Sachmängelhaftung bei erneuertem Dach

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Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 06.12.2024 – Az. V ZR 229/23

Im Immobilienkaufvertrag kommt es auf genaue Formulierungen ab, wobei die richtige Form der Vertragsgestaltung entscheidend ist, um rechtliche Klarheit und Wirksamkeit zu gewährleisten. So sei unter einem „komplett erneuerten Dach“ nach allgemeinem Sprachgebrauch nicht nur die Erneuerung der äußeren Dachhülle zu verstehen. Das machte der BGH mit Urteil vom 6. Dezember 2024 deutlich (Az. V ZR 229/23).

Sachmängel sind ein häufiges Problem beim Immobilienkauf. Grundsätzlich steht der Verkäufer für Sachmängel, die die Gebrauchstauglichkeit der Immobilie beeinträchtigen, in der Haftung. Um das Haftungsrisiko zu verringern, wird in Immobilienkaufverträgen daher häufig ein Gewährleistungsausschluss vereinbart. Eine solche Vereinbarung muss ausdrücklich und in der richtigen Form im Vertrag getroffen werden, um wirksam zu sein. Allerdings greift der Gewährleistungsausschluss nicht, wenn der Verkäufer Mängel arglistig verschwiegen hat, so die Wirtschaftskanzlei MTR Legal Rechtsanwälte, die u.a. im Immobilienrecht berät.

Einführung in die Sachmängelhaftung

Die Sachmängelhaftung ist ein zentrales Element des deutschen Kaufrechts und spielt insbesondere beim Kauf von Immobilien eine entscheidende Rolle. Sie regelt, welche Rechte ein Käufer hat, wenn die gekaufte Sache – etwa ein Haus oder ein Dach – einen Mangel aufweist. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe, mit Sitz in der Herrenstraße, ist maßgeblich für die Auslegung und Weiterentwicklung der Vorschriften zur Sachmängelhaftung verantwortlich.

Kommt es nach einer Dachsanierung oder bei der Dacheindeckung zu Problemen, etwa weil der Dachstuhl oder andere Teile des Daches nicht wie vereinbart erneuert wurden, kann der Käufer verschiedene Rechte geltend machen. Dazu zählen die Nacherfüllung, also die Beseitigung des Mangels durch den Verkäufer, die Minderung des Kaufpreises oder – bei erheblichen Mängeln – sogar der Rücktritt vom Vertrag. Die genaue Ausgestaltung dieser Rechte hängt vom jeweiligen Vertrag und den Umständen des Einzelfalls ab. Gerade im Bereich der Dachsanierung ist es daher wichtig, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer ihre Rechte und Pflichten genau kennen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Dach und Energieeffizienz

Das Dach eines Gebäudes ist nicht nur für den Schutz vor Wind und Wetter verantwortlich, sondern hat auch einen erheblichen Einfluss auf die Energieeffizienz des gesamten Hauses. Eine fachgerechte Dachdämmung kann die Heizkosten deutlich senken und sorgt dafür, dass weniger Energie verloren geht. Je nach Dachform und Größe der Dachfläche kommen unterschiedliche Dämmmethoden zum Einsatz, wie etwa die Aufsparrendämmung, Zwischensparrendämmung oder Untersparrendämmung. Die Wahl der passenden Dämmung hängt von den baulichen Gegebenheiten, den Kosten und den individuellen Anforderungen an das Gebäude ab.

Im Rahmen einer Dachsanierung bietet sich die Gelegenheit, die Energieeffizienz des Gebäudes nachhaltig zu verbessern. Dabei lohnt es sich, die verschiedenen Förderprogramme zu prüfen, die eine energetische Sanierung finanziell unterstützen können. Ein unabhängiger Ratgeber hilft dabei, die unterschiedlichen Möglichkeiten zu vergleichen und die richtige Entscheidung für das eigene Haus zu treffen. So lassen sich nicht nur die laufenden Heizkosten und Nebenkosten reduzieren, sondern auch der Wert der Immobilie langfristig steigern.

Dachsanierung laut Exposé „komplett erneuert“

Streit um die angebliche vollständige Dacherneuerung

In dem zugrunde liegenden Fall vor dem BGH hatte ein Ehepaar ein Einfamilienhaus im Jahr 2021 gekauft. Die Sachmängelhaftung wurde ausgeschlossen. In dem Makler-Exposé des in den 1970er gebauten Hauses wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Dach im Jahr 2009 „komplett erneuert“ worden sei. Bei einer vollständigen Erneuerung sind insbesondere die Bausubstanz und die Dachkonstruktion des Gebäudes zu berücksichtigen, um langfristige Schäden und Mängel zu vermeiden. Wie die Vorinstanzen bereits festgestellt hatten, waren bei dem Dach tatsächlich nur neue Bitumenbahnen aufgeklebt bzw. verschweißt worden. Das Ehepaar machte daraufhin Gewährleistungsansprüche geltend. Es argumentierte, dass das Dach nicht komplett erneuert worden sei und nicht die Richtlinien der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfülle. Es verlangte daher die Erstattung der Kosten für eine vollständige Dacherneuerung in Höhe von rund 20.000 Euro, wobei auch auf mögliche Schäden an der Bausubstanz und am Dachstuhls hingewiesen wurde.

Bedeutung von Instandhaltung, Ausbau und Modernisierung

Die Instandhaltung des Daches und die Auswahl geeigneter Dachziegel sind bei einer Dacherneuerung entscheidend, um die Langlebigkeit und den Schutz des Hauses zu gewährleisten. Bei der Modernisierung von Gebäuden spielen zudem der Einbau von Dachfenstern und die Erweiterung des Dachgeschosses eine wichtige Rolle, da durch neue Dachfenster und den Ausbau des Dachgeschosses zusätzlicher Wohnraum geschaffen und die Energieeffizienz verbessert werden kann. Die Finanzierung einer Dachsanierung kann durch staatliche Förderung unterstützt werden, was die Kosten erheblich senkt und die Umsetzung erleichtert. Für eine geplante Dacherneuerung ist es ratsam, ein detailliertes Angebot einzuholen und eine Anfrage an qualifizierte Fachbetriebe zu stellen, um die beste Lösung zu finden. Ein umfassender Überblick über die verschiedenen Angebote, Systeme und verfügbaren Informationen hilft dabei, die passende Entscheidung für die Dacherneuerung zu treffen.

Rechtliche Einordnung von Sachmängeln und Käuferrechten

Auch die rechtlichen Aspekte der Kaufsache, des Kaufpreises und der Rechten der Käufer bei Sachmängeln sind zu beachten: Liegen an der Kaufsache Mängel oder Sachmängel vor, können Käufer unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz vom Verkäufers oder Vermieter verlangen. Dies gilt insbesondere bei Schäden an Sachen, die Gegenstand des Kaufvertrags sind. Die Verhandlung vor Gericht, insbesondere vor den Oberlandesgerichten, ist dabei ein wichtiger Bestandteil des Instanzenzugs bei Streitigkeiten über Sachmängel und Schadensersatz. Im Rahmen der Immobilienabwicklung gewinnt die Kommunikation per E-Mail zunehmend an Bedeutung, um Informationen und Unterlagen effizient auszutauschen.

Die baulichen Gründe für eine Dacherneuerung liegen oft im Zustand des Grund und Bodens sowie der Gebäuden, wobei auch der Standort auf dem Land eine Rolle bei der Wahl der Immobilie spielt. Dächern und Dächer sind für die Energieeffizienz und den Schutz des Hauses von zentraler Bedeutung. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick und Ratgeber zu allen relevanten Themen rund um die Dacherneuerung, die Auswahl der richtigen Angebote und die Sachmängelhaftung.

Allgemeiner Sprachgebrauch ist revisibel

Dieser Argumentation schloss sich der BGH nicht an und hob das Urteil des OLG Dresden auf. Die Form der vertraglichen Vereinbarung und die Klärung offener Rechtsfragen durch den BGH sind entscheidend für die Rechtssicherheit und die einheitliche Rechtsprechung. Der BGH stellte zwei Leitsätze heraus: Erstens sei der sog. „allgemeine Sprachgebrauch“ kein absolut bindender Auslegungssatz, sondern ein allgemeiner Erfahrungssatz, der — wie andere Erfahrungssätze auch — revisibel sei. Zweitens gebe es keinen allgemein geltenden Sprachgebrauch, nach dem unter der Formulierung „Dach komplett erneuert“ stets nur die Erneuerung der obersten Dachschicht zu verstehen ist. Ein solcher Sprachgebrauch könne dem Duden nicht entnommen werden, so der BGH. Auch gebe es keine Anhaltspunkte dafür, dass sich ein solcher allgemeiner Sprachgebrauch gebildet habe.

Berufungsgericht muss erneut entscheiden

Was unter der kompletten Erneuerung eines Daches zu verstehen ist, könne nicht allgemein bestimmt werden, weil es dafür auch auf den Dachtyp und Dachaufbau ankomme, führte der BGH weiter aus. Im Instanzenzug der deutschen Gerichtsbarkeit spielen das Gericht des Bundesgerichtshofs und die Oberlandesgerichte eine zentrale Rolle, da sie die Überprüfung und Auslegung von Entscheidungen in verschiedenen Verfahrensstufen sicherstellen. Für die Haftung der Beklagten sei daher entscheidend, was ein redlicher und verständiger Käufer unter den Angaben im Exposé nach Treu und Glauben und Verkehrssitte verstehen durfte. Maßgeblich sei, ob ein durchschnittlicher Käufer nach den Angaben die vollständige Erneuerung des Daches einschließlich der Unterkonstruktion erwarten durfte.

Der BGH wies den Fall an das Berufungsgericht zurück. Das OLG muss prüfen, um was für einen Dachtyp es sich handelt und aus welchen Schichten es zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden hat. Im weiteren Verfahren kommt der Verhandlung und den gerichtlichen Entscheidungen besondere Bedeutung zu, da sie maßgeblich den Ausgang des Rechtsstreits bestimmen. Auf einen Haftungsausschluss könne sich die Beklagte nur berufen, wenn sie nicht arglistig gehandelt hat.

Möglichst detaillierte Angaben im Exposé

Die Entscheidung des BGH zeigt, dass Angaben im Exposé möglichst detailliert sein sollten. Pauschale Formulierungen wie „komplett erneuert“, „saniert“ oder „wie neu“ können im Zweifel streng ausgelegt werden. Wer in einem Exposé den Eindruck erweckt, eine umfassende Modernisierung sei erfolgt, obwohl tatsächlich nur punktuelle Arbeiten durchgeführt wurden, läuft Gefahr, für die Differenz zwischen Erwartung und Realität haftbar gemacht zu werden. Ein Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag hilft in diesem Fall oft nicht, da es sich bei solchen Angaben um eine konkrete Beschaffenheitsvereinbarung handelt, die den Verkäufer bindet.

Gerade für Käufer und Verkäufer ist es daher entscheidend, umfassende Informationen zu erhalten und einen klaren Überblick über die relevanten Aspekte zu gewinnen.

Die Position der Käufer hat der BGH durch diese Entscheidung gestärkt. Unklare oder übertreibende Formulierungen dürfen nicht zu Lasten des Käufers gehen.

Die Urteil zeigt, wie wichtig im Immobilienrecht eine präzise Sprache ist. Dieser Artikel dient als hilfreicher Ratgeber für die Sachmängelhaftung bei Dacherneuerung.

MTR Legal Rechtsanwälte berät umfassend im Immobilienrecht.

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