Rechte bei Bilddiebstahl erkennen und richtig handeln bei Fotos

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Schutz fotografischer Werke im digitalen Zeitalter: Anspruchsgrundlagen und Vorgehensmöglichkeiten bei der unberechtigten Bildnutzung

Die zunehmende Digitalisierung und die leichte Verfügbarkeit von Bildern haben das Risiko von Urheberrechtsverletzungen an Fotografien signifikant erhöht. Plattformen wie Social Media, Online-Shops oder Blogs bieten vielseitige Publikationsmöglichkeiten – zugleich sind Bilder damit verstärkt unrechtmäßigen Nutzungen ausgesetzt. Vielfach werden urheberrechtlich geschützte Fotografien ohne Zustimmung des Rechteinhabers verwendet, sei es durch Kopieren, Teilen, Modifikation oder Integration in kommerzielle Produkte und Angebote. Für Unternehmen, professionelle Fotografen sowie vermögende Privatpersonen ergeben sich daraus rechtliche Herausforderungen und Handlungsoptionen.

Urheberrechtlicher Schutz von Fotografien

Bereits mit der Schaffung eines Lichtbildwerkes entsteht gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 und § 72 UrhG ein urheberrechtlicher Schutz. Zu unterscheiden sind dabei sogenannte „Lichtbildwerke” (schöpferisch gestaltete Fotos) und „einfache Lichtbilder” (z. B. Schnappschüsse). Auch letztere genießen einen eigenen gesetzlichen Schutz, wenngleich der Schutzumfang geringer sein kann. Vom Urheberrechtsschutz erfasst ist grundsätzlich jede Verwertung oder Vervielfältigung, unabhängig davon, ob Dritte die Bildquelle nennen.

Der Rechtsschutz umfasst das ausschließliche Recht, das Werk öffentlich zugänglich zu machen, zu verbreiten, zu vervielfältigen oder anderweitig wirtschaftlich zu verwerten. Ohne ausdrückliche Zustimmung des Rechteinhabers oder das Eingreifen einer urheberrechtlichen Schranke liegt daher regelmäßig eine Verletzung vor.

Bildnutzungen und Schutzlücken

Zu den häufigen Fällen der Rechtsverletzung zählen etwa:

  • Verwendung in kommerziellen Werbemitteln ohne Lizenz
  • Integration urheberrechtlich geschützter Bilder auf Internetpräsenzen
  • Upload auf Social-Media-Kanäle
  • Bearbeitung, Verfremdung oder Zuschneiden ohne Genehmigung
  • Nutzung im Rahmen von Presseveröffentlichungen ohne Bildrechteklärung

Auch bei sogenannten Creative-Commons-Lizenzen sind die jeweiligen Lizenzbedingungen strikt zu beachten.

Mögliche Ansprüche bei unerlaubter Bildnutzung

Bei einer unberechtigten Verwendung bestehen verschiedene Ansprüche des Rechteinhabers gegenüber dem Verwender, die in Abhängigkeit vom Einzelfall geprüft werden können.

Unterlassungsanspruch

Gemäß § 97 Abs. 1 UrhG kann der Rechtsinhaber verlangen, dass der Rechtsverletzer die weitere Nutzung künftig unterlässt. Voraussetzung ist eine Wiederholungsgefahr, die etwa aus einem bereits erfolgten Verstoß folgt. Zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr wird häufig die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Beseitigungs- und Auskunftsansprüche

Der Unterlassungsanspruch wird regelmäßig durch einen Anspruch auf Beseitigung der Rechtsverletzung ergänzt (§ 97 Abs. 1 S. 1 UrhG). Dies umfasst beispielsweise die Entfernung der Bilder von Webseiten oder aus Datenbanken. Ergänzend besteht ein Anspruch auf Auskunft über Art und Umfang der Nutzung sowie über die Herkunft der Bilder (§ 101 UrhG), um etwaige weitere Nutzungen nachvollziehen zu können.

Schadenersatz- und Ersatzansprüche

Ebenfalls kann gemäß § 97 Abs. 2 UrhG ein Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens bestehen. In der Regel orientiert sich die Schadensberechnung nach der sogenannten Lizenzanalogie, d. h. es wird ein fiktiver Lizenzbetrag zugrunde gelegt, der bei ordnungsgemäßer Nutzung zu zahlen gewesen wäre. Hinzu kommen eventuelle Ansprüche auf Erstattung der durch die Rechtsverfolgung entstandenen Kosten.

Herausforderungen bei der Rechtsdurchsetzung

Beweislast und Dokumentation

Zur erfolgreichen Geltendmachung der Ansprüche ist eine lückenlose Dokumentation ausschlaggebend. Es empfiehlt sich, sämtliche Beweismittel zur eigenen Urheberschaft und zum Zeitpunkt der Entstehung aufzubewahren. Screenshots, Metadaten und Veröffentlichungszeitpunkte können dazu dienen, die unberechtigte Nutzung durch Dritte nachzuweisen.

Identität des Rechtsverletzers

In vielen Fällen ist der Verwender schwer auffindbar, etwa wenn dieser sich hinter Pseudonymen oder Hosting-Anbietern verbirgt. Über Auskunftsansprüche gegen Plattformbetreiber oder Internetdienstleister kann versucht werden, die verantwortliche Person zu identifizieren.

Internationaler Rechteverletzungen

Im Falle länderübergreifender Bildnutzungen sind ergänzende Fragen des anwendbaren Rechtes, der internationalen Zuständigkeit sowie der Möglichkeit der Rechtsdurchsetzung im Ausland zu bedenken. Die Durchsetzung von Ansprüchen kann durch abweichende nationale Regelungen oder unterschiedliche Anspruchsgrundlagen erschwert werden.

Abmahnung und gerichtliche Durchsetzung

Nach Feststellung einer Rechtsverletzung ist in der Regel zur Vermeidung eines kostenintensiven Rechtsstreits zunächst eine außergerichtliche Einigung in Form einer Abmahnung üblich. Die Abmahnung dient dazu, die Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung, Auskunft und gegebenenfalls Schadenersatz zu adressieren und dem Rechtsverletzer Gelegenheit zur Erfüllung einzuräumen.

Sofern keine Einigung erzielt wird, können gerichtliche Schritte, etwa durch Erlass einer einstweiligen Verfügung oder im Rahmen einer Klage, erforderlich werden. Die Geltendmachung und Durchsetzung der Ansprüche ist dabei neben rechtlichen Fragen stets auch von der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit und der Risikobewertung abhängig.

Prävention: Schutzmechanismen und vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten

Um unberechtigte Bildnutzungen zu verhindern, empfiehlt sich das Ergreifen technischer und organisatorischer Maßnahmen. Dazu zählen Wasserzeichen, digitale Rechteverwaltung und restriktive Veröffentlichungsstrategien. Im unternehmerischen Kontext sind vertragliche Regelungen im Hinblick auf Bildrechte, Nutzungsumfang und eventuelle Weiterlizensierungen von besonderer Bedeutung.

Auch der Rechteerwerb von Dritten sollte stets sorgfältig dokumentiert und vertraglich abgesichert werden, um spätere Rechtsunsicherheiten zu vermeiden.

Fazit

Das Auftreten von Urheberrechtsverletzungen im Kontext digital verbreiteter Fotografien stellt Unternehmen und Privatpersonen vor komplexe Herausforderungen. Die rechtliche Ausgangslage ist von einer Vielzahl materiell- und verfahrensrechtlicher Besonderheiten geprägt, insbesondere wenn Verletzungshandlungen grenzüberschreitend erfolgen oder unbekannte Rechtsverletzer betroffen sind. Für eine effektive Sicherung und Durchsetzung der eigenen Rechte empfiehlt sich eine sorgfältige Prüfung des Einzelfalls unter Berücksichtigung sämtlicher Anspruchsgrundlagen und Verteidigungsmöglichkeiten.

Die international tätigen Rechtsanwälte von MTR Legal unterstützen Mandanten bei der Durchsetzung und Sicherung urheberrechtlicher Ansprüche im In- und Ausland und stehen für Rückfragen zum Themenkreis Bildrechte zur Verfügung.

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