Oberlandesgericht Düsseldorf verlangt unkomplizierte Online-Kündigung

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Maßstäbe des OLG Düsseldorf für Kündigungen im Online-Vertrieb

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen Verbraucher Verträge, die im Internet angebahnt oder abgeschlossen wurden, auch online wieder beenden können. Im Mittelpunkt stand die Erwartung, dass eine Kündigung auf digitalem Wege nicht durch organisatorische oder technische Hürden unangemessen erschwert werden darf. Maßgeblich waren dabei die Informations- und Gestaltungspflichten, die Unternehmer im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern zu beachten haben.

Gegenstand des Verfahrens und rechtlicher Rahmen

Prüfung der Ausgestaltung von Kündigungswegen

Nach dem in der Quelle dargestellten Sachverhalt ging es um die Gestaltung der Kündigungsmöglichkeiten eines Anbieters, der Verträge über das Internet vermarktet. Das Gericht hatte zu beurteilen, ob die konkret vorgehaltenen Kündigungswege den gesetzlichen Anforderungen an Transparenz, Zugänglichkeit und Nutzerfreundlichkeit genügen oder ob die gewählte Ausgestaltung Verbraucher von einer Kündigung faktisch abhalten kann.

Einordnung in verbraucherschützende Vorgaben

Das Verfahren bewegte sich im Kontext der Regeln für den elektronischen Geschäftsverkehr und der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle von Marktverhaltenspflichten. Im Ergebnis sind Unternehmer gehalten, Kommunikations- und Abwicklungswege so zu strukturieren, dass wesentliche Erklärungen – dazu zählt insbesondere die Beendigung eines Vertragsverhältnisses – in einer Weise abgegeben werden können, die dem Abschlussweg entspricht und keine unnötigen Zwischenschritte verlangt.

Kernaussagen: Kündigung muss online erreichbar und einfach nutzbar sein

Keine unnötigen Barrieren durch Medienbrüche

Das OLG Düsseldorf hat nach der Berichterstattung betont, dass eine Beendigungserklärung nicht dadurch erschwert werden darf, dass Verbraucher auf andere Kommunikationskanäle verwiesen werden, die im Verhältnis zum digitalen Abschluss als ungleichwertig erscheinen (beispielsweise ein Wechsel vom Onlineprozess auf rein postalische oder nur schwer auffindbare Kontaktwege). Entscheidend ist, ob die Ausgestaltung aus Sicht eines durchschnittlichen Nutzers nachvollziehbar, auffindbar und ohne übermäßigen Aufwand verwendbar ist.

Anforderungen an Auffindbarkeit und Transparenz

Zentral ist zudem die klare Zuordnung und Darstellung der Kündigungsoption. Nach der Darstellung des Ausgangstextes sind Unternehmer gehalten, entsprechende Funktionalitäten so zu platzieren und zu beschriften, dass sie ohne umfangreiche Suche oder mehrdeutige Navigation erreichbar sind. Die Kündigung soll nicht an einer unübersichtlichen Nutzerführung oder an intransparenten Formularstrukturen scheitern.

Bedeutung für Unternehmen im digitalen Vertrieb

Gestaltung von Kundenkonten, Portalen und Online-Prozessen

Die Entscheidung unterstreicht, dass digitale Vertragsbeziehungen auch eine digitale Abwicklung der Vertragsbeendigung nahelegen. Unternehmen, die Kundenbereiche, Portale oder vergleichbare Oberflächen einsetzen, müssen diese Prozesse in einer Weise strukturieren, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht und nicht den Eindruck erweckt, die Vertragslösung solle faktisch erschwert werden.

Risiko wettbewerbsrechtlicher Beanstandungen

Soweit Marktplatzregeln und Verbraucherrechte betroffen sind, können unzureichende oder missverständlich gestaltete Kündigungswege nach der in der Quelle beschriebenen Konstellation wettbewerbsrechtlich relevant sein. Dies betrifft insbesondere Fälle, in denen Pflichtinformationen oder gesetzlich erwartete Funktionalitäten im Onlineauftritt nicht in angemessener Weise umgesetzt sind.

Quelle und Verfahrensstand

Die vorstehenden Inhalte beruhen auf der Berichterstattung „Oberlandesgericht Düsseldorf fordert einfache Online-Kündigung“ auf jurisforum.de (Abruf: https://www.juraforum.de/news/oberlandesgericht-duesseldorf-fordert-einfache-online-kuendigung_259714). Soweit gerichtliche Schritte oder Auseinandersetzungen noch nicht rechtskräftig abgeschlossen sein sollten, ist der jeweilige Verfahrensstand zu berücksichtigen; eine abschließende Bewertung hängt von den konkreten Entscheidungsgründen und dem weiteren Verlauf ab.

Einordnung durch MTR Legal und weiterführender Ansprechpartner

Für Unternehmen, die digitale Vertragsschlüsse über Webseiten, Plattformen oder Kundenportale organisieren, stellt sich regelmäßig die Frage, wie Kündigungs- und Kommunikationsprozesse rechtssicher in die bestehenden IT- und Compliance-Strukturen eingebettet werden. Wenn hierzu Klärungsbedarf besteht, kann eine fallbezogene Prüfung im Rahmen einer Rechtsberatung im IT-Recht durch MTR Legal Rechtsanwälte in Betracht kommen.