Vertragsschluss im Online-Maklergeschäft: Anforderungen an die Schaltflächen-Beschriftung nach OLG Stuttgart
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat mit Urteil vom 08. April 2025 (Az.: 3 U 233/22) klargestellt, dass im Rahmen des Vertragsschlusses über einen Maklervertrag im Online-Bereich strenge Anforderungen an die Beschriftung der Bestätigungsschaltflächen (sog. Buttons) zu stellen sind. Diese müssen eindeutig zum Ausdruck bringen, dass durch eine Betätigung eine kostenpflichtige Verpflichtung eingegangen wird. Die Entscheidung trägt damit zur rechtssicheren Ausgestaltung von digitalen Geschäftsprozessen im Bereich der Immobilienvermittlung und darüber hinaus bei.
Hintergrund: Schutz vor versteckten Vertragspflichten im E-Commerce
Die Zahl der online angebahnten und abgeschlossenen Vertragsverhältnisse nimmt weiterhin zu. Insbesondere im Bereich der Immobilienvermittlung erfolgt die Annahme von Maklerdiensten häufig digital – ohne persönliche Beratung. Um Verbraucher und sonstige Vertragspartner effektiv vor ungewollten, mit Zahlungsverpflichtungen einhergehenden Geschäftsabschlüssen zu schützen, sieht das deutsche Recht klare Vorgaben für Bestellprozesse vor. Von zentraler Bedeutung ist § 312j Abs. 3 BGB, der die sogenannte Button-Lösung regelt. Diese Vorschrift soll sicherstellen, dass der Abschluss entgeltlicher Verträge im Internet ausschließlich durch eine ausdrücklich als solche erkennbare Handlung erfolgt.
Kernaussagen des Gerichts
Das OLG Stuttgart stellt heraus, dass die Annahme eines kostenpflichtigen Maklerangebots im Internet nur dann wirksam erfolgen kann, wenn die hierzu eingerichtete Schaltfläche unmissverständlich auf die Entgeltlichkeit des Angebots hinweist. Dies kann etwa durch Bezeichnungen wie „zahlungspflichtig bestellen“, „jetzt kostenpflichtig beauftragen“ oder ähnliche, gleichwertig klare Formulierungen geschehen.
Bei anderen Formulierungen, die nicht unmissverständlich auf eine Zahlungspflicht schließen lassen – beispielsweise allgemeine Begriffe wie „Bestätigen“ oder „Absenden“ -, fehlt es nach Ansicht des Gerichts an der gebotenen Transparenz. Andernfalls könnten Nutzer getäuscht werden und unbeabsichtigt kostenpflichtige Verträge eingehen. Das Urteil betont insbesondere die Notwendigkeit, dass auch gewerbliche Nutzer (etwa Unternehmen, die eine Immobilie suchen oder anbieten) Anspruch auf diese Transparenz haben, sofern sie von der Schutzvorschrift umfasst sind.
Auswirkung auf Maklerverträge und digitale Geschäftsmodelle
Das Urteil hat nachhaltige Bedeutung für sämtliche im Fernabsatz abgeschlossene Verträge, bei denen dem Kunden eine Zahlungsverpflichtung auferlegt wird. Nicht nur Maklerunternehmen, sondern auch Anbieter digitaler Dienstleistungen, Plattformbetreiber und andere Vertragspartner im B2B- und B2C-Bereich sind angehalten, ihre Bestell- und Vertragsschlussprozesse rechtskonform zu gestalten.
Vertragswirksamkeit bei Verstößen gegen die Button-Lösung
Ein besonders praxisrelevanter Aspekt ist die Rechtsfolge einer fehlerhaften Schaltflächen-Beschriftung. Kommt es zu einem Verstoß gegen die Anforderungen des § 312j BGB, so ist nach Ansicht des OLG Stuttgart kein wirksamer Vertrag zustande gekommen. Mögliche Forderungen wie etwa Maklerprovision oder Provisionen anderer Art können damit regelmäßig nicht durchsetzbar sein.
Relevanz für Maklerunternehmen
Maklerunternehmen sind verpflichtet, ihre Online-Prozesse so zu gestalten, dass Nutzern unmissverständlich angezeigt wird, wann und in welchem Umfang eine Zahlungsverpflichtung entsteht. Nachlässigkeiten oder missverständliche Beschriftungen bergen erhebliche Haftungsrisiken und können den Unternehmen nicht nur Vertragsverluste, sondern auch kostenintensive wettbewerbsrechtliche Auseinandersetzungen einbringen.
Einordnung in die aktuelle Rechtslage und Praxis
Die Entscheidung des OLG Stuttgart ordnet sich in eine Rechtsprechungslinie ein, die die Interessen der Vertragspartner in Online-Geschäften nachhaltig stärken will. Der Schutzgedanke des deutschen Verbraucherschutzrechts wird hier konsequent auf den digitalen Bereich übertragen. Unternehmen, die im digitalen Vertrieb agieren, profitieren von klaren Leitplanken zur Gestaltung ihrer Geschäftsprozesse, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Abschließende Hinweise
Die Anforderungen an die Gestaltung von Bestellvorgängen im Internet unterliegen einem stetigen Wandel und einer zunehmenden Detaillierung durch die Rechtsprechung. Um sowohl finanzielle Risiken als auch rechtliche Nachteile infolge unwirksamer Vertragsschlüsse oder unzulässiger Klauseln zu vermeiden, empfiehlt es sich, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bestehende Prozesse regelmäßig zu prüfen.
Sollten Sie Fragen zur rechtssicheren Gestaltung Ihrer digitalen Geschäftsprozesse, dem Abschluss von Maklerverträgen im Internet oder sonstigen Fragestellungen aus dem Bereich des Vertrags-, IT- oder Vertriebsrechts haben, stehen die Rechtsanwälte von MTR Legal gerne für eine individuelle Beratung zur Verfügung.