Recyclingangaben auf Kunststoffflaschen werden präzisiert

Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Steuerrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Home-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte
Arbeitsrecht-Anwalt-Rechtsanwalt-Kanzlei-MTR Legal Rechtsanwälte

Recyclingangaben auf Kunststoffflaschen werden angepasst

Coca-Cola, Nestlé und Danone haben gegenüber der Europäischen Kommission und dem Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz, dem Consumer Protection Cooperation Network (CPC-Netz), zugesagt, bestimmte Recyclingangaben auf ihren Kunststoffflaschen zu ändern. Die Europäische Kommission begrüßte diese Zusagen am 22. Oktober 2026.

Den Anpassungen ging ein Dialog über die verbraucherrechtliche Bewertung der verwendeten Umweltaussagen voraus. Dabei wurde keine gerichtliche oder behördliche Entscheidung über einen Rechtsverstoß getroffen. Gegenstand sind vielmehr freiwillige Zusagen der Unternehmen, die beanstandeten Angaben künftig präziser zu gestalten.

Beschwerde von Verbraucher- und Umweltorganisationen

Ausgangspunkt des CPC-Dialogs

Anlass war eine im November 2023 eingereichte Beschwerde des Europäischen Verbraucherverbands BEUC und seiner Mitgliedsorganisationen. Unterstützt wurde die Initiative von ClientEarth und ECOS. Die Beschwerde richtete sich gegen Recycling- und Umweltaussagen von Coca-Cola, Nestlé und Danone.

BEUC beanstandete unter anderem, dass Aussagen über einen hundertprozentigen Anteil recycelten Kunststoffs aus Sicht des Verbands einen unzutreffenden Gesamteindruck vermitteln könnten. Flaschenverschlüsse und die meisten Etiketten bestünden nicht aus recyceltem Material. Zudem kritisierte der Verband Aussagen zur Recyclingfähigkeit sowie die Verwendung grüner Bildsprache.

Diese Beanstandungen geben die Position der beteiligten Verbraucher- und Umweltorganisationen wieder. Eine verbindliche Feststellung, dass die Unternehmen gegen verbraucherschützende Vorschriften verstoßen haben, ist mit dem Dialog und den abgegebenen Zusagen nicht verbunden.

Beteiligung der Unternehmen

Nach Angaben der Europäischen Kommission wandten sich The Coca-Cola Company und Nestlé Waters nach dem Hinweis von BEUC aus eigener Initiative an die Kommission und nahmen freiwillig am CPC-Dialog teil. Bei Danone wurde der Dialog von der Europäischen Kommission und dem CPC-Netz eingeleitet. Danone gab als letztes der drei Unternehmen entsprechende Zusagen ab.

Die koordinierte Maßnahme stand unter der Leitung der schwedischen Verbraucherbehörde und der ungarischen Wettbewerbsbehörde. Beteiligt waren außerdem die Europäische Kommission und die zuständigen nationalen Behörden des CPC-Netzes.

Präzisere Aussagen zum Recyclingmaterial

Ausnahmen für Verschluss und Etikett

Ein wesentlicher Punkt betrifft die Aussage, eine Flasche bestehe zu 100 Prozent aus recyceltem Kunststoff. Die bisherige Formulierung „Ich bin eine Flasche aus 100 % recyceltem Kunststoff“ soll durch eine genauere Angabe ersetzt werden.

Künftig soll die Aussage lauten: „Diese Flasche besteht zu 100 % aus recyceltem Material. Ausgenommen Verschluss und Etikett“. Damit wird ausdrücklich kenntlich gemacht, dass sich die Prozentangabe nicht auf sämtliche Bestandteile der Verpackung erstreckt.

Die Zusagen betreffen insbesondere folgende Bereiche:

  • Aussagen über den Anteil recycelten Materials sollen den tatsächlichen Umfang der Angabe erkennen lassen.
  • Verschlüsse und Etiketten sollen bei einer entsprechenden Prozentangabe ausdrücklich ausgenommen werden, soweit sie nicht von ihr erfasst sind.
  • Recyclingbezogene Aussagen in der digitalen Kommunikation sollen ebenfalls angepasst werden.

Coca-Cola und Nestlé hatten ihre Dialoge bereits vor der Mitteilung der Kommission abgeschlossen. Nach Angaben der Kommission haben beide Unternehmen Teile ihrer Zusagen, vor allem in digitalen Kampagnen, bereits umgesetzt.

Verbraucherschutzbehörden begleiten die Umsetzung

Kontrolle durch nationale Stellen

Die zuständigen nationalen Verbraucherschutzbehörden werden überwachen, ob die Unternehmen ihre Zusagen einhalten. Werden die angekündigten Änderungen nicht ordnungsgemäß umgesetzt, können die Behörden im Rahmen ihrer Zuständigkeiten Durchsetzungsmaßnahmen ergreifen.

Auch BEUC und seine Mitgliedsorganisationen haben angekündigt, die Umsetzung zu beobachten. Der Generaldirektor des Verbands, Agustín Reyna, forderte ein behördliches Einschreiten für den Fall, dass die drei Unternehmen ihre Verpflichtungen nicht erfüllen.

Die Europäische Kommission und das CPC-Netz werden darüber hinaus die Praktiken weiterer großer Abfüllunternehmen im Binnenmarkt prüfen. Ziel eines solchen weiteren Vorgehens wäre es, einheitliche Maßstäbe für Unternehmen im europäischen Binnenmarkt zu fördern.

Verschärfte Anforderungen an Umweltaussagen

Die Anpassungen stehen im Zusammenhang mit den unionsrechtlich gestiegenen Anforderungen an umweltbezogene Werbung. Seit dem 27. September 2026 gelten die verschärften Vorgaben der Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel, der sogenannten EmpCo-Richtlinie.

Die Regelungen erfassen insbesondere allgemeine Umweltaussagen wie „klimaneutral“ oder „umweltfreundlich“, sofern die hierfür erforderlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Für Unternehmen gewinnt deshalb die eindeutige Abgrenzung zwischen einer Aussage über die Flasche, einzelne Verpackungsbestandteile und die tatsächliche Recyclingfähigkeit weiter an Bedeutung.

Wettbewerbsrechtliche Einordnung der Zusagen

Umweltbezogene Angaben können die geschäftliche Entscheidung von Verbrauchern beeinflussen. Ihre wettbewerbsrechtliche Beurteilung hängt insbesondere davon ab, welchen Gesamteindruck eine konkrete Aussage vermittelt und ob wesentliche Einschränkungen klar erkennbar sind. Die Zusagen von Coca-Cola, Nestlé und Danone verdeutlichen, dass Prozentangaben zum Recyclingmaterial nicht weiter reichen dürfen als die tatsächlichen Eigenschaften der bezeichneten Verpackungsbestandteile.

Unternehmen, Investoren und weitere Marktteilnehmer, die Fragen zur wettbewerbsrechtlichen Bewertung von Umwelt- und Recyclingangaben haben, können sich an MTR Legal Rechtsanwälte wenden. Weitere Informationen finden sich unter Rechtsberatung im Wettbewerbsrecht.