Windenergie auf See: Regierungsentwurf stößt auf deutliche Kritik
Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages hat am 2. November 2026 den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Optimierung und Absicherung des Ausbaus der Windenergie auf See beraten. Die öffentliche Anhörung fand im Paul-Löbe-Haus statt. Der Regierungsentwurf ist als Bundestagsdrucksache 21/8238 veröffentlicht.
Die angehörten Sachverständigen äußerten erhebliche Einwände gegen die geplanten Änderungen. Im Mittelpunkt der Kritik stand insbesondere die vorgesehene Einführung zweiseitiger Differenzverträge, die auch als „Contracts for Difference“ (CfD) bezeichnet werden.
Ausbauziel von 70 Gigawatt bleibt bestehen
Der Gesetzentwurf hält an dem gesetzlichen Ziel fest, die installierte Leistung von Offshore-Windenergieanlagen bis 2045 auf mindestens 70 Gigawatt zu erhöhen. Geändert werden soll dagegen das Verfahren, mit dem die entsprechenden Flächen vergeben werden.
Zudem soll die Regellaufzeit neu errichteter Offshore-Windparks von bislang 25 auf 35 Jahre verlängert werden. Damit betrifft die geplante Neuregelung nicht nur die Ausschreibungsbedingungen, sondern auch den vorgesehenen Betriebszeitraum künftiger Anlagen.
Ausschreibungen sollen in zwei Stufen erfolgen
Für künftige Ausschreibungen ist ein zweistufiges Modell vorgesehen:
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In der ersten Stufe soll festgestellt werden, ob ein Unternehmen bereit ist, den betreffenden Offshore-Windpark ohne staatliche Förderung zu errichten.
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Bleibt diese Stufe ohne Erfolg, soll in einer zweiten Stufe die Höhe des Preises eines zweiseitigen Differenzvertrags Gegenstand der Gebote sein.
Der Entwurf legt für den Differenzvertrag vorsorglich einen Höchstwert von 9,487 Cent je Kilowattstunde fest. Die konkrete Förderung über einen solchen Vertrag käme nach dem vorgesehenen Modell somit erst in Betracht, wenn in der ersten Ausschreibungsstufe kein förderfreier Zuschlag zustande kommt.
Differenzverträge als zentraler Streitpunkt
Die geplanten Differenzverträge bildeten einen wesentlichen Schwerpunkt der Anhörung. Der Regierungsentwurf sieht sie als Absicherung für den Fall vor, dass sich eine Offshore-Fläche nicht ohne Förderung vergeben lässt.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer lehnte eine staatliche Förderung von Offshore-Anlagen in der Anhörung grundsätzlich ab und sprach sich für einen rein marktlichen Ausbau aus. Damit richtete sich ihre Position nicht lediglich gegen einzelne Ausgestaltungen des geplanten Modells, sondern gegen die Förderung solcher Anlagen als solche.
Die unterschiedlichen Stellungnahmen zeigen, dass sowohl die grundsätzliche Ausgestaltung der Ausschreibungen als auch die vorgesehene Förderstruktur umstritten bleiben. Eine abschließende Entscheidung über den Gesetzentwurf war mit der Anhörung nicht verbunden.
Einwände des Bundesrates gegen das Ausschreibungsmodell
Auch der Bundesrat lehnt das im Regierungsentwurf vorgesehene zweistufige Ausschreibungsverfahren ab. Zur Begründung verweist er darauf, dass es in den Jahren 2025 und 2026 bei Offshore-Ausschreibungen keine Bieter gegeben habe.
Darüber hinaus verlangt der Bundesrat eine freiwillige Rückgabemöglichkeit für bereits bezuschlagte Flächen, wenn diese wirtschaftlich nicht realisiert werden können. Diese Forderung betrifft Flächen, für die bereits ein Zuschlag erteilt wurde, deren Umsetzung sich jedoch als wirtschaftlich nicht tragfähig erweist.
Landseitiger Netzanschluss soll abgesichert werden
Der Bundesrat fordert außerdem, im laufenden Gesetzgebungsverfahren einen umfassenden landseitigen Anschluss der vorgesehenen 70 Gigawatt Offshore-Windenergieleistung sicherzustellen. Damit richtet sich sein Änderungsbedarf nicht allein auf die Vergabe und Förderung der Windparks, sondern ebenfalls auf die Voraussetzungen für deren Einbindung in das Stromnetz.
In der Anhörung nahm eine Vertreterin eines Übertragungsnetzbetreibers Stellung. Die Beteiligung der Netzbetreiber verdeutlichte die Bedeutung der Netzanbindung für die Umsetzung der gesetzlichen Ausbauziele.
Weiterer Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens
Die öffentliche Anhörung diente der parlamentarischen Beratung des Regierungsentwurfs. Die dort geäußerten Positionen und die Forderungen des Bundesrates betreffen zentrale Bestandteile des geplanten Regelungsmodells, insbesondere die zweistufige Ausschreibung, den Einsatz von Differenzverträgen, die wirtschaftliche Realisierbarkeit bereits vergebener Flächen und den landseitigen Netzanschluss.
Eine abschließende Entscheidung über die vorgeschlagenen Änderungen liegt noch nicht vor. Der weitere Inhalt des Gesetzes hängt vom Fortgang des parlamentarischen Verfahrens ab.
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