzend sind Vermutungsregelungen zur Aktualität von Umweltdaten vorgesehen.

Die Entlastung der Wirtschaft durch das beschleunigte Planfeststellungsverfahren für Pumpspeicherkraftwerke beziffert der Entwurf beim Erfüllungsaufwand auf 585.635 Euro.

Vorzeitiger Beginn unter zusätzlichen Voraussetzungen

Für Pumpspeicherkraftwerke soll die Zulassung eines vorzeitigen Beginns zusätzlich voraussetzen, dass nach überschlägiger Prüfung mit einer Entscheidung zugunsten des Vorhabenträgers zu rechnen ist. Dabei ist die Stellungnahme der zuständigen Wasserbehörde zu berücksichtigen.

Der Bundesrat hat in seiner 1068. Sitzung am 25. September 2026 nach Art. 76 Abs. 2 GG zu dem Gesetzentwurf Stellung genommen. Er beanstandet, dass die erleichterte Zulassung des vorzeitigen Beginns ihrem Wortlaut nach nicht auf Pumpspeicherkraftwerke begrenzt sei. Die Regelung würde demnach grundsätzlich sämtliche Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach § 43 Abs. 1 und 2 EnWG erfassen.

Überragendes öffentliches Interesse bis 2031

Kraftwerke und bestimmte bauliche Maßnahmen in Hafengebieten, die Offshore-Anbindungsleitungen betreffen, sollen bis 2031 als Vorhaben im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft werden. Diese Bewertung soll eine beschleunigte Behandlung durch Behörden und Gerichte ermöglichen.

Bestehende oder bereits geplante Kraftwerksstandorte sollen außerdem für den erweiterten Ausbau neuer Kraftwerke und Stromspeicher genutzt werden können, ohne dass erneut eine Bebauungsplanung durchgeführt werden muss.

Konverterplattformen und Offshore-Anbindungen

Der Regierungsentwurf verfolgt zugleich das Ziel, den inländischen Ausbau von Konverterplattformen zu stärken. Bauliche Maßnahmen in Hafengebieten sollen einschließlich eines erforderlichen Gewässerausbaus im überragenden öffentlichen Interesse liegen, wenn sie der Herstellung oder dem Transport von Konverter-, Sammel- oder Umspannplattformen für Offshore-Anbindungsleitungen dienen.

Damit soll nach der Gesetzesbegründung verhindert werden, dass langwierige Genehmigungsabläufe für Baumaßnahmen in Hafengebieten den Ausbau der Offshore-Windenergie behindern.

Verkürzter Rechtsweg bei gerichtlichen Verfahren

Der Entwurf sieht darüber hinaus eine Verkürzung des Rechtswegs vor. Für die erfassten Streitigkeiten sollen die Oberverwaltungsgerichte bereits in erster Instanz zuständig sein. Diese Regelung soll auch Stromspeicher einbeziehen, die einen Zuschlag nach dem Strom-Versorgungssicherheits-und-Kapazitätengesetz erhalten.

Daneben sollen die im Stammgesetz geregelten Erleichterungen bei Rechtsbehelfen anwendbar sein. Eine abschließende gesetzgeberische Entscheidung über diese Bestimmungen liegt noch nicht vor.

Stand des Gesetzgebungsverfahrens

Der Bundestag hat den Gesetzentwurf am 8. Oktober 2026 ohne Aussprache an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Federführend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Energie. Der Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit wirkt beratend mit.

Nach der Tagesordnung des Wirtschaftsausschusses ist die öffentliche Anhörung zu dem Gesetzentwurf für die 56. Ausschusssitzung am 4. November 2026 um 8:30 Uhr angesetzt. Für eine persönliche Teilnahme ist nach dieser Tagesordnung eine Online-Akkreditierung bis zum 2. November 2026 erforderlich.

Der Bundesverband Energiespeicher Systeme begrüßt die beabsichtigte Beschleunigung grundsätzlich. Zugleich fordert der Verband gezielte Ergänzungen zugunsten von Speichern. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen, Investoren und vermögende Privatpersonen zu Fragen des Wirtschaftsrechts.